CSRD: TÜV-Verband kritisiert Prüfmonopol bei Nachhaltigkeitsberichten – Mittelstand in Sorge um faire Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Bundesregierung will im Kabinettsentwurf zur CSRD-Umsetzung die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten und damit alle anderen qualifizierten Dienstleister ausschließen. Der TÜV-Verband kritisiert, dass dies den Mittelstand zusätzlich belastet, Prüfkapazitäten künstlich verknappt und vorhandenes Know-how ungenutzt lässt – im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich oder Spanien, die auf einen Qualitätswettbewerb setzen. TÜV-Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler fordert deshalb eine Öffnung des Prüfmarkts und hofft auf Nachbesserungen im Bundestag nach der Sommerpause.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– Bundesregierung setzt EU-CSRD um, prüft nur Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsberichte
– TÜV-Verband kritisiert Ausschluss unabhängiger Prüfungsdienstleister als Belastung für Mittelstand
– Verband fordert Marktöffnung und Bundestagskorrekturen für mehr Prüferkapazität und Qualitätswettbewerb

Bundesregierung entscheidet sich gegen Öffnung des Prüfmarktes bei der CSRD-Umsetzung

Die Bundesregierung hat beschlossen, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht umzusetzen. Dabei sieht der neue Kabinettsentwurf vor, dass nur noch Wirtschaftsprüfer die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen prüfen dürfen. Andere unabhängige Prüfungsdienstleister, die ebenfalls über Fach- und Branchenkenntnisse verfügen, werden ausgeschlossen. Diese Entscheidung hat innerhalb der Wirtschaftsverbände deutliche Kritik ausgelöst.

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, kommentierte den Kabinettsentwurf scharf: Mit dem veröffentlichten Kabinettsentwurf entscheidet sich die Bundesregierung gegen eine Öffnung des Prüfmarktes und damit für eine stärkere Belastung des Mittelstandes. Nach zwei Monaten Verzögerung sei der Entwurf nicht optimiert worden, was laut Bühler vor allem den mittelständischen Unternehmen schade. Er warnt vor einer künstlichen Verknappung der Prüfkapazitäten und einer fehlenden Nutzung vorhandenen Know-hows.

Trotz zahlreicher Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung wurde diese Richtungsentscheidung getroffen. Bühler kritisiert, dass die Regierung dabei die Forderungen der Wirtschaft vollkommen ignoriert. Im europäischen Vergleich haben Länder wie Frankreich, Spanien und Österreich den Weg für unabhängige Prüfdienstleister geöffnet, was er als vernünftigeren Ansatz bewertet. Bühler betont: Es sollte bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten um einen Qualitätswettbewerb gehen und nicht um einen Berufswettbewerb.

Mit Blick auf die weitere parlamentarische Beratung hofft er, dass der Deutsche Bundestag nach der Sommerpause Korrekturen vornimmt, die den berichtspflichtigen Unternehmen entgegenkommen. Andernfalls könnte die beschlossene Regelung zu einer ungewollten Belastung werden und die angestrebte Entlastung sowie Qualitätssicherung konterkarieren.

Warum eine offene Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten essenziell ist

Mit der Einführung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) tritt eine neue Ära für Unternehmen und ihre Berichtspflichten in Kraft. Die CSRD erweitert die Anforderungen an Unternehmen, ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen transparent darzulegen. Damit gewinnt die Prüfung dieser Nachhaltigkeitsberichte eine besondere gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz. Denn eine verlässliche und offene Prüfung sorgt dafür, dass die veröffentlichten Daten glaubwürdig sind und das Vertrauen bei Verbraucher:innen, Investor:innen und der breiten Öffentlichkeit gestärkt wird.

Was bedeutet die CSRD für Unternehmen?

Die CSRD setzt Maßstäbe für die Berichterstattungspflichten von Unternehmen. Sie treibt den Wandel hin zu nachhaltiger Unternehmensführung voran, fordert detaillierte Offenlegungen und macht Nachhaltigkeitsinformationen zu einem integralen Bestandteil des Geschäftsberichts. Damit steigt die Verantwortung von Unternehmen, transparent und nachvollziehbar über ökologische und soziale Auswirkungen Auskunft zu geben. Gleichzeitig wächst der Bedarf an professioneller Prüfung – denn nur so können fehlerhafte oder irreführende Angaben effektiv vermieden werden.

Risiken und Chancen durch ein eingeschränktes Prüfmonopol

Eine zentrale Debatte dreht sich um die Frage, wer diese Prüfungen durchführen darf – ein Thema mit weitreichenden Konsequenzen:

  • Für Unternehmen: Eine offene Prüfung fördert nachweislich die Qualität der Berichterstattung, während ein eingeschränktes Prüfmonopol die Auswahl der Prüfer:innen begrenzen könnte. Dadurch könnte der Wettbewerb verringert und die Innovationskraft in der Prüfung eingeschränkt werden.

  • Für die Gesellschaft: Eine unabhängige und vielseitige Prüfungslandschaft erhöht die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsdaten und unterstützt eine faktenbasierte öffentliche Debatte über die Nachhaltigkeit von Produkten und Geschäftsmodellen.

  • International: In globalen Wertschöpfungsketten ist eine transparente Prüfung unverzichtbar, um internationalen Standards zu genügen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Die Diskussion um Prüfberechtigungen ist somit nicht nur eine technische Frage, sondern charakterisiert den Umgang mit Verantwortung und Transparenz in einer nachhaltigen Wirtschaft.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist zu erwarten, dass die Politik und Gesellschaft künftig verstärkt darüber debattieren, wie Prüfungsrechte gestaltet werden sollten, um sowohl Verlässlichkeit als auch Innovation zu fördern. Eine offene und pluralistische Prüfungslandschaft könnte dabei ein Schlüssel sein, um das volle Potenzial nachhaltiger Berichterstattung zu entfalten.

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Kritik an CSRD-Umsetzung: TÜV-Verband fordert Nachbesserungen

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5 Antworten

  1. Ich verstehe nicht, warum man nur Wirtschaftsprüfer nimmt. Andere können das doch auch oder? Die Regelung is voll unfair für die kleinen Unternehmen.

  2. Wieder mal wird der kleine Mann benachteiligt. Nur die großen Firmen mit viel Geld können sich das leisten. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

  3. Das Gesetz macht keinen Sinn. Warum nicht alle die Berichte prüfen lassen? Das würde die Qualität sicher verbessen und nicht verschlectern.

  4. TÜV Verband hat recht. Wenn nur Wirtschaftsprüfer erlaubt sind, wird viel Fachwissen verloren. Wir brauchen mehr Experten, nicht weniger.

  5. Keine Ahnung, was die Regierung sich dabei denkt. In Frankreich und Spanien geht’s doch auch anders. Warum müssen wir immer anders sein?

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