Bremen (VBR). Am 21. Mai 2024 setzt das Europäische Parlament ein wegweisendes Zeichen: Die Verabschiedung des EU AI Acts, welcher den ambitioniertesten Rechtsrahmen weltweit für künstliche Intelligenz (KI) schafft. Mit diesem Akt wird die Basis gelegt, dass KI-Systeme sicher und vertrauenswürdig agieren und negative Folgen für die Gesellschaft minimiert werden. Dr. Joachim Bühler vom TÜV-Verband spricht von einem „starken Signal für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union“, besonders in Hinblick auf die bevorstehenden Europawahlen.
Im Kern geht es um mehr als nur Regularien – es handelt sich um eine Chance, den Markt für sichere „KI Made in Europe“ zu etablieren. Damit könnte Europa nicht nur technologisch, sondern auch ethisch Maßstäbe setzen. Der TÜV-Verband betont jedoch, dass die Umsetzung nicht durch bürokratische Hürden erschwert werden darf. Es bedarf klarer Regeln und Leitlinien, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
Die europäische Standardisierungsorganisationen spielen ebenfalls eine Schlüsselrolle. Sie müssen rasch harmonisierte Normen entwickeln, die zur konformen Umsetzung der neuen Anforderungen beitragen. Schnelles Handeln ist gefragt: Bereits nach sechs Monaten treten erste Regelungen in Kraft, während die vollständige Anwendung der Vorgaben noch 36 Monate beanspruchen wird.
Hinter diesen Regelungen steckt ein tief greifender Prozess. Anfang 2021 hat der TÜV-Verband das „TÜV AI.Lab“ ins Leben gerufen. Diese Einrichtung arbeitet intensiv daran, die technischen und regulatorischen Voraussetzungen für KI zu erforschen und zu erfüllen. Als Partner der Nationalen Initiative für Künstliche Intelligenz und Datenökonomie (MISSION KI), unterstützt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, trägt das Labor dazu bei, Prüfkriterien weiterzuentwickeln.
„Mit dem EU AI Act erhalten wir ein mächtiges Instrument, um Innovation und Sicherheit miteinander zu vereinen“, so Bühler. Doch Erfolg misst sich an der praktischen Umsetzung. Wichtig sei es, klare Verantwortlichkeiten zu definieren und alle Stakeholder umfassend einzubeziehen – darunter auch benannte Stellen in entsprechenden Advisory Foren.
Die kommenden Monate sind kritisch: Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist zwischen Juni und Juli 2024 geplant. Danach tritt der AI Act offiziell nach 20 Tagen in Kraft, womit der Countdown für die Anpassung beginnt.
Die Bedeutung dieser Ereignisse kann nicht unterschätzt werden. Sie unterstreichen Europas starken Willen, eine ethisch und technisch fortschrittliche Umgebung für die Entwicklung und Nutzung von KI zu schaffen. Hierbei spielen Institutionen wie der TÜV-Verband eine zentrale Rolle, indem sie ihre Expertise teilen und die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards gewährleisten.
Für weitergehende Informationen und Details hat der TÜV-Verband eine detaillierte Übersicht bereitgestellt, die unter [Link] abgerufen werden kann.
So bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv diese ehrgeizigen Ziele erreicht werden können. Eins steht fest: Die Weichen für eine sichere, innovative und zukunftsorientierte KI-Landschaft in Europa sind gestellt.
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TÜV-Verband begrüßt Annahme des AI Acts im EU-Rat
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Datum und Uhrzeit: 21. Mai 2024 um 12:04 Uhr
Verfasser: TÜV-Verband e. V.
Was ist passiert?
– Der TÜV-Verband begrüßt das Inkrafttreten des EU AI Acts.
– Dieser AI Act (Gesetz über Künstliche Intelligenz) wurde vom Rat der EU angenommen.
Warum ist das wichtig?
– Der AI Act gilt als der weltweit ambitionierteste Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI).
– Er soll die Gesellschaft vor möglichen negativen Auswirkungen von KI-Systemen schützen.
– Es wird ein Ziel verfolgt, sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu etablieren (“KI Made in Europe”).
Was sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands?
– Die Annahme des AI Acts zeigt, dass die Europäische Union (EU) handlungsfähig ist.
– Das Gesetz könnte den Gesellschaftsschutz und Innovationen bei KI fördern.
– Wichtige sind schnelle und effiziente, unbürokratische Umsetzung sowie klare Verantwortlichkeiten.
Worauf kommt es jetzt an?
– Einheitliche Auslegung und konsequente Anwendung des AI Acts.
– Erstellung harmonisierter europäischer Normen für KI-Anforderungen.
– Bereitstellung von Handreichungen und Leitlinien für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
– Beteiligung aller relevanten Stakeholder im Advisory Forum, einschließlich Benannter Stellen.
Wie bereitet sich der TÜV-Verband vor?
– Schaffung des “TÜV AI.Lab” zur Unterstützung bei regulatorischen und technischen Anforderungen.
– Engagement bei der Nationalen Initiative für Künstliche Intelligenz und Datenökonomie (MISSION KI).
Hintergrundinformationen zum EU AI Act:
– Am 2. Februar 2024 stimmten alle 27 EU-Mitgliedstaaten dem Act zu.
– Am 13. März 2024 wurde er vom EU-Parlament verabschiedet.
– Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zwischen Juni und Juli 2024 erwartet, tritt nach 20 Tagen offiziell in Kraft.
– Erste Anforderungen gelten bereits nach 6 Monaten. Vollumfängliche Anwendung nach 36 Monaten.
Weitere Informationen:
– Webseite des TÜV-Verbands: https://www.tuev-verband.de/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz
Über den TÜV-Verband:
– Vertreten politische Interessen der TÜV-Prüforganisationen.
– Fördern den fachlichen Austausch und setzen uns für technische und digitale Sicherheit sowie Nachhaltigkeit ein.
– Bieten unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildungen an.
– Arbeiten regelmäßig mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbrauchern zusammen.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher, TÜV-Verband e. V.
Adresse: Friedrichstraße 136, 10117 Berlin
Telefon: 030 760095-320
E-Mail: maurice.shahd@tuev-verband.de
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