Triage-Urteil 2025: Bundesverfassungsgericht überträgt Regelungskompetenz an Bundesländer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bund für Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz nicht zuständig ist. Nun müssen die Bundesländer einheitliche Vorschriften zum Schutz behinderter Menschen in Notfallsituationen erlassen. Der Sozialverband VdK warnt davor, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen künftig vom Wohnort abhängen könnte.
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Inhaltsübersicht

– Bundesverfassungsgericht sieht keine Bundeszuständigkeit für Triage-Regelungen
– Länder müssen nun einheitliche Schutzregeln für Menschen mit Behinderungen schaffen
– Schutzbedürftigkeit behinderter Menschen bleibt vorerst ungeklärt und ortsabhängig

Karlsruher Entscheidung verlagert Triage-Regelungen an die Länder

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. November 2025 klargestellt, dass der Bund für Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Diese Entscheidung überträgt die Verantwortung für die Ausgestaltung von Triage-Regelungen nun an die Bundesländer. Die Karlsruher Richter trafen damit keine inhaltliche Bewertung, sondern regelten allein die Zuständigkeitsfrage.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, betont: „Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es wichtig zu verstehen, dass die heutige Entscheidung keine inhaltliche Entscheidung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz bei den Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hat. Nun werden also die Länder Triage-Regeln treffen müssen.“

Der VdK als größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands mit über 2,3 Millionen Mitgliedern (Stand: 2025)* hatte sich zuvor für ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage eingesetzt. Bentele erklärt weiter: „Wichtig für den VdK als größter Sozialverband in Deutschland ist es, dass die Länder als Gesetzgeber nun Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer Triage-Situation treffen müssen. Es kann allerdings nicht sein, dass die Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen jetzt ungeklärt ist und in der Zukunft von ihrem Wohnort abhängt.“

Die VdK-Präsidentin appelliert an die Länder, zügig eine einheitliche Lösung zu finden: „Diese Sorgen müssen schnell genommen werden. Die Bundesländer müssen nun eine abgestimmte neue und einheitliche Regelung treffen.“ Damit wird deutlich, dass die Diskussion um den Diskriminierungsschutz bei Triage-Entscheidungen jetzt auf Länderebene fortgesetzt werden muss.

Rechtliche Einordnung und Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe traf eine grundlegende Entscheidung: Die bisherigen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.* Diese Entscheidung wirft Fragen zur föderalen Zuständigkeitsstruktur auf und stellt die bisherige Praxis infrage.*

Rechtliche Konsequenz: Bund vs. Länder

Die Karlsruher Entscheidung verdeutlicht die klare Kompetenzverteilung im deutschen Föderalismus. Während der Bund für viele Bereiche der Gesundheitspolitik zuständig ist, liegt die Gesetzgebungskompetenz für Triage-Regelungen bei den Bundesländern. Aktuell existieren keine einheitlichen landesweiten Triage-Regelungen, auch zum Schutz behinderter Menschen.*

Erfahrungen aus der Praxis

Bereits während der Pandemie zeigte sich, dass Kliniken in Deutschland Triage-Situationen vor allem durch lokale Vorgaben und individuelle ärztliche Entscheidungen regelten, ohne einheitliche länderspezifische Standards.* Diese dezentrale Herangehensweise bewährte sich in der Praxis, führte jedoch zu regional unterschiedlichen Verfahren. Besonders kritisch ist die sogenannte Ex-Post-Triage, bei der nach der initialen Entscheidung weitere Kriterien berücksichtigt werden können.

Die Entwicklung zeigt eine Kontinuität: Während der Pandemie fehlten bundeseinheitliche Standards, und die Länder stehen weiterhin vor der Aufgabe, abgestimmte Regelungen zu entwickeln, die Rechtssicherheit und Diskriminierungsschutz gewährleisten.*

Statistiken, Fakten & weitere Quellen

Die Debatte um Triage-Regelungen stützt sich auf mehrere zentrale Quellen, die rechtliche und praktische Aspekte beleuchten. Diese dokumentieren sowohl die aktuelle rechtliche Entwicklung als auch die klinische Praxis während der Pandemie und den gegenwärtigen Regelungsstand.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 04.11.2025, dass bestehende Regelungen zur Triage mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Während der Pandemie zeigte sich in der klinischen Praxis bereits im März 2020, wie relevant klare Vorgaben sind. Trotz der verfassungsgerichtlichen Aufforderung fehlen bis heute, Stand November 2025, einheitliche landesweite Regelungen zum Schutz behinderter Menschen in Triage-Situationen.

Die wichtigsten Recherchequellen im Überblick:

  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts*
  • Beobachtungen zur klinischen Praxis in der Pandemie*
  • Analyse fehlender einheitlicher Regelungen zum Schutz behinderter Menschen*

    Gesellschaftliche Auswirkungen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirft grundlegende Fragen für den Alltag von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen auf.*

Die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz an die Länder droht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Schutzstandards zu führen. Menschen mit Behinderungen könnten künftig je nach Bundesland unterschiedlich geschützt sein. Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein Rollstuhlnutzer in Bayern könnte bei knappen medizinischen Ressourcen anderen Kriterien unterliegen als jemand mit vergleichbarer Behinderung in Berlin. Diese regionalen Unterschiede würden das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot unterlaufen.

Hintergrund dieser rechtlichen Unsicherheit ist die Feststellung, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz bei den Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes besitzt.*

Diese Entscheidung lässt zentrale Fragen offen:

  • Rechtliche Ungleichbehandlung: Die Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen könnte künftig vom Wohnort abhängen*
  • Planungsunsicherheit: Betroffene und ihre Angehörigen leben mit der Ungewissheit, ob bundeseinheitliche Standards gewahrt bleiben*
  • Versorgungsrisiken: Kliniken stehen vor der Herausforderung, unterschiedliche landesspezifische Vorgaben umzusetzen*

Behindertenverbände betonen die Dringlichkeit einheitlicher Lösungen. Sie fordern, dass über die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit hinaus keine weiteren Kriterien berücksichtigt werden dürfen.*

Die politische Handlungsnotwendigkeit ist offensichtlich: Die Länder stehen in der Pflicht, abgestimmte Regelungen zu entwickeln, die Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Wohnort gleichen Schutz bieten.* Andernfalls droht die Gefahr, dass grundlegende Rechte von der Postleitzahl abhängen – ein Zustand, der mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes kaum vereinbar wäre.

Ausblick: Was jetzt passieren muss

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. November 2025 festgestellt, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz bei den Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes besitzt.*

Konkrete Schritte für Länder und Verbände

Die Landesgesundheitsministerien stehen vor der Aufgabe, einheitliche Regelungen zu entwickeln, die Transparenz, Rechtssicherheit und Diskriminierungsschutz gewährleisten.*

Behindertenverbände wie der Sozialverband VdK fordern dabei ein klares Bekenntnis: Über die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit hinaus sollten keine weiteren Kriterien berücksichtigt werden dürfen.

Die Krankenhausgesellschaften benötigen dringend verbindliche Vorgaben für die Praxis. Bisher regeln Kliniken Triage-Situationen lokal und ärztlich – eine unbefriedigende Lösung, die zu unterschiedlichen Standards führen kann. Die Bundesländer müssen nun eine abgestimmte neue und einheitliche Regelung treffen, die bundesweit gilt.

Zur besseren Einordnung der aktuellen Entwicklung zeigt diese Tabelle die Chronologie der Triage-Debatte:

Datum Ereignis Quelle/Stand
März 2020 Kliniken regeln Triage lokal/ärztlich Stand: März 2020*
04.11.2025 Bundesverfassungsgericht: Bund fehlt Gesetzgebungskompetenz Datum: 04.11.2025*
November 2025 Kein einheitliches Landesregelwerk vorhanden Stand: November 2025*

Die Länder haben jetzt die Chance, durch kooperative Klärung auf Länderebene eine Lösung zu schaffen, die bundesweit Schutz und Rechtssicherheit garantiert. Die Sorgen der Betroffenen und ihrer Angehörigen müssen schnell genommen werden – durch abgestimmtes Handeln statt föderalem Flickenteppich.

Diese Fachinformationen basieren auf einer Pressemitteilung des Sozialverbands VdK Deutschland.

Weiterführende Quellen:

7 Antworten

  1. Es ist echt erschreckend, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen von ihrem Wohnort abhängen können. Wir brauchen bundesweite Standards! Was kann man tun um Druck auf die Politiker auszuüben?

    1. Ich denke auch, dass mehr Leute aktiv werden sollten! Vielleicht Petitionen oder Demonstrationen organisieren? Es muss etwas geschehen.

    2. !Petitionen sind eine gute Idee! Außerdem sollten wir in sozialen Medien mehr Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken, damit es nicht in Vergessenheit gerät.

  2. Ich bin besorgt über die ungleichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Wie soll das funktionieren, wenn man in einem anderen Land lebt und andere Standards gelten? Das muss dringend geklärt werden!

  3. Ich finde es komisch das die Länder jetzt für Triage Regeln zuständig sind. Warum kann nicht der Bund eine klare Regelung machen? Das ist verwirrend für alle Betroffenen. Was denkt ihr darüber?

    1. Ja, ich verstehe nicht, warum das so kompliziert ist. Sollte es nicht für alle Menschen gleiche Rechte geben, egal wo sie wohnen? Ich hoffe wirklich die Länder finden schnell eine Lösung.

    2. Das ganze Thema ist sehr wichtig und sollte schneller angegangen werden. Aber ich frage mich, wie lange es dauern wird, bis wir einheitliche Regeln sehen werden.

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