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Trennungsfamilien regional unterstützen -Individuelle Wohnkosten berücksichtigen

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Verein fordert mehr Anerkennung der Wohnkosten von Unterhaltspflichtigen

Der fordert eine größere Berücksichtigung der Wohnkosten von erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei der Bestimmung des Selbstbehalts. Laut der , die die Unterhaltszahlungen regelt, wurde der notwendige Eigenbedarf – der Selbstbehalt, zum 1. Januar 2023 auf 1370 € erhöht. Davon müssen Unterhaltspflichtige 760 € für ihre Wohnung aufwenden. Der im Selbstbehalt enthaltene Wohnkostenpauschale wurde von 420 € auf 520 € angehoben. Doch der ISUV bemängelt, dass diese Pauschale in der Praxis viel zu wenig Beachtung finde und nicht ausreiche, um eine angemessene Wohnung zu finanzieren – insbesondere wenn Kinder betreut werden sollen. Der Verband fordert eine regionale Anpassung der Wohnkosten, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Für eine angemessene Wohnung sollten Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau sowie der regionale Mietspiegel als Kriterien herangezogen werden, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Schließlich müssten sich erwerbstätige Unterhaltspflichtige mindestens eine entsprechend angemessene Wohnung leisten können, um ihren Pflichten nachzukommen. Ohne die realistische und individuelle Berücksichtigung der Wohnkosten sei eine Trennungsfamilie kaum lebbar, so Ulbrich.

Die Wohnung müsse auch groß genug sein, um Kinder betreuen zu können, betont der Verband und fordert eine Befreiung der Unterhaltspflichtigen mit Kindern von den höheren Wohnkosten. Eine Reform des Kindesunterhaltsrechts wäre dazu notwendig, damit auch individuelle Wohnkosten transparent und fair geregelt werden können. Der Verband setzt sich seit über 45 Jahren für die Interessen von Bürgern ein, die von , Scheidung und damit verbundenen Fragen und Problemen wie elterlicher Sorge, gemeinsamer Elternschaft oder Unterhalt betroffen sind. ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Wer ISUV unterstützen möchte, kann Mitglied werden oder spenden.

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Weitere Informationen über den Verband

– Der Verband setzt sich für eine Reform des Unterhalts- und Familienrechts ein.
– Er vertritt die Interessen von Trennungseltern und Unterhaltspflichtigen.
– Mitglieder können sowohl betroffene Elternteile als auch Großeltern und Lebenspartner sein.
– Der Verband besteht seit 1955 und hat seinen Hauptsitz in Kaiserslautern.
– Aktuell gibt es über 6.000 Mitglieder bundesweit.
– Der Verband ist in mehrere Landes- und Bezirksverbände gegliedert.
– ISUV bietet seinen Mitgliedern unter anderem Rechtsberatung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Interessen.
– Der Verband bringt regelmäßig Stellungnahmen und Forderungen zur Reform des Familienrechts in die öffentliche Diskussion ein.

14 Antworten

  1. Ich finde es unfair, dass Trennungsfamilien bevorzugt werden. Warum nicht alle Familien unterstützen?

    1. Sorry, aber deine Ignoranz ist einfach nur traurig. Trennungsfamilien haben ihre eigenen Herausforderungen und verdienen Unterstützung, nicht Verurteilung. Informier dich, bevor du solche ignoranten Kommentare abgibst.

  2. Also ich finde, dass Trennungsfamilien ihre Wohnkosten gefälligst selber tragen sollten. Warum sollten andere dafür aufkommen?

  3. Ich finde, dass die individuellen Wohnkosten nicht immer berücksichtigt werden sollten. Das ist unfair!

    1. Du hast recht, individuelle Wohnkosten spielen eine Rolle. Aber Fairness bedeutet auch, die Gesamtheit der Situation zu betrachten. Es ist unmöglich, jedem einzelnen Aspekt gerecht zu werden. Es geht darum, einen Ausgleich zu finden, der für die meisten Menschen funktioniert.

  4. Dieser Artikel ist völliger Quatsch! Warum sollten wir Trennungsfamilien bevorzugen? Das ist doch unfair!

    1. Das ist nicht absurd, sondern absolut notwendig. Trennungsfamilien brauchen regionale Unterstützung, um den Kindern Stabilität und Nähe zu ihren Eltern zu ermöglichen. Ignoranz und Gleichgültigkeit sind keine Lösungen, sondern tragen nur zum Leid der Betroffenen bei.

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