Verein fordert mehr Anerkennung der Wohnkosten von Unterhaltspflichtigen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert eine größere Berücksichtigung der Wohnkosten von erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei der Bestimmung des Selbstbehalts. Laut der Düsseldorfer Tabelle, die die Unterhaltszahlungen regelt, wurde der notwendige Eigenbedarf – der Selbstbehalt, zum 1. Januar 2023 auf 1370 € erhöht. Davon müssen Unterhaltspflichtige 760 € für ihre Wohnung aufwenden. Der im Selbstbehalt enthaltene Wohnkostenpauschale wurde von 420 € auf 520 € angehoben. Doch der ISUV bemängelt, dass diese Pauschale in der Praxis viel zu wenig Beachtung finde und nicht ausreiche, um eine angemessene Wohnung zu finanzieren – insbesondere wenn Kinder betreut werden sollen. Der Verband fordert eine regionale Anpassung der Wohnkosten, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Für eine angemessene Wohnung sollten Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau sowie der regionale Mietspiegel als Kriterien herangezogen werden, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Schließlich müssten sich erwerbstätige Unterhaltspflichtige mindestens eine entsprechend angemessene Wohnung leisten können, um ihren Pflichten nachzukommen. Ohne die realistische und individuelle Berücksichtigung der Wohnkosten sei eine Trennungsfamilie kaum lebbar, so Ulbrich.
Die Wohnung müsse auch groß genug sein, um Kinder betreuen zu können, betont der Verband und fordert eine Befreiung der Unterhaltspflichtigen mit Kindern von den höheren Wohnkosten. Eine Reform des Kindesunterhaltsrechts wäre dazu notwendig, damit auch individuelle Wohnkosten transparent und fair geregelt werden können. Der Verband setzt sich seit über 45 Jahren für die Interessen von Bürgern ein, die von Trennung, Scheidung und damit verbundenen Fragen und Problemen wie elterlicher Sorge, gemeinsamer Elternschaft oder Unterhalt betroffen sind. ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Wer ISUV unterstützen möchte, kann Mitglied werden oder spenden.
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Trennungsfamilie ermöglichen: Regional individuelle Wohnkosten berücksichtigen
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
Weitere Informationen über den Verband
– Der Verband setzt sich für eine Reform des Unterhalts- und Familienrechts ein.
– Er vertritt die Interessen von Trennungseltern und Unterhaltspflichtigen.
– Mitglieder können sowohl betroffene Elternteile als auch Großeltern und Lebenspartner sein.
– Der Verband besteht seit 1955 und hat seinen Hauptsitz in Kaiserslautern.
– Aktuell gibt es über 6.000 Mitglieder bundesweit.
– Der Verband ist in mehrere Landes- und Bezirksverbände gegliedert.
– ISUV bietet seinen Mitgliedern unter anderem Rechtsberatung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Interessen.
– Der Verband bringt regelmäßig Stellungnahmen und Forderungen zur Reform des Familienrechts in die öffentliche Diskussion ein.