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Trennung: So vermeiden Sie, dass Ihr Ex die Steuererstattung bekommt

Steuererstattung nicht an Ex verschenken

14. August 2024, Regenstauf (ots) – Die Trennung eines Ehepaares endet selten ohne Reibungen, besonders wenn finanzielle Fragen im Raum stehen. Während Unterhalt und Vermögensaufteilung oft zentrale Streitpunkte sind, wird die Steuererklärung häufig übersehen. Dies kann dazu führen, dass eine Steuererstattung vollständig auf dem Konto des Ex-Partners landet, wenn keine Regelung getroffen wurde. Da das Finanzamt keine nachträgliche Aufteilung der Erstattung vornimmt, bietet die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) Getrenntlebenden wertvolle Tipps, wie sie ihre Steuererklärung im Trennungsjahr korrekt und fair abwickeln können.


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Bremen (VBR). Die Trennung eines Ehepaares gestaltet sich oft als emotionaler und finanzieller Balanceakt. Besonders dann, wenn es um finanzielle Fragen geht, entstehen häufig Spannungen. Unterhalt, Vermögensaufteilung – und leider oft vergessen: die Steuererklärung. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) warnt davor, dass eine Steuererstattung nach der Trennung komplett auf dem Konto des Ex-Partners landen könnte, sofern dieses beim Finanzamt hinterlegt ist. Um dies zu vermeiden, gibt Lohi wertvolle Tipps für Getrenntlebende.

Ehegattensplitting ist ein gängiges Verfahren zur gemeinsamen Veranlagung, bei dem Ehepaare steuerlich als eine Einheit zählen. Dies führt in der Regel zu einer niedrigeren Besteuerung durch die Zusammenrechnung beider Einkommen und den daraus resultierenden günstigeren Steuersatz. Doch was passiert im Trennungsjahr? Während man in einer intakten Ehe die Auszahlung an einen Ehepartner oder das Gemeinschaftskonto akzeptiert, kann dies im Jahr der Trennung schnell zu Konflikten führen.

Im Trennungsjahr kann der Splittingvorteil noch einmal für volle zwölf Monate genutzt werden, was zu einer geringeren Steuerlast für beide führt. Das oft angewandte Steuerklassenmodell 3/5 begünstigt jedoch den Inhaber der Steuerklasse 5 nicht, da dieser durch Einzelveranlagung vermutlich eine höhere Erstattung erhalten würde. Der Knackpunkt: Eine gemeinsame Veranlagung muss zustimmend erfolgen und die Rückerstattung wird auf das in der Erklärung angegebene Konto überwiesen.

Was tun also bei einer Trennung? Geht die Trennung erst nach der Abgabe der Steuererklärung vonstatten, ist schnelles Handeln gefragt. Bis zum Eingang des Steuerbescheids kann gemäß § 37 (2) der Abgabenordnung eine Aufteilung der Erstattung beantragt werden – auch ohne die Unterschrift des Ex-Partners. Eine Trennung verursacht oftmals, dass die Unterschrift des anderen extrem schwer einzuholen ist. Durchschnittlich dauert die Bearbeitung der Steuererklärung sechs bis acht Wochen, ab dann ist eine Aufteilung seitens des Finanzamtes nicht mehr möglich!

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Wird die Steuererklärung erst nach der Trennung erstellt, ist es allerdings lohnenswert, den Splittingvorteil noch einmal zu nutzen, besonders bei unterschiedlichen Einkünften. Gesetzlich können getrennte Ehepartner verpflichtet sein, zusammenzuveranlagen, um die finanziellen Lasten des anderen zu mindern, insofern keine eigenen Ansprüche verletzt werden. Wichtig ist hierbei, dass gemeinsam mit der Steuererklärung eine getrennte Steuererstattung verlangt wird.

Eine beantragte Aufteilung zwingt das Finanzamt dazu, den Anteil der Rückerstattung für beide Ehepartner zu berechnen, basierend auf den tatsächlich entrichteten Steuern während des Jahres. Im Falle einer Steuernachzahlung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese proportional anhand einer hypothetischen getrennten Veranlagung aufgeteilt wird. Ein übereilter Wechsel der Steuerklassen ist somit nicht erforderlich. Für das erste volle Jahr nach der Trennung ist jedoch ein Wechsel der Steuerklassen unumgänglich, da beispielsweise Steuerklasse 3 sonst zu erheblichen Nachzahlungen führen kann.

Die Trennung sollte dem Finanzamt über ELSTER oder in den ergänzenden Angaben der Steuererklärung mitgeteilt werden. Es gibt kein spezifisches Formular für die Aufteilung der Steuererstattung – ein formloses Schreiben, in dem beide Steueridentifikationsnummern, Adressen und Bankdaten vermerkt sind, reicht aus, damit das Finanzamt auf zwei getrennte Konten überweisen kann.

Steuererklärung nach der Trennung: Wie Paare Streit und finanzielle Verluste vermeiden

Die Trennung eines Ehepaares ist oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Aber neben den verletzten Gefühlen kommt auch die finanzielle Seite hinzu, die oft vernachlässigt wird. Ein besonders heikler Punkt ist die Steuererklärung. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) betont die Bedeutung der richtigen Vorgehensweise, um zu verhindern, dass die Steuererstattung einseitig auf dem Konto des Ex-Partners landet.

Herausforderungen im Trennungsjahr: Ehegattensplitting als Stolperstein

Das Ehegattensplitting hat für viele verheiratete Paare steuerliche Vorteile, da es die gemeinsame Veranlagung erlaubt und oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Doch im Jahr der Trennung kann genau diese Konstellation zu Spannungen führen. Während in einer intakten Ehe sowohl die Auszahlung auf das Gemeinschaftskonto als auch die Steuerklassenwahl sinnvoll erscheinen, kann dies bei getrennt lebenden Partnern zum Zankapfel werden.

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Im Trennungsjahr kann der Splittingvorteil dennoch für beide Partner finanziell vorteilhaft sein. Doch der Teufel steckt im Detail: Die Rückerstattung wird auf das in der Steuererklärung angegebene Konto überwiesen, und das kann zu Streit führen, wenn nur ein Ex-Partner Zugriff darauf hat.

Die Dringlichkeit des richtigen Antrags

Sollte die Trennung erst nach der Abgabe der Steuererklärung erfolgen, muss rasch gehandelt werden. Ein Antrag auf Aufteilung der Erstattung ist gemäß § 37 (2) der Abgabenordnung möglich und kann auch ohne die Unterschrift des Ex-Partners beim Finanzamt eingereicht werden. Dies muss jedoch vor dem Eingang des Steuerbescheids erfolgen, da danach keine Änderungen mehr möglich sind. Die Bearbeitung der Steuererklärung dauert im Durchschnitt sechs bis acht Wochen.

Vorteile der getrennten Steuererstattung

Wenn die Steuererklärung nach der Trennung erstellt wird, lohnt es sich, den Splittingvorteil noch einmal zu nutzen. Besonders bei ungleichen Einkommen kann das beiden Partnern eine finanzielle Entlastung bieten. Es ist jedoch wichtig, dass bei gemeinsamer Veranlagung eine getrennte Steuererstattung beantragt wird. Das Finanzamt wird dann gezwungen, die Erstattung auf die tatsächlich gezahlten Steuern beider Partner aufzuteilen.

Wechsel der Steuerklassen im Trennungsjahr

Auch wenn ein sofortiger Wechsel der Steuerklassen nicht nötig ist, muss dies im ersten vollen Jahr nach der Trennung erfolgen. Steuerklasse 3 könnte sonst zu unerwartet hohen Nachzahlungen führen. Die Trennung sollte über ELSTER oder in den ergänzenden Angaben der Steuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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Ein Blick auf ähnliche Fälle und Prognosen für die Zukunft

Die Problematik der Steueraufteilung nach der Trennung ist nicht neu und solche Fälle werden öfter vor Gericht ausgetragen. Ein prägnantes Beispiel ist der Entscheid des Bundesgerichtshofs, der festlegte, dass Steuernachzahlungen proportional aufgeteilt werden sollten. Diese gerichtlichen Vorgaben schaffen Klarheit, doch sie betonen auch die Notwendigkeit für Paare, schon im Vorfeld klare Vereinbarungen zu treffen.

In den kommenden Jahren könnten wir eine Zunahme von gerichtlichen Auseinandersetzungen in diesem Bereich sehen, besonders, da immer mehr Paare sich scheiden lassen und somit steuerliche Streitigkeiten zunehmen. Es wäre daher nicht verwunderlich, wenn der Gesetzgeber in naher Zukunft spezifischere Regelungen für die steuerliche Behandlung von getrennt lebenden Paaren entwickeln würde.

Vorausschauendes Handeln zahlt sich aus

Für getrennt lebende Ehepartner ist es essenziell, die steuerlichen Konsequenzen ihrer neuen Lebenssituation im Blick zu behalten. Schnelles und richtiges Handeln kann nicht nur finanzielle Nachteile verhindern, sondern auch den emotionalen Stress verringern. Nutzen Sie die gesetzlich erlaubten Möglichkeiten und setzen Sie auf Beratung – eine klare Kommunikation und vorausschauendes Handeln zahlen sich immer aus.

Für weitere Informationen und Beratung steht die Lohnsteuerhilfe Bayern unter www.lohi.de/steuertipps zur Verfügung. Kontaktperson bei Fragen ist Nicole Janisch, Pressereferentin, erreichbar unter 09402 5040147 oder presse@lohi.de.


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9 Antworten

  1. Mir war gar nicht klar, dass man die Trennung beim Finanzamt melden muss. Da muss man ja an so viel denken.

  2. Die ganze Sache mit den Steuerklassen und der Aufteilung nach der Trennung ist echt schwer zu durchschauen. Gut, dass es Lohi gibt.

  3. Warum sagt einem eigentlich keiner, dass man die Steuererklärung nach einer Trennung anders machen muss? Das sollte doch Pflichtwissen sein!

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