Tierschutzfinanzierung in Gefahr: Deutscher Tierschutzbund kritisiert fehlende Mittel für Tierheime und Stallumbau im Bundeshaushalt 2026

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Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass der Haushaltsentwurf 2026 keine ausreichenden Mittel für den dringend nötigen Umbau der Tierhaltung und keine zusätzliche Förderung für überlastete Tierheime vorsieht. Obwohl ursprünglich 1,5 Milliarden Euro jährlich in Aussicht standen, ist davon nur noch ein Teil geplant, weshalb Landwirtinnen und Landwirte ohne verlässliche Planungssicherheit dastehen. Zudem fehlt im Entwurf jede konkrete Erwähnung des Amts der Bundestierschutzbeauftragten, weshalb der Verband Bundestag und Haushaltsausschuss zu Nachbesserungen auffordert.

Inhaltsverzeichnis

– Bundesregierung plant zu geringe Gelder für Tierschutz im Entwurf 2026
– Großteils gestrichene 1,5 Mrd. € jährlich für Stallumbau verringern Planungssicherheit
– Etat 2026 enthält keine Mittel für Tierheime und Bundestierschutzbeauftragten

Haushaltsentwurf 2026 lässt wichtige Tierschutzmaßnahmen unzureichend finanziert

Der Haushaltsentwurf 2026 sorgt beim Deutschen Tierschutzbund für deutliche Kritik. Die Bundesregierung verpasst es, zentrale Weichen für den notwendigen Umbau der Tierhaltung zu stellen und langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Trotz früherer Ankündigungen von Bundesminister Rainer, jährlich 1,5 Milliarden Euro für einen Stallumbau bereitzustellen, ist von diesen Mitteln nur noch ein Bruchteil für die kommenden Jahre vorgesehen. „Dies ist ein fatales Signal an die Landwirtinnen und Landwirte, die auf Planungssicherheit angewiesen sind“, warnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Ohne verlässliche Förderung droht der dringend erforderliche Umbau der Tierhaltung zu scheitern.

Nicht nur die Landwirtschaft leidet: Auch die Tierheime, die vielerorts schon an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, finden im Entwurf keine Berücksichtigung. Dabei hatte die Koalition eine explizite Entlastung dieser Einrichtungen versprochen. Schröder macht deutlich: „Tierschutz darf kein Sparposten sein. Wir fordern den Bundestag und insbesondere die Mitglieder des Haushaltsausschusses auf, im weiteren Verfahren nachzusteuern.“ Auffallend ist zudem, dass das Amt der Bundestierschutzbeauftragten im Etat für 2026 nicht konkret aufgeführt wird – ein weiteres Indiz für die fehlende Priorität im Haushalt.

Diese Unterfinanzierung setzt wichtige Tierschutz-Vorhaben aufs Spiel und verdeutlicht die Dringlichkeit einer verlässlichen und verstärkten Tierschutzfinanzierung im Bundeshaushalt 2026.

Die in diesem Beitrag verwendeten Informationen und Stellungnahmen basieren auf einer Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. zum Haushaltsentwurf 2026.

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