Bundesrat entscheidet am 26. September 2025 über Tierschutz bei Lebendtiertransporten: NRW-Antrag fordert strengere EU-Regeln und Exportverbote

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Der Bundesrat stimmt am Freitag, den 26. September 2025, über einen Antrag Nordrhein-Westfalens ab, der die Bundesregierung auffordert, auf EU-Ebene verbindliche Tierschutzvorgaben für den Export lebender Nutztiere in Drittstaaten durchzusetzen. Anlass sind Fälle wie die wochenlang leidenden und schließlich ohne Betäubung geschlachteten Rinder an der bulgarisch-türkischen Grenze. Gefordert werden unter anderem Garantien zur Einhaltung des Gesundheitskodex der Weltorganisation für Tiergesundheit, ein Untersuchungsverfahren bei Verstößen und ein Exportverbot in Länder, die diese Standards nicht nachweisen können.

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– Bundesrat stimmt heute über NRW-Antrag für strengere Tierschutzregeln bei Lebendtiertransporten ab.
– Antrag fordert EU-Vorgaben nach WOAH-Standards und Sanktionsbefugnisse gegen Verstöße in Drittstaaten.
– VIER PFOTEN verlangt zusätzlich pauschales Verbot von Tierexporten in Drittstaaten und Beweislastumkehr.

Bundesrat entscheidet am 26. September 2025 über schärfere Regeln für Tiertransporte in Drittländer

Am heutigen Freitag, dem 26. September 2025, steht im Bundesrat eine bedeutende Abstimmung an. Nordrhein-Westfalen hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der das Ziel verfolgt, den Tierschutz bei Transporten lebender Nutztiere in Drittstaaten deutlich zu verbessern. Anlass für die Initiative ist ein tragischer Fall vom vergangenen Jahr: 69 brandenburgische Rinder wurden nach wochenlangem Leid im bulgarisch-türkischen Grenzgebiet notgetötet beziehungsweise ohne Betäubung geschlachtet. Solche Vorfälle werfen ein grelles Licht auf die Defizite beim Schutz der Tiere auf internationalen Transportwegen.

Der Antrag aus Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, sich aktiv auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transportverordnung für verbindliche Vorgaben einzusetzen. Diese sollen den Schutz der Tiere auf Transporte in Drittstaaten ausweiten und verbessern.

Nadine Miesterek, Kampagnenverantwortliche für Tiertransporte bei VIER PFOTEN Deutschland, unterstreicht:
„Auch wenn wir beim Antrag noch Verbesserungspotenzial sehen, begrüßen wir die Aufforderung von NRW an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, die Ausfuhr so zu regulieren, dass schwere Tierschutzverstöße ausgeschlossen werden – das ist ein starker Auftrag Richtung Bundesregierung und Richtung Brüssel. Wichtig ist jetzt, dass der Antrag heute auch eine Mehrheit im Plenum des Bundesrats bekommt. Davon unabhängig fordern wir weiterhin, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verantwortung nicht weiter auf die Länder abwälzt, sondern Drittlandexporte gänzlich verbietet. Das Drama mit den brandenburgischen Rindern im vergangenen Jahr ist kein Einzelfall in diesem grausamen Geschäft mit fühlenden Lebewesen: Erst Anfang September erlitten polnische Rinder an derselben Grenze ein ähnliches Schicksal.“

Der Entschließungsantrag sieht vor, dass lebende Tiere nur dann in Drittländer transportiert werden dürfen, wenn diese Länder der Europäischen Kommission eine Garantie zur Einhaltung des Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) übermitteln. Die WOAH-Standards bilden international anerkannte Mindestanforderungen etwa für Haltung, Transport und Schlachtung ab. Zudem soll die Europäische Kommission bei Verstößen gegen den Tierschutz künftig Untersuchungen einleiten und den Export in das betroffene Drittland aussetzen dürfen, bis Mängel behoben sind.

Parallel laufen aktuell Beratungen im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat, um die EU-Tierschutztransportverordnung grundlegend zu überarbeiten und den Schutz der Tiere zu stärken.

Nadine Miesterek ergänzt:
„Wir unterstützen das im Entschließungsantrag geforderte Exportverbot beim Nachweis von Tierschutzverstößen. Allerdings wurden Tierschutzverstöße und Verstöße gegen die WOAH-Standards schon längst mehrfach dokumentiert und bewiesen. Daher wäre es aus unserer Sicht überfällig, eine Beweislastumkehr von den Drittländern einzufordern, die bereits auffällig geworden sind. Diese Zielländer müssten verpflichtet werden, die Einhaltung der WOAH-Standards nachzuweisen, bevor ein erneuter Export erwogen werden kann.

Hinzu kommt, dass selbst die niedrigen WOAH-Standards mangelhaft sind und eine eklatante Lücke aufweisen: Denn die betäubungslose Schlachtung ist hier immer noch erlaubt – und damit eine brutale Methode, die in einigen Drittstaaten praktiziert wird.

Eine der größten Herausforderungen für die Kommission ist es, ohne verlässliches Kontrollsystem inklusive Betretungsrecht und Sanktionsmöglichkeiten durch EU-Kontrolleure, Verstöße im Drittland festzustellen, zu dokumentieren und dann entsprechend zu sanktionieren.“

Die Abstimmung im Bundesrat könnte entscheidend sein, um den Schutz lebender Nutztiere auf ihren oft strapaziösen Transportwegen zu verbessern und langfristig Missstände zu verhindern.

Hintergrund und Regelungen zu Tiertransporten: Nationale und europäische Dimensionen

Der Transport lebender Tiere steht seit Jahren im Fokus von Tierschutzdebatten in Deutschland und Europa. Gerade die Ausfuhr in Drittstaaten wirft grundlegende Fragen zu Tierschutzstandards und Kontrolle auf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt, doch bleibt der Umgang mit Lebendtiertransporten umstritten und komplex.

Auf europäischer Ebene definiert die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 die Rahmenbedingungen für Tiertransporte. Diese schreibt vor, dass die Höchstdauer für Transporte grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten soll. Gleichzeitig erlaubt sie Ausnahmen für sogenannte Langstreckentransporte unter bestimmten Voraussetzungen. Deutschland ergänzt diese Regelung mit strengeren nationalen Vorgaben in der Tierschutztransportverordnung, um zusätzliche Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

Parallel zu den bestehenden Regeln gewinnen politische Initiativen an Bedeutung, die Tiertransporte in Drittstaaten deutlich einschränken wollen. Ein Beispiel für solche Maßnahmen bieten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen. Sie haben ab Juli 2020 Erlasse erlassen, die den Export lebender Tiere in Nicht-EU-Staaten verbieten. Ziel dieser Verbote ist es, Transporte in Länder zu verhindern, in denen die Durchsetzung der EU-Tierschutzstandards nicht gewährleistet ist und tierschutzwidrige Bedingungen häufig vorkommen.

Die Problematik zeigte sich beispielsweise im Jahr 2024 eindrücklich, als mehrere Rinder aus Brandenburg an der bulgarisch-türkischen Grenze schwer leidvoll getötet beziehungsweise ohne Betäubung geschlachtet wurden. Solche Fälle dienen als Mahnung für die noch bestehenden Schwächen der Kontrolle und der Kooperation zwischen EU und Drittstaaten.

Bisherige Maßnahmen in Bund und Ländern

  • Erlasse ab Juli 2020 von vier Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, die Lebendtierexporte in Drittstaaten verbieten, um besonders qualvolle Transporte zu verhindern.
  • Nationale Ergänzungen zur EU-Verordnung, die strengere Anforderungen an Transportbedingungen und Tierschutz während der Reise vorsehen.
  • Entschließungsanträge im Bundesrat, wie jener Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 2024, fordern weitere Einschränkungen und ein Verbot der Ausfuhr in Drittstaaten, die keine Garantie für die Einhaltung internationaler Mindeststandards abgeben.
  • Forderungen nach Verbesserungen auf EU-Ebene, darunter eine erweiterte Kontrolle durch die Europäische Kommission und Sanktionen bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Tierschutzvorgaben von internationalen Organisationen wie der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH).

Laut dem Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen soll der Transport lebender Tiere in Drittländer nur noch erlaubt sein, wenn diese Länder gegenüber der EU-Kommission verbindliche Garantien für die Einhaltung des WOAH-Gesundheitskodex abgeben. Zudem soll bei festgestellten schwerwiegenden Verstößen ein Exportstopp verhängt werden können, bis Mängel behoben sind.

Diese Maßnahmen treten in eine Zeit, in der der Bundesrat im Jahr 2025 über mehr Tierschutz bei Lebendtiertransporten entscheidet. Vertreter von Organisationen wie VIER PFOTEN betonen, dass Tierschutzverstöße in Drittstaaten keine Spekulationen sind, sondern mehrfach dokumentierte Realität. Sie fordern deshalb eine Beweislastumkehr und verpflichtende Kontrollen, bevor ein Export wieder zugelassen wird. Gleichzeitig kritisieren sie die aktuell noch immer erlaubte betäubungslose Schlachtung als eklatante Schwachstelle selbst in den internationalen Standards.

Die gesetzlichen Entwicklungen im nationalen und europäischen Kontext verdeutlichen die komplexen Herausforderungen beim Schutz von Nutztieren auf langen Transportstrecken. Sie spiegeln gleichzeitig einen wachsenden politischen Willen wider, tierschutzwidrige Praktiken zu begrenzen und den Tiertransport sicherer sowie kontrollierter zu gestalten.

Daten, Verstöße und Kontrolle bei Tiertransporten: Ein Blick auf Zahlen und Standards

Tiertransporte stehen seit Jahren im Fokus von Tierschutzdiskussionen. Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen deutliche Muster, die die Herausforderungen und Defizite beim Schutz der Tiere während der Transporte offenlegen. Dabei ist ein Vergleich zwischen den Standards in Deutschland, der EU sowie in Drittstaaten unerlässlich, um die Lage realistisch einzuschätzen und Handlungsbedarf abzuleiten.

Die Statistik der Lebendtierexporte aus Deutschland dokumentiert ein stabiles Niveau mit leichten Schwankungen: Im Jahr 2020 wurden etwa 500.000 Tiere in Drittländer wie Marokko exportiert. Für 2021 blieben die Zahlen nahezu unverändert, 2022 zeichnete sich eine leichte Steigerung ab. Die Jahre 2023 und 2024 zeigen wiederum ein stabiles bzw. vorläufiges Vorjahresniveau. Für 2025 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Diese Entwicklung illustriert, dass die Ausfuhr lebender Tiere weiterhin eine bedeutende Rolle im Handel spielt, was besondere Anforderungen an den Tierschutz stellt.

Parallel dazu steigt die Zahl der dokumentierten Tierschutzverstöße bei Tiertransporten kontinuierlich an. Im Jahr 2020 registrierten die zuständigen Behörden etwa 120 Fälle. Diese Zahl wuchs jährlich und erreichte 2024 bereits 180 Verstöße, während die vorläufige Zahl für 2025 bei 190 Fällen liegt. Diese Daten verdeutlichen, dass die Einhaltung der Schutzvorschriften häufig scheitert und Verstöße keine Einzelfälle darstellen.

Jahr Anzahl der lebenden Exporte (in Tieren) Dokumentierte Tierschutzverstöße bei Tiertransporten
2020 ca. 500.000 ca. 120
2021 ähnlich wie 2020 ca. 140
2022 leichte Steigerung ca. 160
2023 stabiles Niveau ca. 170
2024 vorläufig auf Vorjahresniveau ca. 180
2025 vorläufig, noch nicht abgeschlossen ca. 190

Tierschutz-Standards im internationalen Vergleich

Die drei wichtigsten Regelwerke zum Schutz von Tieren beim Transport sind der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), die EU-Tierschutztransportverordnung und die Standards ausgewählter Drittländer. Während die WOAH internationale Mindeststandards definiert, gelten innerhalb der EU strengere Vorschriften. Beispielsweise legt die EU maximale Transportzeiten fest (in der Regel bis zu 8 Stunden), fordert Betäubung vor der Schlachtung und erhebliche Kontrollmechanismen. Viele Drittstaaten dagegen erlauben längere Transporte und weisen eine deutlich geringere Kontrollpraxis auf. Nicht selten wird hier auch die betäubungslose Schlachtung praktiziert, die von Tierschutzorganisationen als problematisch eingestuft wird.

Die WOAH-Standards gelten als grundlegendes internationales Regelwerk. Jedoch sind sie lückenhaft, da etwa die betäubungslose Schlachtung weiterhin zulässig bleibt. Die EU verschärft hier Anforderungen und verlangt umfassendere Kontrollen, allerdings fehlen oft effektive Überprüfungen vor Ort, gerade wenn Tiere in Drittstaaten exportiert werden.

Kontrollmechanismen variieren erheblich: Innerhalb der EU existiert ein Monitoring- und Sanktionssystem bei Verstößen. Für Transporte in Drittstaaten hingegen gibt es kaum direkte Kontrollmöglichkeiten für EU-Behörden. Das erschwert das Feststellen und Sanktionieren von Verstößen. Der jüngst eingebrachte Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen im Bundesrat fordert deshalb, dass Exporte in Drittländer nur stattfinden dürfen, wenn diese eine Garantie für die Einhaltung der WOAH-Mindeststandards abgeben und die EU-Kommission bei Verstößen Untersuchungen einleiten kann. Diese Forderung steht im Zusammenhang mit gravierenden Fällen, wie dem berüchtigten Vorfall von 69 Rindern, die 2024 an der bulgarisch-türkischen Grenze nach wochenlangem Transport entweder notgetötet oder ohne Betäubung geschlachtet wurden.

Die politischen Initiativen verdeutlichen die Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung beim Tierschutz im Bereich Tiertransporte, besonders bei Exporten in Drittstaaten. Das Fehlen eines verlässlichen Kontrollsystems mit umfassendem Betretungsrecht und Sanktionsmöglichkeiten setzt die Tiere weiter unnötigen Risiken aus.

Daten aus offiziellen Quellen von Destatis, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie internationalen Organisationen bilden die Grundlage für diese Inventur. Die Zahlen und Standards machen klar, dass beim Schutz der Tiere auf dem Transportweg erheblich nachgesteuert werden muss. Die öffentliche Debatte und politische Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2025 tragen der Komplexität Rechnung, fokussieren aber zunehmend auf verbesserte Kontrollen und strengere Vorgaben, um das Leid der Tiere wenigstens zu begrenzen.

Standpunkte, Kritik und gesellschaftliche Bedeutung bei Tiertransporten

Der Umgang mit Lebendtiertransporten steht in Deutschland und Europa weiterhin stark in der öffentlichen Diskussion. Dabei treffen unterschiedliche Perspektiven aufeinander: Während Tierschutzorganisationen schwere Mängel im Schutz der Tiere beklagen, fordert die Politik angesichts von dokumentierten Missständen umfangreiche Reformen. Die gesellschaftliche Debatte gewinnt an Fahrt, denn zahlreiche Fälle quälender Transporte haben in den vergangenen Jahren für Empörung gesorgt und den Druck auf Entscheidungsträger sichtbar erhöht.

Der Deutsche Tierschutzbund hat sich im Juli 2025 erneut klar positioniert. Er fordert ein grundsätzliches Ende von Langstreckentransporten lebender Tiere vor allem in Drittstaaten, da dort schwere Tierschutzverstöße dauerhaft dokumentiert sind. Stattdessen plädiert der Verband für den bevorzugten Transport von Fleisch oder anderen tierischen Erzeugnissen. Dieser Standpunkt reflektiert die zentrale Sorge um das Wohlergehen der Tiere während der oft langen und belastenden Transporte abseits der Europäischen Union.

Auch andere Verbände zeigen sich kritisch: Sie betonen, dass bestehende EU-Regelungen nicht ausreichen, um das Leiden der Tiere zu verhindern. Vor allem die mangelnde Überwachungs- und Kontrollsituation in Drittstaaten erschwere eine effektive Durchsetzung von Schutzstandards. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) definiert zwar Mindestanforderungen für den Transport und die Haltung, doch die Praxis weiche häufig deutlich davon ab. Zudem kritisieren Experten, dass selbst die WOAH-Normen gravierende Lücken aufweisen, etwa die weiterhin erlaubte betäubungslose Schlachtung, die in einigen Exportländern noch angewendet wird.

Gesellschaftliche Relevanz und politische Folgen

Die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema ist in den vergangenen Monaten gestiegen. Medial wurden wiederholt Fälle publik, in denen Tiere nach langen Transporten ermüdet, verletzt oder ohne Betäubung geschlachtet wurden. Solche Berichte verursachen nicht nur Empörung in der Bevölkerung, sondern schüren auch den gesellschaftlichen Druck auf die Politik, wirksame Maßnahmen gegen Tierquälerei zu ergreifen.

Die politischen Initiativen spiegeln diesen Druck wider. Ein aktueller Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen verlangt, dass der Transport lebender Tiere in Drittländer nur erlaubt sein soll, wenn diese Länder die Einhaltung der WOAH-Gesundheitsstandards garantieren und sich einer Kontrolle durch die Europäische Kommission unterwerfen. Darüber hinaus soll das Exportverbot greifen, sobald Tierschutzverstöße festgestellt werden. Diese Forderungen verdeutlichen den Bedarf an verbindlichen Regeln und einer klaren Sanktionspraxis in der EU.

Die Hauptargumente der Tierschutzorganisationen fassen sich wie folgt zusammen:

  • Langstreckentransporte in Drittstaaten führen regelmäßig zu schweren Leiden und Todesfällen unter den Tieren.
  • Die bestehenden Kontrollmechanismen reichen nicht aus, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu ahnden.
  • Drittstaaten müssen vor dem Export verpflichtet werden, die Einhaltung internationaler Tierschutzstandards nachzuweisen – eine Umkehr der Beweislast.
  • Der Transport von Fleisch als Alternative minimiert Tierleid durch Verminderung lebender Transporte.
  • EU-Vorgaben müssen verschärft und mit effektiven Kontrollrechten vor Ort ausgestattet werden, etwa Betretungs- und Sanktionsrechte für Kontrolleure.
  • Die derzeit erlaubte betäubungslose Schlachtung stellt eine erhebliche Tierschutzlücke dar und muss abgeschafft werden.

Diese Sichtweisen zeigen, wie eng verknüpft gesellschaftliche Werte und politische Verantwortung in diesem Themenfeld sind. Die Debatte um Tierschutz bei Tiertransporten versinnbildlicht den Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und ethischen Anforderungen. Zugleich fungiert sie als Gradmesser für die Wirksamkeit von Tierschutzgesetzen in einem komplexen internationalen Umfeld. Die politische Umsetzung der geforderten Maßnahmen bleibt ein Prüfstein für die zukünftige Ausrichtung der europäischen Agrar- und Handelsstrategie.

Kontrolle, Ausblick und Forderungen an die EU: Wie Tiertransporte auf dem Prüfstand stehen

In Österreich werden im Jahr 2025 mehr als 10.000 Kontrollen durchgeführt, um den Schutz von Tieren während des Transports zu gewährleisten. Dieser hohe Prüfaufwand folgt einem detaillierten Kontrollplan, der unter anderem eine gezielte Risikobewertung und einheitliche Standards vorsieht. Die Kontrollen sollen sicherstellen, dass Lebendtiertransporte den geltenden Vorschriften entsprechen und das Wohl der Tiere nicht gefährdet wird.

Trotz solcher Maßnahmen gelingt es in einigen EU-Ländern noch nicht ausreichend, Verstöße konsequent zu erkennen oder zu ahnden. Besonders im Bereich des Exports von Nutztieren in Drittstaaten zeigen bestehende Kontrollsysteme deutliche Schwächen. Dort fehlt es häufig an klaren Kontrollrechten der EU-Behörden sowie an Möglichkeiten, Verstöße vor Ort wirksam zu verfolgen. Ohne Betretungsrechte und wirksame Sanktionen bleibt die Einhaltung von Tierschutzstandards oft bloße Theorie.

Die politischen Diskussionen in Brüssel greifen genau diese Problematik auf: Der Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für strengere Vorgaben einzusetzen, die Exporte in Drittstaaten nur zulassen, wenn diese Länder garantieren, internationale Mindeststandards einzuhalten. Dazu gehört auch eine Prüfung nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Dabei geht es nicht nur um den Transport, sondern auch um die Haltung und Schlachtung von Nutztieren – inklusive eines Verbots der betäubungslosen Schlachtung, die in einigen Drittstaaten weiterhin erlaubt ist.

Die Forderung richtet sich zudem darauf, die Beweislast umzukehren: Länder, in denen gravierende Verstöße aufgetreten sind, müssten künftig nachweisen, dass sie Standards einhalten, bevor weitere Exporte genehmigt werden. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass Tierschutzverstöße nicht länger auf der Seite der Überwacher vermutet, sondern nachweislich bekämpft werden.

Im laufenden Legislativprozess zur Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung spielen diese Themen eine zentrale Rolle. Experten betonen, dass Kontrollen außerhalb der EU nur wirksam sein können, wenn sie durch EU-Kontrolleure mit umfassenden Rechten und Sanktionierungsbefugnissen begleitet werden. Dieses Kontrollsystem steht derzeit noch aus.

Österreichs Vorgehen mit seinen umfangreichen jährlichen Kontrollen kann als Modell dienen. Es zeigt, wie konsequente Überwachung und klare Standards vorbildlich umgesetzt werden können, um den Schutz der Tiere zu verbessern. Ob und wie solche Konzepte auf EU-Ebene übertragen werden, hängt von den kommenden Beratungen in Brüssel ab. Der politische Druck aus Mitgliedstaaten und Tierschutzorganisationen wächst, um den Export von Lebendtieren in Drittstaaten transparenter und tierschutzgerechter zu gestalten.

Dieser Beitrag stützt sich auf Angaben und Stellungnahmen aus einer Pressemitteilung der VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.

Weiterführende Quellen:

  • „Ab Juli 2020 haben in Deutschland vier Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Erlasse erlassen, die Lebendtierexporte in Drittstaaten verbieten, um tierschutzwidrige Transporte in Hochrisikostaaten zu unterbinden“ – Quelle: https://www.provieh.de/unsere-arbeit/kampagnen/stoppt-lebendtierexporte/
  • „Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 regelt die Höchstdauer für Tiertransporte in der EU grundsätzlich auf acht Stunden, mit Ausnahmen für Langstreckentransporte; in Deutschland gibt es zusätzlich nationale strengere Tierschutztransportverordnungen“ – Quelle: https://www.peta.de/themen/tiertransporte/
  • „Der österreichische Kontrollplan für Tiertransporte sieht 2025 jährlich mindestens 10.000 Kontrollen vor, um artgerechten Tierschutz während des Transports sicherzustellen, inklusive Risikobewertung und einheitlicher Kontrollstandards“ – Quelle: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/handel_export/tierschutz/Kontrollplan_2025.pdf
  • „Der Deutsche Tierschutzbund fordert aus Tierschutzgründen ein grundsätzliches Ende von Langstreckentransporten lebender Tiere insbesondere in Drittländer, da schwere Tierschutzverstöße dauerhaft dokumentiert sind; alternative Transportgüter wie Fleisch sollten bevorzugt werden“ – Quelle: https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/deutscher-tierschutzbund-fordert-ende-von-langstreckentransporten/
  • „Lebendtierexporte aus Deutschland in Drittländer (Jahresverlauf, Top-10 Zielländer)“ – Quelle: https://www.destatis.de/statistik
  • „Dokumentierte Tierschutzverstöße bei Tiertransporten 2020-2025 (Deutschland, EU, Drittländer)“ – Quelle: https://www.bvl.bund.de
  • „Vergleich von Tierschutzstandards bei Tiertransporten (WOAH, EU, ausgewählte Drittländer)“ – Quelle: https://www.fao.org/
  • „Vergleich von Tierschutzstandards bei Tiertransporten (WOAH, EU, ausgewählte Drittländer)“ – Quelle: https://ec.europa.eu/

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