– DEHOGA-Caterer fordern 2026 als Reformjahr mit Bürokratieabbau und Steuerentlastungen.
– Sie lehnen eine erweiterte Tierhaltungskennzeichnung für Außer-Haus-Markt als bürokratisch ab.
– Die Branche warnt vor wirtschaftlicher Belastung durch neue Regulierungen und Kennzeichnungspflichten.
Caterer warnen vor neuer Kennzeichnungspflicht
Die Caterer im DEHOGA haben bei ihrer Mitgliederversammlung am 13. März 2026 auf der INTERNORGA in Hamburg einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel gefordert und sich deutlich gegen neue Vorgaben für den Außer-Haus-Markt gestellt. In der am 17. März 2026 in Berlin/Hamburg veröffentlichten Mitteilung warnt der Verband insbesondere vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch auf Gastronomie und Catering. Die Pläne seien aus Sicht des DEHOGA europarechtswidrig und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das falsche Signal.
Damit verbindet der Verband eine grundsätzliche Botschaft: Aus Sicht der Caterer braucht die Branche 2026 vor allem Reformen statt zusätzlicher Regulierung. Der Vorsitzende der Caterer im DEHOGA, Jörg Rutschke, betonte dabei auch die steuerpolitische Linie des Verbandes: „Die sieben Prozent Mehrwertsteuer sind richtig und wichtig. Sie schaffen fairen Wettbewerb und wirken stabilisierend.“ Zugleich verwies der DEHOGA auf stark gestiegene Personal- und Lebensmittelkosten sowie eine verhaltene Nachfrage.
DEHOGA-Bundesgeschäftsführerin Jana Schimke verband die Kritik an neuen Pflichten mit einem weiter gefassten Appell an die Politik. „Wir müssen aus der Krise herauskommen und brauchen Wachstum in Deutschland“, sagte sie. Nach Auffassung des Verbandes müsse 2026 zum Jahr der Reformen werden. Gefordert werden konsequenter Bürokratieabbau, flexible Arbeitszeiten sowie spürbare Entlastungen bei Steuern und Abgaben. Mit Blick auf die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflichten warnte Rutschke zudem: „Unsere Speisekarten dürfen nicht zum Beipackzettel werden.“ Er ergänzte: „Die Bundesregierung trägt jetzt eine besondere Verantwortung. Sie muss sehr genau abwägen, was unsere Wirtschaft stärkt – und was die Betriebe zusätzlich unter Druck setzt."
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Was hinter dem Streit um die Kennzeichnung steckt
Der Konflikt entzündet sich an einer Regulierung, die in Teilen des Marktes bereits beschlossen ist. Nach dem geltenden Stand tritt die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Mast seit dem 1. März 2026 im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel und in Metzgereien in Kraft. Der Bundestag hatte das Inkrafttreten dieser Kennzeichnungspflicht bereits am 26. Juni 2025 beschlossen.
Die politische Debatte ist damit aber nicht abgeschlossen. Nach den vorliegenden Recherchen plant das zuständige Ministerium eine Ausdehnung der Kennzeichnung ab 2027 auf Rind- und Geflügelfleisch sowie auf verarbeitete Produkte. Genau an diesem Punkt wird für die Gastronomie und den Cateringbereich relevant, ob die Vorgaben künftig auch den gesamten Außer-Haus-Markt erfassen sollen.
Dass die Branche die Diskussion aufmerksam verfolgt, hat auch mit dem Umsetzungsaufwand zu tun. Die Übergangsfrist für die Tierhaltungskennzeichnung wurde bis zum 1. März 2026 verlängert. Das zeigt, dass die Einführung politisch und organisatorisch als anspruchsvoll gilt. Vor diesem Hintergrund ordnet sich auch der Widerstand der Caterer ein: Sie reagieren nicht auf ein abstraktes Vorhaben, sondern auf eine Regulierung, die in anderen Marktbereichen bereits gilt und perspektivisch weiter ausgedehnt werden könnte.
Zwischen Transparenz und Bürokratie
Der Streit um die Kennzeichnung ist damit mehr als ein branchenspezifischer Konflikt. Auf der einen Seite stehen Caterer und Gastronomen, die zusätzliche Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten als weiteren bürokratischen Aufwand sehen. Der DEHOGA formuliert das klar: Eine Ausweitung auf den Außer-Haus-Markt würde aus Sicht der Branche vor allem zusätzlichen Aufwand und neue Bürokratie verursachen, ohne Mehrwert für die Gäste zu bringen. Entsprechend zählt der Schutz vor aus Sicht des Verbandes überflüssiger Regulierung zu den zentralen Themen der Verbandsarbeit für 2026 und 2027.
Auf der anderen Seite verweisen Verbraucherschützer auf das Informationsinteresse der Gäste. Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortet nach dem Stand der Recherche eine Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie, weil sie aus seiner Sicht für mehr Transparenz sorgt und informierte Entscheidungen erleichtert. Die politische Auseinandersetzung verläuft damit entlang eines klassischen Zielkonflikts: mehr Verbraucherinformation auf der einen, zusätzlicher Aufwand für Betriebe auf der anderen Seite.
Gerade im Außer-Haus-Markt ist diese Abwägung besonders sensibel, weil Speiseangebote, Lieferketten und Menüplanung oft komplexer sind als im klassischen Einzelhandel. Die Frage ist deshalb nicht nur, ob Transparenz sinnvoll ist, sondern auch, wie weit Regulierung in einem ohnehin belasteten Markt reichen soll.
Reformjahr 2026: Was die Branche zusätzlich fordert
Für die Caterer ist die Debatte über die Tierhaltungskennzeichnung allerdings nur ein Teil eines größeren wirtschaftspolitischen Forderungskatalogs. Bereits bei der Mitgliederversammlung am 13. März 2026 in Hamburg machten die Unternehmensvertreter deutlich, dass sie ihre Interessenvertretung in den kommenden Jahren breiter anlegen wollen. Im Februar hatte der Verband flankierend zur politischen Arbeit seine Kommunikationskampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“ gestartet. Hintergrund ist die vom DEHOGA geforderte Umstellung von der Tageshöchstarbeitszeit auf eine Wochenhöchstarbeitszeit.
Darüber hinaus verständigten sich die Caterer auf weitere Schwerpunkte ihrer Verbandsarbeit für 2026 und 2027. Im Fokus bleibt laut Pressemitteilung die Kita- und Schulverpflegung. Zugleich soll es weiter um die Frage gehen, wie die Branche vor zusätzlicher Regulierung geschützt werden kann.
Die Warnung vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung steht damit in einem größeren Zusammenhang: Der DEHOGA will weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ob die Politik diesen Kurs aufgreift, dürfte für die Branche im weiteren Verlauf des Jahres zu einer zentralen Frage werden.
Die hier bereitgestellten Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des DEHOGA Bundesverbands.
Weiterführende Quellen:
- „Ab 1. März 2026 tritt die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Mast im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel und Metzgereien in Kraft (Stand: 2026).“ – Quelle: https://www.verbandsbuero.de/tierhaltungskennzeichnung-in-der-gastronomie-mehr-buerokratie-ab-2026/
- „Der Bundestag beschloss am 26. Juni 2025 das Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch zum 1. März 2026, BMEL plant eine Ausdehnung ab 2027 auf Rind- und Geflügelfleisch sowie verarbeitete Produkte (Stand: 2026).“ – Quelle: https://www.verbandsbuero.de/tierhaltungskennzeichnung-in-der-gastronomie-mehr-buerokratie-ab-2026/
- „Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet die Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie für mehr Transparenz und informierte Entscheidungen (Stand: 2026).“ – Quelle: https://www.verbandsbuero.de/tierhaltungskennzeichnung-in-der-gastronomie-mehr-buerokratie-ab-2026/
- „Die Übergangsfrist für die Tierhaltungskennzeichnung wurde bis zum 1. März 2026 verlängert (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/041-tierhaltungskennzeichnung.html
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Die Debatte um die Tierhaltungskennzeichnung ist mehr als eine Branchenstreitfrage. Sie zeigt den Grundkonflikt zwischen Transparenz für Gäste und zusätzlichem Umsetzungsaufwand für Betriebe – besonders im Außer-Haus-Markt, wo Lieferketten und Menüplanung komplexer sind. Gleichzeitig hängt daran, wie 2026 als „Reformjahr“ gestaltet werden soll: weniger Bürokratie statt neue Pflichten.
Für Caterer, Gastronomen und ihre Auftraggeber wird deshalb entscheidend, wie weit Regulierung in den Außer-Haus-Bereich hineinwirkt. Auch Politik und Verwaltung stehen unter Erwartungsdruck: zwischen Verbraucherinformation und wirtschaftlicher Belastung abzuwägen. Betroffen sind zudem Organisationen und Verbände, die die Umstellung begleiten und ihre Positionen zu Wachstum, Arbeitszeitflexibilität, Steuern und Abgaben in den Prozess einbringen.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Warum wehren sich Caterer konkret gegen eine Ausweitung?
Der DEHOGA sieht zusätzlichen Dokumentations- und Kennzeichnungsaufwand, ohne den Gästen einen Mehrwert zu bringen.
Gilt die Kennzeichnungspflicht nur im Handel oder auch darüber hinaus?
Für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch ist sie im Handel und bei Metzgereien bereits ab 1. März 2026 vorgesehen; eine Ausdehnung ab 2027 wird diskutiert.
Was steht im Zielkonflikt hinter der Debatte?
Verbraucherschützer argumentieren für mehr Transparenz, während die Branche den Aufwand als bürokratische Mehrbelastung beschreibt.
Welche nächste politische Weichenstellung ist besonders relevant?
Ob die Kennzeichnungspflichten künftig den gesamten Außer-Haus-Markt erfassen sollen, dürfte laut Beitrag die zentrale Frage für 2026/2027 sein. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.