TI-Anbindung für Heil- und Hilfsmittelerbringer: Fristverlängerung bis Oktober 2027 geplant – Das müssen Praxen wissen

Die Frist für die verpflichtende Anbindung von Heil- und Hilfsmittelerbringern an die Telematikinfrastruktur soll von Januar 2026 auf Oktober 2027 verschoben werden. Grund ist die Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Heil- und Hilfsmittelverordnung. Die betroffenen Spitzenverbände begrüßen die Verlängerung ausdrücklich, da sie mehr Zeit für technische Vorbereitungen und Klärung offener Fragen bietet.
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Inhaltsübersicht

– Die Frist für die TI-Anbindung von Heil- und Hilfsmittelerbringern soll bis 1. Oktober 2027 verlängert werden.
– Die Verschiebung betrifft die ursprünglich für 1. Januar 2026 geplante Pflicht aus dem Pflegekompetenzgesetz.
– Grund ist die Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Heil- und Hilfsmittelverordnung.

TI-Anbindung für Heilmittelerbringer: Frist soll bis Oktober 2027 verlängert werden

Die verpflichtende Anbindung der Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) könnte sich um fast zwei Jahre verschieben. Im Rahmen der Beratungen zum Pflegekompetenzgesetz haben die Fraktionen von CDU, CSU und SPD am 7. Oktober 2025 Änderungsanträge eingebracht, die eine Verschiebung der ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehenen Frist auf den 1. Oktober 2027 vorsehen. Die Initiative wurde am 28. Oktober 2025 in Berlin vorgestellt.

Begründung für die Fristverschiebung

Laut Begründung der Änderungsanträge wird sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) und der elektronischen Hilfsmittelverordnung verzögern. Dies habe zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden müsse. Die ursprüngliche Frist war in § 360 SGB V für den 1. Januar 2026 festgelegt worden*.

Praktische Auswirkungen für die Praxen

Für die Heilmittelerbringer bringt die geplante Fristverlängerung mehrere Vorteile:

  • Mehr Zeit zur technischen Vorbereitung (Konnektoren, eHBA, SMC-B, KIM-Dienste)
  • Mehr Raum für Schulung und Informationsvermittlung
  • Die Möglichkeit, offene Fragen rund um Finanzierung, Datenschutz und Schnittstellen zu klären – damit die digitale Anbindung am Ende stabil, sicher und praxisnah umgesetzt werden kann

Verbändeposition und weitere Entwicklung

Die maßgeblichen Spitzenverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB) begrüßen die geplante Fristverlängerung ausdrücklich. Aktuell arbeitet die gematik unter aktiver Einbeziehung der Verbände an der gemeinsamen Entwicklung der elektronischen Verordnung (eVO). Damit wird sichergestellt, dass die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Heilmittelberufe berücksichtigt werden. Über das endgültige Ergebnis des Antrags zur Fristverlängerung werden die Verbände zeitnah informieren.

Hintergrund: eVO, Pilotprojekte und technische Voraussetzungen

Die elektronische Verordnung (eVO) bildet das digitale Rückgrat für eine modernisierte Gesundheitsversorgung. Sie ermöglicht die vollständig elektronische Übermittlung von Verordnungen zwischen Ärzten, Therapeuten und Apotheken über die Telematikinfrastruktur (TI). Dieser Systemwechsel betrifft alle Heil- und Hilfsmittelerbringer, die sich mit Konnektoren, elektronischen Heilberufeausweisen und KIM-Diensten technologisch neu aufstellen müssen.

Chronologisch (alt → neu) entwickelten sich die Voraussetzungen für die eVO-Einführung in mehreren Stufen: Bereits seit Mitte 2021 erhalten Physiotherapeuten eine Kostenerstattung für ihre TI-Infrastruktur – Stand: Juli 2024*. Parallel dazu startete ab Juni 2024 ein Pilotprojekt von sieben Krankenkassen zur elektronischen Verordnung von Hilfsmitteln – Stand: Juli 2024*. Die gematik als verantwortliche Stelle musste die technischen Voraussetzungen spätestens bis Juli 2024 schaffen, während das eVO-System ursprünglich für eine verpflichtende Nutzung ab Juli 2026 vorgesehen war – Stand: Juli 2024*.

Diese Abfolge zeigt deutlich, warum die nun geplante Fristverlängerung technisch notwendig erscheint. Die parallelen Pilotphasen und die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsarbeiten der gematik liefern eine sachliche Grundlage für die Verschiebung der TI-Anbindungspflicht. Die zusätzliche Zeit ermöglicht es, sowohl die technische Infrastruktur als auch die organisatorischen Prozesse praxistauglich zu gestalten, bevor die flächendeckende Verpflichtung wirksam wird.

Folgen für Praxen und Versorgungspraxis

Die geplante Verlängerung der TI-Anbindungsfrist auf den 1. Oktober 2027 wirkt sich unmittelbar auf den Praxisalltag von Heil- und Hilfsmittelerbringern aus. Während die Politik den zeitlichen Rahmen anpasst, bleiben die praktischen Herausforderungen für die Praxen bestehen – von finanziellen Belastungen bis zur technischen Umsetzung.

Finanzielle Entlastung kommt schrittweise an
Für Physiotherapeuten wird seit Mitte 2021 die Kostenerstattung für die TI-Infrastruktur gezahlt. Diese gestaffelte Unterstützungsregelung soll die finanziellen Hürden für Praxen verringern, doch die Umsetzung erfolgt nicht einheitlich für alle Berufsgruppen.*

Praxisnahe Erprobungen laufen weiter

Aktuelle Modellprojekte für den TI-Anschluss in Pflege- und Heilmittelpraxen werden fortgesetzt. Die zusätzliche Zeit bis 2027 gibt den Praxen die Möglichkeit, Erfahrungen aus diesen Modellprojekten zu nutzen und ihre Digitalisierungsstrategien anzupassen. Sowohl die finanziellen Regelungen als auch die praktischen Tests beeinflussen maßgeblich, wie gut die TI-Anbindung in der Fläche gelingt und ob sie von den betroffenen Praxen akzeptiert wird.*

Ausblick: Was bleibt offen — Fragen und Optionen

Die geplante Fristverlängerung bis Oktober 2027* bietet den Heil- und Hilfsmittelerbringern zeitlichen Spielraum, doch gleichzeitig bleiben zentrale Fragen für die praktische Umsetzung weiterhin ungeklärt. Die Verschiebung der TI-Anbindungspflicht schafft Gelegenheit, um Punkte zu Finanzierung, Datenschutz und technischen Schnittstellen zu bearbeiten. Diese Themenfelder erfordern Klärung, damit Praxen die digitale Transformation stabil und sicher gestalten.

Offene Punkte für Praxis, Datenschutz und Finanzierung

Trotz der gewonnenen Zeit durch die Fristverlängerung bestehen praktische Hürden. Die Finanzierung der notwendigen technischen Ausstattung wie Konnektoren, eHBA und SMC-B ist für viele Praxen noch nicht abschließend geklärt. Ebenso bedarf der Datenschutz im Kontext der Telematikinfrastruktur genauerer Konkretisierung, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung sensibler Patientendaten. Die Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen müssen so gestaltet werden, dass sie im Praxisalltag zuverlässig funktionieren und nicht zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.

Empfehlung: Monitoring und Zeitplan-Übersicht

Für Redaktionen und betroffene Praxen empfiehlt sich ein aktives Monitoring des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Eine übersichtliche Darstellung der zeitlichen Entwicklung kann dabei helfen, den Überblick zu behalten. Eine mögliche Tabelle mit dem Titel "Zeitachse Digitalisierung Verordnung" könnte folgende Spalten umfassen: Datum, Ereignis/Regelung, betroffene Gruppe, Quelle und Stand. Eine solche Chronologie – von Mitte 2021 über Juni 2024, Juli 2024, Juli 2025, Oktober 2025 bis zum geplanten Stichtag im Oktober 2027 – bietet Leserinnen und Lesern eine schnelle Orientierung.

Für die redaktionelle Aufbereitung bietet sich ein Folgebeitrag an, der die Positionen aus der Pressemitteilung mit den recherchierten Hintergrundinformationen gegenüberstellt. So lässt sich für die Leserschaft ein umfassendes Bild der aktuellen Entwicklung zeichnen und aufzeigen, welche Schritte in den kommenden Monaten für die Praxen anstehen.

*Quelle: Pressemeldung, 28.10.2025

Die vorliegenden Informationen und Zitate entstammen einer gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände zur Verschiebung der TI-Anbindungsfrist für Heil- und Hilfsmittelerbringer, maßgeblich übermittelt vom BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE).

Weiterführende Quellen:

10 Antworten

  1. Fristverlängerung hilft sicher! Aber wann gibt’s endlich klare Infos zur Finanzierung? Das wäre echt nötig!

    1. Ja genau! Und wie schaut’s mit dem Datenschutz aus, wenn wir digital arbeiten? Ich mache mir da echt Sorgen.

    2. Das sind wichtige Punkte! Ich hoffe bald auf mehr Klarheit zu bekommen und vielleicht ein Update zur Schulung für alle.

  2. Die Entscheidung ist gut, aber ich hoffe die Schulungen starten bald! Wer von euch hat schon an einem Modellprojekt teilgenommen?

    1. …und wie läufts bei euch mit der Technik? Gibt es schon positive Rückmeldungen zu den neuen Systemen?

  3. Die Verlängerung bis Oktober 2027 klingt sinnvoll, aber was ist mit den finanziellen Aspekten? Müssen wir da nicht mehr Infos bekommen?

  4. Ich finde es gut das die Frist verlängert wird, so können die Praxen sich besser vorbereiten. Was denkt ihr über die technischen Voraussetzungen? Werden die bis 2027 rechtzeitig fertig sein?

    1. Ich sehe das auch so, aber es gibt noch viele Fragen. Wie steht’s mit Datenschutz? Das ist wichtig für uns alle!

    2. Ja genau, Datenschutz sollte echt klargestellt werden. Vielleicht können wir auch Erfahrungen von anderen Praxen sammeln?

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