Digitalisierung im Gesundheitswesen: Der Weg zur Telematikinfrastruktur
Die digitale Revolution macht auch vor dem Gesundheitswesen keinen Halt. Ab Herbst 2024 beginnen die ersten Schritte zur umfassenden Einführung des E-Rezepts. Diese Woche gab die gematik bekannt, dass die sogenannten “Eintrittskarten” für die Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft in erster Linie elektronische Verordnungen für Hilfsmittel (eVO), die Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) und den Telematik-Infrastruktur-Messenger (TIM).
Anbindung an die TI als Pflicht für Gesundheitshandwerke
Bis Anfang 2026 müssen sämtlich Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung an die TI angeschlossen sein. Ein Pilotprojekt wird von den Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Rheinhessen (Mainz) geleitet, welche bereits im Herbst mit der Verteilung der elektronischen Berufsausweise (eBA) und Instituts-Karten (SMC-B) an Gesundheitshandwerke beginnen. Diese Karten sind essenziell, um die TI nutzen zu können.
Der Appell an Orthopädietechnik und Sanitätshäuser
Thomas Münch, Vorstandsmitglied des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik (BIV-OT), fordert dringendes Handeln von orthopädietechnischen Betrieben und Sanitätshäusern: „KIM und TIM könnten noch in diesem Jahr nutzbar sein und die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Arztpraxen erleichtern.“ Der Fokus liegt dabei auf einer rechtzeitigen und umfassenden Vorbereitung.
Elektronische Berufsausweise und Betriebskarten: Verfahren und Anforderungen
Der eBA ist eine Chipkarte im Checkkartenformat, die zur Authentifizierung und elektronischen Signierung dient. Die SMC-B ist eine Betriebskarte, die die technische Teilnahme an der TI ermöglicht. Beide Karten haben eine Gültigkeit von fünf Jahren und erfordern eine Online-Beantragung bei den zuständigen Handwerkskammern. Eine Identitätsprüfung erfolgt per Post-Ident-Verfahren oder eID-Verfahren. Auch die Branchensoftware muss angepasst werden, was eine enge Zusammenarbeit mit Softwareanbietern erforderlich macht.
Kostenfrage bleibt ungeklärt
Die Frage der Kostentragung ist nach wie vor offen. Ursprünglich sollten die Kosten vom GKV-Spitzenverband getragen werden; jedoch wurden die Verhandlungen vertagt, was beim BIV-OT auf erheblichen Widerstand stieß. Ohne Klärung dieser Frage wird eine reibungslose Implementierung bis zum Stichtag 1. Januar 2026 schwierig.
Die elektronische Patientenakte (ePA) als nächste Herausforderung
Ein weiteres relevantes Element der TI ist die elektronische Patientenakte (ePA). Ob und wie Leistungserbringer von Hilfsmitteln auf diese Daten zugreifen können, bleibt abzuwarten. Der BIV-OT setzt sich gemeinsam mit anderen Gesundheitshandwerken für den Zugang zu diesen Daten ein, um die Versorgung zu verbessern.
Kurs auf die Digitalisierung: Telematikinfrastruktur als Wegbereiter
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist nicht nur ein technischer Wandel, sondern ein organisatorischer Kraftakt, der von allen Beteiligten viel Engagement verlangt. In anderen Ländern, wie etwa Estland, sind digitale Gesundheitsakte und vernetzte Arztpraxen bereits Realität. Dort zeigt sich, wie gut durchdachte Digitalisierung die Versorgung und Abläufe erheblich vereinfachen kann, weswegen der Druck in Deutschland, diesen Nachholbedarf zu beheben, steigt.
Blicken wir zurück auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland, so müssen wir feststellen, dass die Umsetzung nicht ohne Hindernisse verlief. Fehler in den ersten Schritten lassen wertvolle Lehren für die Einführung der TI zu. Besonders entscheidend wird sein, dass alle Stakeholder—von den Softwareanbietern über die Handwerkskammern bis hin zu den Leistungserbringern—eng zusammenarbeiten und so einen gemeinsamen Erfolg sicherstellen.
Es bleibt spannend, wie sich die Technologien weiterentwickeln und ob die zentrale Unterstützung durch den Staat und die GKV ausreichen werden, um diese Mammutaufgabe zu meistern. Eines ist sicher: Wer frühzeitig proaktiv handelt, wird die größten Vorteile genießen und bestens auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet sein.
Für detailliertere Informationen über das Pilotprojekt und die Antragsverfahren besuchen Sie die Webseiten von BIV-OT und gematik. Presseanfragen können an Kirsten Abel, Pressesprecherin des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik, gerichtet werden. Der Verband vertritt über 4.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten in Deutschland und fungiert als wichtige Kommunikationsschnittstelle für die Branche.
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Nächster Meilenstein für die Einführung des E-Rezeptes – ab Herbst 2024 beginnt …
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10 Antworten
Okay, aber wie ist das mit der Datensicherheit? Wer schützt unsere Daten in diesem System?
Gute Frage! Wenn Hacker das System knacken, was dann? Das sollte gründlich geprüft werden.
Ist das wirklich nötig, alles zu digitalisieren? Manchmal ist Papier doch sicherer.
Sehe ich auch so. Was, wenn die Technik mal ausfällt? Dann steht alles still.
Wenn das so ist wie mit der elektronischen Gesundheitskarte, dann wird das wieder ewig dauern.
Genau, da gab es ja auch am Anfang viele Pannen. Hoffentlich läuft’s dieses Mal besser.
Müssen wir jetzt alle extra Karten beantragen? Das klingt nach viel Bürokratie.
Ja, und wer soll das bezahlen? Die Kosten sind ja noch gar nicht geklärt.
Telematikinfrastruktur klingt kompliziert. Werden die älteren Leute das überhaupt verstehen?
Ja, viele ältere Leute haben schon Schwierigkeiten mit Technik. Hoffentlich gibt’s genug Unterstützung.