Telekommunikationsgesetz bedroht Glasfaserausbau: Wohnungswirtschaft warnt vor negativen Folgen für Digitalisierung und Immobilien

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Die Wohnungswirtschaft warnt, dass die geplanten Duldungspflichten im neuen Telekommunikationsgesetz den Glasfaserausbau in Wohnquartieren ausbremsen und Eigentumsrechte untergraben. Statt gesetzlicher Zwangsregeln fordern Verbände wie der GdW verlässliche Anreize, ein zeitgemäßes Glasfaserbereitstellungsentgelt und stärkere Informationsarbeit. Ab November 2025 treten zudem europaweit verbindliche Gigabit-Regeln für Neubauten und umfassende Renovierungen in Kraft, doch nur Dialog und Vertrauen könnten den flächendeckenden Ausbau wirklich voranbringen.

Inhaltsverzeichnis

– GdW warnt, gesetzliche Duldungspflichten hemmen Glasfaserausbau und Eigentumsrechte.
– Abschaffung der Konzernklausel gefordert, statt Regulierung lieber Investitionsanreize schaffen.
– EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung ab November 2025 macht zusätzliche nationale Regeln überflüssig.

Neues Telekommunikationsgesetz: Mehr Hemmnisse statt Fortschritt im Glasfaserausbau

Die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt in der Wohnungswirtschaft für erhebliche Unruhe. Statt neuer Impulse für den Ausbau gigabitfähiger Glasfasernetze in Wohnquartieren befürchtet der Spitzenverband GdW, dass gesetzlich verordnete Duldungspflichten und erweiterte Nutzungsansprüche auf Glasfasern im Gebäude kontraproduktiv wirken. „Was wir jetzt brauchen, sind Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau – nicht gesetzlich verordnete Duldungspflichten, die Investitionen hemmen und Eigentumsrechte aushöhlen“, stellt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW, klar.

Die Sorge besteht, dass durch die geplanten Eingriffe vor allem kleinere Netzbetreiber geschwächt und langwierige Rechtsstreitigkeiten provoziert werden. Die Ausweitung der Duldungspflicht und der faktisch unbeschränkte Anspruch auf Nutzung innerhalb von Gebäuden, selbst ohne vertragliche Beziehung zu den Mietern, gelten nicht als beschleunigende Maßnahmen, sondern erschweren den Netzausbau. Statt auf verstärkte Regulierung zu setzen, fordert Esser eine Weiterentwicklung des Glasfaserbereitstellungsentgelts (GBE) und mehr Unterstützung durch Informationsarbeit.

Der GdW warnt zudem vor der Fortdauer der sogenannten Konzernklausel im TKG, die den Zugang zu fairen und angemessenen Nutzungsentgelten für die Immobilienwirtschaft erschwert und somit den Glasfaserausbau behindert. Zwar sei es positiv, dass die Bundesregierung über eine Streichung dieser diskriminierenden Klausel nachdenkt, doch die geplanten restriktiven Bedingungen in den Eckpunkten könnten den Ausbau und den Wettbewerb zusätzlich belasten.

Ein weiterer Aspekt ist die ab November 2025 geltende EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung, die europaweit verbindliche Regeln für Neubauten und umfassende Renovierungen vorgibt. Der GdW sieht hier eine ausreichende Grundlage, so dass zusätzliche nationale Verpflichtungen weder notwendig noch zielführend sind. Solche Maßnahmen könnten nur unnötige Bürokratie schaffen und die Akzeptanz für Digitalisierungspolitik gefährden.

In ihrem Appell betont der Verband, dass der flächendeckende Glasfaserausbau nur durch Anreize, Dialog und vertrauensvolle Partnerschaften zwischen Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern gelingen kann – zum Nutzen von Mietern, Eigentümern und der gesamten digitalen Infrastruktur Deutschlands. Verstärkte Regulierung werde bestehende erfolgreiche Kooperationsmodelle gefährden und den dringend benötigten Fortschritt ausbremsen.

Was das Telekommunikationsgesetz für die digitale Infrastruktur bedeutet

Die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) steht im Zentrum einer intensiven Debatte über die Zukunft der digitalen Infrastruktur in Deutschland – insbesondere in Wohnquartieren. Dabei geht es nicht nur um technische Fragen wie den Ausbau gigabitfähiger Glasfasernetze, sondern auch um die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die diesen Ausbau ermöglichen oder behindern. Im Fokus stehen die Interessen der Wohnungswirtschaft, die als zentrale Akteurin den Zugang zu Gebäuden und die Installation von Glasfaserleitungen maßgeblich mitgestaltet. Eine zu strenge Regulierung droht, Investitionen zu bremsen und bewährte Kooperationen zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern zu gefährden.

Die Bedeutung der Wohnungswirtschaft und ihre Rolle beim Glasfaserausbau ergibt sich daraus, dass sie rund 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland verwaltet. Die Verzahnung von Telekommunikationsunternehmen und Wohnungswirtschaft ist essenziell, denn der Ausbau direkt bis in jede Wohnung erfordert gemeinsame Lösungen, die die baulichen Gegebenheiten und Eigentumsrechte berücksichtigen. Viele private und kommunale Wohnungsunternehmen arbeiten bereits auf freiwilliger Basis eng mit Netzbetreibern zusammen, um möglichst schnell flächendeckend moderne, leistungsfähige Glasfaseranschlüsse zu realisieren.

Wie gefährdet Regulierung den Glasfaserausbau?

Die geplante Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflichten durch das TKG sieht vor, dass alle Glasfaseranbieter ein Recht auf Nutzung der bestehenden Inhausinfrastruktur erhalten – unabhängig davon, ob Mietverträge mit den jeweiligen Mietern bestehen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft stellt das nicht nur einen Eingriff in Eigentumsrechte dar, sondern könnte auch zu einer erhöhten Streitfallquote führen. Diese Herausforderung trifft insbesondere kleinere Netzbetreiber, die durch langwierige Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten bei Investitionen belastet würden.

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, mahnt: „Die geplante gesetzliche Erweiterung der Duldungspflicht sowie ein faktisch unbeschränkter Anspruch auf Nutzung von Glasfasern im Gebäude, auch wenn dort keine Verträge mit Mietern geschlossen sind, sind keine Beschleuniger, sondern Bremsklötze für den Netzausbau.“ Sie kritisiert, dass neue gesetzliche Zwänge vertrauensvolle, schon lange funktionierende Kooperationsmodelle zwischen Wohnungswirtschaft und Telekommunikationsunternehmen gefährden könnten.

Darüber hinaus steht die sogenannte „Konzernklausel“ im Fokus der Kritik. Diese Klausel schließt die Wohnungswirtschaft als Investor bei Streitbeilegungsverfahren aus und wirkt damit hemmend auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Der GdW begrüßt Überlegungen der Bundesregierung zur Abschaffung, sieht aber zugleich die geplanten Rahmenbedingungen als restriktiv an, was einer echten Förderung von Wettbewerb und Glasfaserausbau entgegensteht.

Weichenstellungen für Deutschlands digitale Zukunft

Die gesellschaftliche Bedeutung eines leistungsfähigen Glasfasernetzes ist kaum zu überschätzen: Es sichert nicht nur Zugang zu schnellem Internet für Millionen von Mieterinnen und Mietern, es schafft auch die Grundlage für Innovationen, Wirtschaftswachstum und nachhaltige Stadtentwicklung. Gleichzeitig legt die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung verbindliche Standards für Neubauten und Renovierungen fest, die ab November 2025 gelten und viele nationale Regelungsansätze überlagern.

Der GdW warnt daher vor einer zusätzlichen nationalen Regulierung, die nur Bürokratie erzeugt und den Glasfaserausbau verlangsamt. Statt neuen gesetzlichen Zwangsmaßnahmen plädiert er für die Förderung vertrauensvoller Partnerschaften, Investitionssicherheit und Abbau bürokratischer Hürden. Dies soll helfen, den flächendeckenden Ausbau leistungsfähiger digitaler Netze voranzutreiben – zum Nutzen von Mietern, Eigentümern und dem Innovationsstandort Deutschland insgesamt.

Wichtige Konfliktfelder im Überblick:

  • Erweiterte Duldungspflichten im Gebäude können Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit schwächen
  • Unbeschränkter Nutzungsanspruch für Glasfasernetze führt zu rechtlichen Unsicherheiten
  • Die „Konzernklausel“ im TKG behindert Wohnungsunternehmen bei Streitbeilegungen
  • Zusätzliche nationale Regulierung riskieren unnötige Bürokratie und Verzögerungen
  • Erforderlich sind Anreize, klare Rahmenbedingungen und Stärkung bewährter Kooperationen

Politik und Gesellschaft sollten nun darauf achten, dass die Rahmenbedingungen den Glasfaserausbau nicht durch übermäßige Regulierung erschweren, sondern auf klare Partnerschaften, Investitionsanreize und praxisnahe Rechtssicherheit setzen. Nur so kann Deutschland sein Ziel erreichen, digitale Infrastruktur zukunftsfähig und gerecht für alle zugänglich zu machen.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung von GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

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