Wenn bei einer leichten Erkältung oder einer harmlosen Magen-Darm-Verstimmung der Weg in die Praxis wieder Pflicht wird, dürfte das in vielen Wartezimmern rasch spürbar werden. Genau das könnte mit dem neuen Kurs der Koalition auf viele Patientinnen und Patienten zukommen. Der Hartmannbund hält die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung für einen Schritt, der Praxen eher belastet als entlastet.
Was die Koalition beschlossen hat
Am 2. Juli 2026 hat die Regierungskoalition beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Zugleich soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag zum Regelfall werden. Nach Angaben der Koalition reagiert sie damit auf hohe Krankenstände.
Bisher konnten bekannte Patientinnen und Patienten mit leichten Beschwerden telefonisch bis zu fünf Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine telefonische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Künftig müsste die AU grundsätzlich sofort in der Praxis ausgestellt werden.
Für den Praxisalltag ist das mehr als eine formale Änderung. Wer keine Krankschreibung mehr am Telefon bekommt, muss im Zweifel persönlich erscheinen – selbst dann, wenn die Beschwerden medizinisch eher leicht sind und ein zusätzlicher Praxisbesuch kaum Erkenntnis bringt.
Warum die Begründung umstritten bleibt
Der Hartmannbund hält die Annahme, die telefonische Krankschreibung treibe die Fehlzeiten in die Höhe, für nicht belastbar. Der Verband verweist dabei auf Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Demnach seien lediglich bis zu 1,2 Prozent aller Krankheitstage auf die telefonische AU zurückzuführen.
„Was die Koalition hier als vermeintliches Rezept gegen hohe Krankenstände plant, ist in der ärztlichen Praxis maximal ungeeignet“, sagt Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes.
Auch der ExpertInnenrat der Bundesregierung hatte sich bereits am 27. Februar 2025 mit den steigenden AU-Tagen befasst. Nach den dort genannten Angaben geht der Anstieg seit 2022 vor allem auf die elektronische Erfassung der Arbeitsunfähigkeiten zurück. Spezifische Daten zur telefonischen AU nennt die Stellungnahme nicht.
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Hartmannbundes an: Für eine weitreichende Änderung fehle aus Sicht des Verbandes die passende Datenbasis. Ob die geplante Neuregelung die erhoffte Wirkung tatsächlich erzielt, ist damit offen.
Was sich in Praxen und im Alltag ändern könnte
Besonders umstritten ist die vorgesehene AU-Pflicht ab dem ersten Tag. Nach Einschätzung des Hartmannbundes würde sie zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen und Patientinnen und Patienten mit eigentlich kurzen Erkrankungen in die Praxis drängen. Als Beispiele nennt der Verband eine leichte Erkältung oder eine Magen-Darm-Verstimmung, bei denen Betroffene oft nur ein oder zwei Tage Ruhe bräuchten.
Die möglichen Folgen wären nach dieser Logik doppelt spürbar: Zum einen müssten mehr Menschen mit ansteckenden Beschwerden im Wartezimmer sitzen, was das Infektionsrisiko erhöhen könnte. Zum anderen würde die Zeit von Ärztinnen, Ärzten und Medizinischen Fachangestellten stärker von vergleichsweise unkomplizierten Fällen gebunden. Für Patientinnen und Patienten mit dringendem oder komplexem Behandlungsbedarf könnten sich Termine dadurch weiter nach hinten verschieben.
Mit ähnlicher Stoßrichtung haben am 2. Juli 2026 auch die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewarnt. Beide Verbände verweisen auf mehr Praxisandrang, längere Wartezeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die KBV kritisiert außerdem, dass die geplante Regelung die Patientensteuerung erschweren könnte.
Mehr Entlastung ist damit noch nicht bewiesen
Ob die Koalitionspläne tatsächlich dazu beitragen, Krankenstände zu senken, lässt sich anhand der vorliegenden Angaben nicht belegen. Der Hartmannbund sieht vielmehr das Gegenteil: weniger Entlastung, mehr Wartezeit und zusätzlichen Druck auf ohnehin ausgelastete Praxen.
Dr. Klaus Reinhardt fordert deshalb, die Pläne noch einmal zu überdenken. Am Kern der Debatte ändert das vorerst wenig: Die Koalition setzt auf strengere Regeln, die Ärzteschaft warnt vor mehr Belastung. Welche Wirkung die Regelung im Alltag hätte, lässt sich ohne bessere Daten kaum vorhersagen.
Quellen
- Bundesregierung: Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 (PDF)
- Bundesregierung: Regelung zur telefonischen Krankschreibung
- ExpertInnenrat der Bundesregierung: Stellungnahme vom 27. Februar 2025 (PDF)
- Bundesärztekammer: Warnung vor mehr Andrang in den Praxen
- KBV: Kritik an der geplanten Abschaffung der Telefon-AU