427 Aufrufe

Tarifvertrag Leiharbeit: Ab 2026 rund 9 % Lohnerhöhung für 650.000 Beschäftigte beschlossen

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten die rund 650.000 Leiharbeitenden in Deutschland im Rahmen einer neuen Tarifvereinbarung insgesamt knapp neun Prozent mehr Entgelt. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und der Gesamtverband der Personaldienstleister haben dafür gestaffelte Erhöhungen von 2,99 Prozent zum 1.1.2026, 2,5 Prozent zum 1.9.2026 und 3,5 Prozent zum 1.4.2027 vereinbart, inklusive höherer Urlaubs- und Weihnachtsgelder. Das Ergebnis muss noch bis zum 22. Oktober 2025 von den Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften bestätigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Beitrag teilen
Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

– Rund 650.000 Leiharbeitende erhalten ab 1. Januar 2026 höhere Entgelte.
– Entgelte steigen insgesamt 9 % in drei Stufen: 2,99 %/2,5 %/3,5 %.
– Tarifvereinbarung bedarf DGB-Tarifkommissions-Zustimmung bis 22. Oktober 2025.

Mehr Geld für Beschäftigte in der Leiharbeit ab 2026

Beschäftigte in der Leiharbeit erhalten ab dem 1. Januar 2026 eine spürbare Gehaltserhöhung. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat in der zweiten Verhandlungsrunde mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) eine Tarifeinigung für rund 650.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland erzielt. Die Entgelte steigen dabei in drei Stufen insgesamt um etwa 9 Prozent innerhalb von 24 Monaten. Die erste Erhöhung beträgt 2,99 Prozent zum 01.01.2026, gefolgt von einer weiteren Steigerung um 2,5 Prozent ab 01.09.2026. Ab dem 01.04.2027 kommt ein letztes Plus von 3,5 Prozent hinzu.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft, erklärte: „Es waren harte Verhandlungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Trotzdem sind uns mit diesem Ergebnis für die kommenden zwei Jahre deutliche Reallohnsteigerungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche gelungen. Damit steigen zugleich die Urlaubs- und Weihnachtsgelder, inklusive der Bonuszahlungen für Gewerkschaftsmitglieder.“ Die Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften müssen dem Ergebnis noch zustimmen; die Frist dazu endet am 22. Oktober 2025. Der neue Entgelttarifvertrag kann erstmals zum 30. September 2027 gekündigt werden.

Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften gemeinsam als DGB-Tarifgemeinschaft Tarifverhandlungen führen. Die bisher geltenden Entgelttarifverträge mit dem GVP wurden fristgerecht zum 30. September 2025 beendet. Mit dem neuen Vertrag gelten die verbesserten Konditionen bundesweit für über 90 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Diese Tarifeinigung markiert damit eine wichtige Entwicklung für die gesamte Branche und stärkt die Einkommenssituation der Arbeitskräfte in der Zeitarbeit nachhaltig.

Wandel in der Leiharbeit: Bedeutung und Perspektiven für den Arbeitsmarkt

Die jüngste Tariferhöhung in der Leiharbeitsbranche ist mehr als nur eine Lohnanpassung für knapp 650.000 Beschäftigte in Deutschland. Sie stellt ein wichtiges Signal für den gesamten Arbeitsmarkt dar und wirft ein Schlaglicht auf die Dynamik und Herausforderungen dieser besonderen Beschäftigungsform. Leiharbeit gilt seit langem als kontrovers diskutiert: Kritisiert werden vor allem das vergleichsweise niedrige Lohnniveau und die geringere Arbeitsplatzsicherheit im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen. Umso bedeutender ist es, dass mit der jetzt vereinbarten Entgelterhöhung in mehreren Schritten – insgesamt rund 9 Prozent bis 2027 – eine reale Verbesserung der Arbeits- und Einkommenssituation der Leiharbeitenden angehoben wird.

Wie Leiharbeit sich wandelt

Leiharbeit hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Sie dient Unternehmen zunehmend dazu, flexibel auf Schwankungen im Personalbedarf zu reagieren, liegt aber oft unter der Beobachtung, ob die Arbeitsbedingungen ausreichend sozial abgesichert sind. Tarifverträge bilden hier ein zentrales Instrument, um faire Standards zu setzen und die Beschäftigten besser zu schützen. Die Verhandlungsrunden zeigen, dass die Gewerkschaften entschlossen sind, die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern. Auch das Mitentscheidungsrecht der Tarifkommissionen bei der Zustimmung zu Tarifverträgen sorgt für Transparenz und Beteiligung der Betroffenen an den Vereinbarungen. Die Kündigungsfrist zum 30. September 2027 sichert zudem eine klare zeitliche Perspektive für weitere Verhandlungen.

Auswirkungen für Arbeitsmarkt und Gesellschaft

Das Tarifergebnis hat Auswirkungen, die über die Branche hinausreichen. Zum einen setzt es Maßstäbe für andere Bereiche mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarifbedingungen suchen, die ihren Lebensstandard sichern. Zum anderen beeinflusst es den gesellschaftlichen Diskurs über Arbeitsqualität, faire Bezahlung und soziale Gerechtigkeit. Verbesserte Entgelte in der Leiharbeit können helfen, prekäre Beschäftigung schrittweise zu verringern und die Attraktivität der Branche zu steigern.

Dabei stehen sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen vor Herausforderungen und Chancen:

  • Chancen: Höhere Löhne, bessere Sozialleistungen, mehr Verhandlungsstärke für Leiharbeitende und ein verbessertes Image der Branche.
  • Herausforderungen: Anpassung der Personaldienstleister an steigende Kosten, die Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit sowie die Einbindung veränderter Tarifregelungen in betriebliche Abläufe.

Die Tarifentwicklung zeigt, dass die Leiharbeitsbranche nicht isoliert betrachtet werden darf. Sie ist Teil eines sich wandelnden Arbeitsmarktes, in dem der Ausgleich zwischen Flexibilität und sozialer Absicherung immer wichtiger wird. Vor diesem Hintergrund könnte sich die Situation für Leiharbeitende in Zukunft weiter verbessern – vorausgesetzt, die Tarifkommissionen bestätigen die Einigung und fördern so den fortgesetzten Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bundesvorstands.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.
Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge