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Tarifeinigung sorgt für höhere Gehälter und neue Zulagen bei SRH-Kliniken

Tarifeinigung für SRH-Kliniken: Verbesserungen für 6.400 Beschäftigte

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat in intensiven Verhandlungen eine bedeutende Tarifeinigung für die rund 6.400 Beschäftigten der SRH-Kliniken erzielt. Die neuen Regelungen, die rückwirkend ab 1. Januar 2025 gelten, beinhalten signifikante Gehaltserhöhungen sowie verbesserte Zulagen und Entgeltordnungen. Mit steigenden Tabellenentgelten und zusätzlichen Anreizen werden die Arbeitsbedingungen in den Kliniken nachhaltig verbessert. Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, betont die zentrale Rolle der Beschäftigten und der durchgeführten Warnstreiks in diesem erfolgreichen Verhandlungsprozess.

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Bremen (VBR).

Nach intensiven Verhandlungen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Tarifeinigung für die rund 6.400 Beschäftigten der SRH-Kliniken erzielt. Diese Einigung umfasst signifikante Gehaltserhöhungen und Verbesserungen in der Entgeltordnung, die in drei Stufen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Tabellenentgelte steigen zunächst um 2,6 Prozent, gefolgt von weiteren Erhöhungen um 2,0 Prozent im April 2026 und 1,4 Prozent im Oktober 2026. Besonders die unteren Gehaltsgruppen profitieren von einer Anhebung der Gehälter um mindestens 100 Euro bei den ersten beiden Schritten.

Zusätzlich werden die Ausbildungsvergütungen spürbar angehoben: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Erhöhung 100 Euro, gefolgt von 50 Euro im September 2025 und weiteren 100 Euro im April 2026. Dies zeigt die Wertschätzung der Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen.

Die Tarifeinigung enthält auch neuartige Regelungen im Bereich der Schichtzulagen. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die monatliche Schichtzulage von 46 auf 75 Euro angehoben. Eine weitere positive Neuerung ist die Einführung einer Wechselschichtzulage von 150 Euro, die ab dem 1. Januar 2026 gilt. Auch die Zulage für Beschäftigte, die Auszubildende anleiten, wird erweitert. Diese beträgt künftig 150 Euro und wird auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.

Ein zusätzliches finanzielles Plus ergibt sich durch die Erhöhung der Jahressonderzahlung, die in den nächsten Jahren in drei Schritten auf 2.200 Euro steigen wird. Diese Erhöhungen gelten für die Jahre 2025, 2026 und 2027, jeweils um 200 Euro.

„Der Einsatz der Beschäftigten der SRH-Kliniken hat sich gelohnt. Warnstreiks auch an Kliniken, die erstmals im Streik waren, haben dieses ordentliche Verhandlungsergebnis erst möglich gemacht“, betont Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. In einer weiteren wichtigen Neuerung wird Teilzeitbeschäftigten der Anspruch auf Überstundenzuschläge nun gleichwertig zu Vollzeitbeschäftigten zugestanden.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten und ist bis zum 31. März 2027 gültig. Diese Einigung ist nicht nur ein Erfolg für die Beschäftigten, sondern sendet auch ein starkes Signal in die gesamte Branche: Dass eine gerechte Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen möglich sind, wenn sich die Beschäftigten gemeinsam für ihre Rechte einsetzen.


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Medien-Info: Mehr Geld, bessere Eingruppierungen, neue Zulage – ver.di erzielt …

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Tarifeinigung als Zeichen des Wandels im Gesundheitssektor

Die kürzlich erzielte Tarifeinigung zwischen ver.di und den SRH-Kliniken stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Beschäftigten im Gesundheitswesen dar. In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel in der Branche zunehmend spürbar wird, ist dieser Schritt nicht nur ein Zeichen der Anerkennung, sondern auch eine notwendige Reaktion auf die wachsenden Herausforderungen im Gesundheitssektor. Der anhaltende Druck auf die Arbeitsbedingungen und die Gehälter von Pflegekräften wird durch die fortschreitende Digitalisierung, die steigenden Anforderungen an die Patientenversorgung und die demografischen Veränderungen, die den Gesundheitsmarkt betreffen, verstärkt.

Die Gehaltserhöhungen und die Verbesserung der Entgeltordnung sind entscheidend, um die Attraktivität der Berufe im Gesundheitssektor zu steigern. Mit einer Laufzeit von 27 Monaten und mehreren Gehaltserhöhungen, die sich bis März 2027 erstrecken, zeigen die Tarifparteien ein starkes Bekenntnis zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze. Dies ist besonders wichtig, da viele Kliniken bereits jetzt mit personellen Engpässen konfrontiert sind, die sich in erweiterte Wartezeiten für Patienten und steigenden Druck auf das bestehende Personal niederschlagen.

Die Einigung, die auch Teilzeitbeschäftigten gleiche Ansprüche bei Überstundenzuschlägen wie Vollzeitkräften einräumt, könnte darüber hinaus als Vorbild für andere Träger und Einrichtungen im Gesundheitswesen dienen. Dies könnte zu einer umfassenderen Reform der Arbeitsbedingungen führen und somit helfen, den Beruf der Pflegekraft wieder mehr in den Vordergrund zu rücken.

Wenn man die aktuelle Tarifrunde im Kontext höherer gesellschaftlicher Diskussionen über die Wertschätzung von Pflegeberufen und deren unzureichende Entlohnung sieht, wird klar, dass solche Fortschritte nicht nur auf den Verhandlungstisch gehören. Sie spiegeln auch die Notwendigkeit wider, als Gesellschaft die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen aktiv zu hinterfragen und anzupassen.

Zukünftige Entwicklungen könnten ebenso durch eine verstärkte Mobilisierung der Beschäftigten in den Kliniken beeinflusst werden. Solche Maßnahmen wie Warnstreiks, die in der letzten Verhandlungsrunde stattfanden, könnten als ein Motor für Veränderungen fungieren, indem sie die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen lenken. Die Verhandlungsführung, die auch im Hinblick auf die neuen Anforderungen an Auszubildende und die Einführung zusätzlicher Zulagen bereits im Visier hat, deutet darauf hin, dass ver.di eine klare Strategie verfolgt, um die Interessen der Beschäftigten nachhaltig zu vertreten.

Durch diese TARIFEINIGUNG wird nicht nur ein entscheidender Schritt in Richtung Gehaltserhöhung und bessere Arbeitsbedingungen unternommen, sondern auch ein bedeutender Grundstein für die zukünftige Entwicklung des Gesundheitssektors gelegt.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. ver.di
  2. Tarifvertrag
  3. Entgeltordnung
  4. Schichtzulage
  5. Überstundenzuschlag

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