Suche
Close this search box.

Tarifeinigung im Baugewerbe schafft Planungssicherheit

Gemeinsame Pressemitteilung: Bauhauptgewerbe - Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft stimmt ...
Am 14. Juni 2024 einigten sich die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber, bestehend aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Gremien der Arbeitgeberverbände einem Kompromissvorschlag zu, der nicht nur eine dreistufige Lohnerhöhung vorsieht, sondern auch wesentliche Fortschritte bei der Ost-West-Angleichung und den Ausbildungsvergütungen beinhaltet. Der Tarifabschluss bringt damit dringend benötigte Planungs- und Kalkulationssicherheit für die deutsche Bauwirtschaft und setzt ein positives Signal für die Branche in herausfordernden Zeiten.

Teilen:

Bremen (VBR). Berlin – Ein bedeutender Durchbruch für die deutsche Bauwirtschaft: Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber, bestehend aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), hat dem jüngsten Einigungsvorschlag in der aktuellen Lohn- und Gehaltstarifrunde zugestimmt. Mit separaten Abstimmungen sprachen sich die Verantwortlichen beider Verbände mit deutlicher Mehrheit für den Ende Mai erarbeiteten Vorschlag aus.

Diese Entscheidung markiert das Ende eines Tarifkonflikts im Bauhauptgewerbe, nachdem die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bereits ihre Zustimmung gegeben hatte. “Positiv ist vor allem, dass die Unternehmen nun für eine lange Zeitspanne im Bereich der Löhne und Gehälter wieder Planungs- und Kalkulationssicherheit haben”, äußerte sich Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident des ZDB. Er hob hervor, wie wichtig dieser Abschluss angesichts des hohen Bedarfs an Bauleistungen in Deutschland sowie der herausfordernden Auftragslage insbesondere im Wohnungsbau sei. “Jetzt können sich endlich wieder alle auf das Bauen konzentrieren – dafür brauchen wir aber auch mehr Aufträge.”

Gleichgesinnt äußerte sich Jutta Beeke, alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber und Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie: “Wir haben für dieses Ergebnis geworben und ich bin sehr froh, dass wir eine Mehrheit für die Einigung gefunden haben. In diesen virulenten Zeiten wäre ein erneuter Arbeitskampf Gift für die Bauwirtschaft und damit auch für die Wirtschaft allgemein gewesen.” Beeke betonte außerdem die Wichtigkeit der Anhebung der Ausbildungsvergütung und der beschleunigten Ost-West-Angleichung als Zeichen des Respekts und der Anerkennung für die dringend benötigten Fachkräfte.

Lesen Sie auch:  Tarifeinigung im Baugewerbe: Mehr Lohn und Angleichung

Die Kernpunkte des Tarifabschlusses umfassen eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung über eine Laufzeit von drei Jahren ab 1. April 2024: Eine erste Anhebung erfolgt am 1. Mai 2024, wobei die Löhne und Gehälter im Westen um 1,2 % und im Osten um 2,2 % steigen. Ein einheitlicher Festbetrag von 230 Euro monatlich wird hinzukommen. Ab April 2025 gibt es eine weitere Steigerung um 4,2 % im Westen und 5,0 % im Osten, und ab 1. April 2026 wird schließlich das Ost-West-Gefälle beseitigt, indem die Löhne und Gehälter im Osten auf Westniveau angehoben werden.

Besonders erfreulich sind die Anpassungen für Auszubildende. Ab Mai 2024 wird die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr bundeseinheitlich auf 1.080 Euro erhöht, gefolgt von weiteren Anpassungen in den nachfolgenden Ausbildungsjahren. Auch hier wird bis April 2026 eine Angleichung der Ost-West-Vergütungen erreicht.

Dieser Tarifabschluss stellt nicht nur eine bedeutende Entlastung und Stabilisierung für die Baubranche dar, sondern sendet auch ein starkes Signal der Wertschätzung und Unterstützung an die Beschäftigten und Auszubildenden in einer so bedeutsamen Branche.

Kontaktdetails für weiterführende Informationen: Iris Rabe, Leiterin der Abteilung Kommunikation und Presse beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V., Telefon 030-20314-409, E-Mail: rabe@zdb.de. Britta Frischemeyer vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie steht unter Telefon 030-21286-229 zur Verfügung, E-Mail: britta.frischemeyer@bauindustrie.de.

Lesen Sie auch:  Wohnungsbaukrise: Genehmigungen auf Rekordtief

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Gemeinsame Pressemitteilung: Bauhauptgewerbe – Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft stimmt …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Meldung einfach erklärt

  • Wann wurde die Einigung beschlossen?

    • Am 14. Juni 2024 um 12:52 Uhr.
  • Wer ist beteiligt?

    • Die Arbeitgeberseite besteht aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
    • Die Arbeitnehmerseite wird von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vertreten.
  • Was wurde beschlossen?

    • Es gibt nun eine Einigung über die Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe.
  • Warum ist das wichtig?

    • Diese Einigung beendet den Tarifkonflikt in der Baubranche und sorgt für langfristige Planungssicherheit bei Löhnen und Gehältern.
  • Wer sind die wichtigen Personen?

    • Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
    • Jutta Beeke, alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber und Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.
  • Was sagen die Verhandlungsführer dazu?

    • Uwe Nostitz betont, dass durch die Einigung Unternehmen besser planen können und es wichtig sei, dass sich alle wieder auf das Bauen konzentrieren können.
    • Jutta Beeke erklärt, dass ein erneuter Arbeitskampf schädlich für die Bauwirtschaft gewesen wäre und lobt die Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeiter durch die neuen Maßnahmen.
  • Welche Kernpunkte wurden vereinbart?

    • Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt drei Jahre ab dem 1. April 2024.
    • Es gibt eine dreistufige Erhöhung der Löhne und Gehälter:
      1. Ab dem 1. Mai 2024 werden die Löhne und Gehälter im Westen um 1,2 % und im Osten um 2,2 % erhöht. Alle Lohngruppen bekommen zusätzlich einen Festbetrag von monatlich 230 Euro.
      2. Ab dem 1. April 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 4,2 % im Westen und 5,0 % im Osten. In der 1. Lohngruppe beträgt die Erhöhung bundeseinheitlich 5,0 %.
      3. Ab dem 1. April 2026 erfolgt eine Anhebung um 3,9 % im Westen. Im Osten werden die Löhne und Gehälter auf das Westniveau angehoben.
  • Was gibt es Neues bei der Ausbildungsvergütung?

    • Ab dem 1. Mai 2024 wird die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr auf 1.080 Euro erhöht.
    • Es sind auch Erhöhungen für die weiteren Ausbildungsjahre geplant.
    • Eine stärkere Angleichung der Ausbildungsvergütung technischer und kaufmännischer Ausbildungen an gewerbliche Ausbildungen erfolgt ebenfalls.
    • Zum 1. April 2026 werden die Ausbildungsvergütungen im Westen um 3,9 % angehoben, auch hier wird die Ost-West-Angleichung vollzogen.
  • Wer hat die Verantwortung für diese Informationen?

    • Iris Rabe vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe und Britta Frischemeyer vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.
  • Wie kann man Kontakt aufnehmen?
    • Bei Fragen kann man Iris Rabe kontaktieren: Telefon 030 20314-409 oder per E-Mail rabe@zdb.de.
Lesen Sie auch:  Wohnungsbau im Fokus: Kein Weihnachtsgeschenk für die Branche-Müller

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

Wenn Eltern sich trennen – Kindesunterhalt, Umgangsregelungen, Sorgerecht

Kindeswohl im Fokus: Unterhalt, Betreuung, Sorgerecht

Am 21. Oktober lädt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) zu einem informativen Abend in Rostock ein, bei dem eine erfahrene Rechtsanwältin grundlegende Fragen rund um Kindesunterhalt, Sorgerecht und die Gestaltung von Betreuungsmodellen klärt. In Zeiten komplizierter familiärer Neuorganisationen steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt – und genau hier setzt ISUV mit wertvollen Tipps und rechtlichem Rat an. Die Veranstaltung verspricht nicht nur wertvolle Einblicke und praxisorientierte Ratschläge, sondern bietet auch Raum für individuelle Fragen. Eine Chance für alle Eltern, den oft schwierigen Weg der Trennung zum Wohle ihrer Kinder konstruktiv zu gestalten und neue Perspektiven zu gewinnen.

Lesen
EuGH stärkt Datenschutz im Online-Arzneimittelhandel: Pharma Deutschland begrüßt ...

EuGH-Urteil stärkt Datenschutz: Wichtiges Signal für Verbraucher

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Schutz sensibler Gesundheitsdaten im Online-Arzneimittelhandel gestärkt. Dies markiert einen bedeutenden Schritt für den Datenschutz, indem es Wettbewerbern erlaubt, mutmaßliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtlich anzugehen. Pharma Deutschland e.V., der führende Verband der deutschen Pharmabranche, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und sieht darin ein starkes Signal für den Verbraucherschutz und die Bedeutung sicherer digitaler Gesundheitsdienste.

Lesen