49 Prozent Tarifbindung sind deutlich weniger als die Schwelle, die die EU für nötig hält. Genau deshalb muss Deutschland handeln und einen Nationalen Aktionsplan vorlegen, der die Tarifbindung stärken soll. Das Bundeskabinett hat diesen Schritt nun beschlossen – beim DGB stößt er dennoch auf Kritik.
Warum Deutschland jetzt einen Aktionsplan braucht
Die EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041 verpflichtet Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung von weniger als 80 Prozent zu einem Nationalen Aktionsplan. Darin müssen konkrete Maßnahmen stehen, mit denen die tarifvertragliche Abdeckung schrittweise steigen soll. Für Deutschland ist das keine freiwillige Ergänzung, sondern eine verbindliche Vorgabe.
Nach Angaben des DGB ist die Vorlage an die EU-Kommission bereits verspätet, weil die Frist Ende 2025 ausgelaufen ist. Das Bundesarbeitsministerium hatte den Entwurf vom 17. Juli bis 15. August 2025 mit den Sozialpartnern beraten. Danach kam der Plan in die Bundesregierung.
Der Nationalen Aktionsplan soll also nicht nur einen politischen Willen dokumentieren, sondern konkrete Schritte anstoßen. Ob das gelingt, hängt nun davon ab, wie verbindlich die angekündigten Maßnahmen ausfallen und wie konsequent sie später umgesetzt werden.
Welche Maßnahmen im Plan genannt werden
Im Aktionsplan tauchen mehrere Bausteine auf: das Bundestariftreuegesetz, ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften, steuerliche Erleichterungen bei der Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrags sowie Erleichterungen für sozialpartnerschaftliche Standortvereinbarungen, wenn Qualifizierungsgeld oder Klimaschutzverträge beantragt werden. Einige dieser Punkte sind nach Einschätzung des DGB allerdings bereits bekannt oder nicht mehr neu.
Das Bundestariftreuegesetz ist seit dem 1. Mai 2026 in Kraft und gilt für Vergaben ab 50.000 Euro. Für Unternehmen und Organisationen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, spielt Tariftreue damit eine größere Rolle. Wie stark sich das tatsächlich auf tarifgebundene Beschäftigung auswirkt, wird vor allem davon abhängen, wie streng die Vorgaben angewendet werden.
Wichtig ist dabei auch der Begriff der Tariftreue: Gemeint ist, dass sich Auftragnehmer bei öffentlichen Vergaben an tarifliche Standards halten sollen. Für Betriebe und Vergabestellen bedeutet das zusätzlichen Prüfaufwand, zugleich aber auch klarere Regeln im Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
Warum der DGB den Plan für zu schwach hält
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi begrüßte zwar, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte für mehr Tarifverträge umsetzen will. Gleichzeitig nannte sie den Plan in Berlin zu unambitioniert. Aus Sicht des Gewerkschaftsbundes zeigt der Beschluss Bewegung, aber noch keine schnelle Wende hin zu mehr Tarifbindung.
Für eine schnelle Kehrtwende in Richtung einer höheren Tarifbindung bleibt der Plan jedoch zu unambitioniert.
Der DGB fordert deshalb weitergehende Regeln. Tarifverträge sollten nach seiner Auffassung auch dann weitergelten, wenn Betriebe umstrukturiert oder aufgespalten werden. Außerdem müssten Arbeitgeber frühzeitig ankündigen und offenlegen, wenn sie in die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung eines Arbeitgeberverbandes wechseln.
Auch das Verfahren zur sogenannten Allgemeinverbindlichkeit soll erleichtert werden. Dann könnten Tarifverträge für ganze Branchen gelten, selbst wenn nicht alle Arbeitgeber tarifgebunden sind. Zusätzlich verlangt der DGB einen besseren Schutz für Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder vor Einschüchterungen durch Arbeitgeber.
Ein weiterer Streitpunkt ist das Arbeitszeitgesetz. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen eine Aufweichung ab. Fahimi verwies zwar darauf, dass das Arbeitsministerium keine allgemeine und bedingungslose Öffnung wolle. Für eine Beruhigung der Debatte reicht das aus Sicht der Gewerkschaften aber offenbar nicht.
Was Tarifbindung im Alltag bedeutet
Tarifbindung ist für viele Beschäftigte kein abstrakter Begriff. Sie entscheidet oft darüber, wie Löhne, Arbeitszeiten, Zuschläge und Urlaubsansprüche geregelt sind. Wo Tarifverträge fehlen, hängen diese Bedingungen stärker von einzelnen Arbeitgebern und betrieblichen Verhandlungen ab.
Der DGB verweist außerdem auf erhebliche wirtschaftliche Effekte. Bei einer flächendeckenden Tarifbindung hätten Beschäftigte nach seinen Angaben rund 58 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie. Den Sozialversicherungen entgingen jährlich etwa 41 Milliarden Euro an Beiträgen, dem Fiskus rund 24 Milliarden Euro an Einkommensteuer. Insgesamt beziffert der Gewerkschaftsbund den volkswirtschaftlichen Schaden durch Tarifflucht auf 123 Milliarden Euro.
Das sind Verbandsangaben und keine unabhängige Neubewertung. Sie zeigen aber, warum die Debatte politisch so aufgeladen ist: Es geht nicht nur um Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern auch um Einnahmen für Sozialkassen und Staat.
Mit der Allgemeinverbindlichkeit ist gemeint, dass ein Tarifvertrag für eine ganze Branche gelten kann, auch wenn nicht jedes Unternehmen darin tarifgebunden ist. Für Beschäftigte kann das mehr Schutz bedeuten, für Unternehmen aber auch verbindlichere Standards im Wettbewerb.
Mehr Bewegung, aber noch keine Lösung
Für Beschäftigte dürfte entscheidend sein, ob der Aktionsplan über bereits bekannte Vorhaben hinausgeht. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob neue Vorgaben vor allem zusätzlichen Aufwand bringen oder tatsächlich fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen. Gerade bei öffentlichen Aufträgen dürfte die Tariftreue künftig stärker mitgedacht werden müssen.
Offen bleibt jedoch, wie weit die praktische Umsetzung reicht. Der Beschluss setzt einen Rahmen, löst das Problem niedriger Tarifbindung aber nicht automatisch. Ob die Maßnahmen im Alltag spürbar werden, hängt davon ab, ob sie verbindlich genug ausgestaltet und kontrollierbar umgesetzt werden.
Damit bleibt der Nationale Aktionsplan eher ein Startpunkt als eine Antwort auf das Grundproblem. Er erfüllt eine europäische Vorgabe und enthält einzelne konkrete Bausteine, doch nach Einschätzung des DGB reicht das nicht aus, um die Tarifbindung in Deutschland rasch zu stärken.
Für Vereine, Verbände und andere Organisationen mit Arbeitgeberrolle ist deshalb vor allem relevant, wie sich Tariftreue, Zugangsrechte und mögliche Erleichterungen bei Branchenlösungen im Alltag auswirken. Der eigentliche Test beginnt erst jetzt: Wenn Regeln auf Betriebe und Vergaben treffen, zeigt sich, ob aus dem Plan mehr wird als ein formaler Schritt unter EU-Druck.
Quellen
- EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041
- Destatis: Tarifbindung in Deutschland bei 49 Prozent
- BMAS: Aktionsplan Tarifverhandlungen
- Bundesregierung: Bundestariftreuegesetz
- BMAS: Tariftreue im Bund