– Beschäftigte im Gartenbau erhalten in neun Bundesländern eine Lohnerhöhung von insgesamt 6,4 Prozent.
– In Baden-Württemberg und Hessen wurde eine höhere Steigerung von 7,8 Prozent vereinbart.
– Ziel ist die Schaffung eines deutschlandweit einheitlichen Tarifgebiets für die gesamte Branche.
Mehr Geld im Gartenbau und ein Schritt zu einheitlicheren Tarifen
Für viele Beschäftigte im Gartenbau steigen die Einkommen: Wie die IG BAU in Frankfurt am Main mitteilte, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem neu geschaffenen Tarifraum in den kommenden zwei Jahren insgesamt 6,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Der neue Tarifraum umfasst die neun Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Für Baden-Württemberg und Hessen wurde zugleich eine Erhöhung der Einkommen um insgesamt 7,8 Prozent vereinbart.
Die Gewerkschaft bewertet den Abschluss angesichts der wirtschaftlichen Lage als deutliches Signal für die Branche. „Das ist in diesen schwierigen Zeiten mit explodierenden Energiepreisen und einer schon bald deutlich ansteigenden Inflationsrate ein sehr gutes Ergebnis. Die Beschäftigten in der Branche machen oftmals einen harten Job bei Wind und Wetter. Sie verschönern uns das Leben, in dem sie Pflanzen und Gehölze produzieren und uns mit Obst und Gemüse versorgen. Dass muss entsprechend honoriert werden“, sagt Christian Beck, im IG BAU-Bundesvorstand unter anderem zuständig für den Gartenbau.
Dazu passt auch Detlef Scheele wird neuer Schlichter im Baugewerbe: Ex-BA-Chef übernimmt Amt ab Mai 2026.
Warum der Abschluss über den Lohn hinaus wichtig ist
Die Einigung ist nicht nur wegen der höheren Entgelte bedeutsam. Sie markiert auch eine Neuordnung der Tariflandschaft in einem Bereich, der bislang von vielen unterschiedlichen regionalen Tarifgebieten geprägt war. Nach Angaben der IG BAU ist es erstmals gelungen, neun Bundesländer in einem gemeinsamen Tarifgebiet zusammenzuführen.
Vom Flickenteppich zum Großgebiet
Für Beschäftigte und Betriebe bedeutet ein solches Großgebiet vor allem mehr Vergleichbarkeit. Wenn mehrere Länder unter denselben tariflichen Rahmen fallen, werden Arbeitsbedingungen und Entgelte perspektivisch stärker angeglichen. Genau darauf zielen auch die parallel vereinbarten Abschlüsse in Baden-Württemberg und Hessen ab: Sie sind laut Gewerkschaft so angelegt, dass die Löhne und Gehälter dort in absehbarer Zeit zu denen im „Großgebiet“ aufschließen.
Die strategische Richtung beschreibt Beck so: „Das ist ebenfalls ein großer Erfolg, wir wollen endlich weg von dem einstigen Flickenteppich. Unser Ziel als Sozialpartner ist, gemeinschaftlich mit den Arbeitgeberverbänden ein deutschlandweites Tarifgebiet zu schaffen, in dem einheitlich alle Rahmen- und Entgelttarifverträge gelten. Dazu zählen auch die noch fehlenden Bundesländer im Osten der Republik, auch hier werden wir uns konstruktiv für eine Lösung einsetzen“, erklärt Beck.
Wie groß die Branche ist und wen der Abschluss betrifft
Die Mitteilung bezieht sich ausdrücklich auf den Gartenbau ohne den Garten- und Landschaftsbau. Nach Angaben der Pressemitteilung arbeiten in diesem Bereich in Deutschland rund 110.000 Beschäftigte. Dazu zählen Zierpflanzen-, Stauden- und Friedhofsgärtner*innen ebenso wie Beschäftigte in Baumschulen sowie im Obst- und Gemüsebau.
Damit betrifft der Tarifabschluss einen Wirtschaftsbereich, der nicht nur Zierpflanzen und Gehölze hervorbringt, sondern auch an der Versorgung mit Obst und Gemüse beteiligt ist. Für Leserinnen und Leser wird so greifbar, dass es um eine Branche geht, die im Alltag oft sichtbar ist, deren tarifliche Struktur aber außerhalb der Fachwelt nur selten breiter wahrgenommen wird.
Einordnung: Was Vergleichswerte aus dem GaLaBau zeigen
Ein Blick auf tarifliche Entwicklungen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau kann zusätzlichen Kontext liefern, auch wenn dieser Bereich nicht mit der hier gemeinten Gartenbaubranche identisch ist. Die Abgrenzung ist wichtig, weil die Pressemitteilung den Garten- und Landschaftsbau ausdrücklich ausnimmt.
Abgrenzung zum Garten- und Landschaftsbau
Nach Angaben von Greenprofi lag der tarifliche Ecklohn im GaLaBau in der Lohngruppe 4.2a seit dem 01.07.2024 bei 19,61 Euro pro Stunde brutto. Für die Gehaltsgruppe T3/K4 wurde ein Eckgehalt von 4.167,96 Euro pro Monat brutto genannt. Eine spätere Übersicht von bau.bi, Stand 29.10.2025, beschreibt die weitere Entwicklung: Demnach blieb der Ecklohn von 19,61 Euro pro Stunde bis zum 30.06.2025 bestehen, stieg ab dem 01.07.2025 auf 20,24 Euro pro Stunde und ab dem 01.07.2026 auf 20,91 Euro pro Stunde.
Diese Werte widersprechen sich nicht, sondern beziehen sich auf unterschiedliche Zeitpunkte innerhalb derselben Tarifentwicklung. Für die Einordnung der aktuellen Gartenbau-Abschlüsse taugen sie deshalb nur als Vergleichskontext. Sie zeigen aber, dass Tariffragen in den grünen Berufen auch über die jetzt vereinbarten prozentualen Steigerungen hinaus von einer größeren Bewegung geprägt sind: hin zu transparenteren und besser vergleichbaren Regelungen.
Die im Beitrag dargestellten Informationen und Zitate beruhen auf einer Pressemitteilung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Weiterführende Quellen:
- „Im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) steigt der Ecklohn (Lohngruppe 4.2a) von 19,61 €/Stunde bis 30.06.2025 auf 20,24 €/Stunde ab 01.07.2025 (+3,2 %) und auf 20,91 €/Stunde ab 01.07.2026 (+3,3 %).“ – Quelle: https://bau.bi/galabau/nachrichten/tarifvertrag-so-hoch-sind-die-loehne-und-gehaelter-im-galabau-g19996
- „Tariflicher Ecklohn im GaLaBau Lohngruppe 4.2a seit 01.07.2024: 19,61 €/Stunde (brutto); Eckgehalt Gehaltsgruppe T3/K4: 4.167,96 €/Monat (brutto).“ – Quelle: https://www.greenprofi.de/wissen/magazin/tarifvertraege-galabau/
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Tarifverträge im Gartenbau sind mehr als ein Lohn-Plus. Der Beitrag zeigt, dass es zugleich um eine Neuordnung der Tariflandschaft geht: erstmals wurden neun Bundesländer in einem gemeinsamen Tarifgebiet zusammengeführt. Damit werden Arbeitsbedingungen für Beschäftigte vergleichbarer – und das in einer Branche, die auch im Alltag für die Versorgung mit Obst und Gemüse steht.
Für Beschäftigte und Betriebe wird dadurch wichtiger, welcher Tarifraum gilt und wie sich Entgelte perspektivisch angleichen. Zugleich betrifft das auch Sozialpartner und Verbände: Das erklärte Ziel ist ein deutschlandweites Tarifgebiet mit einheitlichen Rahmen- und Entgelttarifverträgen, einschließlich der noch fehlenden Bundesländer im Osten.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Gilt der Abschluss für alle Bundesländer gleich?
Im Beitrag wird ein gemeinsamer Tarifraum für neun Bundesländer genannt. Baden-Württemberg und Hessen haben separat höhere Steigerungen vereinbart.
Warum spielt die „einheitlichere Tariflandschaft“ eine Rolle?
Mehrere Länder unter demselben Tarifrahmen sollen Arbeitsbedingungen und Entgelte stärker angleichen. Das soll weg vom regionalen „Flickenteppich“ führen.
Betroffen sind auch Menschen, die Obst und Gemüse anbauen?
Ja. Der Beitrag beschreibt den Gartenbau ohne Garten- und Landschaftsbau und nennt als Teilbereiche unter anderem den Obst- und Gemüsebau.
Worauf muss ich achten, wenn ich Vergleichszahlen aus dem GaLaBau lese?
Der Garten- und Landschaftsbau wird im Beitrag ausdrücklich abgegrenzt. Vergleichswerte können nur Kontext sein, weil es sich um unterschiedliche Bereiche handelt.