Ver.di und DRK einigen sich auf Tarifvertrag: Steigerungen für Beschäftigte und Auszubildende
In einer zweiten Tarifverhandlungsrunde haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf einen neuen Tarifvertrag für die etwa 50.000 Beschäftigten des DRK-Reformtarifvertrages geeinigt. Der Vertrag sieht eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 1.200 Euro im August 2023 sowie monatliche Zahlungen von 200 Euro netto von September 2023 bis Mai 2024 vor. Ab Juni 2024 soll eine lineare Entgelterhöhung von 200 Euro plus 6 Prozent erfolgen. Die Zulagen für Praxisanleitung im Rettungsdienst, in der Pflege und im Krankenhaus sowie Pflegezulagen steigen um 12 Prozent.
Auch Auszubildende, Schüler*innen und Praktikant*innen profitieren von dem Tarifvertrag. Sie erhalten ab dem 1. August 2023 eine Inflationsausgleichszahlung von 600 Euro und ab September 2023 eine monatliche Zahlung von 130 Euro netto für neun Monate. Ab Juni 2024 gibt es für sie eine monatliche Entgelterhöhung von 160 Euro. Darüber hinaus haben ver.di und das DRK für Auszubildende bei einer Übernahme im selben Betrieb eine Eingruppierung in Stufe 3 vereinbart.
Die Tarifkommission von ver.di hat einstimmig für das Verhandlungsergebnis gestimmt und wird nun die Mitglieder bis zum 12. Juni dazu befragen. Bis zum 15. Juni muss die Tarifkommission abschließend entscheiden, ob sie der Einigung zustimmt. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 26 Monate bis zum 31. Mai 2025 betragen.
“Die Beschäftigten haben in den vergangenen Wochen Druck gemacht und dazu beigetragen, dass das Deutsche Rote Kreuz schnell einen Vorschlag unterbreitet hat”, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied. “Die Verhandlungen waren auf Augenhöhe.” Insbesondere die Einigung auf eine Eingruppierung in Stufe 3 für Auszubildende sei ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte zu halten.
Das DRK ist eine gemeinnützige Organisation, die sich in Deutschland und weltweit besonders im Bereich der Kranken- und Altenpflege, aber auch in der humanitären Hilfe und im Katastrophenschutz engagiert. Die ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft setzt sich für die Interessen von Beschäftigten in verschiedensten Branchen ein, darunter Gesundheitswesen, Pflege und Sozialdienstleistungen.
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Medien-Info: ver.di erreicht Einigung mit DRK: Schnelle Hilfen und lineare Erhöhung
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Glossar
| Begriff | Erklärung |
|———————|———————————————————————————————-|
| ver.di | Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, eine deutsche Gewerkschaft |
| Tarifverhandlung | Verhandlung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zur Festlegung von Tarifen |
| Inflationsausgleich | Ausgleichszahlung für den Verlust der Kaufkraft durch Inflation |
| Entgelterhöhung | Erhöhung des Gehalts oder Lohns |
| Beschäftigte | Arbeitnehmer |
| DRK | Deutsches Rotes Kreuz, eine humanitäre Organisation in Deutschland |
| Tarifvertrag | Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, der die Arbeitsbedingungen regelt |
| Einmalzahlung | Eine einmalige Zahlung an Arbeitnehmer |
| Steuer- und Abgabenfreiheit | Steuerliche und steuerrechtliche Freistellung von Gehaltszahlungen |
| Laufzeit | Die Dauer, für die ein Vertrag gültig ist |
| Zulagen | Eine zusätzliche Vergütung, die über das Gehalt hinaus gezahlt wird |
| Praxisanleitung | Eine Anleitung für Praktikanten oder Lehrlinge im praktischen Bereich |
| Rettungsdienst | Ein organisiertes System von Rettungsmaßnahmen zur sofortigen Hilfe bei medizinischen Notfällen |
| Auszubildende | Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren |
| Schüler*innen | Personen, die eine schulische Ausbildung absolvieren |
| Praktikant*innen | Personen, die ein Praktikum absolvieren |
| Eingruppierung | Einteilung von Arbeitnehmern in Gehaltsgruppen basierend auf ihren Aufgaben |
| Fachkräfte | Menschen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung über spezielle Fähigkeiten verfügen |
| Berufseinstieg | Der Beginn einer Karriere in einem bestimmten Beruf |