Wer heute den Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Vereins- und Verbandswesen sucht, ist hier genau richtig. Unser Tagesrückblick beleuchtet spannende Impulse und aktuelle Trends, die das Engagement im Ehrenamt und die Vereinslandschaft bewegen. Bleiben Sie informiert und sichern Sie sich entscheidende Einblicke für Ihren Vereinsalltag.
Bahn- und Fluggastrechte 2025: Entschädigung bei Verspätung, Ausfall & Gepäckverlust – Das empfiehlt der ADAC
Bahnreisende erhalten ab 60 Minuten Verspätung 25 % und ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises als Entschädigung, bei Zugausfällen besteht Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzverbindungen sowie unter bestimmten Bedingungen auf Zusatzkostenübernahme. Flugreisende können bei mehr als 3 Stunden Verspätung je nach Distanz 250–600 Euro Ausgleich erhalten, bei Ausfall gibt es eine Rückerstattung, und die Airline haftet bei Gepäckverlust bis zu etwa 1.600 Euro pro Passagier; nach 21 Tagen gilt das Gepäck als verloren.