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Bahn- und Fluggastrechte 2025: Entschädigung bei Verspätung, Ausfall & Gepäckverlust – Das empfiehlt der ADAC
Bahnreisende erhalten ab 60 Minuten Verspätung 25 % und ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises als Entschädigung, bei Zugausfällen besteht Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzverbindungen sowie unter bestimmten Bedingungen auf Zusatzkostenübernahme. Flugreisende können bei mehr als 3 Stunden Verspätung je nach Distanz 250–600 Euro Ausgleich erhalten, bei Ausfall gibt es eine Rückerstattung, und die Airline haftet bei Gepäckverlust bis zu etwa 1.600 Euro pro Passagier; nach 21 Tagen gilt das Gepäck als verloren.
7 Kommentare
!Wow! Die Beträge für Flugentschädigungen sind ja echt hoch! Weiß jemand wie lange man warten muss nach einem Verspätung bevor man eine Anfrage stellen kann? Das wäre echt interessant zu wissen.
@Yschuster: Man sollte es direkt nach der Verspätung machen! Je schneller du bist desto besser stehen deine Chancen auf Erfolg.
Das sind ja sehr hilfreiche Infos! Ich wusste nicht, dass man bei Zugausfällen Anspruch auf Ersatzverbindungen hat. Wie ist das mit den Zusatzkosten? Muss man da Belege sammeln? Würde mich freuen, mehr darüber zu erfahren!
Ja, Belege sammeln ist wichtig! Man sollte alles dokumentieren, um keine Probleme bei der Beantragung zu haben. Ich hoffe, das hilft dir weiter!
Ich habe auch gehört, dass viele Reisende nicht wissen, dass sie Anspruch auf Rückerstattung haben. Vielleicht könnte man eine kleine Aufklärungskampagne starten?
Ich finde es echt wichtig das wir mehr über die Rechte der Reisenden wissen. Besonders die Entschädigungen bei Verspätungen sind ein großes Thema. Hat jemand schon mal eine Entschädigung beantragt? Ich würde gern eure Erfahrungen hören!
Ja, ich habe mal eine Entschädigung für einen Flug bekommen! Es war zwar ein langer Prozess, aber am Ende hat es sich gelohnt. Wo kann man denn mehr Infos zu den neuen Regelungen finden?