Dortmund, 05.10.2023 – 12:32
Berufsverband setzt sich für Verbraucherschutz ein: Diskussion über rechtlichen Titelschutz für Psycholog*innen am Tag der Psychologie
Im Bereich der Psychotherapie sind die gesetzlichen Regelungen klar – Verbraucher*innen können sich darauf verlassen. Doch bei anderen psychologischen Fachgebieten wie Beratung, Sport- und Gesundheitspsychologie gestaltet sich die Identifizierung von fachlicher Expertise oft schwierig. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) setzt sich daher für die Einführung eines Psycholog*innen-Gesetzes ein, um Verbraucher*innen besser zu schützen. Dieses Thema steht im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion, die im Rahmen des Tags der Psychologie der BDP-Landesgruppe NRW in Dortmund stattfindet.
“Titelschutz sichert Verbraucherschutz” – Unter diesem Motto lädt die BDP-Landesgruppe NRW Politiker*innen zu einer gemeinsamen Diskussion ein. Am Podium nehmen neben der BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem und dem BDP-Referenten für Fach- und Berufspolitik, Fredi Lang, auch Susanne Schneider von der FDP und Rodion Bakum von der SPD teil. Die Diskussion wird von Marc Hartenstein vom WDR moderiert. Zudem wird Ministerialrätin Melany Richter aus dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einem Experten-Interview Stellung nehmen. Ziel ist es, einen ersten Austausch über die Herausforderungen und Lösungsansätze eines Psycholog*innen-Gesetzes zu ermöglichen.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) geht bereits jetzt in Einzelfällen juristisch gegen die unrechtmäßige Verwendung des Titels vor, sobald sie bekannt wird. Doch um den Titelschutz bundesweit zu gewährleisten, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Diese soll sicherstellen, dass sich nur Absolvent*innen eines Bachelor- und Masterstudiums als Psycholog*innen bezeichnen dürfen. Dies ist von großer Bedeutung, da eine falsche Verwendung der Bezeichnung gravierende Folgen für Verbraucher*innen haben kann, beispielsweise in Form von Fehldiagnosen oder fehlerhaften Behandlungen.
Neben der Diskussion über den rechtlichen Titelschutz bietet der Tag der Psychologie am 28.10.2023 im Lensing-Carrée in Dortmund eine Plattform für Fachleute, Studierende, Medienvertreter und weitere Interessierte. Auch virtuell können Fragen gestellt werden. Eine besondere Möglichkeit, sich aktiv am Thema zu beteiligen und relevante Informationen aus erster Hand zu erhalten.
Der BDP steht als anerkannter Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen in Deutschland für Kompetenz und Expertise. Der Verband vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/beamten Psycholog*innen aus allen Tätigkeitsbereichen. Seit seiner Gründung vor über 75 Jahren ist der BDP der Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der Verband zählt heute rund 11.000 Mitglieder.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Petra Jagow, Vorsitzende der Landesgruppe NRW im BDP e.V.
Telefon: 0172 2954165
E-Mail: p.jagow@bdp-nrw.de
Pressekontakt:
Max Mustermann, Pressesprecher BDP
Telefon: 0123 4567890
E-Mail: presse@bdp.de
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Frage: Warum ist ein Psycholog*innen-Gesetz notwendig?
Antwort: Ein Psycholog*innen-Gesetz ist notwendig, um Verbraucher*innen vor unrechtmäßiger Verwendung des psychologischen Titels zu schützen. Derzeit dürfen sich nur Personen, die ein Bachelor- und Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben, als Psychologin oder Psychologe bezeichnen. Jedoch werben immer häufiger andere Anbieter*innen ebenfalls mit Bezeichnungen rund um den Begriff “psychologisch”. Eine unrechtmäßige Verwendung kann für Verbraucher*innen dramatische Folgen haben, da Fehldiagnosen oder falsche Behandlungen einen negativen Einfluss auf die Genesung und die Lebenssituation von Betroffenen haben können. Ein Psycholog*innen-Gesetz würde eine gesetzliche Regelung schaffen, um die Verbraucher*innen zu schützen und sicherzustellen, dass sie auf die Bezeichnung “Psycholog*in” vertrauen können.
Frage: Was könnte ein Psycholog*innen-Gesetz regeln?
Antwort: Ein Psycholog*innen-Gesetz könnte verschiedene Aspekte regeln, um Verbraucher*innen zu schützen. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung des Titels “Psycholog*in” nur für Personen, die ein Bachelor- und Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben, die Definition von geschützten Fachgebieten der Psychologie, die Festlegung von Qualitätsstandards für psychologische Beratung und Behandlung sowie die Durchsetzung von Sanktionen bei der unrechtmäßigen Nutzung des Titels.
Frage: Welche Folgen kann die unrechtmäßige Verwendung des Titels “Psycholog*in” haben?
Antwort: Die unrechtmäßige Verwendung des Titels “Psycholog*in” kann für Verbraucher*innen dramatische Folgen haben. Wenn Personen ohne die entsprechende fachliche Expertise und Kompetenz Dienstleistungen im Bereich der Psychologie anbieten, besteht die Gefahr von Fehldiagnosen und falschen Behandlungen. Dies kann einen negativen Einfluss auf die Genesung und die gesamte Lebenssituation der Betroffenen haben. Ein Psycholog*innen-Gesetz würde dazu beitragen, solche Fälle zu verhindern und Verbraucher*innen zu schützen.
Frage: Welche Maßnahmen ergreift der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) gegen die unrechtmäßige Verwendung des Titels?
Antwort: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen geht in Einzelfällen juristisch gegen die unrechtmäßige Verwendung des Titels vor, wenn sie bekannt werden. Jedoch ist für eine bundesweit geschützte Verwendung der Bezeichnung “Psycholog*in” eine gesetzliche Regelung erforderlich. Der BDP setzt sich daher für ein Psycholog*innen-Gesetz ein, um Verbraucher*innen wirksam zu schützen.
Frage: Was findet am Tag der Psychologie der BDP-Landesgruppe NRW in Dortmund statt?
Antwort: Am Tag der Psychologie der BDP-Landesgruppe NRW in Dortmund findet eine Podiumsdiskussion statt, bei der das Thema “Titelschutz sichert Verbraucherschutz” diskutiert wird. Politiker*innen aus NRW sowie Funktionär*innen des BDP nehmen daran teil. Moderiert wird das Podium von Marc Hartenstein vom WDR. Ministerialrätin Melany Richter aus dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird in einem Experten-Interview zum Thema Stellung nehmen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, auch virtuell.
13 Antworten
Ich denke, der Titelschutz für Psychologen ist übertrieben. Es schränkt die Berufsfreiheit ein.
Also ich finde, dass der Titelschutz für Psychologen total überbewertet ist. Jeder sollte seinen eigenen Titel tragen dürfen!
Artikel ist Unsinn! Titelschutz schränkt Innovation ein und schützt nur etablierte Psychologen.
Ich finde, dass der Titelschutz für Psychologen überbewertet wird. Was denkt ihr? #Kontroverse
Titelschutz? Wasn Quatsch! Lasst die Psychologen doch ihre Titel selbst schützen, ist doch eh alles Hokuspokus!
Titelschutz? Ha! Als ob das den Verbraucherschutz wirklich verbessern würde… lächerlich!
Ach komm, immer diese skeptische Haltung! Titelschutz mag nicht perfekt sein, aber zumindest ist es ein Schritt in die richtige Richtung, um den Verbraucherschutz zu stärken. Anstatt es lächerlich zu finden, sollten wir uns darüber freuen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um uns als Verbraucher zu schützen.
Ich finde den Titelschutz für Psychologen übertrieben. Jeder sollte frei wählen können, wen er konsultiert.
Mag sein, dass du das so siehst. Aber manche Leute investieren viel Zeit und Mühe in ihre Kreationen. Titelschutz hilft ihnen, ihre Arbeit zu schützen und gerecht entlohnt zu werden. Es ist nicht einfach nur Geldmacherei.
Psychotherapie braucht keine Titelschutz! Jeder soll sich selbst helfen können. #Selbsttherapie
Tag der Psychologie? Klingt nach einer weiteren Geldverschwendung! Wann wird dieser Unsinn enden?
Also ich finde Titelschutz total überbewertet. Sollen sich doch alle Psychologen nennen wie sie wollen!
Titelschutz ist doch überflüssig, jeder kann sich Psychologe nennen. Lasst uns wild spekulieren!