Tätowierungen am Arbeitsplatz

Tätowierungen am Arbeitsplatz
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Körperschmuck ist keine Seltenheit mehr. Piercings, Tattoos, auffällige Kleidung und vieles mehr folgen den Trends der Zeit. Was im privaten Bereich meist kein Problem ist, ist im Geschäftsleben nicht immer gern gesehen.

Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter seriös und gepflegt erscheinen. In diesem Artikel können Sie nachlesen, welche Arten von Kleidung und Körperkunst Ihr Arbeitgeber zulassen muss und inwieweit Kleidervorschriften für Tätowierungen am Arbeitsplatz gelten.

Tattoos – der trendige Körperschmuck

Tätowierungen am Arbeitsplatz
Bildquelle: kingzman.one

Immer mehr Menschen in Deutschland sind heute tätowiert. Umfragen zufolge verfügt sogar jeder Fünfte über ein Tattoo. Tendenz steigend. Egal, wo Sie also hinschauen, Tattoos sind überall präsent. Ob es der Typ nebenan ist oder Ihr Lieblingssänger auf der Bühne – immer mehr Menschen lassen sich Statements, Zitate, Symbole oder Bilder stechen.

Tattoos dienen als Modeschmuck, repräsentieren eine Weltanschauung oder heben die Individualität und Persönlichkeit des Trägers hervor. Sie sind ein Zeichen von Freiheit und Selbstbestimmung.

Tätowierungen hatten vor allem in der westlichen Welt ursprünglich das Stigma des Matrosen oder Sträflings. Längst tragen jedoch nicht mehr nur Strafgefangene und Seemänner Tattoos, vielmehr sind Tattoos in den letzten Jahren immer mehr zur Mode geworden.

Spätestens seit den 1990er Jahren erfreuen sie sich großer Beliebtheit und haben in breite Gesellschaftsschichten Einzug gehalten. Heute lassen sie sich daher keiner Herkunfts- oder Einkommensklasse mehr zuordnen. Damit wurde auch eine Tattoo-Debatte rund um den Arbeitsplatz ausgelöst.

Woher kommt die Ächtung von Tattoos am Arbeitsplatz?

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Bildquelle: kingzman.one

Man möchte heutzutage meinen, dass gewisse antiquierte Ansichten, Haltungen und Meinungen der Vergangenheit angehören. Auf so manche mag das durchaus zutreffen. Auf viele andere leider nicht. Denn auch wenn sie seit den 1990er-Jahren vielerorts immer salonfähiger geworden sind, und sich gesellschaftlich vom “Häfenbruder”-Stigma zum sogenannten Körperschmuck weiterentwickelt haben, so gibt es nach wie vor Arbeitgeber, denen tätowierte Mitarbeiter ein Dorn im Auge sind.

Die Ächtung von Tattoos am Arbeitsplatz ist ein gesellschaftliches Phänomen, das viele Ursachen hat. In der Vergangenheit wurden Tattoos oft mit Kriminalität in Verbindung gebracht, was dazu führte, dass sie in der Öffentlichkeit oft negativ bewertet wurden.

Auch heute noch gibt es viele Menschen, die Tattoos mit Kriminalität oder Rebellion in Verbindung bringen. Dies kann dazu führen, dass Menschen mit Tattoos am Arbeitsplatz diskriminiert werden.

Bevor sich Arbeitnehmer also für eine Tätowierung entscheiden, sollten sie sich nicht nur Gedanken über das Motiv machen. Viele Tattoo-Fans unterschätzen mögliche berufliche Konsequenzen und realisieren später frustriert, dass deutsche Arbeitgeber eine mehrheitlich konservative Haltung bezüglich Tätowierungen an den Tag legen. Es ist daher wichtig, im Vorfeld abzuklären, in welchen Berufszweigen man mit Tattoos auf Hürden und Widerstände stoßen könnte.

Dieses Thema ist so vielschichtig, wie unsere Gesellschaft selbst. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, Ihnen hier einige interessante Links rund um das Thema Tattoo zusammenzustellen.

Tätowierungen am Arbeitsplatz

Die Suche nach Informationen und vertrauenswürdigen Quellen bezüglich dieses Themas kann sich als gar nicht so einfach erweisen. Aber der Tattoobedarf von kingzman.one und deren Blog ist nur zu empfehlen.

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Welche Rechte haben Arbeitgeber bezüglich Tätowierungen?

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Bildquelle: kingzman.one

Doch nicht nur die Arbeitnehmer müssen sich mit Tattoos am Arbeitsplatz auseinandersetzen, sondern auch die Arbeitgeber. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen auf Tätowierungen als Körperschmuck setzen, müssen sich Arbeitgeber darüber Gedanken machen, wie mit diesem Trend umzugehen ist. Was soll diesbezüglich im Unternehmen erlaubt sein und wo liegen mögliche Grenzen?

Auch Vereine und Verbände können als Arbeitgeber fungieren. Sie sind genau so an Rechte und Pflichten gebunden, wie Unternehmen.

Ob nun ein gemeinnütziger Verein Arbeitnehmer beschäftigt oder ein Wirtschaftsverband – jede Organisation hat mit Menschen jeglicher Couleur zu tun.

Als Grundgerüst unserer Gesellschaft ist es unabdingbar, dass Vereine und Verbände Ihrer Rolle als weltoffener Arbeitgeber gerecht werden. Aber welche Fallstricke es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Verein gibt, lesen Sie hier:

Laut einer repräsentativen Yougov-Umfrage aus dem Jahr 2018 besitzt ein Viertel aller Deutschen zwischen 18 und 34 Jahren mindestens ein Tattoo. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit Körperkunst am Arbeitsplatz diskriminiert werden. Tattoos unterliegen zwar dem Persönlichkeitsrecht, doch traditionell konservative Einstellungen oder hygienische Vorschriften können den Bewerber oder Arbeitnehmer in seinem Recht einschränken.

Dass im öffentlichen Dienst meist strenge Einstellungsregeln gegenüber tätowierten Bewerbern existieren, ist bekannt. Doch auch andere Branchen stehen sichtbaren Tattoos eher ablehnend gegenüber. In der Regel handelt es sich um Unternehmen bzw. Jobs mit Publikumsverkehr; typische Beispiele sind Bankangestellte, Versicherungsmakler, Flugbegleiter oder Servicekräfte.

Letztlich ist die Einstellung der Arbeitgeber und die Firmenphilosophie entscheidend: Ein Arbeitgeber kann bestimmen, welches Unternehmensbild nach außen getragen werden soll. Passen Tattoos aus seiner Sicht nicht in dieses Bild, hat man schlechte Karten.

So können Unternehmen in ihrer Hausordnung regeln, ob und welche Körpermodifikationen am Arbeitsplatz sichtbar sein dürfen. Solange diese Regelung für alle Mitarbeiter gleichermaßen gilt, ist sie rechtlich unbedenklich. Es gibt durchaus Fälle, in denen das Verbergen von Tattoos am Arbeitsplatz zum Teil der vertraglichen Pflichten gehört.

Was ist an vielen Arbeitsplatzen in der Wirtschaft und in der Verwaltung erlaubt?

Klar, jeder ist frei. Daher haben Sie auch das Recht, Ihre individuelle Persönlichkeit zu entfalten. Viele Menschen zeigen ihre einzigartige Persönlichkeit durch ihr Aussehen, sei es durch Kleidung, Tattoos oder Piercings. Doch spätestens bei der Arbeit stößt die Freiheit oft an ihre Grenzen. Vor allem dann, wenn Ihre Mitarbeiter Kundenkontakt haben oder in konservativen Branchen wie Finanzinstituten arbeiten.

Zweitens fordern Arbeitgeber ihre Mitarbeiter häufig auf, ihre persönliche Entwicklung in den privaten Bereich zu verlagern. Doch da stellt sich die Frage: Darf er das überhaupt? Aber wie in vielen Bereichen des Geschäftslebens kann es keine eindeutige Ja- oder Nein-Antwort geben.

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen ein berechtigtes Interesse an der Kleidungswahl ihrer Mitarbeiter nachweisen können. Im Rahmen der Weisungsbefugnis hat das Unternehmen die Befugnis, seinen Mitarbeitern Weisungen bezüglich Kleidung und Tätowierungen zu erteilen.

Was ist als gesetzliche Grundlage für die Kleiderordnung zu beachten?

Bei der Kleiderordnung oder dem Erscheinungsbild sind folgende gesetzliche Grundlagen einzuhalten:

Sicherheit: Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Daher können Sie aus Sicherheitsgründen auch vorschreiben, was Sie während der Arbeitszeit tragen sollen. Schließlich bergen manche Jobs ein hohes Verletzungsrisiko. Spezielle Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe und Schutzbrillen müssen getragen werden, um die Arbeiter vor Verletzungen zu schützen. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. Arbeitsschutzgesetz Artikel 1 und 2.

Berechtigte Arbeitgeberinteressen: Wie bereits erwähnt, müssen Arbeitgeber darlegen können, warum sie ihren Mitarbeitern eine bestimmte Kleiderordnung auferlegen können. Zum Beispiel:

  • Mitarbeiter stehen in Kontakt mit Kunden
  • Mitarbeiter sind als solche für Dritte erkennbar
  • Die Firma möchte Maßnahmen zur Corporate Identity umsetzen
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Wenn mindestens einer der oben genannten Punkte erfüllt ist, dürfen Arbeitgeber die Kleidung und das Erscheinungsbild von Arbeitnehmern arbeitsrechtlich beeinflussen.

Was ist die Rechtsgrundlage für Tattoos, Piercings und Körperschmuck?

Das Aussehen der Kleidung des Mitarbeiters ist anders, aber der Körperschmuck ist anders. Sichtbare Tätowierungen und Piercings an Händen, Füßen und im Gesicht dürfen teilweise nicht verdeckt werden. Doch sind diesbezüglich Beschwerden und Kündigungen gerechtfertigt oder soll der Chef Körperschmuck akzeptieren?

Der Fall des Beschwerdeführers vor dem Berliner Arbeitsgericht Anfang 2018 erhielt große mediale Aufmerksamkeit. Grund: Die Polizei wies ihn ab, weil er ein Tattoo auf dem Unterarm hat. Das Gericht wies seine Klage mit der Begründung ab, dass Tätowierungen den Anforderungen der Dienstleistungsneutralität genügen müssten, was in seinem Fall nicht der Fall sei.

Aber: Was für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt, gilt nicht automatisch für Beschäftigte in der Privatwirtschaft oder in der Vereins- und Verbandswelt.

Können Arbeitgeber Tätowierungen und andere Körperkunst verbieten?

Tätowierungen am Arbeitsplatz
Bildquelle: kingzman.one

Es gibt arbeitsrechtliche Grundsätze, die es Arbeitgebern erlauben, Körperschmuck am Arbeitsplatz zu verbieten oder Arbeitnehmer aufzufordern, Tätowierungen mit Kleidung oder Make-up zu überdecken.

Verbote und Vorschriften: Arbeitgeber haben das Recht, Vorschriften in Bezug auf Tätowierungen und Piercings für ihre Mitarbeiter zu erlassen. Allerdings nur, wenn das Unternehmen den Grund nachweisen kann. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter viel mit Kunden zusammenarbeitet und ein bestimmtes Erscheinungsbild erwartet.

Darüber hinaus ist es für solche Unternehmen auch legal, Bewerber mit Tätowierungen abzulehnen, die ihren Körperschmuck nicht verbergen können.

Weisungsvoraussetzungen: Will eine Führungskraft einem Mitarbeiter Weisungen erteilen, gelten dafür bestimmte Voraussetzungen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Sichtbarkeit und Größe von Körperschmuck.

Aber auch bei Verboten durch Unternehmen können Tattoo-Designs entscheidenden Einfluss haben. Beispielsweise können Arbeitgeber verlangen, dass sichtbare Tätowierungen abgedeckt werden, wenn die Bedeutung dem Unternehmen eindeutig widerspricht.

Kann das Unternehmen ein berechtigtes Arbeitgeberinteresse nachweisen, hat es das Recht, den Bewerber abzulehnen oder bereits unter Vertrag stehenden Mitarbeitern Vorgaben zum Aussehen zu machen.

In Arbeitsverträgen können Arbeitgeber jedoch grundsätzliche Verbote nicht aussprechen. Dementsprechend sind solche oder ähnliche Bedingungen nichtig und ohne Wirkung. Aus diesem Grund können Mitarbeiter wegen „Verstoßes“ gegen solche Klauseln nicht einfach gekündigt werden. Eine Abmahnung kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer der Aufforderung trotz Aufforderung nicht nachkommt.

Wenn Sie sich also für ein Tattoo entscheiden, sollten Sie sich daher im Klaren darüber sein, dass Sie möglicherweise damit rechnen müssen, es am Arbeitsplatz verbergen zu müssen. Wenn Sie jedoch in einer Organisation arbeiten, das Tattoos akzeptiert oder sogar fördert, haben Sie Glück und können Ihr Tattoo offen tragen.

Was Tattoos für das Vereinsmarketing bedeuten

Tätowierungen am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer mit Tattoos wirken authentischer und glaubwürdiger, was für das Marketing eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist.

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In einer Umfrage des Pew Research Centers gaben 45 Prozent der Befragten an, dass sie ein Tattoo haben oder gerne eines hätten. Dieser Trend ist nicht nur bei jungen Erwachsenen, sondern auch bei älteren Menschen zu beobachten. Tattoos verleihen Menschen eine individuelle Ausstrahlung und machen sie zu einem auffälligen Blickfang. Dies macht sich vor allem bei den so genannten „Gruppenbildern“ bemerkbar – also Fotos von mehreren Mitarbeitern, die gemeinsam für ein Unternehmen werben.

Dies kann für das Marketing von Vereinen und Verbänden von Vorteil sein, da die Aufmerksamkeit der Kunden auf die Marke und deren Firmenphilosophie gelenkt wird. Arbeitnehmer mit Tattoos können also dazu beitragen, ein bestimmtes Image einer Organisation zu vermitteln.

Durch die Zunahme der Akzeptanz von Tattoos in der Gesellschaft werden immer mehr Arbeitnehmer offen darüber sprechen, was ihre Tätowierungen bedeuten. Dies kann dazu beitragen, eine engere Beziehung zwischen Mitgliedern und Organisationen herzustellen, da die Mitglieder die Organisation als vertrauenswürdig und authentisch wahrnehmen.

Fazit und weitere Info

Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern nicht nur Freiheit geben, sondern sie auch in ihrer Individualität unterstützen, sind in der heutigen Gesellschaft besonders wertvoll. Denn wer sich in seiner Arbeit wohlfühlt und seine Persönlichkeit ausleben kann, ist motivierter und leistungsfähiger. Dies zeigt sich nicht zuletzt in unserer globalisierten Welt, in der die Arbeitnehmer immer häufiger auch im Ausland tätig sind.

Weitere interessante Fragen zum Thema Tätowierungen am Arbeitsplatz

Wie viel Prozent der Bevölkerung hat Tattoos?

Menschen mit Tattoos werden den gängigen Klischees nicht mehr gerecht. Denn immer mehr Menschen haben sich für Tattoos entschieden und sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Das bestätigt auch eine Statista-Studie aus dem Jahr 2021. Etwa 26 % der 25- bis 34-Jährigen haben ein oder mehrere Tattoos. Drei Viertel der Menschen, die sich einmal tätowieren ließen, sind immer noch damit zufrieden.

Auch eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts OnePoll kam zu einem interessanten Ergebnis. Von den 1.000 Befragten hatten 47 % der Frauen und 39 % der Männer Tätowierungen.

Von besonderem Interesse ist, dass Umfrageergebnisse zeigen, dass etwa 60 % der Mitarbeiter des mittleren Managements Tätowierungen haben. Das bedeutet, dass mehr Manager als Nicht-Manager Tätowierungen haben.

Diese Zahl spiegelt einen Trend wider, der sich voraussichtlich fortsetzen wird. Immer mehr Menschen (auch Manager) entscheiden sich für Tattoos. Langfristig bedeutet das, dass sich nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Kunden selbst immer mehr tätowieren lassen. Daraus lässt sich schließen, dass die Akzeptanz von Tattoos am Arbeitsplatz in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen wird.

Darf ein Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch Fragen zu Tattoos stellen?

Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages findet in der Regel ein Vorstellungsgespräch statt. Bitte beachten Sie, dass HR-Mitarbeiter keine allgemeinen Fragen zu Tätowierungen stellen dürfen. Andernfalls obliegt es dem Antragsteller, nicht zu antworten oder zu lügen.

ABER: Beim Vorstellungsgespräch darf nachgefragt werden, ob der Bewerber ein nicht zu versteckendes Tattoo hat. Daher sollten angehende Mitarbeiter in Vorstellungsgesprächen ehrlich antworten.

Auch aus Mitarbeitersicht ist es sinnvoll, bestehende Tattoos im Vorstellungsgespräch anzusprechen. Das sorgt für Transparenz und beugt späteren Problemen vor.

Dies ist eine direkte Möglichkeit für Bewerber, ihr Interesse an einem ehrlichen Umgang mit potenziellen Arbeitgebern zu demonstrieren. Da Tattoos in vielen Branchen kein Einstellungshindernis mehr sind, ist diese Ehrlichkeit auf jeden Fall wertvoll und steht einer erfolgreichen Karriere meist nicht im Wege.



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