– Punktehandel wird ab 1. Juli mit Bußgeld bis 30.000 Euro bestraft.
– Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wird auf sechs Monate verlängert.
– Gesetz schafft Grundlage für digitalen Führerschein per Smartphone-App.
Punktehandel wird teuer: Was sich ab Juli ändert
Zum 1. Juli tritt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, die eine lange kritisierte Lücke im Verkehrsrecht schließen soll. Künftig ist es verboten, Behörden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten durch falsche Angaben zur beteiligten Person zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Wer sich daran beteiligt, muss laut ADAC-Pressemitteilung vom 15.06.2026 mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Im Mittelpunkt steht damit der sogenannte Punktehandel: Fälle, in denen Verkehrsverstöße einer anderen Person zugeschrieben werden, um Punkte, Fahrverbote oder andere Folgen zu vermeiden. Der ADAC bewertet die Neuregelung als wichtigen Schritt für die Verkehrssicherheit und verweist darauf, sich seit Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt zu haben.
Die Novelle geht jedoch darüber hinaus. Sie umfasst auch eine längere Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die gesetzliche Grundlage für den digitalen Führerschein sowie neue Regeln für den Einsatz sogenannter Scancars zur automatisierten Parkraumüberwachung.
Warum der Punktehandel überhaupt möglich war
Dass der Gesetzgeber nun nachschärft, hängt mit der bisherigen Rechtslage zusammen. Nach Angaben aus Baden-Württemberg vom 19.01.2024 war Punktehandel im Straßenverkehr bislang regelmäßig weder durch einen eigenen Bußgeld- noch durch einen eigenen Straftatbestand erfasst. Strafrechtliche Vorschriften griffen demnach nur in Ausnahmefällen. Diese Lücke ermöglichte es, dass sich rund um die Übernahme von Verkehrsverstößen ein Geschäftsmodell entwickeln konnte.
Schon früh wurde daher über strengere Regeln diskutiert. Am 02.02.2024 forderte die Justizministerin von Baden-Württemberg im Bundesrat, im geplanten Gesetz nicht nur gewerbsmäßige, sondern jede Form des Punktehandels zu erfassen und die Geldbuße nach Schwere abzustufen. Dabei handelte es sich um eine politische Forderung, nicht um geltendes Recht.
Im weiteren Verlauf konkretisierte die Bundesregierung ihren Kurs. Der Regierungsentwurf vom 24.10.2024 für das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sah einen eigenen Bußgeldtatbestand für Angebote vor, mit denen Behörden über die tatsächlich beteiligte Person bei punkterelevanten Verstößen getäuscht werden sollen. In der Begründung zum Entwurf hieß es laut Bundestagsdrucksache vom 07.02.2025, dass Online-Plattformen zur Punkteübernahme Ermittlungen erschweren und die generalpräventive Wirkung des Fahreignungs-Bewertungssystems gefährden.
Die Reform zielte damit nicht nur auf einzelne Täuschungshandlungen, sondern auch auf ein Problem der Rechtsdurchsetzung: Wenn sich Verantwortung für Verkehrsverstöße gezielt verschieben lässt, verliert das Sanktionssystem an abschreckender Wirkung. Darauf verweisen auch die Beratungen zur Novelle, die laut einem parlamentarischen Überblick auf Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags 2024 zurückgehen.
Der Bundestag beschloss die Reform schließlich am 26.03.2026. Verkündet wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 18.05.2026. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Juli wird aus der zuvor diskutierten Nachschärfung verbindliches Recht.
Reicht ein Bußgeld aus?
Mit der neuen Regelung ist die Debatte über die passende Sanktion nicht abgeschlossen. In einer Anhörung zur StVG-Novelle empfahlen Sachverständige laut Tagesspiegel Background am 04.06.2024, den Punktehandel nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als eigenständigen Straftatbestand auszugestalten.
Der Gesetzgeber entschied sich später anders. Der Bundestag führte am 26.03.2026 einen eigenen Bußgeldtatbestand zur Sanktionierung des gewerbsmäßigen Punktehandels ein. Nach einem Bericht von Beck-Aktuell vom 27.03.2026 können damit sowohl Anbieter als auch bewusste Inanspruchnehmer gewerbsmäßigen Punktehandels als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Darin zeigt sich eine grundlegende Abwägung: Während einige eine strafrechtliche Lösung für konsequenter hielten, um das gezielte Unterlaufen des Punktesystems schärfer zu ahnden, setzt die beschlossene Regelung auf ein eigenständiges, hoch bebußtes Ordnungswidrigkeitenrecht. Ob dieser Ansatz in der Praxis ausreicht, wird sich erst mit den ersten Verfahren nach Inkrafttreten zeigen.
Was sich für Autofahrer zusätzlich ändert
Für viele Fahrerinnen und Fahrer hat die Reform auch abseits des Punktehandels unmittelbare Folgen. Nach der ADAC-Pressemitteilung vom 15.06.2026 wird die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert. Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss also deutlich länger als bisher damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder weiterverfolgt wird.
Hinzu kommt ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung. Die Reform schafft die gesetzliche Grundlage für den digitalen Führerschein. Der Bundestag verwies dazu am 26.03.2026 auf eine Bereitstellung über eine Smartphone-App; das Bundesgesetzblatt dokumentierte die Verkündung der entsprechenden Rechtsgrundlagen am 18.05.2026. Nach der Pressemitteilung vom 15.06.2026 soll der digitale Führerschein im Laufe des Jahres nutzbar werden, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig für Verbraucher bleibt: Der klassische Scheckkartenführerschein behält uneingeschränkt seine Gültigkeit.
Scancars zwischen Effizienz und Datenschutz
Ein weiterer Teil der Novelle betrifft den ruhenden Verkehr. Scancars sollen Parkverstöße künftig weitgehend automatisiert erfassen. Nach der Pressemitteilung können damit sowohl Schwarzparker als auch Falschparker erkannt werden.
Politisch ist das bedeutsam, weil der Einsatz solcher Fahrzeuge nun auf eine bundesgesetzliche Grundlage gestellt wird. Laut einem Bericht des Spiegel vom 28.03.2026 war ihr Einsatz in Deutschland bislang eingeschränkt. Für Kommunen eröffnet die neue Rechtsgrundlage damit mehr Spielraum bei der Kontrolle von Parkverstößen. Unterstützt werden soll auch eine stärker digitalisierte Parkraumbewirtschaftung.
Unstrittig ist das Thema jedoch nicht. In einer Anhörung zur StVG-Novelle wurden Fragen der Datensparsamkeit und der Speicherfristen laut Tagesspiegel Background am 19.02.2025 kontrovers diskutiert. Die Reform schafft zwar eine rechtliche Basis, beendet die Debatte über den Umgang mit den erfassten Daten aber nicht.
Der ADAC sieht in der Technik eine mögliche Unterstützung für Städte und Gemeinden, warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen. Scancars seien keine flächendeckende Lösung und ersetzten auch keine grundlegende Antwort auf das Parkplatzproblem. Ob sich das System in der Praxis bewährt, bleibt offen.
Ausblick: Mehr Kontrolle, mehr Digitalisierung
Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes verfolgt zwei Linien: Verstöße sollen konsequenter verfolgt und Verwaltungsabläufe stärker digitalisiert werden. Das zeigt sich bei der Sanktionierung des Punktehandels ebenso wie bei der längeren Verjährungsfrist, den Scancars und dem digitalen Führerschein.
Vorbereitet wurde diese Entwicklung in mehreren Etappen: von den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags 2024 über politische Forderungen und den Regierungsentwurf 2024 und 2025 bis zum Bundestagsbeschluss am 26.03.2026 und der Verkündung am 18.05.2026. Mit dem Inkrafttreten zentraler Regelungen zum 1. Juli 2026 beginnt nun die praktische Umsetzung.
Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das vor allem: Täuschungsversuche rund um Punkte werden teurer, Bußgeldverfahren können länger verfolgt werden, und digitale Instrumente gewinnen an Bedeutung. Wie wirksam die neuen Regeln sind, wird sich daran zeigen, ob sie den Vollzug tatsächlich vereinfachen, ohne neue Konflikte an anderer Stelle zu schaffen.
Was jetzt im Alltag hilft: sauber dokumentieren statt später improvisieren
Die neue Regel klingt erst einmal nach einem Thema für Gerichte und Bußgeldstellen. Im Alltag läuft sie aber auf etwas sehr Einfaches hinaus: Verantwortung lässt sich bei Verkehrsverstößen künftig noch schlechter wegorganisieren. Wer ein Auto mit anderen teilt, ob in der Familie, im Freundeskreis oder im Job, sollte deshalb klarer festhalten, wer wann gefahren ist. Das muss kein kompliziertes Fahrtenbuch sein. Oft reichen schon ein kurzer Kalendereintrag, eine Notiz im Smartphone oder feste Absprachen für Poolfahrzeuge.
Wichtig wird das auch wegen der längeren Verfolgungsverjährung. Wenn ein Schreiben nicht nach wenigen Wochen kommt, sondern deutlich später, sind Erinnerungen oft erstaunlich lückenhaft. Dann beginnt das Rätselraten am Küchentisch oder im Büro. Wer Kennzeichen, Fahrtanlass und Datum halbwegs ordentlich im Blick behält, spart sich Stress, Diskussionen und unnötige Fehler.
Auch beim angekündigten digitalen Führerschein zeigt sich: Der Straßenverkehr wird digitaler, aber nicht automatisch einfacher. Sinnvoll ist deshalb eine kleine persönliche Ordnung rund um Mobilität und Dokumente. Dazu gehören etwa feste Ablagen für Bescheide, Versicherungsunterlagen und Fahrzeugpapiere sowie sichere Passwörter für die genutzten Apps. Wer solche Routinen verbessern will, findet in der Vorteilswelt für Digitalisierung & Organisation praktische Anregungen für digitale Ordnung, sichere Tools und alltagstaugliche Technik. Gerade bei Themen, die schnell teuer werden können, ist gute Struktur oft die stillste, aber wirksamste Hilfe.
Warum klare Verantwortung im Verkehr wichtig bleibt
Die Reform zielt auf mehr als nur ein neues Bußgeld. Sie stärkt ein Grundprinzip des Verkehrsrechts: Wer gegen Regeln verstößt, soll dafür selbst einstehen. Genau daran setzte die Kritik am Punktehandel an, weil er die Abschreckungswirkung des Fahreignungs-Bewertungssystems unterlaufen und Ermittlungen erschwert hat. Zusammen mit längeren Verjährungsfristen, digitalem Führerschein und Scancars zeigt die Novelle, dass Kontrolle und Digitalisierung im Straßenverkehr enger zusammenrücken.
Für Autofahrer, Kommunen und Behörden wird damit vor allem Verlässlichkeit wichtiger. Fahrer müssen damit rechnen, dass Verstöße länger verfolgt werden und Täuschungsversuche spürbar sanktioniert werden. Kommunen erhalten neue Möglichkeiten bei der Parkraumüberwachung, stehen dabei aber weiter vor der Aufgabe, Effizienz und Datenschutz auszubalancieren.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Ist Punktehandel ab Juli nur für Anbieter verboten?
Nein. Laut Beitrag können auch bewusste Inanspruchnehmer des gewerbsmäßigen Punktehandels belangt werden.
Was bedeutet die längere Verjährungsfrist für Autofahrer?
Verkehrsordnungswidrigkeiten können statt drei nun sechs Monate verfolgt werden. Verfahren können also länger eingeleitet oder weitergeführt werden.
Muss ich den digitalen Führerschein künftig nutzen?
Nein. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt laut Beitrag uneingeschränkt gültig.
Was ändern Scancars für Bürgerinnen und Bürger?
Parkverstöße können künftig stärker automatisiert erfasst werden. Zugleich bleibt die Diskussion über Datensparsamkeit und Speicherfristen bestehen.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des ADAC e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Nach geltender Rechtslage ist der Punktehandel im Straßenverkehr bislang regelmäßig nicht mit einem eigenen Bußgeld- oder Straftatbestand erfasst; strafrechtliche Vorschriften greifen nur ausnahmsweise (Stand: 19.01.2024).“ – Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/geplante-sanktionierung-des-punktehandels-im-strassenverkehr
- „Die Justizministerin Baden-Württembergs forderte im Bundesrat, dass im geplanten § 23 StVG-E nicht nur gewerbsmäßiger, sondern jede Form von Punktehandel erfasst wird, mit abgestufter Geldbuße nach Schwere (02.02.2024).“ – Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/geplante-sanktionierung-des-punktehandels-im-strassenverkehr
- „Sachverständige empfahlen 2024, den Punktehandel als eigenständigen Straftatbestand auszugestalten statt nur als Ordnungswidrigkeit (Stand: 04.06.2024).“ – Quelle: https://background.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/monitoring/anhoerung-zur-stvg-novelle-im-bundestag
- „Der Regierungsentwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des StVG sah 2024 einen eigenen Bußgeldtatbestand für Angebote zur Täuschung von Behörden über beteiligte Personen bei Punkterelevanten Verstößen vor (24.10.2024).“ – Quelle: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-21/entwurf-fuenftes-gesetz-aenderung-strassenverkehrsgesetz.pdf
- „In der Begründung des Regierungsentwurfs wird hervorgehoben, dass Online-Plattformen zur Punkteübernahme Ermittlungen erschweren und die generalpräventive Wirkung des Fahreignungs-Bewertungssystems gefährden (07.02.2025).“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103505.pdf
- „Mit der Fünften Änderung des StVG wird auf Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags 2024 reagiert, die schärfere Sanktionen gegen Punktehandel und klare rechtliche Grundlagen für digitale Parkraumüberwachung forderten (2025).“ – Quelle: https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=1091
- „Der Bundestag beschloss am 26.03.2026 eine StVG-Novelle, die einen eigenen Bußgeldtatbestand zur Sanktionierung des gewerbsmäßigen Punktehandels einführt (26.03.2026).“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-strassenverkehrsgesetz-1157678
- „Der neue Bußgeldtatbestand erlaubt es künftig, sowohl Anbieter als auch bewusste Inanspruchnehmer gewerbsmäßigen Punktehandels als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (27.03.2026).“ – Quelle: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/stvg-reform-bundestag-handy-fuehrerschein-2026-03-27
- „Die StVG-Reform 2026 schafft die gesetzliche Grundlage für den digitalen Führerschein, der über eine Smartphone-App bereitgestellt werden soll, wobei der klassische Führerschein weiterhin gültig bleibt (26.03.2026).“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-strassenverkehrsgesetz-1157678
- „Das Fünfte Gesetz zur Änderung des StVG wurde am 18.05.2026 verkündet und enthält u.a. die Rechtsgrundlagen für den digitalen Führerschein sowie automatisierte Parkraumüberwachung; einzelne Regelungen treten mit technischen Voraussetzungen in Kraft (18.05.2026).“ – Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/142/VO.html
- „Der Einsatz von Scan-Cars zur automatisierten Parkraumüberwachung wird durch die StVG-Novelle auf eine bundesgesetzliche Grundlage gestellt, nachdem ihr bisheriger Einsatz in Deutschland eingeschränkt war (28.03.2026).“ – Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/strassenverkehrsgesetz-diese-neuen-regeln-will-der-bundestag-beschliessen-a-70f05f10-d141-424d-84bf-4572c472bd7d
- „Mit der Novelle können Parkberechtigungen flexibler vergeben und Gebührenregelungen auf verschiedene Inhaber ausgeweitet werden, was die digitale Parkraumbewirtschaftung unterstützt (28.03.2026).“ – Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/strassenverkehrsgesetz-diese-neuen-regeln-will-der-bundestag-beschliessen-a-70f05f10-d141-424d-84bf-4572c472bd7d
- „Datenschutzfragen bei Scan-Cars wie Datensparsamkeit und Speicherfristen wurden in der Anhörung zur StVG-Novelle kontrovers diskutiert (19.02.2025).“ – Quelle: https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/monitoring/anhoerung-zur-stvg-novelle-im-bundestag