Sturmschäden: Wann die Versicherung zahlt und was Sie jetzt beachten müssen

Ab Donnerstag, dem 23. Oktober 2025, zieht ein kräftiges Sturmtief über Deutschland hinweg. Für Versicherungsleistungen muss mindestens Windstärke 8 (rund 62 km/h) erreicht werden, damit es sich rechtlich um einen Sturm handelt. Betroffene sollten Schäden umfassend dokumentieren und Notmaßnahmen mit ihrem Versicherer abstimmen, wobei die eigene Sicherheit Vorrang hat.
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Inhaltsübersicht

– Sturmtief ab 23. Oktober 2025 über Deutschland mit Windstärke 8 oder mehr
– Wohngebäude- und Hausratversicherung decken Sturmschäden an Gebäude und Mobiliar
– Teil- oder Vollkasko zahlt bei Sturmschäden am Auto, Kfz-Haftpflicht nicht

Sturmtief zieht auf: Welche Versicherungen bei Schäden greifen

Deutschland erwartet ein stürmisches Wochenende. Ab Donnerstag, dem 23. Oktober 2025, zieht ein kräftiges Sturmtief über die Nordsee und weite Teile des Landes. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) weist in seiner Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025 darauf hin, dass Versicherungen nur bei bestimmten Windstärken leisten: "Damit die Versicherungen wegen Sturm leisten, muss jedoch mindestens Windstärke 8 (rund 62 km/h) geherrscht haben, denn erst dann spricht man von einem Sturm" (Stand: 23.10.2025, BdV-Pressemitteilung)*.

BdV-Vorständin Bianca Boss betont die richtige Vorgehensweise im Schadenfall: "Für Schäden an Möbeln, am Dach oder am Auto sind verschiedene Versicherungen nötig. Wichtig ist, im Schadenfall Ruhe zu bewahren, alles zu dokumentieren und die richtigen Schritte einzuleiten". Speziell für Autobesitzer gilt: "Für das Auto greift bei Sturmschäden die Teil- oder Vollkaskoversicherung, etwa wenn herabfallende Äste oder Dachziegel das Auto beschädigen. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden nicht ab".

Besondere Bedeutung kommt der Schadenminderungspflicht zu. "Als Versicherungsnehmerin haben Sie eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Notmaßnahmen ergreifen müssen, um eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden abzuwenden"*, erklärt Boss. Allerdings warnt sie eindringlich: "Doch die eigene Sicherheit hat dabei immer Vorrang. Auf keinen Fall sollte man sein Leben gefährden, indem man versucht, ein Loch im Dach bei Windstärke 9 zu schließen".

Bei dringenden Reparaturen empfiehlt die Expertin: "Wenn Betroffene die Schäden vor der Erstellung des Gutachtens beheben müssen, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sollten sie das unbedingt mit dem Versicherer absprechen. Dann müssen die behobenen Schäden ebenfalls dokumentiert werden und die entsprechenden Rechnungen von Handwerkerfirmen müssen aufbewahrt werden".

Wann zahlt die Versicherung? Windstärke, Pflichten, Rechtslage

Versicherungsschutz bei Sturmschäden folgt klaren Regeln – doch nicht alle Policen gelten gleichen Maßstäben. Laut der aktuellen BdV-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025 gilt bei vielen Versicherern als Schwelle Windstärke 8 (rund 62 km/h)*.

Allerdings zeigen Versicherungsbedingungen in der Praxis Unterschiede: Die Allianz etwa leistet in ihren Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bereits ab Windstärke 7 (50 km/h) – ein versichererspezifischer Sonderfall, der deutlich unter der marktüblichen Grenze liegt (Stand: 2025)*. Diese Diskrepanz unterstreicht, wie wichtig die Prüfung des individuellen Vertragswerks ist.

Windstärken: Wann greifen Policen?

Die Differenz zwischen versicherungstechnischen Definitionen kann über die Kostenübernahme entscheiden. Während viele Policen an der 62-km/h-Marke orientiert sind, beweisen Ausnahmen wie die Allianz-Regelung, dass Verbraucher ihre Police genau studieren sollten. Der Nachweis der Windstärke erfolgt typischerweise über offizielle Wetterdaten.

Wer haftet? Pflichten von Eigentümer*innen und Verwaltern

Neben versicherungstechnischen Fragen spielen rechtliche Verantwortlichkeiten eine zentrale Rolle. Seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 obliegt die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich der Eigentümergemeinschaft (Stand: 2023). Diese kann die Aufgabe zwar an den Verwalter delegieren, muss jedoch die ordnungsgemäße Erfüllung nachweisen.

Versicherungsnehmer trifft zudem die Pflicht, versicherte Sachen instand zu halten und erkannte Mängel unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben (Stand: 2024). Vernachlässigte Instandhaltung kann im Schadensfall zu Leistungskürzungen führen – selbst bei nachgewiesener Sturmstärke. Die rechtlichen Rahmenbedingungen verlangen damit vorausschauendes Handeln, bevor das Unwetter überhaupt aufzieht.

Regionale Schutzlücken und Sonderfälle

Die Versorgung mit Elementarschutz variiert in Deutschland erheblich zwischen den Regionen. Die Versicherungsdichte für Wohngebäude in Ostdeutschland liegt teils über 95 Prozent (Stand: 2023), in südlichen Bundesländern zeigen sich dagegen deutlich niedrigere Werte. In Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg liegt der Anteil versicherter Wohngebäude mit Elementarschadenversicherung teilweise unter 30 Prozent (Stand: 2024). Diese regionale Ungleichheit wird besonders relevant, da gerade diese Gebiete häufig von Hochwasser und anderen Naturgefahren betroffen sind.

Elementarschutz: Wer ist besonders gefährdet?

Die statistische Entwicklung von 2023 zu 2024 offenbart ein paradoxes Bild: Regionen mit hohem Naturgefahrenrisiko weisen gleichzeitig die niedrigsten Versicherungsquoten auf. Die zeitliche Abfolge der Daten – beginnend mit der hohen Versicherungsdichte in Ostdeutschland 2023, gefolgt von den alarmierenden Werten in Süddeutschland 2024 – unterstreicht die regionalen Disparitäten. Besonders betroffen sind Hausbesitzer in Flussnähe und Hanglagen, die ohne Elementarschutzversicherung im Schadensfall existenziellen Risiken ausgesetzt sind.

Jahr Maß Wert Einheit Quelle/Stand
2023 Versicherungsdichte Ostdeutschland >95 % Juraforum 2023*
2024 Elementarschaden-Anteil in Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg <30 % Verbraucherzentrale 2024*

Bei Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken gestaltet sich der Versicherungsschutz differenzierter. Sturmschäden an diesen Anlagen werden je nach Police entweder als Gebäudebestandteil in der Wohngebäudeversicherung oder als Hausrat mitversichert. Die konkrete Einordnung hängt von der Montageart und der vertraglichen Ausgestaltung ab. Für Betreiber bedeutet dies: Eine Überprüfung der bestehenden Policen ist unerlässlich, um mögliche Deckungslücken bei Schäden durch Sturm oder Hagel zu schließen.

Versicherer zeigen sich bei Sturmschäden zunehmend zurückhaltend, wenn Schäden auf mangelhafte Instandhaltung oder vernachlässigte Baumkontrollen zurückzuführen sind.* Hausbesitzer sollten daher präventive Maßnahmen ergreifen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.*

Die rechtliche Grundlage bildet die sogenannte Schadenminderungspflicht, die Versicherungsnehmer zur Vorsorge verpflichtet. Wer dieser Obliegenheit nicht nachkommt, riskiert Leistungskürzungen oder auch Regressansprüche der Versicherungsgesellschaften.*

Folgende praktische Maßnahmen schaffen Rechtssicherheit:

  • Baumkontrollen nachweisen: Führen Sie ein Protokoll über regelmäßige Baum- und Grundstückskontrollen
  • Wartungsdokumentation aufbewahren: Bewahren Sie Prüfprotokolle und Rechnungen von Handwerkerleistungen systematisch auf
  • Absprachen dokumentieren: Bei Eigentümergemeinschaften klare Zuständigkeiten für Instandhaltungsmaßnahmen vertraglich festhalten
  • Versicherungsschutz prüfen: Überprüfen Sie, ob Photovoltaik-Anlagen in Ihrer Gebäudeversicherung mit abgedeckt sind

Diese Vorsorgemaßnahmen helfen nicht nur, Schäden zu vermeiden, sondern stellen im Versicherungsfall sicher, dass die eigene Sorgfaltspflicht nachweisbar erfüllt wurde.*

Schluss: Bedeutung für Verbraucher*innen

Versicherungsschutz gewinnt angesichts klimatischer Veränderungen an Bedeutung. Verbraucherinnen sollten ihre Verträge prüfen, um eventuelle Lücken vor Unwettern zu erkennen.

Eine unabhängige Beratung unterstützt dabei, den persönlichen Versicherungsbedarf fachkundig einzuschätzen. Der Bund der Versicherten stellt hierfür ein Infoblatt bereit, das Handlungsempfehlungen enthält.*

Ausreichender Versicherungsschutz gehört zur wichtigen Vorsorge in Zeiten klimatischer Veränderungen.*

Die folgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Weiterführende Quellen:

6 Antworten

  1. ‚Besondere Bedeutung kommt der Schadenminderungspflicht zu‘ ist ein interessanter Punkt! Ich habe das bisher nicht gewusst und finde es schade, dass viele Leute auch nicht darüber informiert sind. Sollte da nicht mehr Aufklärung stattfinden?

  2. Der Artikel hebt gut hervor, wie wichtig es ist, sich um seine Versicherungen zu kümmern. Ich finde den Punkt mit der Schadenminderungspflicht sehr interessant. Wie sieht das bei euch aus? Habt ihr euch schon mal darum gekümmert?

    1. Ich habe mich ehrlich gesagt nie wirklich damit beschäftigt bis jetzt. Aber nach diesem Artikel denke ich darüber nach meine Verträge zu überprüfen und mehr zu lernen.

    2. Mir ging es genauso! Es ist erschreckend wie wenig wir oft über unsere eigenen Verträge wissen. Vielleicht sollten wir mal eine Gruppe gründen um uns gegenseitig zu helfen?

  3. Ich finde es sehr wichtig, dass die Informationen über Sturmschäden und Versicherungen klar dargestellt sind. Besonders die Tatsache, dass man bei Windstärke 8 erst Versicherungsschutz hat, ist essentiell. Wer hat schon alles im Kopf? Ich hoffe, das hilft vielen von uns.

    1. Ja, das stimmt! Manchmal denkt man nicht daran, was passiert wenn ein Sturm kommt. Die Infos hier sind echt hilfreich. Was denkt ihr über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen? Gibt es jemand der Erfahrungen gemacht hat?

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