Studie: Befugnisse für unabhängige Polizeibeauftragte

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Studie: Befugnisse für unabhängige Polizeibeauftragte

Berlin (ots) – Korrigierte Fassung der Meldung vom 07.11.2023 11:19

Polizeibeauftragte: Wichtiger Beitrag zum Schutz der Menschenrechte

Die Einrichtung unabhängiger Polizeibeauftragter kann einen bedeutenden Beitrag zum Schutz der Menschenrechte in der Polizeiarbeit leisten. In einer wachsenden Zahl deutscher Bundesländer gibt es bereits solche Stellen, an die sich Betroffene aus der Bevölkerung mit Beschwerden über die Polizei wenden können. Auch Vorwürfe innerhalb der Polizei werden von den deutschen Polizeibeauftragten untersucht. Allerdings erfüllen diese Stellen die menschenrechtlichen Erwartungen bisher nur unzureichend, da die strafrechtliche Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen weiterhin von polizeilichen Ermittlungen abhängig ist.

Umfassende Untersuchungsbefugnisse und angemessene Ausstattung benötigt

Damit unabhängige Polizeibeauftragte ihre Aufgaben effektiv erfüllen können, benötigen sie umfassende Untersuchungsbefugnisse, müssen als Anlaufstellen bekannter werden und angemessen ausgestattet sein. Dies geht aus einer Analyse hervor, die das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin durchgeführt hat.

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Akteneinsichtsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht empfohlen

Angesichts der aktuellen Pläne der Ampel-Koalition zur Einrichtung einer Beauftragtenstelle für die Polizeien des Bundes wird empfohlen, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um ein Akteneinsichtsrecht für alle Polizeibeauftragten in der Strafprozessordnung zu verankern. Zudem sollten die Stellen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht ausgestattet werden, um die Vertraulichkeit von Beschwerden und Hinweisen umfassend zu schützen.

Bürger- und Polizeibeauftragtenstellen leisten wichtige Arbeit

Die Analyse gibt einen Überblick über Mandate und Arbeit der Bürger- und Polizeibeauftragtenstellen, die in sieben Bundesländern als Ombudsstellen und Hilfsorgane der Parlamente eingerichtet wurden, um Beschwerden aus der Bevölkerung gegen die Polizei zu bearbeiten. Die Polizeibeauftragten ergänzen die Arbeit der Petitionsausschüsse und ermöglichen eine stärkere Verfahrensbeteiligung der Betroffenen. Es wird jedoch angemerkt, dass Menschen mit geringer Beschwerdemacht sich selten an diese Stellen wenden. Um diese Menschen besser zu erreichen, sollten entsprechende Angebote entwickelt werden.

Präventiver Menschenrechtsschutz und Akteneinsichtsrechte während Strafverfahren

Unabhängige Polizeibeauftragte können insbesondere zum präventiven Menschenrechtsschutz einen wichtigen Beitrag leisten. Daher sollten sie sich uneingeschränkt auch mit schwerwiegenden, strafrechtlich relevanten Fällen beschäftigen können. Während laufender Strafverfahren darf ihre Zuständigkeit nicht unterbrochen werden, und sie sollten Akteneinsichtsrechte haben.

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Über das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution und berät die Bundesregierung, Bundestag und Bundesländer in Menschenrechtsfragen. Es wird vom Bund und den Ländern finanziert und hat eine Expertise auf den Gebieten der Menschenrechtsbildung, -beobachtung und -förderung.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
X (Twitter): @dimr_berlin
Mastodon:

Hier können Sie die vollständige Analyse einsehen:
Eric Töpfer, Sonja John, Hartmut Aden (2023): Parlamentarische Polizeibeauftragte. Menschenrechtliche Empfehlungen für die Stellen in Bund und Ländern.
Analyse (2017): Unabhängige Polizeibeschwerdestellen. Was kann Deutschland von anderen europäischen Staaten lernen?
Policy Paper (2014): Unabhängige Polizei-Beschwerdestellen. Eckpunkte für ihre Ausgestaltung

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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8 Antworten

    1. Das sehe ich ganz anders! Unabhängige Polizeibeauftragte sind wichtig, um Missstände aufzudecken und Vertrauen in die Polizei zu stärken. Mehr Macht bedeutet nicht automatisch Missbrauch, sondern effektive Kontrolle.

    1. Du bist wohl naiv! Unabhängige Polizeibeauftragte sind wichtig, um Machtmissbrauch und Korruption innerhalb der Polizei aufzudecken. Sie sorgen für Transparenz und schützen die Bürger vor Übergriffen. Offensichtlich hast du keine Ahnung von den Problemen, mit denen Menschen täglich konfrontiert sind.

  1. Also ich finde unabhängige Polizeibeauftragte total überflüssig. Die Polizei macht doch eh alles richtig, oder?

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