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Stromsteuer-Novelle 2025: Industrie profitiert, Verbraucher zahlen mehr bei Abwasser und Fernwärme

Der Bundestag hat die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt zwar Entlastungen für Industrie, Speicher und Elektromobilität. Allerdings drohen Verbrauchern und dem Mittelstand höhere Entgelte bei Abwasser und Fernwärme. *„Aus einem Steuersenkungsgesetz wird an dieser Stelle leider ein Steuererhöhungsgesetz“*, kritisiert der VKU.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Stromsteuer für Industrie sinkt deutlich, Privathaushalte und Mittelstand zahlen weiter den vollen Satz.
  • Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas unterliegt künftig voller Steuer, was Abwassergebühren erhöht.
  • Stromsteuerbefreiung gilt nur noch für Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie.
  • Entlastungen für Stromspeicher und Elektromobilität sind Teil der Novelle.
  • VKU kritisiert Steuererhöhung für Verbraucher trotz Entlastung der Industrie.

– Bundestag beschließt Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes.
– Stromsteuer für Industrie sinkt, Verbraucher und Mittelstand zahlen mehr.
– Höhere Abwasser- und Fernwärmekosten durch gestrichene Steuerbefreiungen für Klärgas.

Energiegesetz-Novelle: Entlastung für Industrie, Mehrkosten für Verbraucher

Der Bundestag hat am 13. und 14. November 2025 die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Diese Gesetzesänderung bringt gemischte Folgen für verschiedene Verbrauchergruppen mit sich. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet zwar die Stromsteuerentlastung für die Industrie sowie die längst überfälligen Erleichterungen für Speicher und Elektromobilität positiv. Allerdings drohen Verbrauchern und Mittelstand höhere Entgelte beim Abwasser und bei der Fernwärme.

„Aus einem Steuersenkungsgesetz wird an dieser Stelle leider ein Steuererhöhungsgesetz“, kritisiert VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Besonders problematisch sieht der Verband, dass Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas künftig der vollen Steuerhöhe unterliegt, während nur noch Strom aus Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie steuerbefreit bleibt. Diese Änderung könnte sich direkt auf die Verbraucher auswirken – der tägliche Gang zur Toilette wird teurer.

Der VKU, der über 1.600* Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen vertritt (Stand: 2024), betont: „Dass nunmehr der Begriff Erneuerbare Energien vollständig aus dem Stromsteuergesetz gestrichen wird, ist ein total falsches Signal.“ Positiv hingegen bewertet der Verband, dass „Stromspeicher und Elektromobilität künftig von der Stromsteuer befreit werden.“

Die wirtschaftliche Bedeutung der kommunalen Unternehmen unterstreichen aktuelle Zahlen: Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden im Jahr 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro* erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro* investiert (Stand: 2022, Pressemitteilung/VKU: Zahlen Daten Fakten 2024). Die kommunalen Betriebe halten bedeutende Marktanteile in der Grundversorgung – bei Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent und Abwasser 40 Prozent (Stand: 2024).*

Was die Novelle praktisch ändert

Die Reform des Energie- und Stromsteuergesetzes bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die verschiedene Branchen unterschiedlich treffen. Während einige Unternehmen deutliche Entlastungen erfahren, müssen andere mit höheren Belastungen rechnen. Die Neuregelung schafft klare Gewinner und Verlierer – mit spürbaren Auswirkungen auf Verbraucher und Betriebe.

Wer profitiert, wer zahlt weiter

Die größte Entlastung erfährt das produzierende Gewerbe: Ab 2025 beträgt die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft unbefristet 20,00 €/MWh (Stand: 2025). Diese deutliche Senkung betrifft über 600.000 Betriebe im produzierenden Gewerbe und der Landwirtschaft (Stand: 2025), die damit international wettbewerbsfähiger werden sollen.

Der Vergleich zeigt das Ausmaß der unterschiedlichen Behandlung: Während die Stromsteuer für Privathaushalte 2025 bei 2,05 Cent/kWh bleibt, wird die Industrie auf 0,05 Cent/kWh gesenkt (Stand: 2025)*. Diese Kluft zwischen privaten und gewerblichen Verbrauchern sorgt für Diskussionen, denn mittelständische Unternehmen außerhalb des produzierenden Gewerbes profitieren nicht von dieser Regelung.

Änderung beim Begriff "Erneuerbare Energien"

Eine der folgenreichsten Änderungen betrifft die Definition erneuerbarer Energien. Der Begriff wurde komplett aus dem Stromsteuergesetz gestrichen. Künftig sind nur noch Strom aus Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie steuerbefreit. Für Betreiber von Kläranlagen, die Klärgas verstromen, bedeutet dies eine deutliche Mehrbelastung.

Die Entwicklung der Stromsteuerentlastung für erneuerbare Energien wie Biogas und Klärgas zeigt eine gemischte Bilanz: Während die Entlastung 2024 bei 4,42 €/MWh lag (Stand: 2024), wird sie 2025 auf 5,50 €/MWh erhöht (Stand: 2025). Diese scheinbare Verbesserung wird jedoch durch den Wegfall des Status als erneuerbare Energie konterkariert, da die Anlagen nun der vollen Steuerpflicht unterliegen.

Jahr Stromart/Zielgruppe Wert Einheit Quelle/Stand
2024 Biogas/Klärgas 4,42 €/MWh WTS 2024*
2025 Biogas/Klärgas 5,50 €/MWh WTS 2025*
2025 Industrieentlastung 20,00 €/MWh Ebner Stolz 2025*
2025 Privathaushalte 2,05 Cent/kWh Clean Invoice 2025*

Für kommunale Kläranlagen, die besonders energieintensiv arbeiten, kann sich die Steuerlast in manchen Regionen vervierfachen. Diese Mehrkosten werden voraussichtlich an die Verbraucher weitergegeben – was letztlich höhere Gebühren für Abwasser und damit auch höhere Kosten für den täglichen Wasserverbrauch bedeuten könnte.

Wer zahlt mehr für Abwasser und Fernwärme?

Die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes bringt unterschiedliche Belastungen für verschiedene gesellschaftliche Gruppen mit sich. Während die Industrie von deutlichen Entlastungen profitiert, könnten Privathaushalte und mittelständische Unternehmen in den kommenden Monaten mit spürbaren Mehrkosten bei der Daseinsvorsorge rechnen. Die gesetzlichen Änderungen wirken sich insbesondere auf zwei Bereiche des täglichen Lebens aus: die Abwasserentsorgung und die Wärmeversorgung.

Abwasser, Fernwärme, Wärmepumpen

Die Streichung des Begriffs "Erneuerbare Energien" aus dem Stromsteuergesetz hat konkrete finanzielle Folgen für kommunale Kläranlagen. Bislang galt Klärgas als erneuerbare Energie und war steuerlich begünstigt – eine politisch gewollte Förderung. Mit der Gesetzesänderung unterliegt Strom aus Klärgas nun der vollen Steuerhöhe. Für die Betreiber von Kläranlagen, die in der Regel energieintensiv arbeiten, vervierfacht sich in manchen Regionen damit die Steuerlast.

Parallel verändert sich das Entlastungsniveau für Biogas und Klärgas von 4,42 Euro pro Megawattstunde (Stand: 2024)* auf 5,50 Euro pro Megawattstunde (Stand: 2025)*. Diese Anpassung kann je nach Region zu spürbaren Mehrkosten bei den Betreibern führen, die sich letztlich in höheren Gebühren für die Verbraucher niederschlagen. Im Klartext: Der tägliche Gang zur Toilette oder unter die Dusche wird voraussichtlich teurer.

Bei der Fernwärme drohen ebenfalls Preissteigerungen, weil künftig etwaige Verluste im Wärmenetz nicht mehr erstattet werden beziehungsweise nur noch ausnahmsweise und mit erheblichem bürokratischem Aufwand. Zudem bleibt eine mögliche Steuererleichterung für Strom, der in Großwärmepumpen zur Wärmeerzeugung genutzt wird, ungenutzt – eine verpasste Chance zur Unterstützung der Wärmewende.

Folgen für Privathaushalte und Mittelstand

Die unterschiedliche Behandlung von Industrie und Privathaushalten zeigt sich besonders deutlich bei der Stromsteuer: Die Stromsteuer für Privathaushalte bleibt 2025 bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, während die Industrie auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt wird. Diese Diskrepanz verschärft die ohnehin schon ungleiche Verteilung der Energiepreisbelastung.

Besonders betroffen sind:

  • Kommunale Kläranlagen, deren gestiegene Betriebskosten an die Gebührenzahler weitergegeben werden müssen
  • Verbraucherhaushalte mit höheren Abwassergebühren und potenziell steigenden Fernwärmekosten
  • Mittelständische Wärmenutzer, die weder von den Industrieentlastungen profitieren noch ausreichend Unterstützung für die Wärmewende erhalten

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, bringt die Kritik auf den Punkt: „Aus einem Steuersenkungsgesetz wird an dieser Stelle leider ein Steuererhöhungsgesetz.“ Während die Entlastung der Industrie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll erscheint, fehlt es an vergleichbaren Maßnahmen für Privathaushalte und den Mittelstand, die ebenfalls unter hohen Energiepreisen leiden.

Ausblick und kontroverse Einschätzungen

Die beschlossene Stromsteuerreform zeigt deutlich, wo die politischen Prioritäten liegen: Ab 2025 beträgt die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft unbefristet 20,00 €/MWh (Stand: 2025). Diese gezielte Entlastung soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken und betrifft mehr als 600.000 Betriebe (Stand: 2025). Allerdings bleibt die Maßnahme umstritten – während die Regierung auf gezielte Unterstützung für energieintensive Branchen setzt, fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine breitere Entlastung.

Der VKU kritisiert, dass Privathaushalte und Mittelstand von der Steuersenkung ausgenommen bleiben. „Sinnvoller wäre es gewesen, die Stromsteuer für alle zu senken“, argumentiert der Verband und verweist darauf, dass auch mittelständische Unternehmen als „Hidden Champions“ auf Weltmärkten agieren müssen. Besonders problematisch sieht der VKU die Streichung des Begriffs „Erneuerbare Energien“ aus dem Stromsteuergesetz. Dadurch unterliegt Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas künftig der vollen Steuerlast – mit spürbaren Folgen für Verbraucher. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing bringt die Kritik auf den Punkt: „Aus einem Steuersenkungsgesetz wird an dieser Stelle leider ein Steuererhöhungsgesetz.“

In den kommenden Monaten dürften die Diskussionen über Nachbesserungen an Fahrt gewinnen. Die befürchteten Gebührenerhöhungen bei Abwasser und Fernwärme könnten lokal zu politischem Druck führen. Gleichzeitig wird die Debatte über die Ausweitung von Steuererleichterungen auf Wärmepumpen und andere Wärmewende-Technologien weitergehen. Die konträren Positionen zeigen: Während die Bundesregierung mit der fokussierten Entlastung industrielle Standortsicherung betreibt, sehen Kommunalunternehmen und Verbraucherverbände die soziale und mittelständische Komponente der Energiewende vernachlässigt.

Die nachfolgenden Informationen und Äußerungen stammen aus einer Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Weiterführende Quellen:

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