Strompreisbremsengesetz reparieren, statt verschlimmern!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 25.05.2023
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Strompreisbremsengesetz: Bioenergieverbände kritisieren Novelle

Die Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG), die heute im Bundestag diskutiert wird, sorgt bei den Bioenergieverbänden für Unmut. Die geplante Reparatur des Gesetzes solle Probleme lösen, schaffe jedoch für die Bioenergiebranche mehr neue Probleme, als bestehende zu lösen, so die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek.

Ein klarer Verstoß gegen den Wunsch des Gesetzgebers sei die teilweise Wiedereinführung der Zusammenfassungsregelung von Vor-Ort-BHKW und Satelliten-BHKW, die bei der Ausarbeitung der Strompreisbremse auf expliziten Wunsch der Regierungsfraktionen gestrichen wurde, nun aber wieder für Anlagen gelten soll, die nach dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden.

Auch die Begrenzung des Sicherheitszuschlags für Holzenergieanlagen auf Altholz sei nicht nachvollziehbar, da andere holzartige Brennstoffe, die ebenfalls von hohen Preissteigerungen betroffen seien, außen vor gelassen würden. Eine Ausweitung des erhöhten Sicherheitszuschlags sei dringend nötig, da bei zu gering bemessenen Sicherheitszuschlägen die hohen Kosten für Brennstoffe nicht mehr durch Erlöse auf dem Strommarkt gedeckt werden können.

Die Bioenergieverbände begleiteten seit dem Beschluss des StromPBG die Auswirkungen des Gesetzes kritisch und fordern eine Überprüfung des Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen der Abschöpfung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, die Abschöpfung bis zum 30. Juni 2023 zu befristen.

Das Hauptstadtbüro Bioenergie setzt sich für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein und verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik.

Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie

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