Bremen (VBR). Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), hat zehn wertvolle Tipps veröffentlicht, um bei der Steuererklärung 2024 bares Geld zu sparen. Diese praktischen Hinweise sind nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für viele andere Steuerpflichtige relevant und können helfen, die Steuerlast spürbar zu senken.
Schon die Fahrtkosten bergen Potenzial für eine erhebliche Steuerersparnis dank der Entfernungspauschale. Bei einer üblichen Arbeitsbelastung von 215 Tagen im Jahr und einer täglichen Strecke von 20 Kilometern erreicht man bereits 1.290 Euro. Besonders interessant: Ab dem 21. Kilometer können sogar 38 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden.
Ein weiteres Highlight ist die Homeoffice-Pauschale. Seit 2023 beträgt diese sechs Euro pro Tag und kann für bis zu 210 Tage beantragt werden – das ergibt beeindruckende 1.260 Euro. Auch Hybridarbeit ist steuerlich begünstigt: An „Bürotagen“ zählt die Entfernungspauschale, an Heimwerktagen die Homeoffice-Pauschale. Lehrkräfte beispielsweise dürfen beide Pauschalen unter bestimmten Bedingungen kombinieren.
Berufskleidung, Büromöbel, Werkzeuge oder Fachliteratur fallen unter die Kategorie Arbeitsmittel und können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei können Gegenstände bis zu 800 Euro netto sofort abgesetzt werden; teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden gemäß den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt werden, sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Dies betrifft Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen oder Hilfsmittel. Das Finanzamt berücksichtigt hier aber nur Ausgaben, die unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen.
Wer für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte, Hausmeisterdienste oder Gartenpflege zahlt, kann sich 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, zurückholen. Wichtig ist hier: Die Zahlung muss unbar erfolgen und die Rechnung braucht klare Auflistungen, denn Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Ähnlich verhält es sich mit Handwerkerleistungen: Bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 1.200 Euro, lassen sich direkt von der Steuer abziehen. Der Vorteil: Die Reduktion wirkt sich direkt auf die festgesetzte Einkommensteuer aus.
Eltern können Kinderbetreuungskosten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ihres Kindes teilweise absetzen. Hier gelten zwei Drittel der Kosten von maximal 6.000 Euro pro Kind und Jahr als absetzbar. Relevante Beträge fallen für Kindergarten, Krippe und ähnliche Betreuungsangebote an – jedoch nicht für Verpflegung oder Freizeitaktivitäten.
Auch Spenden steuerlich geltend zu machen ist möglich: Spenden bis 300 Euro brauchen lediglich einen vereinfachten Nachweis wie einen Kontoauszug. Für höhere Beträge verlangt das Finanzamt eine detaillierte Spendenquittung.
Beiträge zu Altersvorsorgemaßnahmen und beruflichen Policen können ebenfalls abgesetzt werden. Für Rentenversicherungen gibt es Höchstgrenzen, wohingegen berufliche Versicherungen unbegrenzt abgesetzt werden können, solange sie beruflich veranlasst sind.
Zuletzt bietet auch ein beruflich bedingter Umzug Steuervorteile. Neben den tatsächlich entstandenen Umzugskosten können auch sonstige Ausgaben entweder durch Nachweise oder eine Pauschale steuerlich geltend gemacht werden.
Wer diese Tipps berücksichtigt, kann seine Steuerlast erheblich mindern. Detaillierte Informationen und weitere Hilfestellungen bietet die VLH unter www.vlh.de. Mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit ist die VLH ein verlässlicher Partner in Steuerfragen und sorgt dafür, dass ihre Mitglieder optimal von vorhandenen Steuerermäßigungen profitieren.
Für weitere Informationen steht Pressevertreter Steffen Gall mit seinem Team zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der VLH.
Steuern sparen leicht gemacht: Die VLH enthüllt wertvolle Tipps für 2024
Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), hat zehn wertvolle Hinweise veröffentlicht, wie Steuerpflichtige bei der Steuererklärung 2024 erhebliche Einsparungen erzielen können. Diese Tipps sind nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für viele andere Steuerpflichtige relevant und tragen dazu bei, die Steuerlast spürbar zu senken. Die effektive Anwendung der Entfernungspauschale und weiterer Steuerermäßigungen spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale clever nutzen
Die Entfernungspauschale bietet ein enormes Sparpotenzial für Berufspendler. Bei einer üblichen Arbeitsbelastung von 215 Tagen im Jahr und einer täglichen Strecke von 20 Kilometern summieren sich bereits 1.290 Euro an potenziellen Abzügen. Interessant ist zudem, dass ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden können – eine erhebliche Steigerung, die oft übersehen wird.
Seit 2023 gibt es auch die Homeoffice-Pauschale in Höhe von sechs Euro pro Tag, die für bis zu 210 Tage im Jahr beantragt werden kann und somit eine Ersparnis von bis zu 1.260 Euro ermöglicht. Hybridarbeitsmodelle, bei denen sowohl Büro- als auch Heimarbeitstage enthalten sind, bieten zusätzliche Kombinationsmöglichkeiten der beiden Pauschalen. Insbesondere Lehrkräfte profitieren von dieser Regelung.
Werbungskosten und berufliche Ausgaben absetzen
Wer beruflich notwendige Anschaffungen wie Berufskleidung, Büromöbel, Werkzeuge oder Fachliteratur tätigt, kann diese unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierbei können Gegenstände bis zu 800 Euro netto sofort abgesetzt werden, während teurere Investitionen über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben werden müssen.
Auch Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht gedeckt werden, können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Das Finanzamt akzeptiert hier jedoch nur klar begründete Ausgaben.
Vorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Leistungen wie Reinigungskräfte, Hausmeisterdienste oder Gartenpflege können sich ebenfalls steuerlich lohnen. Steuerpflichtige können 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, abziehen, solange die Bezahlung unbar erfolgt und die Rechnung transparent ist. Für Handwerkerleistungen gelten ähnliche Regeln, mit einer Obergrenze von 1.200 Euro im Jahr.
Kinderbetreuung, Spenden und Umzugskosten
Eltern können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis maximal 6.000 Euro pro Kind und Jahr absetzen – jedoch nicht die Kosten für Verpflegung oder Freizeitaktivitäten. Auch Spenden können steuerlich geltend gemacht werden: Für Beträge bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis wie ein Kontoauszug, höhere Beträge erfordern eine detaillierte Spendenquittung.
Beiträge zu Altersvorsorgemaßnahmen und beruflichen Versicherungen können ebenfalls abgesetzt werden, wobei es für Rentenversicherungen spezielle Höchstgrenzen gibt. Beruflich bedingte Umzugskosten bieten weitere Steuervorteile, wobei Nachweise oder pauschale Abzüge akzeptiert werden.
Ausblick: Zukunft der steuerlichen Regelungen und Potenziale
Die kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der steuerlichen Regelungen sind von entscheidender Bedeutung. Angesichts der zunehmenden Diversität in der Arbeitswelt, etwa durch Homeoffice und Hybridmodelle, wird erwartet, dass die Steuerpolitik verstärkt auf diese Veränderungen eingeht. Weiterhin könnten politische Entscheidungen zur Förderung von nachhaltigen und umweltfreundlichen Maßnahmen steuerliche Anreize schaffen.
Langfristig könnte auch die Digitalisierung der Steuererklärungen und Automatisierung von Absetzungsverfahren die Steuerlast vieler Bürger weiter vereinfachen. Der Trend zur Vereinfachung und Transparenz zeichnet sich bereits ab und wird voraussichtlich fortgesetzt, um steuerliche Gerechtigkeit und Effizienz zu gewährleisten.
Mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit stellt die VLH ihren Mitgliedern umfangreiche Beratungsleistungen zur Verfügung. Für detaillierte Informationen und unterstützende Maßnahmen in Steuersachen können Interessierte die Website der VLH unter www.vlh.de besuchen oder sich direkt an Steffen Gall und sein Team wenden. Die VLH sorgt dafür, dass ihre Mitglieder optimal von bestehenden Steuerermäßigungen profitieren und ihre Steuerlast erfolgreich reduzieren.
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10 Steuertipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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10 Antworten
Kann man auch die Kosten für einen Umzug absetzen? Das wäre ja genial, weil ich nächstes Jahr umziehen muss.
Ja, das geht! Aber nur wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Musst das gut begründen können.
Die Tipps zur Absetzung von Berufskleidung und Arbeitsmitteln sind sehr nützlich. Wusste nicht, dass man das so einfach machen kann. 800 Euro sofort absetzen klingt super.
Die Infos über die Entfernungspauschale sind super. Ich fahre jeden Tag 30 Kilometer zur Arbeit. Da kann ich bestimmt einiges absetzen.
Ja, bis zum 20. Kilometer gibt es 30 Cent, und dann sogar 38 Cent. Das summiert sich echt schnell.
Aber man muss genau auf die Kilometer achten, sonst streicht das Finanzamt das wieder.
Mir war nicht klar, dass man auch Krankheitskosten absetzen kann. Das ist echt gut zu wissen. Ich hatte letztes Jahr einige Ausgaben dafür.
Ja, aber die müssen halt wirklich notwendig sein, sonst akzeptiert das Finanzamt das nicht.
Genau, und immer die Belege aufheben! Ohne Nachweis geht da gar nichts.
Ich wusste gar nicht, dass man so viel bei der Steuer sparen kann. Besonders die Homeoffice-Pauschale finde ich sehr interessant. Das werde ich im nächsten Jahr auf jeden Fall nutzen.