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Steuerliche Tipps für private Ferienwohnungsvermietung

Osterferien oder Sommerurlaub: Millionen Deutsche genießen die Vorzüge von Ferienwohnungen und -häusern. Doch während viele als Gäste entspannen, treten Hunderttausende auch als Vermieter auf — oft ohne sich der steuerlichen Fallstricke bewusst zu sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt auf, was private Gastgeber über die Steuerpflicht ihrer Einnahmen wissen müssen und wie sie Kosten absetzen können, um nicht in die Steuerfalle zu tappen.

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Bremen (VBR).

Osterferien und Sommerurlaube sind für viele Deutsche gleichbedeutend mit Entspannung in Ferienhäusern und Wohnungen – und das nicht nur als Gäste. Immer mehr Bundesbürger verwandeln sich in Gastgeber, wobei der überwiegende Teil dieser Unterkünfte privat vermietet wird. Dies stellt jedoch auch eine steuerliche Herausforderung dar, die der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) beleuchtet.

Aktuell gibt es laut einer Marktstudie des Deutschen Ferienhausverbands rund 555.000 Ferienhäuser und -wohnungen in Deutschland, die insgesamt 2,6 Millionen Betten bieten. Erstaunliche 82 Prozent davon werden von privaten Vermietern bereitgestellt. Diese Statistik unterstreicht die wachsende Beliebtheit privater Ferienunterkünfte, die im vergangenen Jahr für etwa 307 Millionen Übernachtungen genutzt wurden. Aus diesen Einnahmen generiert der Staat jährlich 5,2 Millionen Euro an Steuereinnahmen.

Doch wer sein eigenes Haus oder seine Wohnung als Ferienunterkunft anbietet, sollte sich bewusst sein, dass diese Einnahmen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Daher ist es entscheidend, alle relevanten Informationen im Rahmen der eigenen Steuererklärung korrekt anzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, abgesetzt werden. Die entscheidende Frage dabei ist: Will man ernsthaft mit der Ferienwohnung Geld verdienen?

Um Kosten und Verluste aus der Vermietung steuerlich geltend zu machen, muss eine sogenannte Einkunftserzielungsabsicht vorliegen. Ein ganz wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Unterkunft ausschließlich an Gäste vermietet und nicht selbst genutzt wird. Zudem muss sie mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vermietungszeit belegt sein. Nehmen wir hier ein Beispiel: Wenn in einem Feriengebiet Durchschnittswerte von 200 Vermietungstagen pro Jahr angegeben sind, müsste das eigene Objekt an mindestens 150 Tagen vermietet sein. Diese Zahlen lassen sich meist beim örtlichen Tourismusverband ermitteln.

Wer hingegen seine Ferienwohnung nur sporadisch vermietet und selbst nutzt oder Freunden und Verwandten zur Verfügung stellt, läuft Gefahr, vom Finanzamt zur Vorlage einer Einkünfteprognose über einen Zeitraum von 30 Jahren aufgefordert zu werden. Nur wenn hiernach langfristig ein Einnahmeüberschuss nachgewiesen werden kann, lässt das Finanzamt eine steuerliche Geltendmachung der Ausgaben zu. Andernfalls könnten diese als rein private Aufwendungen betrachtet werden, was bedeutet, dass keine Werbekosten oder Verluste abzugsfähig sind. Wichtig zu beachten ist, dass bei teilweiser Selbstnutzung von der Ferienunterkunft Werbungskosten nur anteilig geltend gemacht werden können.

Erfüllen Vermieter die Bedingungen für die Einkunftserzielungsabsicht, können verschiedene Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Reinigungskosten, Ausgaben für Werbung, Reparaturkosten, Gebühren für die Listung in Gastgeberverzeichnissen und sogar Abschreibungen für das Haus sowie Versicherungsbeiträge.

Ein bedeutender Neuerung, die ab dem Veranlagungszeitraum 2025 greift: Umsätze von Kleinunternehmern aus der Vermietung werden umsatzsteuerfrei deklariert. Dies ermöglicht Lohnsteuerhilfevereinen wie der VLH künftig, Mitglieder, die sowohl Vermietung als auch andere Einkommen beziehen, umfassend zu beraten, solange diese mit ihren Überschusseinkünften – die nicht über 18.000 Euro bei Einzelveranlagung oder 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung liegen – unter diesen Grenzwerten bleiben.

Die VLH ist seit ihrer Gründung 1972 der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands. Mit über eine Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen bietet sie umfassende Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten. Das Team erstellt Einkommensteuererklärungen, beantragt Steuerermäßigungen und prüft Steuerbescheide gemäß den rechtlichen Vorgaben. So steht die VLH an der Seite der Vermieter und gibt ihnen Hilfestellung durch kompetente Beratung.


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Ferienwohnung privat vermieten und Kosten absetzen

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Zukunft der privaten Ferienvermietung: Chancen und Herausforderungen

In den vergangenen Jahren hat die private Vermietung von Ferienunterkünften in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt durch die wachsende Beliebtheit von Plattformen wie Airbnb und FeWo-direkt. Die Marktstudie 2024 des Deutschen Ferienhausverbands hat ergeben, dass es aktuell rund 555.000 Ferienhäuser und -wohnungen gibt, von denen ca. 82 Prozent von privaten Vermietern angeboten werden. Diese Entwicklung zeigt, dass viele Deutsche nicht nur als Urlauber von diesen Angeboten profitieren, sondern auch aktiv am touristischen Markt teilnehmen.

Mit einem Anstieg der Übernachtungszahlen auf insgesamt 307 Millionen im Jahr, ist die steuerliche Betrachtung der Einnahmen aus kurzfristigen Vermietungen wichtiger denn je. Der Fokus liegt dabei auf der Frage der Einkunftserzielungsabsicht: Vermieter müssen nachweisen, dass sie nicht nur einen finanziellen Verlust erwarten, sondern tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse verfolgen. Dies könnte angesichts der Vielzahl an Unterkunftsanbietern zu einer verstärkten Überprüfung durch das Finanzamt führen, da immer mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, ihre Räume Zeitweise zu vermieten.

Die steuerlichen Implikationen dieser Tätigkeit können sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Auf der einen Seite ermöglichen klare Richtlinien, dass eine Vielzahl von Kosten, wie zum Beispiel Reparatur- und Reinigungskosten, als Werbungskosten abgesetzt werden können. Andererseits führt die erforderliche Dokumentation von Mietzeiten und Einnahmen häufig zu Unsicherheiten bei neuen Vermietern. Prognosen aus der Branche deuten darauf hin, dass die Nachfrage nach Ferienwohnungen auch künftig steigen wird, was möglicherweise den Druck auf die steuerliche Verrechnung erhöht.

Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2025 Umsätze von Kleinunternehmern als umsatzsteuerfrei gelten. Dies eröffnet neuen Vermietern die Möglichkeit, sich leichter in diese attraktive Einkommenssituation zu begeben, insbesondere für Hobbyvermieter, deren jährliche Einkünfte 18.000 Euro (bzw. 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen. Diese Regelung könnte sowohl klarere finanzielle Rahmenbedingungen schaffen als auch dazu führen, dass noch mehr Bürger in den Markt einsteigen und gleichzeitig diskutieren, ob es besser ist, die Wohnung vollständig zu vermieten oder einen hybriden Ansatz zu wählen, bei dem auch eigene Nutzung stattfindet.

Somit stehen private Gastgeber nicht nur vor der Herausforderung, sicher und rentabel zu agieren, sie sind zugleich auch Teil eines dynamischen Marktes, der sich ständig weiterentwickelt. Die VLH bietet hier Unterstützung und Expertise, um die oft komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen für Vermieter zu navigieren und optimal auszuschöpfen.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Vermietung
  2. Einkünfte
  3. Werbungskosten
  4. Umsatzsteuer
  5. Lohnsteuerhilfeverein

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Ferienwohnung privat vermieten und Kosten absetzen

10 Antworten

  1. Ich finde den Ansatz zur Unterstützung durch die VLH super! Es wäre interessant zu wissen, ob sie auch spezielle Workshops anbieten für neue Vermieter und deren Fragen.

  2. Es ist gut zu wissen, dass private Vermieter so viele Möglichkeiten haben, ihre Ausgaben geltend zu machen! Ich frage mich jedoch, wie viel Aufwand das tatsächlich bedeutet?

  3. Die steuerlichen Vorteile der Werbungskosten klingen spannend! Aber wie genau kann man diese Kosten nachweisen? Gibt es da spezielle Tipps für Neulinge in der Vermietung?

    1. Ja, ich denke auch, dass eine gute Dokumentation wichtig ist! Vielleicht könnte die VLH da noch mehr Unterstützung anbieten für Einsteiger?

    2. Ich finde es interessant, dass ab 2025 Kleinunternehmer umsatzsteuerfrei sind. Glaubt ihr, dass das mehr Leute dazu ermutigen wird, Ferienwohnungen zu vermieten?

  4. Die Statistik mit 555.000 Ferienunterkünften ist beeindruckend! Wie sieht es denn mit den rechtlichen Aspekten aus? Muss man sich unbedingt bei einer Steuerhilfe beraten lassen, oder kann man das auch selbst machen?

  5. Ich finde die Informationen über die steuerlichen Herausforderungen bei der Vermietung von Ferienwohnungen sehr aufschlussreich. Könnte jemand mehr Details über die Einkunftserzielungsabsicht teilen? Was sind hier die besten Strategien?

    1. Ich habe auch darüber nachgedacht, meine Wohnung zu vermieten. Ist es wirklich so wichtig, 75 Prozent der Zeit vermietet zu sein? Ich bin mir nicht sicher, ob ich das schaffen kann.

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