Bremen (VBR). In Deutschland stehen junge Familien und werdende Eltern vor einem Wandel der finanziellen Unterstützung: Ab dem 1. April 2024 werden die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld gesenkt. Dies bedeutet, dass Paare und Alleinerziehende mit einem höheren zu versteuernden Einkommen möglicherweise keinen Anspruch mehr auf diese Leistung haben. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, weist darauf hin, dass sich dadurch insbesondere für gut verdienende Ehepaare und Alleinerziehende Veränderungen ergeben. Bislang lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Nun wurde sie auf 200.000 Euro, und ab 2025 sogar auf 175.000 Euro gesenkt.
Angesichts dieser Entwicklung lohnt sich ein Blick auf die Statistiken des vergangenen Jahres: 2023 bezogen knapp 1,8 Millionen Menschen in Deutschland Elterngeld, wovon 1,3 Millionen Frauen waren. Die Durchschnittsdauer der Elternzeit beträgt dabei für Frauen 14,8 Monate, während männer tendenziell weniger in Anspruch nehmen mit durchschnittlich 3,7 Monaten. Mit der neuen Regelung dürfte die Anzahl der Berechtigten weiter schrumpfen.
Der VLH erklärt, dass das zu versteuernde Einkommen – und nicht das Bruttogehalt – ausschlaggebend für den Anspruch auf Elterngeld ist. Dabei bietet das deutsche Steuersystem zahlreiche Möglichkeiten, wie etwa Werbungskosten oder Sonderausgaben, um das zu versteuernde Einkommen zu senken und somit eventuell noch unter die festgesetzte Grenze zu gelangen.
Darüber hinaus gibt es eine weitere, oft übersehene Möglichkeit, die Höhe des Elterngeldes indirekt zu beeinflussen: der rechtzeitige Wechsel der Steuerklasse. Insbesondere für Ehepaare kann diese Maßnahme relevant sein. In der Praxis hat der Wechsel von Steuerklasse 5 nach 3 vor der Geburt des Kindes positive Effekte auf das Nettoeinkommen und damit auch auf die Höhe des Elterngeldes. „Ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse ist eine gute und legitime Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen“, betont Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied des VLH. Allerdings führt der Bezugszeitraum von Elterngeld zu einem höheren persönlichen Steuersatz, was wiederum eine Steuernachzahlung zur Folge haben kann.
Die Bedeutung dieser Veränderungen liegt nicht nur in den unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für einzelne Familien, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext. Elterngeld bietet jungen Familien finanzielle Sicherheit in einer herausfordernden Lebensphase und fördert damit indirekt auch die Geburtenrate. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um diese staatliche Unterstützung optimal nutzen zu können.
Gerade in turbulenten Zeiten ist die Arbeit des VLH, der mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland vertreten ist, von unschätzbarem Wert. Er unterstützt Mitglieder nicht nur bei der Steuererklärung, sondern auch bei der Optimierung ihrer steuerlichen Situation – ein Service, der angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um das Elterngeld besonders gefragt sein dürfte.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Meldung einfach erklärt
**Was ist neu beim Elterngeld ab April 2024?**
– Wenn zwei Personen verheiratet sind oder eine Person alleinerziehend ist und zusammen mehr als 200.000 Euro im Jahr verdienen, bekommen sie kein Elterngeld mehr.
– Vorher durften Paare bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende bis zu 250.000 Euro verdienen, um Elterngeld zu erhalten.
– Ab April 2025 dürfen Familien sogar nur noch bis zu 175.000 Euro verdienen, um Elterngeld zu bekommen.
**Warum ist das zu versteuernde Einkommen wichtig?**
– Das Finanzamt guckt nicht auf das gesamte Gehalt, sondern darauf, was nach Abzug von Kosten wie Versicherung, Fahrten zur Arbeit und anderen Ausgaben übrig bleibt. Dieses Geld nennt man „zu versteuerndes Einkommen“.
– Manche Familien mit einem hohen Bruttoeinkommen könnten trotzdem Elterngeld bekommen, weil sie viele Abzüge haben und ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt.
**Kann man beeinflussen, wie viel Elterngeld man bekommt?**
– Ja, indem man die Steuerklasse ändert. Besonders für Ehepaare kann das sinnvoll sein.
– Der Elternteil, der später das Elterngeld bekommt, sollte möglicherweise in eine günstigere Steuerklasse wechseln, weil dann das Nettogehalt höher ist und so auch das Elterngeld.
**Was sollte man bei der Steuerklasse beachten?**
– Ein Wechsel sollte rechtzeitig passieren, idealerweise sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes.
– Beamte haben etwas mehr Zeit für den Wechsel.
– Dieser Trick kann dazu führen, dass man später mehr Elterngeld bekommt. Aber Achtung: Das kann auch die Steuern erhöhen, die man bezahlen muss.
**Was passiert, wenn später der andere Elternteil das Kind betreut?**
– Die Höhe des Elterngelds richtet sich dann nach dem Gehalt dieses Elternteils. War dieser in einer ungünstigeren Steuerklasse, kann es weniger Geld geben.
**Wer ist die VLH?**
– Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist ein großer Verein in Deutschland, der Menschen bei ihrer Steuererklärung hilft.
– Sie haben viele Berater, die speziell dafür ausgebildet sind, und unterstützen über eine Million Mitglieder.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.