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Steuerfragen bei Influencern: Kleidung bleibt Privatausgabe

Arbeitskleidung: Was abgesetzt werden darf und warum Influencer leer ausgehen

Unklare Steuerregeln für Influencer: Finanzgericht Niedersachsen markiert Grenzen

Influencer und ihre steuerlichen Herausforderungen: Das Finanzgericht Niedersachsen hat jüngst entschieden, dass Kosten für Kleidung und Accessoires, die auf Social-Media-Plattformen präsentiert werden, nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Die Klage einer Influencerin, die versuchte, hohe Ausgaben für Modeartikel als beruflich bedingte Kosten geltend zu machen, scheiterte. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. klärt auf, unter welchen Bedingungen Arbeitskleidung steuerlich absetzbar ist und welche strikten Kriterien erfüllt sein müssen.

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Bremen (VBR). In einer wegweisenden Entscheidung hat das Finanzgericht Niedersachsen ein Urteil gefällt, das die steuerlichen Pfade der Influencer-Szene im Land nachhaltig beeinflussen könnte. Eine bekannte Influencerin klagte vergeblich darauf, ihre kostspielige Garderobe und Accessoires als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmaterialien in Berufen mit Öffentlichkeitswirksamkeit.

Die Klägerin argumentierte, dass die Kosten für Kleidung und Accessoires wie Handtaschen sowie Kosmetika notwendige Investitionen für ihre berufliche Tätigkeit seien. Ihre vermeintliche Maßgabe: Die erworbenen Produkte dienten vornehmlich dem Zweck, ihren Followern online präsentiert zu werden. Für sie bedeutete dies, zumindest 40 Prozent der Ausgaben in Höhe von fast 12.000 Euro steuerlich geltend machen zu können. „Diese Gegenstände sind zwingend erforderliche Arbeitsmaterialien, um Einnahmen zu erzielen“, so ihr Standpunkt (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).

Doch das niedersächsische Gericht widersprach. Hochwertige Kleidung bleibe, unabhängig ihrer Nutzung, bürgerliche Kleidung und sei damit nach Auffassung des Gerichts nicht explizit beruflich bedingt. Der Versuch, eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung darzulegen, scheiterte. Der Hauptgrund: Die potentielle private Verwendung ist bei diesen Gütern nicht auszuschließen, weshalb sie das Kriterium eines fast ausschließlich beruflichen Nutzens verfehlen.

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Dieses Urteil zeigt klar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der steuerlichen Geltendmachung ihrer Kleidung wichtige Feinheiten beachten müssen. Nur speziell für den Beruf konzipierte Kleidung – wie Uniformen oder Schutzkleidung – offenbart sich als absetzbar. Sie müssen entweder durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder tatsächlich den Anforderungen an ausschließlich berufsbezogene Nutzung entsprechen.

Der viel besuchte Beratungsplatz der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. verrät zusätzlich: Voraussetzung für den erfolgreichen Nachweis beim Finanzamt ist, dass Rechnungen für Anschaffungen und etwaige Rückerstattungen sauber dokumentiert vorliegen.

Dieser Fall legt nahe, dass Berufsbilder traditionell und modern zunehmend miteinander ringen. Die Dynamik des Digitalen fordert, alte Strukturen zu überdenken, während die Instanzen der rechtlichen Ordnung weiterhin an klassischen Kriterien für steuerliche Anerkennungen festhalten. Mit über einer Million Mitgliedern bleibt die VLH Deutschlands zentrale Anlaufstelle für Fragen rund ums Einkommensteuerwesen und liefert zahlreiche Einblicke in die Richtlinien und praxisnahen Umsetzungen der Steuergesetzgebung.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
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Der Wandel der Berufsbilder in der digitalen Ära: Herausforderungen und Chancen für Influencer

Die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, die Klage einer Influencerin abzuweisen, beleuchtet eine grundlegende Herausforderung der Steuerpolitik in Bezug auf neuartige Berufsbilder. Die digitale Revolution hat die Schaffung von Berufen ermöglicht, die vor wenigen Jahrzehnten undenkbar schienen. So definiert der Beruf des Influencers eine ganze Generation, für die “arbeiten” oft bedeutet, Inhalte zu schaffen, die Millionen erreichen, oft von zuhause aus oder an exotischen Schauplätzen weltweit.

Kontroversen um die steuerliche Behandlung von Ausgaben in diesem Bereich sind nicht neu. Wiederholt stellt sich die Frage, ob digitale Berufe nach den gleichen steuerlichen Maßstäben wie traditionelle Berufe behandelt werden können. Während ein Polizist seine Uniform klar absetzen kann, ist die Unterscheidung bei einem Kreativschaffenden, der Mode zur Präsentation nutzt, weniger eindeutig. Diese Problemstellung verdeutlicht die Notwendigkeit, Steuerregelungen weiterzuentwickeln, um den neuen Realitäten gerecht zu werden.

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Im internationalen Vergleich gibt es Ansätze, die unterschiedliche Perspektiven auf dieses Thema bieten könnten. Einige Länder haben bereits erste Schritte unternommen, um umfassendere Richtlinien für digitale Berufe zu etablieren. Diese Entwicklungen drücken den Versuch aus, Balance zu finden zwischen der Unterstützung von Innovation und dem Schutz öffentlicher Finanzen.

Schaut man auf die Zukunft, erscheint es unvermeidlich, dass die Gesetzgebung flexibler und inklusiver ausgestaltet werden muss. Denkbar wäre der Einsatz technischer Innovationen, beispielsweise durch KI-gestützte Systeme, um die Nutzungsarten von Erwägungsgegenständen besser nachzuvollziehen und so differenzierte taxonomische Einschätzungen vornehmen zu können.

Letztlich bleibt die Herausforderung bestehen, einen gerechten Rahmen zu schaffen, der sowohl den etablierten als auch den neu entstehenden Berufsbildern Rechnung trägt. Für Influencer und ähnliche Berufsgruppen ist dies nicht nur eine Frage der steuerlichen Entlastung oder Belastung, sondern auch eine der Anerkennung ihrer Tätigkeit im Kontext wirtschaftlicher Modernität.


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9 Antworten

  1. diese entscheidung zeigt dass wir noch viel lernen müssen über die digitale wirtschaft und ihre herausforderungen! die frage bleibt offen: wie gestalten wir eine faire steuerpolitik?

  2. @autor interessante perspektive! was denkt ihr, wie könnte man steuerregelungen anpassen um gerecht zu bleiben?

  3. also ich versteh das nich so ganz mit dem urteil. wenn influencer ihre kleidung für die arbeit nutzen warum zählt das nich als ausgaben?

    1. ja genau, ich denk auch so. wie unterscheidet man zwischen privat und beruflich bei sowas? vielleicht ist es zeit für neue steuerregeln.

    2. @Qkern du hast recht! in der digitalen welt muss man wirklich überlegen ob die alten regeln noch passen.

  4. wow das Urtil find ich spannend aber auch irgendwie unfair. klar Influencer brauchen teure klamotten für ihre arbeit, oder? warum können die das nicht absetzen wie ein arbeitsanzug? finde es sollte da neue regeln geben

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