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Steuererstattung: 10 Tipps für Angestellte von der Lohi

10 lohnende Steuertipps für Angestellte

Einleitung:

Arbeitnehmer in Deutschland haben zahlreiche Möglichkeiten, ihre beruflich bedingten Ausgaben von der Steuer abzusetzen und so erheblich zu sparen. Obwohl das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr berücksichtigt, können viele spezifische Kosten für Homeoffice, lange Arbeitswege oder teure Fortbildungen diese Grenze deutlich überschreiten. So liege die durchschnittliche Steuererstattung bei etwa 1.095 Euro jährlich, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. betont. Arbeitnehmer, die ihre Ausgaben zielgerichtet geltend machen, können somit am Jahresende bares Geld zurückbekommen.


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Arbeitnehmende haben oft die Möglichkeit, eine Vielzahl beruflich bedingter Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt gewährt standardmäßig jedem Angestellten eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr. Doch viele vernachlässigen es, höhere Aufwendungen geltend zu machen – und verzichten damit möglicherweise auf eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.095 Euro.

Ein wesentlicher Punkt ist die Entfernungspauschale. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gibt es für die ersten 20 Kilometer einer Arbeitsstrecke 30 Cent pro Kilometer, darüber hinaus 38 Cent. Hier wird jedoch nur die einfache Strecke gezählt. Wer also täglich 20 Kilometer pendelt und an 210 Arbeitstagen unterwegs ist, könnte bereits 1.260 Euro absetzen.

Für diejenigen, die hauptsächlich im Homeoffice tätig sind, gibt es ebenfalls Vorteile. Die Pauschale fürs Homeoffice liegt bei sechs Euro pro Tag und kann bis zu 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden. Mit dem vollständigen Ausschöpfen dieser Tage überschreitet man die Werbungskostenpauschale bereits um 30 Euro. Lehrer profitieren sogar doppelt, da sie sowohl die Entfernungspauschale als auch die Homeoffice-Pauschale an einem Tag nutzen können, wenn sie vormittags in der Schule und nachmittags von zu Hause aus arbeiten.

Fortbildungen und Dienstreisen bieten weitere Einsparmöglichkeiten. Neben den Seminargebühren lassen sich Fahrt-, Park- sowie Verpflegungs- und Übernachtungskosten steuerlich anrechnen. Besonders interessant sind die pauschalen Verpflegungssätze: 14 Euro bei Abwesenheiten über acht Stunden und 28 Euro ab 24 Stunden.

Auch bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln können steuerliche Vorteile genutzt werden. Fachliteratur, Büromaterial oder technische Geräte wie Laptops und Drucker zählen hier dazu. Liegt der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer unter 952 Euro, wird die gesamte Summe im Jahr des Kaufs berücksichtigt, ansonsten erfolgt die Abschreibung über mehrere Jahre.

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Beruflich bedingte Umzüge können mit teils erheblichen Kosten verbunden sein, doch auch hier zeigt sich das Finanzamt gnädig. Zieht man näher zum Arbeitsplatz oder aufgrund eines Jobwechsels um, lassen sich beispielsweise die Kosten für ein Umzugsunternehmen oder doppelte Mietzahlungen absetzen. Selbst Kosten für Wohnungsbesichtigungen und Maklergespräche sind anrechenbar.

Für Berufsbekleidungen, die ausschließlich beruflich genutzt wird, sieht das Finanzamt ebenfalls Erleichterungen vor. Dies umfasst Uniformen, Schutzkleidung oder Arbeitskittel. Auch die dafür anfallenden Reinigungskosten können geltend gemacht werden. Meist akzeptieren Finanzämter hierfür pauschal etwa 110 Euro jährlich ohne weiteren Nachweis.

Wer aktiv auf Jobsuche ist, sollte seine Bewerbungskosten nicht außer Acht lassen. Online-Bewerbungen können schätzungsweise mit 2,50 Euro pro Stück angesetzt werden, für klassische Bewerbungsmappen rechnet das Finanzgericht Köln mit 9 Euro. Die tatsächlich entstandenen Kosten für Bewerbungsfotos, Coaching oder Plattformgebühren wie XING Projobs hingegen sind anhand von Belegen einzureichen. Bei Vorstellungsgesprächen gelten dieselben Regelungen wie bei Dienstreisen.

Nicht außer Acht zu lassen sind berufliche Versicherungen und Mitgliedschaften. Berufshaftpflicht-, Berufsunfall- und Arbeitsrechtsschutzversicherungen erhöhen ebenso die Werbungskosten wie Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden.

Kluge Planung und genaue Dokumentation der steuerlich relevanten Ausgaben können somit zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. bietet hierzu umfassende Beratung und Unterstützung an.

Für Fragen steht Nicole Janisch, Pressereferentin bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., gerne zur Verfügung.

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Kontakt:
Nicole Janisch, Tel: 09402 5040147, E-Mail: presse@lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
10 lohnende Steuertipps für Angestellte

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Meldung einfach erklärt

Hier sind die wichtigsten Informationen aus dem Beitrag in einfacher Sprache und als Aufzählungen zusammengefasst:

  1. Wer ist der Absender des Beitrags?

    • Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  2. Wann wurde der Beitrag veröffentlicht?

    • Am 28.05.2024 um 10:11 Uhr.
  3. Was kann man von der Steuer absetzen?

    • Viele Kosten, die mit der Arbeit zu tun haben, können von der Steuer abgesetzt werden.
  4. Werbungskostenpauschale

    • Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr.
    • Diese Pauschale kann durch größere Ausgaben, wie zum Beispiel Homeoffice oder lange Arbeitswege, überschritten werden.
  5. Durchschnittliche Steuererstattung

    • Wer seine Ausgaben nicht einreicht, verzichtet auf eine Erstattung. Diese beträgt im Durchschnitt 1.095 Euro.
  6. Entfernungspauschale (für den Arbeitsweg)

    • Für den Arbeitsweg gibt es 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer.
    • Ab dem 21. Kilometer gibt es 38 Cent pro Kilometer.
    • Es wird nur die einfache Strecke gezählt (nur Hinfahrt).
    • Beispiel: 210 Arbeitstage x 20 km x 0,30 Euro ergibt 1.260 Euro.
  7. Homeoffice-Pauschale

    • Sechs Euro pro Arbeitstag werden anerkannt.
    • Maximal 210 Tage im Jahr.
    • Lehrer können Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale am selben Tag nutzen.
  8. Fortbildung und Dienstreisen

    • Seminargebühren, Fahrtkosten, Parkgebühren und Verpflegungs- und Übernachtungskosten können abgesetzt werden.
    • Für An- und Abreise sind es 30 Cent je gefahrenem Kilometer.
    • Für Essen gibt es Pauschalen: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit.
  9. Arbeitsmittel und Möbel

    • Beruflich genutzte Gegenstände können abgeschrieben werden (z.B. Aktentaschen, PCs, Monitore).
    • Einzelne Gegenstände über 952 Euro müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden (ausgenommen Mehrwertsteuer).
    • Möbel für das Arbeitszimmer zählen auch dazu.
  10. Internet und Telefonie

    • Entweder 20 Prozent der Telefonrechnung bis maximal 20 Euro pro Monat.
    • Oder mittels Einzelgesprächsnachweisen.
    • Alternativ dreimonatige Aufzeichnung zur Hochrechnung aufs Jahr.
  11. Arbeitszimmer

    • Bei ausschließlicher beruflicher Nutzung: anteilsmäßige Miete, Energie, etc. absetzbar.
    • Alternativ 105 Euro monatlich, wenn es der Hauptarbeitsplatz ist.
    • Ein Arbeitszimmer darf keine privaten Gegenstände wie ein Gästebett enthalten.
  12. Beruflich bedingte Umzugskosten

    • Kosten für einen Jobwechsel oder Versetzung.
    • Abzugsfähige Kosten: Umzugsunternehmen, Mietfahrzeuge, doppelte Mietzahlungen, Fahrten zur Wohnungsbesichtigung.
    • Rechnungen sollten gesammelt werden.
  13. Arbeitskleidung

    • Berufsspezifische Kleidung, die privat nicht genutzt wird (z.B. Uniformen, Schutzbekleidung).
    • Sowohl Anschaffungs- als auch Reinigungskosten absetzbar.
    • Pauschalen für Wasch-, Trocken- und Bügelkosten ohne Nachweise: meistens bis zu 110 Euro jährlich.
  14. Bewerbungskosten

    • Kosten für die Arbeitssuche sind absetzbar.
    • Schätzwerte: 2,50 Euro für Online-Bewerbungen, 9 Euro für klassische Bewerbungen.
    • Auch Kosten für Bewerbungsratgeber und professionelle Fotos sind absetzbar.
    • Fahrten zu Bewerbungsgesprächen gelten als Dienstreisen.
  15. Versicherungen und Mitgliedschaften
    • Versicherungen gegen Berufsrisiken (z.B. Berufshaftpflichtversicherung) zählen zu den Werbungskosten.
    • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften erhöhen die Werbungskosten.
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Für Rückfragen steht Nicole Janisch, Pressereferentin, zur Verfügung. Kontakt: Tel: 09402 5040147 / E-Mail: presse@lohi.de.

Diese Informationen stammen von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (www.lohi.de).

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