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Steuererklärung 2023: Wichtige Abgabefrist 2. September 2024

Abgabefrist Steuererklärung 2023: Fünf wichtige Fragen und Antworten
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Countdown läuft: Bis spätestens 2. September 2024 müssen zur Abgabe verpflichtete Steuerzahler ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 beim Finanzamt einreichen. Ursprünglich wäre die Deadline der 31. August gewesen, doch weil dieser auf einen Samstag fällt, wurde sie auf den darauffolgenden Montag verschoben. Verlängerte Fristen gibt es auch für diejenigen, die professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) klärt auf, was wichtig ist und welche Konsequenzen drohen, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

Bremen (VBR).

Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2023 rückt unaufhaltsam näher. Am 2. September 2024 endet die Frist, bis zu der alle zur Abgabe verpflichteten Steuerzahler ihre Unterlagen beim Finanzamt eingereicht haben müssen. Diese verlängerte Frist ergibt sich aus dem „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“, das pandemiebedingt eine Anpassung der Abgabefristen vorsieht.

Normalerweise ist der 31. Juli des Folgejahres der Stichtag für die Einkommensteuererklärung. Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände in den letzten Jahren wurde dies jedoch verschoben. Dies bedeutet: Der 2. September 2024 markiert den letztmöglichen Termin, da der eigentliche Stichtag auf ein Wochenende fällt.

Wichtig für Steuerzahler

Wer professionelle Hilfe bei der Erstellung seiner Steuererklärung in Anspruch nimmt, wie durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, hat glücklicherweise noch mehr Zeit. Hier endet die Frist erst am 2. Juni 2025. Diese Verlängerungen betreffen insbesondere die sogenannten Pflichtveranlagungen. Doch auch wer keine gesetzliche Pflicht hat, seine Steuererklärung einzureichen, sollte dies gewissenhaft überlegen. Eine freiwillige Abgabe kann nämlich oft zu einer Steuerrückerstattung führen. "Wir bei der VLH empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben", betont VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft.

Konsequenzen bei verspäteter Abgabe

Wer die Einreichungsfrist verstreichen lässt, schaut schnell tief in den Geldbeutel. Das Finanzamt erhebt dann einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat der Verzögerung. Maximal können dadurch 25.000 Euro zusammenkommen. Ausnahmen gibt es allerdings bei Steuererstattungen oder wenn die Steuer auf null Euro festgesetzt wird.

Ein Beispiel verdeutlicht diese Konsequenzen: Muss ein Arbeitnehmer 300 Euro nachzahlen und gibt seine Erklärung drei Monate nach Stichtag ab, erhöhen sich die Kosten durch den Verspätungszuschlag um 75 Euro, insgesamt also auf 375 Euro.

Möglichkeiten zur Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung vom Finanzamt zu erhalten, ist heutzutage schwieriger als früher. Nur in triftigen Ausnahmefällen, wie schweren Krankheiten oder familiären Notfällen, ist eine solche möglich. Wichtig ist dabei, das Anliegen schriftlich und nachvollziehbar darzulegen. In seltenen Fällen kann eine Verlängerung sogar rückwirkend gewährt werden.

Steuerlich relevante Arbeitstage korrekt berechnen

Um Vorteile wie die Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten geltend zu machen, ist es essenziell, die Arbeitstage im Jahr korrekt anzugeben. Wochenenden, Feiertage und Urlaubszeiten müssen dabei berücksichtigt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Feiertage je nach Bundesland unterscheidet. So hatte Bayern im Jahr 2023 beispielsweise 248 Arbeitstage, während es in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen 251 waren. Das Finanzamt prüft gelegentlich die Plausibilität der angegebenen Arbeitstage. Bei Zweifeln kann eine Bescheinigung vom Arbeitgeber angefordert werden.

Vorbereitung ist das A und O

Eine gut organisierte Steuererklärung kann nicht nur Stress reduzieren, sondern auch finanziell belohnen. Wichtige Belege sollten frühzeitig gesammelt und mögliche Steuervorteile, wie Freibeträge und Pauschalen, genutzt werden. Dazu zählen etwa die Homeoffice-Pauschale, die Entfernungspauschale sowie andere Werbungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Wer unsicher ist, was er alles absetzen kann, sollte sich professionelle Unterstützung holen. Oftmals lohnt sich dies, indem man letztlich Geld spart.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Seit ihrer Gründung 1972 bietet sie umfassende Hilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen und hat die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater in ihrem Team.

Für weitere Informationen und Unterstützung steht die VLH jederzeit zur Verfügung. Sie bietet auch eine Hotline und andere Kontaktmöglichkeiten an. Vorbereitung und rechtzeitiges Handeln sind der Schlüssel zur erfolgreichen Steuererklärung 2023.


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Zitierte Personen und Organisationen

  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
  • Finanzamt
  • Uwe Rauhöft (VLH-Vorstandsmitglied)
  • Bayern (Bundesland)
  • Hamburg (Bundesland)
  • Mecklenburg-Vorpommern (Bundesland)
  • Hessen (Bundesland)
  • Niedersachsen (Bundesland)
  • Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a.d. Weinstraße
  • Steffen Gall (Pressekontakt)
  • news aktuell

Meldung einfach erklärt

Beitrag in leichter Sprache:

Steuererklärung 2023: Wichtige Informationen

Der Beitrag der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) enthält wichtige Informationen zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt:

  1. Bis wann muss ich meine Steuererklärung 2023 abgeben?

    • Normale Frist: Bis zum 31. Juli des folgenden Jahres.
    • Verlängerte Frist wegen Corona: Bis zum 2. September 2024, weil der 31. August ein Samstag ist.
  2. Was passiert, wenn ich zu spät abgebe?

    • Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag verlangen.
    • Nach 14 Monaten ist dieser Zuschlag Pflicht: Er beträgt 0,25% der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
    • Maximaler Zuschlag: 25.000 Euro.
    • Ausnahme: Keine Strafe bei Steuererstattung oder verlängerten Fristen.
  3. Kann man die Frist verlängern?

    • Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. schwere Krankheit).
    • Antrag schriftlich begründen und einreichen.
  4. Wie viele Arbeitstage darf ich angeben?

    • Von 365 Tagen werden Krankheitstage, Urlaubstage, Feiertage und Wochenenden abgezogen.
    • Beispiel: In Bayern gibt es 248 Arbeitstage nach Abzug der Feiertage und Wochenenden.
    • Finanzamt prüft manchmal die genannten Tage und kann Nachweise verlangen.
  5. Was sollte ich noch wissen?
    • Rechtzeitig anfangen und alle Belege vorher sammeln.
    • Steuervorteile nutzen (z.B. Homeoffice-Pauschale, Entfernungspauschale, Werbungskosten).
    • Bei Unsicherheit professionelle Hilfe von Steuerberater/in oder Lohnsteuerhilfeverein suchen.

Wer ist die VLH?

  • Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands mit über einer Million Mitgliedern.
  • Rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit.
  • Erstellung der Steuererklärung, Beantragung von Steuerermäßigungen und Prüfung von Steuerbescheiden.

Weitere Informationen und Kontakt

  • Steffen Gall, Lohnsteuerhilfeverein (VLH)
  • Adresse: Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a.d. Weinstraße
  • Telefon: 06321 4901-0
  • E-Mail: presse@vlh.de
  • Webseite: www.vlh.de/presse

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11 Antworten

  1. Das is ja ganz schön kompliziert mit die Steuererklärung. Gut, dass es Verlängerung gibt, hab immer verspätet abgegeben. 🙂

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