Steuererklärung 2022: Mehr Zeit zum Abgeben
Neustadt a. d. Weinstraße (ots) – Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben Grund zur Freude: Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt bekannt, dass sie zwei Monate länger Zeit haben, um ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben. Statt bis zum 30. September müssen die Unterlagen nun bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt eingereicht werden.
Der lange Weg zur Fristverlängerung
Bis zum Veranlagungszeitraum 2018 war der 31. Mai der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung. Seitdem hat sich die Frist auf den 31. Juli verschoben, also sieben Monate nach dem Veranlagungszeitraum. Doch aufgrund der Corona-Pandemie erhielten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr Zeit. Die Steuererklärung für das Jahr 2021 musste beispielsweise bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingegangen sein.
Auch für die kommenden Jahre sind Fristverlängerungen beschlossen worden. Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss somit bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt vorliegen. Für das Jahr 2023 gilt der 31. August 2024 als Abgabefrist, und ab 2025 kehrt man wieder zum 31. Juli zurück.
Nicht verpflichtet? Dennoch freiwillig abgeben!
Eine interessante Regelung betrifft diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben möchten, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. In diesem Fall haben sie sogar bis zu vier Jahre Zeit, ihre Unterlagen beim Finanzamt einzureichen. Für die Steuererklärung 2019 zum Beispiel ist der 31. Dezember 2023 um Mitternacht der Stichtag.
Verspätungszuschlag kann teuer werden
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Die Höhe dieses Zuschlags liegt bei mindestens 25 Euro pro Monat oder 0,25 Prozent der verbleibenden Steuerschuld. Eine Verspätung von einem Monat und einem Tag kostet somit schon 50 Euro zusätzlich.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH): Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen im ganzen Land. 1972 gegründet, bietet die VLH ihren Mitgliedern umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Beantragung von Steuerermäßigungen und der Prüfung des Steuerbescheids. Dank ihrer zertifizierten Berater nach DIN 77700 stellt die VLH eine kompetente Anlaufstelle für alle Steuerfragen dar.
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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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