Bremen (VBR). Die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterziehung erreicht 2024 eine neue Ebene. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die finale Staatenaustauschliste veröffentlicht, auf der jetzt insgesamt 111 Länder vertreten sind. Diese Liste umfasst alle EU-Mitglieder sowie zahlreiche Nicht-EU-Staaten, darunter erstmalig Georgien, Kenia und Thailand.
Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) wurde initiiert, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerbetrug zu stärken. Bereits im Oktober 2014 hatten 51 Staaten eine Vereinbarung unterzeichnet, die den automatischen Austausch von Steuerdaten ermöglicht. Dieses Abkommen hat sich mittlerweile zu einem verbindlichen Gesetz entwickelt, das weltweit angewendet wird.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass deutsche Finanzinstitute verpflichtet sind, bis zum 31. Juli alle relevanten Daten wie Kontoinformationen, Salden, steuerliche Identifikationsnummern und Wohnsitzangaben an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Der eigentliche Datenaustausch zwischen den beteiligten Staaten erfolgt dann am 30. September 2024.
Durch diese Maßnahmen wird es für deutsche Steuerbehörden einfacher, nicht deklarierte Auslandseinkünfte aufzuspüren. Die Pflicht zur Angabe von ausländischen Einkünften gilt für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen, und die Nichteinhaltung kann weitreichende Konsequenzen haben. Von Steuernachzahlungen und Zinsen bis hin zu Strafverfahren und Freiheitsstrafen – die Spannweite der möglichen Sanktionen ist groß.
Das Bundesfinanzministerium dokumentiert jährlich die Ergebnisse seiner Bemühungen bei Steuervergehen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass im Jahr 2022 rund 45.500 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten eingeleitet und etwa 4.200 Bußgeldverfahren abgeschlossen wurden. Diese führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 11 Millionen Euro. Zudem wurden rund 30.000 Fälle mit zunächst entgangenen Steuereinnahmen von 2,4 Milliarden Euro von der Steuerfahndung bearbeitet. Insgesamt summierten sich die verhängten Freiheitsstrafen auf 1.180 Jahre.
Besonders wichtig für Steuerpflichtige: Wer bisher versäumte, ausländische Einkünfte anzugeben, kann durch eine rechtzeitige Selbstanzeige ein Strafverfahren abwenden. Obwohl hierbei Nachzahlungen und eventuell Zinsen fällig werden, bleibt die Möglichkeit, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Fachkundige Beratung empfiehlt sich, da eine Selbstanzeige bestimmten Anforderungen entsprechen muss, um anerkannt zu werden.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit, bietet umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und prüft Steuerbescheide. Allerdings ist der VLH nicht befugt, in Bußgeld- oder Strafsachen zu vertreten.
„Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse“
Der internationale Informationsaustausch stellt sicher, dass steuerlich relevante Finanzdaten transparenter gehandhabt werden und trägt somit entscheidend zur globalen Gerechtigkeit im Steuersystem bei.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Steuerhinterziehung: Mehr als 100 Staaten tauschen sich aus
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Zitierte Personen und Organisationen
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
- Bundesfinanzministerium (BMF)
- Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
- Georgien
- Kenia
- Thailand
- Bundeszentralamt für Steuern
- Deutsche Finanzinstitute
- Steuerfahndung Deutschland
- Steffen Gall
Weitere Erwähnungen in Adressen und Kontaktdaten:
- Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Original-Content Erwähnung:
- news aktuell
Gesetzliche Erwähnungen:
- Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
- Abgabenordnung, § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG
Meldung einfach erklärt
Hier ist der Beitrag in einfacher Sprache und mit zusätzlichen Erklärungen sowie Fragen, die der Leser haben könnte:
Am 22. Juli 2024 um 10:00 Uhr hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) wichtige Informationen über ein neues Gesetz geteilt.
– Was ist das Ziel des neuen Gesetzes?
Das neue Gesetz, das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), hat das Ziel, Steuerhinterziehung weltweit zu bekämpfen.
– Welche Länder nehmen teil?
Die finale Liste für 2024 umfasst 111 Länder. Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten und viele weitere Staaten wie Georgien, Kenia und Thailand.
– Wie funktioniert der Informationsaustausch?
Die Banken melden Informationen wie Kontonummer, Kontostand, Name, Adresse, Steuer-ID, steuerlichen Wohnsitz und Geburtsdatum der Kontoinhaber bis zum 31. Juli jeden Jahres an die Behörden. Der Datenaustausch zwischen den Ländern erfolgt dann am 30. September.
– Warum ist dieser Austausch wichtig?
Durch den Austausch können ausländische Einkommen leichter entdeckt werden. Wenn jemand ausländische Einkünfte in seiner Steuererklärung nicht angibt, kann dies zu Steuernachzahlungen, Zinsen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung führen.
– Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Bei Steuerhinterziehung können empfindliche Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.
– Was ist eine Selbstanzeige?
Personen, die bisher nicht angegebene ausländische Einkünfte haben, können sich selbst anzeigen. Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Bedingungen ein Strafverfahren verhindern. Es ist jedoch empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, da die Selbstanzeige bestimmte Anforderungen erfüllen muss.
– Was macht die VLH?
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen. Sie helfen ihren Mitgliedern bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und anderen steuerlichen Angelegenheiten.
– Wer ist der Ansprechpartner für weitere Informationen?
Steffen Gall von der VLH ist der Ansprechpartner für Presseanfragen. Die Kontaktdaten sind:
Adresse: Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Telefon: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Website: www.vlh.de/presse
Diese einfachen Erklärungen sollen helfen, den Inhalt des Beitrags besser zu verstehen.
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10 Antworten
Interessant, dass man durch Selbstanzeige Strafen vermeiden kann. Wusste ich nicht.
Ich find es gut das jetzt auch Länder wie Kenya dabei sind. Das hilf bestimmt.
Ja, aber es braucht mehr Kontrolle auch in diesen Ländern.
Kenya und Thailand, das wird interessant zu sehen wie die das machen.
Wie das wohl für normale Leute funktioniert, da blick ich nicht durch
Deshalb gibts ja den Vereinigte Lohnsteuerhilfe, die helfen da.
Einfach zum Experten gehen, die wissen das besser.
Das ist echt wichtig, dass mehr Läder daten tauschen. Damit kan man Steuerbetrüger besser fangen.
Die strafen für Steuerbetrug sind echt hart, aber richtig so.
Da stimme ich zu, niemand soll davoin kommen mit Betrug.