Starke Befugnisse für unabhängige Polizeibeauftragte empfohlen: Neue Studie

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Starke Befugnisse für unabhängige Polizeibeauftragte empfohlen: Neue Studie

Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont die Bedeutung unabhängiger Polizeibeauftragter für den Schutz der Menschenrechte in der Polizeiarbeit. In einer aktuellen Analyse werden die bisherigen Erfahrungen mit diesen Stellen in Bund und Ländern untersucht und Empfehlungen für ihre weitere Entwicklung abgegeben.

Ein großer Fortschritt, aber noch Raum für Verbesserungen

Seit 2014 haben fast die Hälfte der deutschen Bundesländer unabhängige Polizeibeauftragte eingerichtet. Auch auf Bundesebene und in weiteren Ländern sind ähnliche Stellen geplant. Dies wird von Menschenrechtsorganisationen seit Langem gefordert und stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Allerdings erfüllen die bisherigen Stellen die menschenrechtlichen Erwartungen noch nicht vollständig. Insbesondere die strafrechtliche Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen bleibt weiterhin von polizeilichen Ermittlungen abhängig.

Umfassende Untersuchungsbefugnisse und mehr Transparenz gefordert

Damit unabhängige Polizeibeauftragte ihre Aufgaben effektiv ausführen können, sind umfassende Untersuchungsbefugnisse und eine angemessene Ausstattung notwendig. Zudem müssen sie als Anlaufstellen für Beschwerden bekannter werden. Dies sind die zentralen Ergebnisse der Analyse, die das Deutsche Institut für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erstellt hat.

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Empfehlungen für zukünftige Stellen

Im Hinblick auf die aktuellen Pläne der Ampel-Koalition zur Einrichtung einer Beauftragtenstelle für die Polizeien des Bundes empfiehlt die Analyse, ein Akteneinsichtsrecht aller Polizeibeauftragten in der Strafprozessordnung zu verankern. Zudem sollten die Stellen ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten, um die Vertraulichkeit von Beschwerden und Hinweisen umfassend zu schützen.

Polizei-Beschwerdestellen als Ergänzung zu Petitionsausschüssen

Die Polizeibeauftragten werden als Ombudsstellen bezeichnet und ergänzen die Arbeit der Petitionsausschüsse. Sie können eine stärkere Verfahrensbeteiligung der Betroffenen erreichen und tragen somit zum präventiven Menschenrechtsschutz bei. Dennoch wenden sich Menschen mit geringer Beschwerdemacht nur selten an die Stellen. Es sollten daher Angebote entwickelt werden, um diese Menschen besser zu erreichen.

Weitere Diskussion notwendig

Um strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibeamte unabhängig von der Polizei zu ermitteln, bedarf es anderer institutioneller Vorkehrungen. Darüber gilt es weiterhin zu diskutieren. Die Polizeibeauftragten können jedoch insbesondere zum präventiven Menschenrechtsschutz einen wichtigen Beitrag leisten. Dabei sollten sie sich auch mit schwerwiegenden, strafrechtlich relevanten Fällen befassen können. Ihre Zuständigkeit darf auch während laufender Strafverfahren nicht unterbrochen werden. Akteneinsichtsrechte sollten ihnen auch in dieser Phase gewährt werden.

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Über das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige Menschenrechtsinstitution und fungiert als nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien. Es hat die Aufgabe, den Schutz der Menschenrechte in Deutschland zu fördern und zu überwachen. Das Institut unterstützt Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung von Menschenrechten.

Pressekontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

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