Standortfördergesetz beschlossen: Bundestag ebnet Weg für private Milliarden-Investitionen in Erneuerbare Energien

Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Der Bundestag hat das Standortfördergesetz beschlossen, um privates Kapital für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu mobilisieren. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft ZIA begrüßt die Entscheidung als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Für das Inkrafttreten ist nun noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Inhaltsverzeichnis

– Das Standortfördergesetz wurde am 19.12.2025 vom Bundestag beschlossen.
– Es mobilisiert privates Kapital für Investitionen in Erneuerbare Energien.
– Das Gesetz erleichtert Investitionen durch Abbau regulatorischer Hemmnisse.

Bundestag beschließt Standortfördergesetz für mehr Klimainvestitionen

Der Bundestag hat das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet.* Das Gesetz zielt darauf ab, privates Kapital für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu mobilisieren.* Es soll den Finanzmarkt klimafreundlicher gestalten und Deutschland für zukunftsorientierte Investoren attraktiver machen.* Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert nun die Zustimmung des Bundesrates.*

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt den Beschluss.*

ZIA-Präsidentin Iris Schöberl kommentiert die Entscheidung:
„Wir freuen uns, dass das Gesetz eine weitere Hürde genommen hat. Es erleichtert Investitionen von Immobilien- und Infrastrukturfonds in Erneuerbare Energien und in die dazugehörige Infrastruktur und trägt dazu bei, den Finanzmarkt klimafreundlicher zu machen.“

„Das macht Deutschland attraktiver für zukunftsorientierte Investoren – auch damit tragen wir zur Erreichung der Klimaziele bei.“

Die konkreten Änderungen im Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz bringt eine Reihe präziser rechtlicher Anpassungen, die aufsichtsrechtliche und steuerliche Hürden für Investitionen abbauen sollen. Der Gesetzgebungsprozess startete mit einem Beschluss des Bundeskabinetts am 10. September 2025* Nach der parlamentarischen Beratung, in der die Regierungsbegründung den Abbau von Investitionshemmnissen im Investmentsteuer- und Kapitalanlagegesetzbuch erläuterte (Stand: 20.11.2025*), folgte der Bundestagsbeschluss am 19. Dezember 2025*. Die konkreten Änderungen lassen sich in zwei Hauptbereiche gliedern.

Steuer- und Aufsichtsrecht

Im Steuerrecht setzt das Gesetz gezielte Erleichterungen. So wird die Gewerbesteuerfreiheit auf Fondsebene ausgeweitet. Künftig gilt sie auch für Einnahmen aus Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften und an Gesellschaften, deren Geschäftsgegenstand die Bewirtschaftung erneuerbarer Energien ist (Stand: 10.09.2025*). Diese Änderung zielt direkt darauf ab, Investitionen in diese Zukunftsfelder attraktiver zu machen.

Parallel dazu schafft das Gesetz mehr Flexibilität im Aufsichtsrecht. Es ermöglicht Investmentfonds künftig, sich im rechtlich zulässigen Rahmen als Mitunternehmer an gewerblich tätigen Personengesellschaften zu beteiligen, ohne ihren privilegierten Status als Investmentfonds nach dem Investmentsteuergesetz zu verlieren (Stand: 10.09.2025*). Diese Anpassung eröffnet Fonds neue Kooperations- und Investitionsmodelle.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Entbürokratisierung. Das Gesetz streicht das sogenannte Millionenkreditmeldewesen sowie weitere Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten im Finanzmarktbereich (Stand: 10.09.2025*). Diese Maßnahme soll Verwaltungsaufwand reduzieren und damit die Rahmenbedingungen für Finanzmarktakteure spürbar verbessern.

Änderungen für REITs und Fonds

Für Real-Estate-Investment-Trusts (REITs) enthält das Gesetz signifikante Erweiterungen ihres Geschäftsfelds. Der Unternehmensgegenstand von REIT-Aktiengesellschaften wird um den Betrieb von Anlagen zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien sowie von Ladeinfrastruktur erweitert, sofern diese in unmittelbarem baulichen Zusammenhang mit den REIT-Immobilien steht (Stand: 10.09.2025*). Damit können REITs künftig direkt in Photovoltaikanlagen auf ihren eigenen Gebäuden oder Ladepunkte in ihren Parkhäusern investieren und betreiben.

Zudem wird eine weitere Hürde abgebaut: Die Beteiligungspflicht der REIT-AG an der mit der Bewirtschaftung beauftragten Dienstleistungsgesellschaft soll von bisher 100 Prozent auf 25 Prozent abgesenkt werden (Stand: 10.09.2025*). Diese Regelung gibt REITs mehr betriebliche Flexibilität und erleichtert die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern. Zusammengenommen sollen diese Änderungen, wie der ZIA betont, gezielt institutionelles und privates Kapital für die Energiewende mobilisieren.

Investitionszahlen: Wo stehen Erneuerbare heute?

Um die Bedeutung des Standortfördergesetzes (StoFöG) einordnen zu können, lohnt ein Blick auf die aktuelle Investitionslage. Die Zahlen zeigen, in welchem finanziellen Rahmen sich der Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland bewegt.

Investitionsvolumen 2023

Im Jahr 2023 flossen in Deutschland rund 32,6 Milliarden Euro in Anlagen für erneuerbare Energien (Stand: 15.02.2024, Quelle: Umweltbundesamt)*. Den größten Anteil daran hatte die Windenergie mit Investitionen von etwa 18,6 Milliarden Euro. Auf die Photovoltaik entfielen 9,5 Milliarden Euro. Diese Summen verdeutlichen die bereits beträchtliche wirtschaftliche Dynamik im Sektor, bevor das StoFöG in Kraft tritt.

Regierungsziel: Kapitalmobilisierung

Vor diesem Hintergrund zielt das Gesetz darauf ab, zusätzliches privates Kapital zu mobilisieren. Es ist Teil eines Sofortprogramms der Bundesregierung vom 28. Mai 2025, mit dem gezielt mehr privates Kapital für Infrastruktur, erneuerbare Energien sowie für Wagnis- und Wachstumskapital erschlossen werden soll (Stand: 10.09.2025, Quelle: Bundesregierung)*. Die konkrete Wirkung des StoFöG wird sich daran messen lassen, ob es gelingt, diese Investitionsströme signifikant zu verstärken und die bestehenden Volumen nachhaltig zu erhöhen.

Reaktionen: Zustimmung und Kritik

Das Standortfördergesetz stößt in der Wirtschaft auf ein geteiltes Echo. Während Branchenverbände die grundsätzliche Stoßrichtung begrüßen, äußern andere Akteure deutliche Bedenken zu Bürokratie und zeitlicher Wirkung. Die Debatte zeigt, dass der Erfolg des Gesetzes maßgeblich von seiner konkreten Umsetzung abhängen wird.

Verbände sehen Chancen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte das Gesetz und den parallel geplanten Deutschlandfonds am 19.12.2025. Zugleich mahnte der Verband, dass die konkrete Ausgestaltung der Förderinstrumente und administrativen Anforderungen über die tatsächliche Investitionswirkung entscheiden werde (Stand: 19.12.2025)*.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bewertet das Gesetz als klares Signal für den Investitionsstandort. ZIA-Präsidentin Iris Schöberl betonte in der Pressemitteilung vom 19.12.2025: „*Wir freuen uns, dass das Gesetz eine weitere Hürde genommen hat. Das Gesetz schafft die Möglichkeit, privates Kapital für Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur zu mobilisieren.

Bedenken zu Bürokratie und Wirkung

Gleichzeitig gibt es kritische Stimmen, die auf mögliche Fallstricke hinweisen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisierte bereits im Vorfeld, dass zusätzliche Berichtspflichten, Compliance- und Dokumentationsanforderungen für Fonds, die neben Immobilien auch in Infrastruktur und Erneuerbare investieren, den administrativen Aufwand erheblich erhöhen könnten. Der BEE forderte deshalb, die Vorgaben zweckmäßig und proportional auszugestalten, damit der Fokus auf tatsächlichen Investitionen in die Energiewende nicht durch unnötige Bürokratie abgeschwächt wird.

Aus Sicht des Mittelstands sieht die Bilanz weniger positiv aus. Der Mittelstandsbund bewertete das Standortfördergesetz als enttäuschend und argumentierte, dass wesentliche Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erst mit zeitlicher Verzögerung greifen würden. Daher seien kurzfristig kaum Investitionsimpulse zu erwarten.

Die zentralen Positionen im Überblick:

  • Pro: Das Gesetz wird als wichtiger Schritt gesehen, um privates Kapital für die Energiewende zu mobilisieren und den Finanzmarkt klimafreundlicher auszurichten.*
  • Contra: Kritiker befürchten einen erhöhten bürokratischen Aufwand für Investoren und bezweifeln eine kurzfristige spürbare Entlastungswirkung für die mittelständische Wirtschaft.*

    Ausblick: Die Umsetzung entscheidet über den Erfolg

Das Standortfördergesetz hat mit dem Bundestagsbeschluss am 19. Dezember 2025 eine entscheidende Hürde genommen. Die tatsächliche Wirkung für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur hängt nun von der konkreten Umsetzung ab. Der formale nächste Schritt ist die erforderliche Zustimmung des Bundesrates. Erst danach können die geplanten Maßnahmen in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten.

Laut der Regierungsbegründung zum Gesetz, die am 20. November 2025 veröffentlicht wurde, sollen insbesondere Investmentfonds stärker in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. Dafür werden Investitionshemmnisse im Investmentsteuer- und Kapitalanlagegesetzbuch abgebaut. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist jedoch keine reine Formsache. Die Praxis wird zeigen, ob der Bürokratieabbau überwiegt oder neue Verwaltungslasten entstehen.

Nächste Schritte

Das Gesetzgebungsverfahren folgte einer klaren zeitlichen Abfolge: Nach der Beschlussfassung im Bundeskabinett am 10. September 2025 und der Veröffentlichung der ausführlichen Regierungsbegründung am 20. November 2025 stimmte der Bundestag dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zu. Damit liegt der Fokus nun auf der Länderkammer. Die Zustimmung des Bundesrates ist der letzte formale Schritt, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Dieser Prozess bestimmt den Zeitpunkt, ab dem Investoren mit den neuen Regelungen planen können.

Kritische Punkte für die Umsetzung

Nach dem Inkrafttreten rücken drei zentrale Fragen in den Vordergrund, die den Erfolg des Gesetzes maßgeblich beeinflussen werden:

  1. Der Umfang der steuerlichen Erleichterungen: Wie konkret gestalten sich die steuerlichen Anreize für Fonds und REITs? Die Attraktivität für privates und institutionelles Kapital hängt direkt von der finanziellen Ausgestaltung dieser Regelungen ab.
  2. Die Ausgestaltung der Berichtspflichten: Das Gesetz verspricht Entbürokratisierung, etwa durch die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens. Gleichzeitig könnten neue Berichtsanforderungen, beispielsweise im Kontext nachhaltiger Investitionen, entstehen. Das genaue Maß an administrativem Aufwand für Investoren wird sich erst in der Anwendung zeigen.
  3. Die Umsetzung in Verwaltungsakten: Gerade bei spezifischen Regelungen wie denen für REITs (Real Estate Investment Trusts) entscheidet die Auslegung durch Finanzverwaltungen und Aufsichtsbehörden über die praktische Handhabbarkeit. Klare und investorenfreundliche Verwaltungsvorgaben sind für einen reibungslosen Investitionsfluss unerlässlich.

Die eigentliche Investitionswirkung des Standortfördergesetzes wird sich nicht am Tag der Zustimmung des Bundesrates messen lassen, sondern in den Monaten und Jahren danach. Sie steht und fällt mit der Detailarbeit in Steuerrichtlinien, Verwaltungspraxis und der daraus resultierenden Planungssicherheit für die Wirtschaft.

Redaktionsempfehlung für ein mögliches Folge-Interview:

  1. Welchen Zeitplan für die Behandlung und mögliche Zustimmung im Bundesrat rechnen Sie aktuell?
  2. Mit welchem konkreten Volumen an zusätzlichen Investments in Erneuerbare-Energien-Projekte rechnen Sie infolge der steuerlichen Erleichterungen für Fonds?
  3. Sehen Sie die Gefahr, dass der administrative Aufwand durch neue Berichtspflichten die vereinfachten Meldeverfahren wieder zunichtemacht?

Die nachfolgenden Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA).

Weiterführende Quellen:

9 Antworten

  1. „Ich habe von den hohen Investitionszahlen in Erneuerbare gehört und finde das echt ermutigend! Was denkt ihr über die Rolle der Politik bei der Förderung dieser Entwicklung? Ist genug getan worden oder braucht es mehr Engagement?“

  2. „Die Entbürokratisierung ist super wichtig! Wenn es weniger Papierkram gibt, sollte das mehr Leute motivieren zu investieren. Wie seht ihr die Umsetzung dieser Maßnahmen? Glaubt ihr an einen echten Wandel?“

    1. „Ich hoffe wirklich auf positive Veränderungen! Aber man muss auch kritisch bleiben und genau hinschauen, ob es nicht doch neue bürokratische Hürden gibt.“

  3. Ich denke auch, dass die steuerlichen Erleichterungen eine gute Idee sind! Aber wie wirkt sich das auf kleine Unternehmen aus? Werden sie auch von diesen Änderungen profitieren können?

    1. Das ist eine berechtigte Frage! Der Mittelstandsbund hat ja kritisiert, dass sie nicht genug Unterstützung bekommen. Was sollten wir als Gesellschaft tun, um sie zu unterstützen?

    2. Ich glaube, wenn wir mehr in die Infrastruktur investieren, könnte das langfristig allen helfen! Welche konkreten Projekte wären denn sinnvoll für die nächste Zeit?

  4. Das Gesetz scheint ein guter Schritt in Richtung Klimaschutz zu sein. Ich frage mich jedoch, wie lange es dauert, bis wir echte Ergebnisse sehen werden. Gibt es schon Prognosen zu den Investitionen für das nächste Jahr?

    1. Ja, ich habe auch gehört, dass es viele Hürden gibt. Vielleicht könnte eine vereinfachte Berichterstattung helfen? Wer hat Erfahrungen mit den bisherigen Anforderungen?

  5. Ich finde das Standortfördergesetz echt wichtig für die Zukunft! Es hilft, mehr Geld in erneuerbare Energien zu stecken. Aber was denkt ihr über die Bürokratie, die damit kommen könnte? Könnte das nicht alles wieder komplizierter machen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​