Stärkung des Schutzes für obdachlose Frauen am Internationalen Frauentag

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 06.03.2023
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Deutsches Institut für Menschenrechte fordert mehr Schutz und Unterstützung für wohnungslose Frauen zum Internationalen Frauentag

Berlin – Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr Schutz und Unterstützung für wohnungslose Frauen. Laut Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, sind wohnungslose Frauen anders als wohnungslose Männer von Gewalt betroffen und benötigen deshalb spezifische Maßnahmen. “Dabei muss der Staat geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen und niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote sicherstellen”, so Rudolf.

Frauen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, leben oft in Notunterkünften, auf der Straße oder bei Freunden und Bekannten. Diese sogenannte verdeckte Wohnungslosigkeit ist insbesondere bei Frauen häufig und macht sie abhängig von ihren Gastgeberinnen und Gastgebern. Die Beziehungen werden dabei oft ausgenutzt und führen zu Gewalterfahrungen und Übergriffen, die für wohnungslose Frauen zum Alltag gehören.

Die Gewalterfahrungen von wohnungslosen Frauen werden durch das Zusammentreffen von Diskriminierungsmerkmalen wie Alter, Behinderungen, Migrationshintergrund oder transgender-Identität noch verschärft. Nach dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung sind alle wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft sehr stark von Gewalt betroffen. Frauen erleben dabei häufiger verbale Gewalt und wesentlich häufiger sexualisierte Gewalt. Mehr als die Hälfte der befragten Frauen, die auf der Straße leben, gab an, von Belästigungen, Übergriffen oder Vergewaltigung betroffen zu sein.

Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte fordert deshalb eine Geschlechterperspektive beim Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit sowie die Beteiligung von wohnungslosen Menschen, insbesondere Frauen, bei seiner Ausarbeitung. Das Institut setzt sich außerdem für die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats ein, die Deutschland seit fünf Jahren verpflichtet, alle Menschen vor Gewalt zu schützen.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 I Mobil: 0160 966 50083
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Schutz für wohnungslose Frauen verstärken / Internationaler Frauentag am 8. März
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Weitere Informationen über den Verband

– Es handelt sich um das “Deutsche Institut für Menschenrechte”
– Es ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution
– Es wurde im Jahr 2001 auf Basis des Pariser Abkommens eingerichtet
– Das Institut hat seinen Sitz in Berlin
– Mitglied im Institut sind Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen wie Wissenschaft, Justiz und Zivilgesellschaft
– Das Institut hat eine Doppelfunktion als nationale Menschenrechtsinstitution sowie als Nationalstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
– Als nationale Menschenrechtsinstitution hat es die Aufgabe, die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zu fördern und zu schützen sowie Empfehlungen an den Gesetzgeber zu geben.
– Das Institut erhält eine staatliche Grundfinanzierung sowie zusätzliche Mittel aus Spenden und Projektförderungen
– Im Jahr 2020 hatte das Institut 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
– Der Vorstand des Instituts wird alle sechs Jahre neu gewählt.

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