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Stadien der EM 2024: Erbbaurecht als Key-Faktor

Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien basieren auf Pachtgrundstücken

Berlin, 02.07.2024 – Eine aktuelle Recherche des Deutschen Erbbaurechtsverbands zeigt: Vier der zehn Stadien, in denen derzeit die Fußball-Europameisterschaft 2024 ausgetragen wird, stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken. Dazu gehören prominente Spielstätten wie die Munich Football Arena und das Volksparkstadion in Hamburg. Das Erbbaurecht trennt dabei das Eigentum am Grundstück von dem an den darauf stehenden Gebäuden und ermöglicht Städten wie München strategische Kontrolle und Einnahmen durch Erbbauzinsen. „Erbbaurechte sichern den Vereinen langfristige Planungssicherheit und eigentumsgleiche Rechte“, erklärt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands.

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Bremen (VBR). Aktuell begeistert die Fußball-EM 2024 Tausende von Fans in ganz Deutschland. Doch kaum einer weiß, dass einige der Stadien, in denen die spannenden Spiele ausgetragen werden, auf einem besonderen rechtlichen Konstrukt stehen: dem Erbbaurecht. Nach neuesten Recherchen des Deutschen Erbbaurechtsverbands befinden sich vier von zehn EM-Stadien auf solchen Grundstücken.

Aber was bedeutet das genau? Bei einem Erbbaurecht ist das Eigentum am Grundstück vom Eigentum an den darauf errichteten Gebäuden getrennt. Ein prominentes Beispiel ist die „Allianz Arena“ – während der EM besser bekannt als „Munich Football Arena“. Die Arena selbst gehört der Allianz Arena München Stadion GmbH, welche vollständig im Besitz der FC Bayern München AG ist. Das Gelände hingegen gehört der Stadt München.

Insgesamt handelt es sich bei vier bedeutenden EM-Spielstätten um Erbbaurechtsgrundstücke. Neben der Münchner Arena zählen dazu auch die Düsseldorf Arena, die Stuttgart Arena und das Volksparkstadion in Hamburg.

„Erbbaurechte für Fußballstadien sind in Deutschland keine Seltenheit“, erklärt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Häufig möchten die Städte aus strategischen Gründen Eigentümer des Grundstücks bleiben. Außerdem erzielen sie durch den Erbbauzins weiterhin Einnahmen und können die Nutzung des Grundstücks vertraglich regeln.“ Diese Regelung ermöglicht den Kommunen zudem einen wichtigen Einfluss, gerade wenn das Stadion oder das Grundstück eine große Bedeutung für die Stadt hat.

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Auf der anderen Seite gewinnen die Vereine durch das Erbbaurecht ein eigentumsgleiches Nutzungsrecht sowie langfristige Planungssicherheit, denn solche Verträge laufen üblicherweise über mehrere Jahrzehnte. Ein solches Modell bietet also Vorteile auf beiden Seiten.

Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt seit seiner Gründung im Jahr 2013 die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland und fungiert dabei als wichtiger Ansprechpartner für Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung. Die Organisation setzt sich parteipolitisch neutral für die Belange ihrer Mitglieder ein, zu denen namhafte Erbbaurechtsausgeber und Dienstleister zählen. Der Verband steht unter der Leitung von Präsident Ingo Strugalla und Geschäftsführer Dr. Matthias Nagel, die beide mit ihrer Expertise und Erfahrung maßgeblich zur Verwirklichung der Ziele beitragen.

In einer Zeit, in der sportliche Großereignisse wie die Fußball-EM sowohl wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Bedeutung haben, rücken solche Hintergrundinformationen in den Vordergrund. Sie zeigen, wie unterschiedliche Interessen miteinander verknüpft und welche rechtlichen Grundlagen dabei ins Spiel gebracht werden. Dieser Mix aus Sport, Recht und Wirtschaft verschafft dem Leser ein tieferes Verständnis dafür, welche Mechanismen hinter den Kulissen ablaufen, damit solche spektakulären Veranstaltungen überhaupt möglich werden.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
  • Allianz Arena München Stadion GmbH
  • FC Bayern München AG
  • Stadt München
  • Düsseldorf Arena
  • Munich Football Arena
  • Stuttgart Arena
  • Volksparkstadion in Hamburg
  • Dr. Matthias Nagel (Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands)
  • Ingo Strugalla (Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands)
  • CCAW PR und Text

Meldung einfach erklärt

Beitrag des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V. vom 02.07.2024

– Datum und Uhrzeit: 2. Juli 2024, 09:12 Uhr
– Herausgeber: Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.

Bild:

– Das Bild zeigt Stadien

Dokument:

– Name des Dokuments: PM_Erbbaurechtsverband_Stadien.pdf
– Format: PDF
– Größe: 248 kB

Titel der Pressemitteilung:

Ohne Erbbaurecht keine EM:
Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

Worum geht es?

– Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet in Deutschland statt.
– Von den zehn Stadien in Deutschland, vier stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken.
– Das heißt, das Grundstück gehört einer anderen Person oder Institution als das Stadion selbst.

Was sind Erbbaurechtsgrundstücke?

– Bei einem Erbbaurecht sind das Grundstück und das Gebäude darauf im Eigentum von verschiedenen Eigentümern.

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Beispiel:

– Die “Allianz Arena” in München gehört der Allianz Arena München Stadion GmbH.
– Das Grundstück gehört aber der Stadt München.

Welche Stadien haben ein Erbbaurecht?

1. Düsseldorf Arena
2. Munich Football Arena (München)
3. Stuttgart Arena
4. Volksparkstadion (Hamburg)

Warum nutzen Städte Erbbaurechte für Stadien?

– Strategische Gründe: Städte möchten oft das Eigentum am Grundstück behalten.
– Einnahmen: Städte verdienen durch den Erbbauzins Geld.
– Einfluss: Städte können die Nutzung des Grundstücks bestimmen.

Vorteile für Vereine:

– Eigentumsgleiches Recht: Vereine bekommen Rechte, die fast wie Eigentum sind.
– Planungssicherheit: Diese Rechte gelten meistens für viele Jahrzehnte.

Wer ist der Deutsche Erbbaurechtsverband?

– Gegründet: 2013
– Mitglieder: Erbbaurechtsausgeber und Dienstleister aus ganz Deutschland.
– Aufgabe: Der Verband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber gegenüber der Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung.
– Unabhängig und neutral: Der Verband ist parteipolitisch unabhängig und nicht gewinnorientiert.

Wichtige Personen:

– Präsident: Ingo Strugalla
– Geschäftsführer: Dr. Matthias Nagel

Kontakt:

– Medienkontakt: CCAW PR und Text
– Telefon: 040 609 4399-30
– E-Mail: derv@ccaw-pr.de

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7 Antworten

  1. Da sieht man wieder wie viel hinter solchen Großereignissen steckt. Soviel Organisation und Gesetzeszeug.

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