– Vier von zehn EM-Stadien in Deutschland stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken.
– Erbbaurecht trennt Grundstückseigentum der Städte vom Stadiongebäudeeigentum der Vereine.
– Städte sichern Einfluss und Erbbauzinsen, Vereine erhalten langfristige Nutzungsrechte.
Fußball-EM 2024: Vier Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken
Aktuell begeistert die Fußball-EM 2024 Tausende Fans in ganz Deutschland – doch ein spannendes Detail bleibt vielen verborgen: Vier von zehn EM-Stadien befinden sich auf Grundstücken, die im Erbbaurecht vergeben sind. Dieses rechtliche Konstrukt trennt das Eigentum am Grundstück vom Eigentum an den darauf errichteten Gebäuden. So gehört beispielsweise die „Allianz Arena“, während der EM besser bekannt als „Munich Football Arena“, zwar der Allianz Arena München Stadion GmbH, die wiederum vollständig im Besitz der FC Bayern München AG ist. Das Gelände selbst hingegen gehört der Stadt München.
Neben der Münchner Arena zählen auch die Stadionstandorte in Düsseldorf, Stuttgart und Hamburg – das Volksparkstadion – zu den Erbbaurechtsgrundstücken mit großer sportlicher Bedeutung. Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands, betont: „Erbbaurechte für Fußballstadien sind in Deutschland keine Seltenheit.“ Die Städte wählen diese Regelung oft bewusst, um strategisch Eigentümer des Grundstücks zu bleiben und durch den Erbbauzins weiterhin Einnahmen zu erzielen. Außerdem können sie so die Nutzung des Grundstücks vertraglich regeln.
Das Erbbaurecht bietet den Kommunen damit einen entscheidenden Einfluss – gerade wenn ein Stadion oder das Grundstück für die Stadt eine hohe Bedeutung hat. Für die Vereine bringt dieses Modell ein eigentumsgleiches Nutzungsrecht sowie langfristige Planungssicherheit, denn Erbbaurechtsverträge laufen üblicherweise über mehrere Jahrzehnte. Dieses Gleichgewicht bietet somit Vorteile für beide Seiten und sichert den reibungslosen Betrieb bedeutender Sportstätten bei der EM 2024.
Das Erbbaurecht: Schlüssel für urbane Entwicklung und Sportinfrastruktur
Das Erbbaurecht verbindet zweierlei Welten: urbane Stadtentwicklung und den Organisationsbereich des Sports. Es bietet eine flexible Lösung, die besonders bei groß angelegten Projekten wie dem Bau von Stadien an Bedeutung gewinnt, aber ebenso im Wohnungsbau und bei Infrastrukturvorhaben immer stärker ins Blickfeld rückt. Anders als ein klassisches Eigentumsmodell ermöglicht es, Grundstücke in kommunaler Hand zu belassen und gleichzeitig langfristige Nutzungsrechte an Vereine oder Investoren zu vergeben. Dies eröffnet Spielräume für strategisches Handeln und nachhaltige Stadtplanung.
Für Kommunen liegt ein signifikanter Vorteil darin, mit dem Erbbaurecht Steuerungsinstrumente zu behalten: Sie können die Entwicklung ihrer Flächen aktiv mitgestalten und gleichzeitig wichtige soziale Ziele verfolgen, etwa bezahlbaren Wohnraum zu fördern oder gemeinwohlorientierte Sportanlagen sicherzustellen. Auch Vereine profitieren von dieser Konstellation, weil sie Planungssicherheit für Jahrzehnte erhalten, ohne die oft hohen Grundstückskosten in voller Höhe tragen zu müssen. Daraus entsteht eine Win-win-Situation, die sowohl den städtischen Wachstum sowie die gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
Warum das Erbbaurecht mehr als eine Eigentumsfrage ist
Das Erbbaurecht entfaltet seine Wirkung auf mehreren Ebenen:
- Stadtentwicklung: Es ermöglicht Kommunen, urbane Räume gezielt zu entwickeln und den Charakter ihrer Stadtquartierräume durch klare Nutzungsauflagen zu steuern.
- Wirtschaftliche Planung: Für Vereine und Investoren bedeutet es finanzielle Entlastung durch reduzierte Anfangsinvestitionen, was gerade im Sportbereich die Realisierung großer Projekte erleichtert.
- Soziale Verantwortung: Durch erdachte Erbbaurechtsverträge lassen sich soziale Aspekte wie die Förderung des Breitensports oder die Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gezielt verankern.
- Langfristige Nutzungssicherheit: Eine Laufzeit von oft mehreren Jahrzehnten sichert eine stabile Planungsperspektive und betriebliche Kontinuität.
Diese Kombination macht das Erbbaurecht zu einem strategischen Instrument mit Flexibilität, das klassische Eigentumsmodelle ergänzt und vielfach ersetzt.
Auch die Zukunft verspricht eine verstärkte Bedeutung des Erbbaurechts – nicht nur bei Sportimmobilien, sondern ebenso in neuen urbanen Kooperationsmodellen zwischen Kommunen, privaten Akteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diskurse über nachhaltige Stadtentwicklung, sozialverträgliches Bauen und die Sicherung öffentlicher Interessen lassen darauf schließen, dass das Erbbaurecht sich als bewährte Brücke zwischen öffentlichem Steuerungswunsch und privater Nutzung weiter etablieren wird. Damit bleibt es ein spannendes Modell, dessen Potenziale in kommenden Debatten noch intensiver ausgelotet werden.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
7 Antworten
Warum sollen die Vereine nicht einfach das ganze Grundstuck kaufen? Immer diese Komplizierte Lösunge.
Hauptsache wir kriegen geile spiele zu sehen! der rest is mir eig egal.
Also ich wusste garnicht das es sowas wie Erbbaurecht gibt für Stadien. Klingt irgendwie kompliziert.
Is echt krass, nie von gehört vorher. Warum mach man das so?
Da sieht man wieder wie viel hinter solchen Großereignissen steckt. Soviel Organisation und Gesetzeszeug.
Ohne sowas gäbe es keine EM bei uns? Ist das dann gut oder schlecht? ich versteh nicht ganz
Schätze mal es is gut, weil die Städte haben ja auch Vorteile davon.