Im Spitzensport soll künftig weniger nebeneinander entschieden werden. Der Bund will Förderung, Zuständigkeiten und Schutzregeln in einem neuen Rahmen bündeln. Ob daraus tatsächlich mehr Tempo und Verlässlichkeit entstehen, zeigt sich aber erst im Alltag der Verbände, Athleten und Förderstellen.
Was die neue Spitzensport-Agentur verändern soll
Mit der Zustimmung des Sportausschusses des Bundestags zum geänderten Sportfördergesetz rückt die nächste Strukturreform im deutschen Spitzensport näher. Kern der Reform ist eine neue Spitzensport-Agentur, die die Bundesförderung bündeln, Entscheidungswege vereinfachen und Verfahren beschleunigen soll.
Für viele Sportorganisationen ist das vor allem eine Frage der Zuständigkeiten. Wenn Entscheidungen tatsächlich gebündelt werden, könnten Anträge und Abstimmungen kürzer ausfallen. Ob das gelingt, hängt jedoch davon ab, wie die neue Agentur organisiert wird und wie viel Einfluss sie im Verhältnis zu Ministerien, Verbänden und weiteren Gremien erhält.
Im Stiftungsrat, also dem Aufsichtsgremium der künftigen Struktur, soll der organisierte Sport stärker vertreten sein. Geplant sind vier von zehn Sitzen für den organisierten Sport. Hinzu kommt ein Sitz für die Athletinnen- und Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes.
Damit greift der Gesetzgeber eine zentrale Forderung aus dem Sport auf: Wer die Förderpraxis kennt, soll auch bei Entscheidungen mitreden. Ein Selbstläufer ist das noch nicht, aber es wäre ein spürbarer Unterschied zu Strukturen, in denen Sportvertreter bisher nur am Rand beteiligt waren.
Warum die Reform auch für Nachwuchs und Vereine relevant ist
Der Bayerische Landes-Sportverband sieht in dem Gesetz mehr als eine Verwaltungsreform für den Bund. Aus Sicht des Verbands bietet die Neuregelung die Chance, den Weg junger Talente vom Verein über den Verband bis in den Spitzensport besser abzusichern.
„Mit dem Sportfördergesetz bietet sich die Chance, den deutschen und bayerischen Nachwuchsleistungssport sowie den Spitzensport nachhaltig zu stärken“, erklärt BLSV-Präsident Jörg Ammon.
Für Vereine und Landesstrukturen ist das relevant, weil viele Karrieren nicht im Bundesprogramm beginnen, sondern in lokalen Trainingsgruppen, an Stützpunkten und in Kooperationen zwischen Schule, Verein und Verband. Genau diese Schnittstellen wollen die Landessportbünde nach ihren jüngsten Forderungen ausdrücklich gestärkt sehen.
In Bayern kommt hinzu: Der Freistaat trennt Spitzensport und Nachwuchsleistungssport klar und stellt für den Nachwuchsleistungssport nach eigenen Angaben jährlich über 20 Millionen Euro bereit. Das zeigt, wie unterschiedlich die Förderlogik auf Landes- und Bundesebene bislang angelegt ist. Für den Bund bleibt damit die Aufgabe, seine neue Struktur so auszugestalten, dass sie zu den bestehenden Landeswegen passt.
„Das Sportfördergesetz eröffnet die Chance, die Spitzensportförderung in Deutschland grundlegend zu modernisieren“, sagt Prof. Dr. Susanne Burger, Vorsitzende der BLSV-Geschäftsführung.
Ob diese Modernisierung im Alltag ankommt, wird sich daran messen lassen, ob Vereine, Stützpunkte und Verbände tatsächlich weniger Zeit mit Abstimmung und mehr Zeit mit Sport verbringen.
Safe Sport wird Teil der Förderlogik
Ein zweiter zentraler Punkt der Reform ist der Schutz im Sport. Mit der gesetzlichen Verankerung des Zentrums für Safe Sport und der ab 2029 geltenden Verknüpfung von Förderung und Safe-Sport-Code wird der Schutz vor Gewalt und Fehlverhalten stärker an die Förderbedingungen gekoppelt.
Der Safe-Sport-Code ist ein Regelwerk für einen sicheren und verantwortungsvollen Sportbetrieb. Für Verbände und Organisationen bedeutet das voraussichtlich: Schutzstandards, Zuständigkeiten und Meldewege werden wichtiger und müssen nachweisbar funktionieren. Der Schutzaspekt gehört damit fest zur Förderlogik.
Bei einer Anhörung im Umfeld der parlamentarischen Beratungen hatten Athletenvertretung und Aufarbeitungskommission zugleich auf Lücken bei Mitbestimmung und Safe-Sport-Standards hingewiesen. Sie forderten verbindlichere Schutz- und Beteiligungsregeln. Dass diese Kritik parallel zur Reform weiter im Raum steht, zeigt: Die neue Struktur ist auf dem Weg, aber fachlich und politisch noch nicht abgeschlossen.
Die Geldfrage bleibt der Prüfstein
Trotz der Einigung bleiben aus Sicht des organisierten Sports wichtige Punkte offen. Besonders umstritten ist, dass eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes fehlt. Genau diese Zusage hätte langfristig mehr Planungssicherheit schaffen können.
Auch beim Bürokratieabbau bleibt die Reform hinter den eigenen Ansprüchen zurück, wie der BLSV kritisiert. Der Verband verweist darauf, dass die Chance verpasst worden sei, eine Festbetragsfinanzierung als Regelfall zu etablieren. Gemeint ist damit ein Modell, bei dem bestimmte Förderbeträge fest zugesagt werden, statt sie immer wieder neu auszuhandeln. Für Verbände kann das den Aufwand senken; gesichert ist das mit dem neuen Gesetz aber nicht.
Ein Blick in den Haushaltsentwurf 2026 zeigt die aktuelle Finanzlage: Für den Sport sind 349,95 Millionen Euro vorgesehen, für die neue Agentur 500.000 Euro und für das Zentrum Safe Sport 2,81 Millionen Euro. Das sind wichtige Haushaltsansätze, aber keine Antwort auf die Frage, wie dauerhaft das System finanziert werden soll.
Gerade für kleinere und mittelgroße Verbände ist das entscheidend. Sie spüren zusätzliche Verfahren meist schneller, weil dort viele Aufgaben auf wenigen Schultern liegen. Wenn die neue Struktur wirklich entlasten soll, muss sie sich an dieser Stelle erst noch bewähren.
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Mit dem Sportfördergesetz ist der politische Rahmen gesetzt. Jetzt geht es darum, ob die Reform in Verfahren, Zuständigkeiten und Finanzierung belastbar umgesetzt wird.
Für Vereine, Verbände und Athletenvertretungen ist das mehr als eine Formalie. Wenn Entscheidungen schneller fallen, Schutzstandards greifen und die Beteiligung des Sports tatsächlich Gewicht bekommt, könnte sich der Alltag spürbar verändern. Bleiben die offenen Punkte jedoch ungelöst, droht der neue Rahmen vor allem zusätzliche Reibung.
Am Ende wird sich die Reform daran messen lassen, ob sie Talente fördert, ohne neue Unklarheit zu schaffen. Genau dort zeigt sich, ob aus dem Gesetz ein tragfähiges System wird.
Quellen
- Bundestag: Zustimmung des Sportausschusses zum geänderten Sportfördergesetz
- Bundestagsdrucksache zum Sportfördergesetz und zur Spitzensport-Agentur
- Konferenz der Landessportbünde zu Nachwuchsleistungssport und Schnittstellen
- Athleten Deutschland: Hinweise zu Mitbestimmung und Safe Sport in der Anhörung
- Bayern: Informationen zum Nachwuchsleistungssport