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Sportfördergesetz: Mehr Schutz und Individualförderung, aber die Mitbestimmung bleibt Streitpunkt

Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat am 8. Juli 2026 mehrere Änderungen am Sportfördergesetz gebilligt. Vor allem bei Gewaltprävention, guter Verbandsführung und der geplanten Individualförderung gibt es Bewegung – doch die Frage nach echter Mitsprache im neuen Stiftungsrat bleibt offen.

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Frau bindet Schnürsenkel an Turnschuhen auf Sportsamt, hinter ihr Tisch mit Akten und Stiften.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Safe Sport Code wird Fördervoraussetzung zur Gewährleistung von Schutzstandards im Spitzensport.
  • Gute Verbandsführung mit transparenten Abläufen und klaren Zuständigkeiten ist neues Förderziel.
  • Eine Athletenvertretung erhält einen Sitz im Stiftungsrat der Spitzensport-Agentur, Mitbestimmungsrechte bleiben unklar.
  • Individualförderung soll finanzielle Mittel direkt an Athletinnen und Athleten vergeben und mehr Flexibilität ermöglichen.
  • Viele Details zu Umsetzung, Förderhöhe und Beteiligung sind noch offen und entscheidend für die Wirksamkeit.

Im Spitzensport entscheidet sich Unterstützung längst nicht nur auf dem Podium. Ebenso wichtig sind sichere Strukturen, klare Zuständigkeiten und die Frage, wer bei zentralen Entscheidungen mitredet. Genau an diesen Stellen setzt der geänderte Entwurf des Sportfördergesetzes an.

Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestags hat am 8. Juli 2026 mehrere Änderungen gebilligt. Dazu zählen strengere Vorgaben im Bereich Gewaltprävention, die Aufnahme guter Verbandsführung als Förderziel und die geplante Individualförderung, mit der Mittel direkt bei Athletinnen und Athleten ankommen sollen. Gleichzeitig bleibt offen, wie weit die neue Mitbestimmung tatsächlich reicht.

Was der Ausschuss am Entwurf verändert hat

Nach den vorliegenden Angaben soll der Safe Sport Code als Fördervoraussetzung gelten. Eine Fördervoraussetzung ist eine Bedingung, die erfüllt sein muss, damit Fördermittel fließen. Wie genau und ab wann diese Regelung greift, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Für den Spitzensport bedeutet das aber: Wer öffentliche Unterstützung erhalten will, muss sich künftig stärker an Schutzstandards messen lassen.

Neu aufgenommen wurde außerdem gute Verbandsführung als Förderziel. Gemeint sind damit transparente Abläufe und klare Zuständigkeiten in den Verbänden. Auch der Begriff Steuerung ist wieder als Zweck der Spitzensport-Agentur vorgesehen. Das klingt technisch, steht politisch aber dafür, dass die Agentur den Spitzensport nicht nur verwalten, sondern aktiver lenken soll.

Hinzu kommt: Eine Athletenvertretung soll einen Sitz im Stiftungsrat der Agentur erhalten. Der Stiftungsrat ist das Gremium, das die Arbeit einer Stiftung mitprägt und über grundlegende Fragen mitentscheiden kann. Für die Beteiligten ist das ein wichtiger Punkt, weil dort festgelegt wird, wer bei zentralen Weichenstellungen mit am Tisch sitzt.

Zustimmung mit klarer Grenze

Die Interessenvertretung Athleten Deutschland sieht in den Änderungen durchaus Fortschritte. Johannes Herber, Geschäftsführer der Organisation, sagte, die Aufnahme des Safe Sport Codes und der Grundsätze guter Verbandsführung trage den Sorgen und Bedarfen der Athletinnen und Athleten Rechnung.

Dass dieser Sitz nicht für Athleten Deutschland vorgesehen ist, werten wir als großes Versäumnis.

Mit dieser Einschätzung kritisiert Herber, dass die eigene Organisation trotz ihrer Beteiligung am Reformprozess keinen Platz im Stiftungsrat erhalten soll. Das ist keine juristische Feststellung, sondern eine politische Bewertung. Sie macht aber deutlich, worum der Konflikt im Kern geht: um Repräsentation, Einfluss und die Frage, wer die künftigen Regeln im Spitzensport mitsetzt.

Schon in der Bundestagsanhörung am 24. Juni 2026 standen Mitsteuerung, Repräsentation und Athletenbeteiligung im Mittelpunkt. Die aktuelle Entscheidung schließt daran an, beendet den Streit aber nicht. Denn ein Sitz für eine Athletenvertretung ist nicht automatisch dasselbe wie eine starke Stimme für die Athletenorganisationen selbst.

Was die Individualförderung im Spitzensport verändern könnte

Besonders praktisch dürfte die geplante Individualförderung werden. Das Gesetz sieht vor, dass Athletinnen und Athleten finanzielle Mittel direkt erhalten und ihr sportliches wie persönliches Umfeld flexibler auf ihre Bedürfnisse abstimmen können. Im besten Fall verringert das den Umweg über starre Strukturen und gibt den Betroffenen mehr Handlungsspielraum.

Wie groß dieser Spielraum am Ende tatsächlich ist, bleibt vorerst offen. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, wie hoch das Individualbudget ausfällt, wer genau Anspruch darauf haben soll oder ab wann die Regelung gelten wird. Für den Alltag ist das entscheidend: Erst wenn diese Punkte klar sind, lässt sich beurteilen, ob die neue Förderung tatsächlich entlastet oder zusätzliche Hürden schafft.

Auch beim Zentrum für Safe Sport sind noch Fragen offen. Der freiwillige Beitritt der Spitzenverbände soll laut Ausschussbeschluss in die Evaluation des Gesetzes einfließen. Das Zentrum befindet sich nach den vorliegenden Informationen noch im Aufbau und soll zunächst im Leistungssport arbeiten. Ob der freiwillige Weg ausreicht, um Schutzlücken zu schließen, wird sich erst später zeigen.

Die Bewährungsprobe kommt erst mit der Umsetzung

Der Beschluss im Ausschuss ist ein wichtiger Schritt im parlamentarischen Verfahren, aber noch nicht das Ende der Debatte. Das Gesetz soll Schutzstandards, Verbandsführung und Förderung enger miteinander verknüpfen. Ob daraus am Ende mehr Sicherheit und mehr Mitsprache werden, hängt daran, wie die offenen Punkte im weiteren Verfahren gelöst werden.

Für Athletinnen und Athleten ist deshalb nicht nur entscheidend, was auf dem Papier steht. Relevant wird vor allem, wie die neuen Regeln im Alltag greifen, wer Zugang zur Individualförderung bekommt und ob die Strukturen im Spitzensport tatsächlich transparenter werden. Genau daran wird sich das Sportfördergesetz messen lassen müssen.

Quellen

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