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Sportfördergesetz: Athleten Deutschland lehnt Entwurf ab – Kritik an fehlender Mitbestimmung und Gewaltschutz

Athleten Deutschland lehnt den vorgelegten Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz entschieden ab. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf eine unabhängige und wirksame Athletenvertretung im geplanten Stiftungsrat nicht vorsieht und verbindliche Schutzmechanismen gegen Gewalt fehlen. Athleten Deutschland fordert Nachbesserungen und behält sich vor, den Reformprozess nicht weiter zu begleiten.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Athleten Deutschland lehnt den Sportfördergesetz-Entwurf wegen fehlender Mitbestimmung und Schutzmechanismen ab.
  • Im Stiftungsrat ist keine unabhängige Athletenvertretung vorgesehen, nur eine beratende Rolle im Sportfachbeirat.
  • Verbindlicher Gewaltschutz fehlt als Voraussetzung für staatliche Sportförderung im Entwurf.
  • Der Reformprozess steht unter Druck, Nachbesserungen bei Mitbestimmung und Schutz werden gefordert.
  • Geplante Verabschiedung des Gesetzes ist für Ende 2027 vorgesehen, Debatte bleibt weiterhin kontrovers.

– Athleten Deutschland lehnt den Referentenentwurf zum Sportfördergesetz wegen fehlender Athleten-Mitbestimmung ab.
– Der Entwurf sieht keine unabhängige Athletenvertretung im Stiftungsrat vor und bietet nur beratende Rolle.
– Kritisiert wird zudem das Fehlen verbindlicher Schutzmechanismen vor Gewalt als Fördervoraussetzung.

Streit um Sportfördergesetz spitzt sich zu

Der Streit um die Reform der Spitzensportförderung verschärft sich. Nachdem das Bundeskanzleramt am Mittwoch einen Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz veröffentlicht hat, lehnt Athleten Deutschland diesen in der vorliegenden Form entschieden ab. Der Verband sieht zentrale Reformziele verfehlt und kritisiert vor allem fehlende Mitbestimmung für unabhängige Athletenvertretungen, eine aus seiner Sicht unzureichende Neuordnung der Machtverhältnisse im Spitzensport und das Ausbleiben verbindlicher Schutzmechanismen gegen Gewalt.

Pia Greiten, Präsidentin von Athleten Deutschland, formuliert die Kritik scharf: „Mit dem Referentenentwurf senden das Bundeskanzleramt und der organisierte Sport, der ihn maßgeblich beeinflusst hat, ein klares Signal: Eine unabhängige und wirksame Athletenvertretung ist im deutschen Sportsystem weiterhin nicht gewünscht“.

Der Verband fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf erneut zu überarbeiten. Verbindliche Mitbestimmung im Stiftungsrat und verbindliche Schutzmechanismen als Förderkriterium müssten aus Sicht von Athleten Deutschland nachgebessert werden. Bis dahin behält sich die Organisation nach eigener Aussage vor, den Reformprozess nicht weiter zu begleiten.

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Worum es beim Gesetz konkret geht

Im Kern soll das Sportfördergesetz die künftige Förderarchitektur im Spitzensport neu ordnen. Im Zentrum steht dabei eine Spitzensport-Agentur, die Förderentscheidungen vorbereiten oder steuern soll. Gerade deshalb ist die Frage politisch heikel, wer in ihren Gremien sitzt und wie unabhängig diese Struktur am Ende tatsächlich wäre.

Stiftungsrat und Machtverteilung

Besonders umstritten ist der Stiftungsrat. Laut dem Referentenentwurf vom 23. Oktober 2025 sind dort neun Mitglieder vorgesehen: drei Repräsentanten des DOSB, fünf vom Bund und ein Abgesandter der Sportministerkonferenz der Länder. Ein eigener Sitz für eine unabhängige Athletenvertretung ist in dieser Besetzung nicht vorgesehen.

Genau daran entzündet sich der Konflikt. Aus Sicht von Athleten Deutschland bleibt die Mitbestimmung damit außen vor, obwohl es um Entscheidungen geht, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Athletinnen und Athleten unmittelbar betreffen. Hinzu kommt, dass die vorgesehene Rolle im Sportfachbeirat nach Darstellung des Verbands nur beratend angelegt ist und damit keine wirksame Beteiligung sichert.

Vom Reformversprechen zum aktuellen Entwurf

Der aktuelle Konflikt ist auch deshalb brisant, weil er an frühere Reformzusagen anknüpft. Im Kurzkonzept von September 2023 war vereinbart worden, dass die Sportagentur fachlich unabhängig Förderentscheidungen trifft. Im Referentenentwurf vom 23. Oktober 2025 sieht Athleten Deutschland dieses Ziel jedoch nicht ausreichend eingelöst und spricht von einem Rückschritt gegenüber den ursprünglichen Ambitionen.

Der Verband kritisiert zudem, der Steuerungsauftrag der Agentur sei aufgeweicht worden. Die Unabhängigkeit werde durch größere Einflussmöglichkeiten des organisierten Sports gefährdet. Nach Darstellung von Athleten Deutschland seien zentrale Weichenstellungen zudem außerhalb der Arbeitsgruppen des Reformprozesses und ohne entsprechende Mandatierung erfolgt.

Zusätzliche Dynamik bekam das Verfahren am 10. Dezember 2025: Nach Angaben des DOSB reichten der Dachverband und 32 weitere Sportorganisationen an diesem Tag eine Stellungnahme mit Nachbesserungsforderungen ein. Dabei ging es laut DOSB unter anderem um mehr Unabhängigkeit der Agentur und um eine flexiblere Finanzierung. Der weitere Fahrplan ist ebenfalls bereits umrissen: Im ersten Quartal 2026 soll der Entwurf ins Bundeskabinett kommen, eine Verabschiedung durch den Bundestag ist laut Recherche bis Ende 2027 geplant.

Warum die Athletenvertretung den Entwurf als Rückschritt bewertet

Die schärfste Kritik von Athleten Deutschland richtet sich gegen die fehlende verbindliche Verankerung im zentralen Entscheidungsgremium. Der Verband argumentiert, der Entwurf verfehle damit grundlegende Anforderungen an eine moderne Governance im Spitzensport. Wenn eine unabhängige Athletenvertretung im Stiftungsrat gar nicht erst vertreten sei, bleibe der Anspruch, Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt zu stellen, aus Sicht der Organisation unerfüllt.

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Beteiligung jenseits dieses Gremiums. Die Rolle im Sportfachbeirat bleibt nach Darstellung von Athleten Deutschland rein beratend. Das bedeutet aus Sicht des Verbands: Athletinnen und Athleten können ihre Perspektive zwar einbringen, erhalten aber keine verbindliche Mitsprache an entscheidender Stelle. Dass Athleten Deutschland im Entwurf lediglich beispielhaft genannt wird, wertet die Organisation zusätzlich als strukturell unzureichend.

Daraus leitet der Verband eine grundsätzlichere Sorge ab. Aus seiner Sicht würden damit bekannte Muster aus dem organisierten Sport fortgeschrieben: Entscheidungen über zentrale Rahmenbedingungen des Spitzensports entstünden weiterhin ohne wirksame Beteiligung derjenigen, die von ihnen direkt betroffen sind. Die politische Brisanz liegt damit nicht nur in einer einzelnen Personalie oder Gremienfrage, sondern in der Grundsatzfrage, wie Macht, Kontrolle und Rechenschaft im Spitzensport künftig verteilt werden sollen.

Konfliktlinie zwischen Reformanspruch und organisiertem Sport

Der Entwurf ist allerdings nicht nur aus Sicht der Athletenvertretung umstritten. Auch aus dem organisierten Sport kamen Nachbesserungsforderungen. Laut DOSB haben der Dachverband und 32 weitere Sportorganisationen am 10. Dezember 2025 eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Darin verlangten sie unter anderem mehr Unabhängigkeit der Agentur und eine Flexibilisierung der Finanzierung.

Damit wird deutlich: Die Auseinandersetzung verläuft nicht einfach entlang der Linie Regierung gegen Sport. Vielmehr gibt es unterschiedliche Interessen innerhalb des Systems. Athleten Deutschland konzentriert seine Kritik vor allem auf fehlende Mitbestimmung und unzureichende Schutzvorgaben. Der DOSB und weitere Organisationen setzen laut Recherche andere Schwerpunkte, etwa bei der Ausgestaltung der Agentur und den Finanzierungsregeln.

Gerade diese unterschiedlichen Kritikrichtungen machen den Konflikt so aufgeladen. Während Athleten Deutschland vor einer Verfestigung bestehender Machtstrukturen warnt, zeigen die Einwände aus dem organisierten Sport, dass auch dort zentrale Punkte des Entwurfs nicht als ausgereift gelten. Der Reformanspruch steht damit von mehreren Seiten unter Druck, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Gewaltschutz als offene Baustelle

Über die Gremienfrage hinaus verweist Athleten Deutschland auf einen Punkt mit gesellschaftlicher Tragweite: den Schutz vor Gewalt im Sport. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf die Chance verpasse, wirksamen Gewaltschutz als verbindliche Voraussetzung staatlicher Förderung festzuschreiben.

Konkret bemängelt Athleten Deutschland, dass weder die Implementierung des Safe Sport Codes noch die Übertragung von Untersuchungs- und Disziplinarbefugnissen Gegenstand des Gesetzes sind. Aus Sicht des Verbands bleibt der gesetzliche Rahmen damit hinter dem zurück, was für ein sicheres und verantwortungsvolles Sportsystem notwendig wäre. Die Bundesregierung setze, so die Kritik in der Pressemitteilung, auf Freiwilligkeit und werde damit ihrer Schutzpflicht nicht gerecht.

Damit reicht der Streit deutlich über Verwaltungs- und Strukturfragen hinaus. Es geht auch darum, welche Bedingungen der Staat an öffentliche Sportförderung knüpft und wie verbindlich Schutzstandards künftig sein sollen. Der politische Prozess ist dabei noch nicht abgeschlossen: Im ersten Quartal 2026 soll der Entwurf laut Recherche im Bundeskabinett vorgestellt werden, eine Verabschiedung ist bis Ende 2027 vorgesehen. Bis dahin dürfte die Debatte über Mitbestimmung, Unabhängigkeit und Safe Sport weiter an Schärfe gewinnen.

Dieser Beitrag enthält Informationen und Stellungnahmen, die einer Pressemitteilung von Athleten Deutschland e.V. entstammen.

Weiterführende Quellen:

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Der Streit um das Sportfördergesetz geht über eine interne Verbandsdebatte hinaus. Im Kern wird verhandelt, wie künftig Macht, Mitbestimmung und Schutz im Spitzensport verteilt sein sollen – besonders dort, wo Förderentscheidungen direkt die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Athletinnen und Athleten betreffen. Gleichzeitig zeigt der Konflikt, dass Reformziele zwischen Politik, organisiertem Sport und Athletenperspektive neu austariert werden.

Für Athletinnen und Athleten, aber auch für Sportorganisationen und Förderakteure wird damit entscheidend, ob die Spitzensport-Agentur tatsächlich unabhängig arbeiten kann und ob Schutz vor Gewalt verbindlich in die Förderlogik integriert wird. Politisch, in Organisationen und in der Verwaltung stellt sich die Frage, wie ein wirksames System aus Mitbestimmung und Gewaltschutz ausgestaltet wird, statt sich auf Freiwilligkeit zu verlassen.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Warum lehnt Athleten Deutschland den Entwurf ab?
Der Verband kritisiert fehlende verbindliche Mitbestimmung einer unabhängigen Athletenvertretung im Stiftungsrat und unzureichende Schutzmechanismen gegen Gewalt als Fördervoraussetzung.

Welche Rolle soll die Athletenvertretung laut Entwurf haben?
Nach Darstellung von Athleten Deutschland bleibt die Beteiligung im Sportfachbeirat nur beratend. Das sichere keine verbindliche Mitsprache an entscheidender Stelle.

Worin liegt die Hauptstreitfrage beim Stiftungsrat?
Athleten Deutschland beanstandet, dass dort kein eigener Sitz für eine unabhängige Athletenvertretung vorgesehen ist, obwohl über zentrale Entscheidungen beraten oder gesteuert wird.

Wie geht es beim Gewaltschutz im Prozess weiter?
Der Entwurf greift nach Kritik von Athleten Deutschland zentrale Elemente wie die Umsetzung des Safe Sport Codes nicht auf. Die weitere Debatte soll in den kommenden Gesetzesschritten weiter an Schärfe gewinnen. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

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