– Begrüßt den Entwurf zum Sportfördergesetz als wichtigen Schritt.
– Fordert stärkere Mitsprache der Athleten in Entscheidungsgremien.
– Kritisiert fehlende verbindliche Schutzmaßnahmen gegen Gewalt und Missbrauch.
Sportfördergesetz: Athleten begrüßen Entwurf, fordern mehr Mitsprache
Die Bundesregierung hat am 23. Oktober 2025 den Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz vorgelegt – ein wichtiger Schritt nach einem Jahr Stillstand im Reformprozess. Athleten Deutschland bewertet den Entwurf als Chance für ein rechtlich abgesichertes Spitzensportsystem, sieht jedoch zentrale Forderungen der Athletinnen und Athleten noch nicht erfüllt.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Führung übernimmt und den Reformprozess auf die politische Spur zurückbringt“, sagt Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland. Zugleich kritisiert er: „Der Entwurf eröffnet Chancen, bleibt aber in entscheidenden Punkten hinter den Erwartungen der Athletinnen und Athleten zurück.“
Die Debatte um das Sportfördergesetz betrifft damit unmittelbar die Zukunft des deutschen Spitzensports und die Mitbestimmung derjenigen, die ihn tagtäglich tragen.
Finanzielle Weichenstellung und institutionelle Neuordnung
Das geplante Sportfördergesetz bringt konkrete finanzielle und strukturelle Veränderungen mit sich, die den deutschen Leistungssport grundlegend umgestalten sollen. Ab 2025 stehen rund 331 Millionen Euro pro Jahr für den Spitzensport bereit – erstmals gesetzlich festgeschrieben* (Stand: 02.10.2025). Diese Summe legt die finanzielle Grundlage für den Spitzensport.
Finanzvolumen und Beginn der gesetzlichen Regelung
Die festgeschriebenen 331 Millionen Euro pro Jahr bilden die finanzielle Grundlage für die geplante Reform. Anders als bisherige Förderungen wird diese Summe nicht mehr nur haushaltstechnisch verankert, sondern erhält durch das Gesetz einen verbindlichen Charakter. Die Mittel sollen sowohl in die direkte Athletenförderung fließen als auch die Arbeit der neuen Sportagentur finanzieren, die den Spitzensport künftig steuern soll.
Änderungen in Gremien und Umsetzungszeitplan
Parallel zur finanziellen Neuregelung sieht der Entwurf institutionelle Veränderungen vor. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verliert zugunsten anderer Gruppen, darunter Athletenvertretungen* (Stand: 01.10.2025). Der Sportfachbeirat erhält im neuen Gefüge eine beratende Rolle*.
Der Umsetzungsfahrplan erstreckt sich über mehrere Jahre:
- Die vollständige Spitzensportreform ist frühestens ab 2027 vorgesehen
- Der Regelbetrieb der neuen Sportagentur soll ab Ende 2030 starten
(Stand: 01.10.2025)*
Im Vergleich zu bestehenden Athletenmodellen zeigt sich ein gemischtes Bild: Während die Athletinnenvertretung im Deutschen Turner-Bund über Stimmrecht im Präsidium und Lenkungsgremien verfügt und Kaderathletinnen ihre Vertreter selbst wählen* (Stand: 15.11.2023), sieht der Gesetzentwurf für die bundesweite Athletenvertretung geringere Mitbestimmungsrechte vor*.
| Jahr | Maßnahme/Zahl | Einheit/Kommentar | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 2023 | DTB-Athletenvertretung | Stimmrecht in Präsidium und Gremien | DTB/15.11.2023 |
| 2025 | Referentenentwurf veröffentlicht | Sportfachbeirat nur beratend | Sport1/01.10.2025 |
| 2025 | Finanzregelung tritt in Kraft | 331 Mio. Euro jährlich | Deutschlandfunk/02.10.2025 |
| 2027 | Reformvollendung geplant | Frühester Starttermin | Sport1/01.10.2025 |
| 2030 | Regelbetrieb Sportagentur | Ab Ende des Jahres | Sport1/01.10.2025 |
Die zeitliche Abfolge verdeutlicht den langfristigen Charakter der Reform: Während die finanziellen Mittel bereits 2025 bereitstehen, dauert die vollständige Umsetzung der strukturellen Veränderungen bis mindestens 2030*. Diese Diskrepanz zwischen finanzieller Ausstattung und institutioneller Neuordnung wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine zentrale Rolle spielen.
Safe Sport: Schutzvorgaben als Förderbedingung
Athleten Deutschland kritisiert im Referentenentwurf zum Sportfördergesetz eine entscheidende Lücke*. Die Interessenvertretung bezeichnet diesen Ansatz als nicht nachvollziehbar – besonders angesichts der jüngsten Häufung öffentlich gewordener Fälle von Gewalt und Missbrauch im Spitzensport sowie der signifikanten finanziellen und personellen Ressourcen, die bislang in den Aufbau eines Zentrums für Safe Sport geflossen sind.
Warum Athleten Deutschland verbindliche Vorgaben fordert
Die Organisation formuliert eine klare Forderung: „Aus Sicht von Athleten Deutschland müssen die Umsetzung des Safe Sport Codes und der Anschluss an das Zentrum für Safe Sport zwingende Voraussetzungen für den Erhalt von Steuergeldern sein.“ Die Begründung liegt in der Notwendigkeit verbindlicher Strukturen: „Der Schutz vor Gewalt und Missbrauch darf nicht dem guten Willen einzelner Akteure überlassen werden, sondern muss verbindlich gewährleistet sein.“
Diese Positionierung stellt einen Systemwechsel in der Sportförderung dar. Statt auf freiwillige Selbstverpflichtungen setzt Athleten Deutschland auf verpflichtende Mindeststandards. Die geforderte Verknüpfung von Fördermitteln mit konkreten Schutzmaßnahmen hätte praktische Konsequenzen für Sportverbände:
- Verbände müssten verbindliche Anschlussvereinbarungen mit dem Zentrum für Safe Sport nachweisen
- Die vollständige Implementierung des Safe Sport Codes würde zur Förderbedingung
- Die bisherige Praxis der Eigenerklärungen würde durch überprüfbare Standards ersetzt
Diese Änderung würde den Schutz vor Gewalt und Missbrauch von einer freiwilligen Leistung zu einer verbindlichen Fördervoraussetzung machen. Für Sportverbände bedeutete dies eine strukturelle Anpassung ihrer Sicherheitskonzepte, während für die Fördervergabe klare, überprüfbare Kriterien entstünden.
Ausblick: Prozess, Beteiligung und mögliche nächste Schritte
Athleten Deutschland hat angekündigt, den Reformprozess konstruktiv zu begleiten. Die Organisation wird den Entwurf sorgfältig analysieren, im Austausch mit relevanten Akteuren bewerten und ihre Positionen in die Beratungen einbringen.
„Nach der Veröffentlichung wird Athleten Deutschland den Entwurf sorgfältig analysieren, im engen Austausch mit relevanten Akteuren im System bewerten und den weiteren Reformprozess konstruktiv begleiten. Wir werden unsere Positionen substanziell in die kommenden Beratungen einbringen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Perspektiven der Athletinnen und Athleten im Gesetzgebungsprozess verbindlich verankert werden.“
Der Gesetzgebungsprozess umfasst verschiedene Schritte, in denen unterschiedliche Akteure Einfluss nehmen.
Die zentrale Herausforderung besteht darin, die berechtigten Interessen der Athletinnen und Athleten in den Gesetzestext zu integrieren. Dabei spielen Mitbestimmung in den Aufsichtsgremien und Schutzstandards gegen Gewalt und Missbrauch eine wichtige Rolle. Der weitere Verlauf wird zeigen, wie diese Punkte Berücksichtigung finden.
Die nachfolgenden Informationen basieren auf einer Pressemitteilung von Athleten Deutschland.
Weiterführende Quellen:
- „Mit dem neuen Sportfördergesetz sollen ab 2025 rund 331 Millionen Euro pro Jahr für den deutschen Leistungssport zur Verfügung stehen, erstmalig gesetzlich geregelt (Stand: 02.10.2025).“ – Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/sportfordergesetz-faq-100.html
- „Der DOSB verliert im Referentenentwurf zugunsten anderer Gruppen inklusive Athletenvertretungen Einflussrechte, der Sportfachbeirat erhält nur eine beratende Rolle (Stand: 01.10.2025).“ – Quelle: https://www.sport1.de/news/mehr-sport/2025/10/nachster-anlauf-zum-sportfordergesetz-dosb-reagiert-verstimmt
- „Die Athlet*innenvertretung im Deutschen Turner-Bund verfügt über Stimmrecht im Präsidium und Lenkungsgremien, Kaderathlet*innen wählen ihre Vertreter selbst (Stand: 15.11.2023).“ – Quelle: https://www.dtb.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/2024/DTB/Verband/Organisation/Satzungen_und_Ordnungen/PDFs/DTB-AthletInnenvertretung_Ordnung_15.11.2023.pdf
- „Die vollständige Umsetzung der Spitzensportreform ist frühestens ab 2027 vorgesehen, der Regelbetrieb der neuen Sportagentur ab Ende 2030 (Stand: 01.10.2025).“ – Quelle: https://www.sport1.de/news/mehr-sport/2025/10/nachster-anlauf-zum-sportfordergesetz-dosb-reagiert-verstimmt
8 Antworten
@Eduard32 Gute Frage zu den Schutzmaßnahmen! Das Thema ist sehr wichtig und sollte mehr Beachtung finden. Wie könnten wir darauf drängen, dass dies in die Diskussion einfließt?
Der neue Gesetzesentwurf ist ein Anfang, aber er lässt einige wichtige Punkte offen, besonders den Schutz gegen Missbrauch! Warum wird das nicht strenger geregelt? Ist das nicht dringend notwendig?
Ich finde das auch besorgniserregend! Es muss klare Maßnahmen geben, um Athleten zu schützen. Gibt es Vorschläge, wie wir darauf aufmerksam machen können?
@Michels Mandy genau! Vielleicht sollten wir die Verantwortlichen direkt ansprechen und unsere Forderungen klar äußern.
Es ist positiv, dass mehr Geld für den Sport bereitgestellt wird. Aber wie sieht es mit der Mitsprache der Athleten aus? Ich denke, sie sollten mehr Einfluss haben! Was haltet ihr davon?
Ja, ich stimme zu! Athleten müssen gehört werden. Die bisherigen Regelungen sind einfach nicht ausreichend. Warum kann man nicht mehr für ihre Interessen tun?
Ich sehe das ähnlich. Es ist wichtig, dass Athleten in Entscheidungen einbezogen werden. Vielleicht könnten wir eine Petition starten? Was haltet ihr davon?
Ich finde den Entwurf zum Sportfördergesetz einen wichtigen Schritt. Aber wieso gibt es keine verbindlichen Schutzmaßnahmen gegen Gewalt? Das sollte doch oberste Priorität haben! Was denkt ihr darüber?