Sportfördergesetz 2025: Athleten Deutschland fordert mehr Mitsprache und verbindlichen Schutz vor Gewalt

Athleten Deutschland begrüßt den neuen Referentenentwurf zum Sportfördergesetz als wichtigen Schritt für ein zukunftsfähiges Spitzensportsystem. Allerdings kritisiert die Interessenvertretung, dass der Entwurf in zentralen Punkten hinter den Erwartungen der Athletinnen und Athleten zurückbleibt. Besonders bemängelt wird das Fehlen verbindlicher Schutzvorgaben gegen Gewalt und Missbrauch sowie die unzureichende Berücksichtigung der Athletenstimme in Entscheidungsgremien.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sportfördergesetz 2025 sichert erstmals 331 Millionen Euro jährlich für den Spitzensport gesetzlich zu.
  • Athleten Deutschland fordert mehr Mitsprache in Entscheidungsgremien und kritisiert geringe Mitbestimmungsrechte.
  • Verbindliche Schutzvorgaben gegen Gewalt und Missbrauch fehlen im Entwurf und werden als Förderbedingung gefordert.
  • Der DOSB verliert Einfluss zugunsten anderer Gruppen, der Sportfachbeirat erhält nur eine beratende Rolle.
  • Die vollständige Reform soll frühestens 2027 starten, der Regelbetrieb der neuen Sportagentur ab Ende 2030.

– Begrüßt den Entwurf zum Sportfördergesetz als wichtigen Schritt.
– Fordert stärkere Mitsprache der Athleten in Entscheidungsgremien.
– Kritisiert fehlende verbindliche Schutzmaßnahmen gegen Gewalt und Missbrauch.

Sportfördergesetz: Athleten begrüßen Entwurf, fordern mehr Mitsprache

Die Bundesregierung hat am 23. Oktober 2025 den Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz vorgelegt – ein wichtiger Schritt nach einem Jahr Stillstand im Reformprozess. Athleten Deutschland bewertet den Entwurf als Chance für ein rechtlich abgesichertes Spitzensportsystem, sieht jedoch zentrale Forderungen der Athletinnen und Athleten noch nicht erfüllt.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Führung übernimmt und den Reformprozess auf die politische Spur zurückbringt“, sagt Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland. Zugleich kritisiert er: „Der Entwurf eröffnet Chancen, bleibt aber in entscheidenden Punkten hinter den Erwartungen der Athletinnen und Athleten zurück.“

Die Debatte um das Sportfördergesetz betrifft damit unmittelbar die Zukunft des deutschen Spitzensports und die Mitbestimmung derjenigen, die ihn tagtäglich tragen.

Finanzielle Weichenstellung und institutionelle Neuordnung

Das geplante Sportfördergesetz bringt konkrete finanzielle und strukturelle Veränderungen mit sich, die den deutschen Leistungssport grundlegend umgestalten sollen. Ab 2025 stehen rund 331 Millionen Euro pro Jahr für den Spitzensport bereit – erstmals gesetzlich festgeschrieben* (Stand: 02.10.2025). Diese Summe legt die finanzielle Grundlage für den Spitzensport.

Finanzvolumen und Beginn der gesetzlichen Regelung

Die festgeschriebenen 331 Millionen Euro pro Jahr bilden die finanzielle Grundlage für die geplante Reform. Anders als bisherige Förderungen wird diese Summe nicht mehr nur haushaltstechnisch verankert, sondern erhält durch das Gesetz einen verbindlichen Charakter. Die Mittel sollen sowohl in die direkte Athletenförderung fließen als auch die Arbeit der neuen Sportagentur finanzieren, die den Spitzensport künftig steuern soll.

Änderungen in Gremien und Umsetzungszeitplan

Parallel zur finanziellen Neuregelung sieht der Entwurf institutionelle Veränderungen vor. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verliert zugunsten anderer Gruppen, darunter Athletenvertretungen* (Stand: 01.10.2025). Der Sportfachbeirat erhält im neuen Gefüge eine beratende Rolle*.

Der Umsetzungsfahrplan erstreckt sich über mehrere Jahre:

  • Die vollständige Spitzensportreform ist frühestens ab 2027 vorgesehen
  • Der Regelbetrieb der neuen Sportagentur soll ab Ende 2030 starten
    (Stand: 01.10.2025)*

Im Vergleich zu bestehenden Athletenmodellen zeigt sich ein gemischtes Bild: Während die Athletinnenvertretung im Deutschen Turner-Bund über Stimmrecht im Präsidium und Lenkungsgremien verfügt und Kaderathletinnen ihre Vertreter selbst wählen* (Stand: 15.11.2023), sieht der Gesetzentwurf für die bundesweite Athletenvertretung geringere Mitbestimmungsrechte vor*.

Jahr Maßnahme/Zahl Einheit/Kommentar Quelle/Stand
2023 DTB-Athletenvertretung Stimmrecht in Präsidium und Gremien DTB/15.11.2023
2025 Referentenentwurf veröffentlicht Sportfachbeirat nur beratend Sport1/01.10.2025
2025 Finanzregelung tritt in Kraft 331 Mio. Euro jährlich Deutschlandfunk/02.10.2025
2027 Reformvollendung geplant Frühester Starttermin Sport1/01.10.2025
2030 Regelbetrieb Sportagentur Ab Ende des Jahres Sport1/01.10.2025

Die zeitliche Abfolge verdeutlicht den langfristigen Charakter der Reform: Während die finanziellen Mittel bereits 2025 bereitstehen, dauert die vollständige Umsetzung der strukturellen Veränderungen bis mindestens 2030*. Diese Diskrepanz zwischen finanzieller Ausstattung und institutioneller Neuordnung wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine zentrale Rolle spielen.

Safe Sport: Schutzvorgaben als Förderbedingung

Athleten Deutschland kritisiert im Referentenentwurf zum Sportfördergesetz eine entscheidende Lücke*. Die Interessenvertretung bezeichnet diesen Ansatz als nicht nachvollziehbar – besonders angesichts der jüngsten Häufung öffentlich gewordener Fälle von Gewalt und Missbrauch im Spitzensport sowie der signifikanten finanziellen und personellen Ressourcen, die bislang in den Aufbau eines Zentrums für Safe Sport geflossen sind.

Warum Athleten Deutschland verbindliche Vorgaben fordert

Die Organisation formuliert eine klare Forderung: „Aus Sicht von Athleten Deutschland müssen die Umsetzung des Safe Sport Codes und der Anschluss an das Zentrum für Safe Sport zwingende Voraussetzungen für den Erhalt von Steuergeldern sein.“ Die Begründung liegt in der Notwendigkeit verbindlicher Strukturen: „Der Schutz vor Gewalt und Missbrauch darf nicht dem guten Willen einzelner Akteure überlassen werden, sondern muss verbindlich gewährleistet sein.“

Diese Positionierung stellt einen Systemwechsel in der Sportförderung dar. Statt auf freiwillige Selbstverpflichtungen setzt Athleten Deutschland auf verpflichtende Mindeststandards. Die geforderte Verknüpfung von Fördermitteln mit konkreten Schutzmaßnahmen hätte praktische Konsequenzen für Sportverbände:

  • Verbände müssten verbindliche Anschlussvereinbarungen mit dem Zentrum für Safe Sport nachweisen
  • Die vollständige Implementierung des Safe Sport Codes würde zur Förderbedingung
  • Die bisherige Praxis der Eigenerklärungen würde durch überprüfbare Standards ersetzt

Diese Änderung würde den Schutz vor Gewalt und Missbrauch von einer freiwilligen Leistung zu einer verbindlichen Fördervoraussetzung machen. Für Sportverbände bedeutete dies eine strukturelle Anpassung ihrer Sicherheitskonzepte, während für die Fördervergabe klare, überprüfbare Kriterien entstünden.

Ausblick: Prozess, Beteiligung und mögliche nächste Schritte

Athleten Deutschland hat angekündigt, den Reformprozess konstruktiv zu begleiten. Die Organisation wird den Entwurf sorgfältig analysieren, im Austausch mit relevanten Akteuren bewerten und ihre Positionen in die Beratungen einbringen.

„Nach der Veröffentlichung wird Athleten Deutschland den Entwurf sorgfältig analysieren, im engen Austausch mit relevanten Akteuren im System bewerten und den weiteren Reformprozess konstruktiv begleiten. Wir werden unsere Positionen substanziell in die kommenden Beratungen einbringen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Perspektiven der Athletinnen und Athleten im Gesetzgebungsprozess verbindlich verankert werden.“

Der Gesetzgebungsprozess umfasst verschiedene Schritte, in denen unterschiedliche Akteure Einfluss nehmen.

Die zentrale Herausforderung besteht darin, die berechtigten Interessen der Athletinnen und Athleten in den Gesetzestext zu integrieren. Dabei spielen Mitbestimmung in den Aufsichtsgremien und Schutzstandards gegen Gewalt und Missbrauch eine wichtige Rolle. Der weitere Verlauf wird zeigen, wie diese Punkte Berücksichtigung finden.

Die nachfolgenden Informationen basieren auf einer Pressemitteilung von Athleten Deutschland.

Weiterführende Quellen:

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

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