Sozial Vermieter begrüßen Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün“

Pressemeldung:Sozial Vermieter begrüßen Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Volksbegehren “Rettet Hamburgs Grün”
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden: Das Volksbegehren "Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!" darf nicht stattfinden. Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Wohnungsmarkt und den Klimaschutz in Hamburg sind enorm. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum diese Entscheidung die sozialen Vermieter aufatmen lässt und welche Konsequenzen sie für die Menschen in der Stadt haben könnte.

Bremen (VBR). Das Hamburgische Verfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ nicht umgesetzt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts ist die vorgelegte Volksinitiative nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Das Volksbegehren zielte darauf ab, die Ausweisung neuer Baugebiete auf größeren Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg generell auszuschließen und bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen abzuschaffen. Das Gericht argumentierte, dass dies nicht mit bundesrechtlichen Bestimmungen im Einklang stünde, die eine gerechte Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange bei der Bauleitplanung vorsehen.

Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, äußerte sich positiv zu der Entscheidung: „Die sozialen Vermieter atmen auf. Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht es den im VNW organisierten Wohnungsunternehmen, in Hamburg weiterhin bezahlbaren Wohnraum zu errichten – natürlich unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen funktionieren nur im Einklang.“

Breitner betonte, dass ein generelles Verbot neuer Baugebiete dazu geführt hätte, dass es fast unmöglich gewesen wäre, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diejenigen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, wären die Leidtragenden gewesen.

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Das Gericht habe seiner Meinung nach weise entschieden, da der Ansatz „Alles oder nichts“ in einer modernen Metropole wie Hamburg nicht funktioniere.

Der VNW vertritt insgesamt 430 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In den von ihnen verwalteten 740.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW bezeichnet sich als Verband der Vermieter mit Werten.

Die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts hat somit positive Auswirkungen für die sozialen Vermieter in Hamburg. Durch die Möglichkeit der Ausweisung neuer Baugebiete können weiterhin bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, während gleichzeitig die Belange des Klimaschutzes berücksichtigt werden. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, dass ein ausgewogener Ansatz bei der Bauleitplanung notwendig ist und dass ein „Alles oder nichts“-Ansatz nicht realistisch ist. Dieses Urteil hat gezeigt, dass Klimaschutz und bezahlbares Wohnen Hand in Hand gehen können.

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7 Antworten

    1. Ganz ehrlich, ich finde deine Haltung hier ziemlich egoistisch. Mieter sind auch Menschen und haben das Recht auf ein sicheres Zuhause. Vermieter sollten Verantwortung übernehmen, anstatt sich nur um ihren eigenen Profit zu kümmern.

  1. Ich finde es total übertrieben, dass die Verfassungsgerichtsentscheidung die Rettung von Hamburgs Grün unterstützt. Was ist mit der Wirtschaft?

  2. Also ich finde das Volksbegehren völlig übertrieben! Hamburgs Grün braucht keine Rettung, es geht ihm gut!

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