Pflege zu Hause bedeutet oft mehr als Hilfe im Alltag. Wer einen Angehörigen versorgt, reduziert nicht selten die eigene Erwerbstätigkeit – mit Folgen für Einkommen und spätere Rente. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Sozialverbands Deutschland (SoVD) am Entwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung an.
Zum Tag der pflegenden Angehörigen am 8. September fordert der Verband mehr Rückhalt für die Millionen Menschen, die Pflege in den Familien auffangen. Aus Sicht des SoVD reicht es nicht, einzelne Stellschrauben zu verändern. Entscheidend sei, dass Pflegebedürftige verlässlich Leistungen erreichen und Pflegende finanziell nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Warum der SoVD Nachbesserungen verlangt
Hintergrund ist der erste Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Nach den vorliegenden Informationen soll die von der Pflegekasse gezahlte Rentenversicherung für Pflegepersonen ab dem 1. Januar 2027 auf 70 Prozent gedeckelt werden. Bereits erworbene Anwartschaften sollen unberührt bleiben. Für pflegende Angehörige steht damit vor allem die Frage im Raum, wie sich ihre Altersabsicherung künftig entwickelt.
Der SoVD hält die angekündigte Kurskorrektur bei den Rentenbeiträgen zwar für richtig, aber nicht für ausreichend. Der Verband lehnt auch eine Verschärfung der Schwellenwerte und der Bewertungssystematik bei der Pflegebegutachtung ab. Pflegegrade werden im Sozialgesetzbuch XI über Punktwerte und Schwellenbereiche festgelegt; Änderungen an dieser Stelle können also beeinflussen, wie schnell Menschen einen anerkannten Pflegegrad erhalten. Ebenso kritisch sieht der SoVD eine Streckung der Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen in der stationären Pflege. Die Sorge dahinter: Leistungen könnten später greifen oder schwerer erreichbar werden.
Noch handelt es sich um einen Entwurf. Ob und in welcher Form die Regeln am Ende kommen, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Gerade bei Beiträgen, Begutachtung und Zuschüssen können schon kleine Änderungen spürbare Folgen haben.
Welche Leistungen pflegende Angehörige bereits erhalten
Ganz ohne Unterstützung stehen pflegende Angehörige nicht da. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf die soziale Absicherung für Pflegepersonen, wenn ein Mindestpflegeumfang vorliegt und die Erwerbstätigkeit begrenzt bleibt. Außerdem können während eines Erholungsurlaubs von bis zu acht Wochen Beiträge fortgezahlt werden.
Hinzu kommt das Pflegeunterstützungsgeld. Es wird derzeit für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr gezahlt, wenn Pflege organisiert oder kurzfristig übernommen werden muss. Der SoVD will darüber hinaus Tages- und Verhinderungspflege, ambulante Dienste und Beratungsangebote ausbauen. Außerdem fordert der Verband Pflegezeiten mit einer Entgeltersatzleistung nach dem Vorbild des Elterngelds sowie eine bessere rentenrechtliche Absicherung.
Eine Entgeltersatzleistung gleicht Verdienstausfälle zumindest teilweise aus. Für Menschen, die Pflege und Beruf miteinander vereinbaren müssen, wäre das eine andere Form der Unterstützung als die bislang zeitlich eng begrenzten Regelungen.
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Der Tag der pflegenden Angehörigen lenkt damit den Blick auf ein Grundproblem: Anerkennung allein reicht nicht, wenn sie im Alltag nicht durch verlässliche Leistungen und sichere Rentenansprüche begleitet wird. Genau davor warnt der SoVD. Aus seiner Sicht dürfen diejenigen, die Pflege zu Hause tragen, nicht selbst finanziell ins Abseits geraten.
Für pflegende Angehörige bleibt deshalb entscheidend, wie die Reform am Ende ausgestaltet wird. Ob die angekündigte Kurskorrektur tatsächlich Entlastung bringt, wird vor allem an drei Punkten sichtbar: an den Rentenbeiträgen, an den Regeln für die Pflegebegutachtung und am Zugang zu Leistungen. Erst dann zeigt sich, ob aus dem politischen Signal auch spürbare Hilfe wird.
Quellen
BMG: Erläuterung der Maßnahmen zum PNOG
Gesetze im Internet: § 15 SGB XI
BMG: Soziale Absicherung für Pflegepersonen
BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026





