25 Euro im Monat sind kein großer Posten, können für Familien mit wenig Geld aber spürbar sein. Wenn am Monatsende Fahrkarten, Schulmaterial oder andere kleine Ausgaben anstehen, zählt jeder Euro. Genau deshalb sorgt die geplante Streichung des Sofortzuschlags für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche für Kritik.
Der Zuschlag wird bisher an Kinder und Jugendliche in einkommensschwachen Familien gezahlt. Nach Angaben des Sozialverbands VdK will die Bundesregierung diese Leistung streichen. VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von einem gebrochenen Versprechen gegenüber Kindern, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind.
Warum aus 25 Euro ein politischer Streit wird
Der Sofortzuschlag wurde 2022 als Übergangslösung eingeführt, bis eine geplante Kindergrundsicherung greifen sollte. Er kommt Kindern und Jugendlichen in einkommensschwachen Familien zugute. Nach Darstellung des VdK sollte der Zuschlag nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung eigentlich dauerhaft erhalten bleiben.
Damit ist aus einer vergleichsweise kleinen Leistung ein politischer Streitfall geworden. Aus Sicht des Verbands geht es nicht nur um einen Monatsbetrag, sondern auch darum, wie ernst die Politik Kinderarmut nimmt und welche Priorität sie bei der Haushaltsplanung setzt.
„Mit dem Wegfall des Sofortzuschlags wird ein Versprechen an armutsbetroffene Kinder gebrochen“, sagte Verena Bentele.
Aus der Mitteilung geht nicht hervor, ab wann der Wegfall greifen soll und wie genau er gesetzlich umgesetzt werden soll. Klar ist bislang vor allem, dass die Bundesregierung den Schritt in einen größeren Umbau des Sozialstaats einordnet.
Was die Sozialstaatsreform mit dem Zuschlag zu tun hat
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt die Sozialstaatsreform als Zusammenführung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in ein einheitliches Leistungssystem. In der Bundestagsantwort 21/4483 vom 19. März 2026 heißt es zudem, die Sozialstaatskommission empfehle, den Sofortzuschlag bei der Neuermittlung der Regelbedarfe in kindbezogene Bedarfe „aufgehen“ zu lassen.
Regelbedarfe sind die pauschalen Beträge, mit denen der Lebensunterhalt in der Grundsicherung abgedeckt wird. Wenn der Zuschlag dort aufgehen soll, verschwindet er nicht zwingend aus dem System, verliert aber seine bisherige Form als eigener monatlicher Zusatzbetrag. Für Betroffene kann das trotzdem einen spürbaren Unterschied machen, weil die Leistung dann nicht mehr als separate Unterstützung sichtbar ist.
Die Zahl der Betroffenen ist hoch: Laut Bundesregierung erhielten im November 2025 rund 1,73 Millionen Minderjährige Leistungen nach dem SGB II, also in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Weitere 620.000 Minderjährige lebten in Bedarfsgemeinschaften mit Bruttoerwerbseinkommen. Das zeigt, dass der Zuschlag nicht nur wenige Einzelfälle betrifft, sondern in sehr vielen Haushalten eine Rolle spielt.
Auch aus der Forschung kommt der Hinweis, dass Kinderarmut nicht mit kleinen Korrekturen erledigt ist. Eine WSI-Studie vom 8. März 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass eine wirksame Kindergrundsicherung Kinderarmut senken könne; unzureichende Teilmodelle reichten demnach nicht aus.
Was der Wegfall im Alltag bedeuten könnte
Rein rechnerisch sind 25 Euro pro Monat 300 Euro im Jahr und pro Kind. Für Familien, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen, ist das kein Betrag, den man ohne Folgen streichen kann. Der VdK warnt deshalb, dass Kinder aus armen Familien dadurch weiter unter Druck geraten könnten.
Nach Angaben des Verbands rechnet der Entwurf zwar mit 450 Millionen Euro weniger Ausgaben beim Kinderzuschlag. Gleichzeitig sollen aber 150 Millionen Euro zusätzliche Kosten in der Grundsicherung entstehen, weil Familien durch den Wegfall des Zuschlags unter die Bedarfsgrenze fallen und in das System zurückrutschen könnten.
Ob die angekündigte Einsparung am Ende tatsächlich so hoch ausfällt, lässt sich mit Blick auf diese Rechnung nicht einfach behaupten. Entscheidend ist vor allem, wie viele Familien in andere Leistungen wechseln müssen und welche Folgen das für ihre monatliche Unterstützung hat.
Mehr als ein Sparposten
Der Streit um den Sofortzuschlag zeigt, wie eng Haushaltsdisziplin und Sozialpolitik miteinander verbunden sind. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen geht es nicht um eine abstrakte Reform, sondern um eine Leistung, die im Monatsbudget spürbar ist.
Der VdK fordert, den Zuschlag zu erhalten und Kinderarmut grundsätzlich stärker zu bekämpfen. Wie die Bundesregierung den nächsten Schritt nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung setzt, bleibt damit eine zentrale politische Frage.
Für Familien mit wenig Einkommen ist vor allem eines entscheidend: Ob aus der angekündigten Vereinfachung am Ende tatsächlich mehr Sicherheit wird oder lediglich weniger Geld.
Quellen
- Sozialverband VdK Deutschland: Bundesregierung nimmt Kindern Startchancen: VdK kritisiert Streichung des Sofortzuschlags
- Bundestagsdrucksache 21/4483 vom 19.03.2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Umsetzung der Sozialstaatsreform
- WSI: Kindergrundsicherung – weniger Armut, mehr Chancengleichheit und Beschäftigung