Gesetze für Vereine und Verbände

„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 9

 

Gesetze für Vereine und Verbände

  • BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
  • VereinsG = Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
  • VereinsGDV = Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
  • VRV = Vereinsregisterverordnung

 

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