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Selbstbestimmtes Leben: Forderung nach mehr Unterstützung

Berlin (ots) – Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember fordern das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies eindringlich konkrete Schritte zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Auch 15 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sehen sich viele Menschen mit Behinderungen gezwungen, in stationären Wohneinrichtungen zu leben, da Alternativen fehlen. Eine Online-Konferenz soll Lösungsansätze und Erfolgsbeispiele beleuchten und die dringende Notwendigkeit einer Umgestaltung unterstreichen.

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Internationaler Tag der Menschenrechte: Menschen mit Behinderungen ein ... eins zu eins
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Bremen (VBR). Berlin – Am 10. Dezember wird weltweit der Internationale Tag der Menschenrechte begangen. Aus diesem Anlass drängen das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies auf konkrete Maßnahmen, um das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen endlich umfassend zu verwirklichen.

Deutschland hat vor 15 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Trotzdem stehen viele Betroffene weiterhin vor erheblichen Hürden, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. „Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen“, erklärt Leander Palleit vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Insbesondere Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen fehlt es an Wohnalternativen außerhalb von Sondereinrichtungen. Faktisch leben noch immer etwa die Hälfte aller Personen, die Eingliederungshilfe erhalten, in institutionellen Einrichtungen (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).

Das Bundesteilhabegesetz sollte einen Wandel einleiten und Dezentralisierung fördern. Dennoch fließen weiterhin große öffentliche Mittel in stationäre Wohnformen. Kathrin Römisch, eine Expertin für Heilpädagogik aus Bochum, äußert sich kritisch: „Das Bundesteilhabegesetz hat bisher nicht zur erhofften Deinstitutionalisierung geführt“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Sie fordert signifikante Verbesserungen in der ambulanten Unterstützung und Assistenzleistungen, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Der Druck, den diese Forderungen begleiten, ist international spürbar. So mahnte der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gerard Quinn, bereits 2022 zu einem Umdenken bei der Leistungserbringung für behinderte Menschen. Auch der UN-Ausschuss forderte Deutschland auf, zielgerichtet seine Strategie zur Deinstitutionalisierung umzusetzen (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).

Um positive Beispiele sichtbar zu machen, wird am 10. Dezember im Rahmen einer Online-Konferenz beleuchtet, wie gelebte Inklusion aussehen kann. Veranstaltet wird der Austausch von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Bochumer Zentrum für Disability Studies.

Die Notwendigkeit, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland stärker zu verankern, ist dringender denn je. Der gesellschaftliche Wandel hin zu mehr Inklusion verspricht nicht nur Verbesserung für die betroffenen Menschen, sondern bereichert die Gemeinschaft insgesamt. Daher bleibt es eine gemeinsame Aufgabe, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen echte Wahlmöglichkeiten zu bieten.


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Herausforderungen der Deinstitutionalisierung: Ein Blick auf die globale und nationale Entwicklung

Das Bestreben, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ist nicht nur eine nationale, sondern eine globale Herausforderung. In vielen Ländern ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch in vollem Gange, wobei unterschiedliche Ansätze und Fortschritte zu beobachten sind. Die Erfahrungen aus skandinavischen Ländern wie Schweden und Norwegen, die bereits seit den 1990er Jahren auf Deinstitutionalisierung setzen und umfassende ambulante Unterstützungsangebote bieten, könnten Deutschland wertvolle Einsichten für künftige Strategien zur Verfügung stellen.

Die Transition von institutionalisierten Wohnformen zu selbstbestimmten Lebensmodellen erfordert weitreichende Reformen in der sozialen Infrastruktur. Dies beinhaltet nicht nur finanzielle Umschichtungen, sondern auch einen kulturellen Wandel hin zu einer Gesellschaft, in der Teilhabe und Inklusion als selbstverständlich angesehen werden. Länder wie Kanada zeigen, wie durch gezielte politische Maßnahmen inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, indem beispielsweise der Zugang zu persönlicher Assistenz vereinfacht und finanziell gefördert wird.

Ein kritischer Punkt bleibt dabei die Finanzierung. Analysen der vergangenen Jahre verdeutlichen, dass trotz des Bundesteilhabegesetzes in Deutschland weiterhin erhebliche Mittel in stationäre Einrichtungen fließen, während ambulante Dienste unterfinanziert bleiben. Experten warnen davor, dass eine solche ungleichgewichtige Verteilung langfristig nicht nur die Selbstbestimmung der Betroffenen einschränkt, sondern auch die gesellschaftlichen Kosten unnötig erhöht.

Die bevorstehende Online-Konferenz am 10. Dezember bietet eine Plattform, um best-practice Modelle aus verschiedenen Regionen Deutschlands vorzustellen, die bereits erfolgreich selbstbestimmtes Leben unterstützen. Diese Initiativen verdeutlichen, dass die Herausforderung nicht allein technokratischer Natur ist, sondern vor allem von einem politischen Willen abhängig, bestehende Systeme nachhaltig zu verändern.

Zukünftige Entwicklungen in Deutschland könnten sich verstärkt an internationalen Vorbildern orientieren, insbesondere wenn politische Entscheidungsträger bereit sind, innovative Finanzierungsmodelle zu prüfen und umzusetzen. Eine stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung dieser Prozesse wird entscheidend sein, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche vorrangig berücksichtigt werden.

Insgesamt steht Deutschland vor der Aufgabe, die durch die UN-Behindertenrechtskonvention gesetzten Ziele konsequenter zu verfolgen und in praxisorientierte Maßnahmen umzusetzen, um allen Menschen das Recht auf ein würdiges und selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten.


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