– Abschaffung §218 StGB zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen fordern.
– ELSA-Studie beleuchtet regionale Versorgungsengpässe und Klinikverweigerung bei Schwangerschaftsabbrüchen.
– Kostenfreie Verhütungsmittel, umfassende Sexualbildung und gleichberechtigte Verhütungsverantwortung fordern.
Safe Abortion Day 2025: Forderungen für sexuelle und reproduktive Rechte in Deutschland
Am 28. September 2025, dem Safe Abortion Day, machen der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) deutlich, wie dringend eine Neuausrichtung der sexuellen und reproduktiven Rechte in Deutschland ist. Die beiden Organisationen appellieren an die Bundesregierung, diese Rechte menschenrechtskonform und bedarfsgerecht zu sichern. Dabei steht vor allem die Forderung im Zentrum, den § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, endlich zu streichen.
Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der AWO, erklärt hierzu:
„Es kann nicht sein, dass im Jahr 2025 selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland noch immer unter Strafe stehen. Seit unserer Gründung vor über hundert Jahren setzen wir uns für die Entkriminalisierung ein. Während es in vielen europäischen und internationalen Ländern in den vergangenen Jahren wichtige Liberalisierungen gegeben hat, hält Deutschland am § 218 StGB fest – mit dramatischen Folgen. Dass unsere Regierung diesen Paragrafen nicht endlich in die Geschichtsbücher verbannt, ist unverantwortlich und menschenrechtsverletzend.“
Neben der Abschaffung der Strafbarkeit geht es laut Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, um weit mehr als bloße Straffreiheit:
„Die Stärkung sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung bedeutet darüber hinaus mehr als Straffreiheit. Schwangerschaftsabbrüche müssen als das anerkannt werden, was sie sind: eine Alltagsrealität und eine grundlegende medizinische Gesundheitsleistung. Wir brauchen endlich eine bedarfsgerechte Versorgung, – ohne Hürden, ohne Scham, ohne Stigmatisierung – damit alle Menschen über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst entscheiden können. Sexuelle und reproduktive Gerechtigkeit ist essenziell für eine Familienpolitik, die Autonomie ermöglicht und Vielfalt anerkennt.“
Die sogenannte ELSA-Studie, die im August 2025 veröffentlicht wurde, belegt erhebliche Versorgungslücken: In manchen Regionen fehlen wohnortnahe Angebote für Schwangerschaftsabbrüche, während einige Kliniken das Angebot grundsätzlich verweigern – trotz der hohen Bereitschaft vieler Ärztinnen und Ärzte, Eingriffe durchzuführen. Darüber hinaus verschärfen Klinikschließungen und Zusammenlegungen die Situation weiter.
Auch Schwangerenberatungsstellen geraten zunehmend unter Druck. Sie benötigen ausreichende Ressourcen, um die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung zuverlässig zu leisten, ohne dabei andere wichtige Unterstützungsangebote wie Verhütungsberatung oder sexuelle Bildung einzuschränken. Ihre tägliche Arbeit trägt wesentlich zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung bei.
Abschließend fordern AWO und ZFF die Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln. Verhütung darf nicht vom Geldbeutel oder dem Geschlecht abhängen. Zudem muss die Verhütungsmittelforschung intensiviert werden, um bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Angebote der sexuellen Bildung sollten frühzeitig, umfassend und altersgerecht zugänglich sein.
Debatte um §218: Rechtliche Entwicklungen und politische Blockaden beim Schwangerschaftsabbruch
Die Diskussion um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland bleibt intensiv und kontrovers. Im Februar 2025 initiierte Amnesty International Deutschland eine erneute Debatte im Bundestag, die auf die Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch (StGB) abzielt. Dieser Paragraf stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, was seit Jahrzehnten Kritik hervorruft. Parallel dazu veröffentlichte der Deutsche Juristinnenbund am 18. September 2025 konkrete Vorschläge für eine umfassende Reform, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erleichtern und den Rechtsrahmen modernisieren sollen.
Trotz dieser Bewegung auf gesellschaftlicher und juristischer Ebene blockiert die politische Landschaft Veränderungen. Unterschiedliche Auffassungen zwischen Parteien sowie konservative Widerstände verhindern bislang eine breite gesetzgeberische Öffnung. Insbesondere die Forderung, Schwangerschaftsabbrüche als medizinische Leistung zu entkriminalisieren und den Zugang flächendeckend sicherzustellen, stößt auf heftigen Widerstand. Dies führt zu einer Situation, in der Frauen in Deutschland weiterhin einem strafrechtlichen Risiko ausgesetzt bleiben, während viele andere Länder in Europa bereits liberalere Regelungen etabliert haben.
Politische Debatte in Deutschland und geplante Gesetzesänderungen
Die aktuelle politische Diskussion dreht sich um eine grundlegende Neugestaltung des §218 StGB. Amnesty International Deutschland betont, dass es im Jahr 2025 nicht hinnehmbar sei, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Die Organisation bezeichnet das Festhalten am Paragrafen als eine menschenrechtswidrige Praxis, die Verschlechterungen bei Versorgung und Zugang verursacht. Auch der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt sowie das Zukunftsforum Familie fordern die Bundesregierung auf, sexuelle und reproduktive Rechte menschenrechtskonform abzusichern.
Im August 2025 zeigte die ELSA-Studie, dass die medizinische Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen regional stark variiert. Mangelnde wohnortnahe Angebote und der Verzicht einiger Kliniken auf Abbrüche verschärfen die Situation zusätzlich. Die politisch geplanten Reformen des Deutschen Juristinnenbundes schlagen daher vor, den Schwangerschaftsabbruch nicht nur zu entkriminalisieren, sondern ihn auch als eine körperbezogene, medizinisch notwendige Gesundheitsleistung anzuerkennen. Zudem soll die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung neu geregelt werden, um Zugangshürden abzubauen.
Reformen im internationalen Vergleich
Im europäischen und nordamerikanischen Vergleich zeigt sich eine große Spannbreite an gesetzlichen Regelungen, die den Schwangerschaftsabbruch betreffen. Während einige Länder auf volle Entkriminalisierung und einen freien Zugang bis zu bestimmten Schwangerschaftswochen setzen, gelten anderswo restriktivere Bedingungen oder zeitliche Begrenzungen.
| Land | Gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch (Stand 2025) | Zugangshürde / Kostenfreiheit |
|---|---|---|
| Deutschland | §218 StGB kriminalisiert Schwangerschaftsabbruch, Ausnahme bis 12. Woche mit Beratung | Beratungspflicht, teilweise Kostenübernahme |
| Frankreich | Freier Abbruch bis zur 14. Woche, medizinische Versorgung garantiert | Kostenfrei |
| Niederlande | Freie Wahl bis 24. Woche, umfangreiche Beratungsangebote | Vollständig kostenfrei |
| Polen | Ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot nach Inkrafttreten im Jahr 2020 | Sehr restriktiv |
| Schweden | Jederzeit freier Zugang während der Schwangerschaft | Kostenfrei |
| USA (Bundesebene) | Nach Gerichtsurteilen uneinheitlich, viele Bundesstaaten unterschiedlich regulieren | Zugang und Kosten stark variabel |
| Spanien | Bis zur 14. Woche erlaubter Abbruch, soziale und medizinische Beratung verpflichtend | Kostenfrei |
Dieser Überblick verdeutlicht, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die im europäischen Vergleich besonders restriktiv agieren. Länder wie die Niederlande oder Schweden haben Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisiert und als Teil der regulären Gesundheitsversorgung etabliert. Zugleich zeigen aktuelle politische Debatten und gesellschaftliche Forderungen in Deutschland den wachsenden Druck, diese Situation zu überdenken und anzupassen.
Die politische Blockade in Deutschland steht damit im Unterschied zu internationalen Entwicklungen, die zunehmend auf Selbstbestimmung und ungehinderten Zugang abzielen. Eine Neuregelung des §218 StGB könnte daher nicht nur medizinische, sondern auch gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen voranbringen. Die Frage bleibt, wann die politischen Kräfte in Deutschland einen Konsens finden, der Wege aus der derzeitigen Stagnation eröffnet.
Tatsächliche Versorgungssituation und Kosten rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
Die Zahl der in Deutschland gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche zeigt seit 2021 leichte Schwankungen, gibt jedoch einen Eindruck von der aktuellen Versorgungslage. Im Jahr 2024 wurden bundesweit etwa 95.000 Schwangerschaftsabbrüche registriert, was im Vergleich zu 2021 eine minimale Verschiebung bedeutet, aber anhaltend den Bedarf an medizinischen Abbrüchen dokumentiert. Die Statistik weist außerdem auf eine ungleiche Verteilung der Versorgungseinrichtungen hin. Während in städtischen Regionen zahlreiche Angebote verfügbar sind, fehlt es in ländlichen Gegenden zunehmend an wohnortnahen Kliniken und Praxen, die Abbrüche durchführen.
Diese regionalen Unterschiede verschärfen die Hürden für viele Frauen und Menschen mit Uterus, die oft längere Anfahrtswege oder Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Die Situation hat sich nicht zuletzt durch Klinikschließungen und Zusammenlegungen weiter verschlechtert. In einigen Bundesländern gibt es nur noch wenige spezialisierte Einrichtungen, was den Zugang erschwert und unnötigen Druck erzeugt.
Regionale Unterschiede in der Versorgung
Die regionale Versorgung zeigt klare Muster: Ballungsräume wie Berlin, Hamburg oder München verfügen über eine hohe Zahl an Anbietern. Auf dem Land dagegen ist die Dichte der Einrichtungen deutlich geringer. Laut aktuellen Daten des Deutschlandfunks aus dem Jahr 2025 existieren in manchen Teilen Ostdeutschlands und im Südwesten nur wenige spezialisierte Kliniken. Das erschwert den Zugang besonders für Menschen ohne Mobilität oder mit geringem Einkommen.
Mit Blick auf die Organisation der Versorgung fällt zudem auf, dass manche Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche aus religiösen oder politischen Gründen gar nicht mehr anbieten, obwohl einzelne Ärztinnen und Ärzte bereit wären, sie durchzuführen. Das Zusammenspiel dieser Faktoren hält viele Betroffene davon ab, notwendige medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Kostenstruktur und finanzielle Hürden
Die finanziellen Aspekte einer Schwangerschaftsunterbrechung variieren deutlich – abhängig von der gewählten Methode, sozialer Lage und Versicherungssituation. Nach Informationen des Verbands Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) aus dem Jahr 2025 liegen die Durchschnittskosten für einen medikamentösen Abbruch bei etwa 200 bis 350 Euro, während operative Eingriffe aus eigener Tasche meist zwischen 350 und 600 Euro kosten.
Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung erhalten Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei, etwa bei medizinischer Indikation oder sozialer Bedürftigkeit. Viele Betroffene tragen dennoch erhebliche Eigenkosten, vor allem wenn der Abbruch aus persönlichen Gründen erfolgt. Besonders geringverdienende Menschen geraten dadurch unter erheblichen finanziellen Druck.
Parallel zur Abbruchversorgung prägen auch die Ausgaben für Verhütungsmittel die finanzielle Belastung. Das Statistische Bundesamt meldet 2025, dass jüngere Frauen bis 25 Jahre durchschnittlich rund 80 Euro jährlich für Verhütung ausgeben, während ältere Altersgruppen etwas weniger ausgeben. Dabei spielt das Einkommen eine wesentliche Rolle: Personen in niedrigen Einkommensklassen investieren oft weniger in Verhütung, was die Gefahr ungeplanter Schwangerschaften erhöhen kann.
Vor diesem Hintergrund fordern Verbände wie die AWO und das Zukunftsforum Familie e. V. eine vollständige Kostenfreiheit für Verhütungsmittel, um soziale Ungleichheiten zu beseitigen. Den Zugang zu Verhütung als Frage der finanziellen Möglichkeiten zu behandeln, führt nach Ansicht der Experten zu einer erheblichen Belastung gerade für junge und finanzschwache Menschen.
Tabellarischer Überblick: Entwicklung, regionale Versorgung und Kosten (Quellen: Deutschlandfunk, AWO, AOK, Statistisches Bundesamt, 2025)
| Jahr | Schwangerschaftsabbrüche gesamt | Versorgungseinrichtungen (ca.) | Durchschnittskosten Abort | Durchschnittliche Verhütungskosten (jährlich) |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 96.500 | 400 | 350 € | 75 € |
| 2022 | 95.800 | 390 | 360 € | 78 € |
| 2023 | 95.200 | 375 | 370 € | 80 € |
| 2024 | 95.000 | 360 | 380 € | 82 € |
Die Tabelle zeigt stabil bleibende Zahlen bei Schwangerschaftsabbrüchen bei gleichzeitig rückläufigem Angebot an Versorgungseinrichtungen. Die steigenden Kosten für beide Bereiche – Schwangerschaftsabbrüche und Verhütung – verdeutlichen, wie finanzielle Barrieren den Zugang erschweren können.
Insgesamt ergibt sich ein differenziertes Bild: Deutschland verfügt zwar über ein medizinisch sicheres Umfeld für Schwangerschaftsabbrüche, doch die praktische Versorgung ist von regionalen Lücken und Kostenhürden geprägt. Um das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung wirklich zu gewährleisten, bleibt ein konsequenter Ausbau wohnortnaher Angebote und eine vollständige finanzielle Entlastung bei Verhütung und Schwangerschaftsabbrüchen unerlässlich.
Gesellschaftliche Auswirkungen und unterschiedliche Perspektiven auf Versorgungslücken und Stigmatisierung
Die aktuelle Rechtsprechung rund um sexuelle und reproduktive Rechte sowie bestehende Versorgungslücken haben spürbare Folgen für den Alltag Betroffener. Zwar befindet sich Deutschland im Jahr 2025 in einem gesellschaftlichen Wandel, doch bleiben Zugangsbeschränkungen und Stigmatisierungen hartnäckige Hindernisse. Diese beeinflussen verschiedene Gruppen unterschiedlich und rufen eine breite Debatte hervor, die politische, medizinische und gesellschaftliche Akteure vereint.
Die fortbestehende Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen unter § 218 StGB wirkt sich unmittelbar auf die Lebensrealität betroffener Personen aus. Der Strafrechtsparagraf erschwert eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema und fördert soziale Ausgrenzung. Neben juristischen Hürden bestehen zudem strukturelle Defizite: Versorgungseinrichtungen sind regional ungleich verteilt, und zahlreiche Kliniken bieten Abbrüche aus verschiedensten Gründen nicht an. Diese Lücken erhöhen den Druck auf Beratungsstellen, die häufig Ressourcenengpässe erleben und ihre Aufgaben unter erschwerten Bedingungen erfüllen müssen.
Betroffene finden sich deshalb oft in einer Zwickmühle zwischen bürokratischem Aufwand, gesellschaftlichem Stigma und dem Wunsch nach Selbstbestimmung wieder. Der fehlende wohnortnahe Zugang zur medizinischen Versorgung verstärkt zudem gesundheitliche Risiken, weil alternative Wege teils mit langen Anfahrten oder Informationsdefiziten verbunden sind. Besonders vulnerable Gruppen, darunter junge Menschen, Menschen mit niedrigem Einkommen oder solche aus ländlichen Regionen, tragen die Last dieser Defizite unterschiedlich schwer.
Politische Stimmen werfen die Frage auf, wie sich Gesetzgebung und Versorgung so gestalten lassen, dass sie mehr Autonomie ermöglichen. Vertreterinnen der Arbeiterwohlfahrt fordern eine menschenrechtskonforme und bedarfsgerechte Sicherstellung sexueller und reproduktiver Rechte und sprechen sich klar für die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen aus. Aus medizinischer Perspektive wird betont, dass Schwangerschaftsabbrüche als eine grundlegende Gesundheitsleistung anerkannt und ohne Scham oder Barrieren zugänglich sein müssen. Gleichzeitig kritisiert die Fachwelt die Ungleichheit in der Verfügbarkeit von Angeboten und fordert Investitionen in die Infrastruktur der Versorgung.
Die gesellschaftliche Debatte wird von unterschiedlichen Perspektiven geprägt, die sich auch in der Wahrnehmung von Stigmatisierung und Beratungsdruck widerspiegeln:
- Betroffene erleben neben der emotionalen Belastung oft auch Vorbehalte aus dem sozialen Umfeld und mangelnde Unterstützung in der Öffentlichkeit.
- Beratungsstellen und Fachkräfte berichten von steigenden Anforderungen, bei gleichzeitiger Ressourcenknappheit und politischem Gegenwind.
- Politische Entscheidungsträger:innen stehen vor der Aufgabe, Gesetzeslagen, Gesundheitsversorgung und Aufklärung miteinander zu verbinden.
- Gesellschaftliche Gruppen und Initiativen fordern darüber hinaus eine umfassende Entstigmatisierung, mehr sexuelle Bildung und eine Gleichstellung bei der Verhütungsverantwortung.
Diese vielfältigen Sichtweisen unterstreichen, dass das Thema nicht nur rechtliche oder medizinische Fragen berührt, sondern tief in gesellschaftliche Strukturen eingreift. Der Diskurs um sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung bleibt dadurch zentrales Element einer modernen, demokratischen Gesellschaft, die unterschiedliche Lebenswirklichkeiten anerkennen muss.
Neue Wege und offene Fragen: Die Zukunft der reproduktiven Rechte in Deutschland
Die Debatte um reproduktive Rechte bleibt auch 2025 ein zentrales gesellschaftliches Thema mit weitreichenden politischen Herausforderungen. Trotz internationaler Fortschritte steht Deutschland weiterhin vor der Aufgabe, seine Gesetzgebung an moderne Anforderungen und menschenrechtliche Standards anzupassen. Im Zentrum steht dabei die Forderung nach Abschaffung des § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Die Konsequenzen dieser Rechtslage zeigen sich in einer lückenhaften und regional unterschiedlich ausgestalteten Versorgung, die betroffene Menschen vor erhebliche Hürden stellt.
Experten, darunter die jüngst etablierte Kommission für reproduktive Selbstbestimmung, empfehlen dringend eine Neuausrichtung hin zu einer umfassenden Anerkennung von Schwangerschaftsabbrüchen als medizinische Leistung und Alltagsrealität. Ihre Empfehlungen gehen über die Straffreiheit hinaus und zielen darauf ab, eine bedarfsgerechte und diskriminierungsfreie Versorgung bundesweit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Entlastung und Stärkung von Schwangerenberatungsstellen, die gegenwärtig durch Ressourcenengpässe in der Ausführung ihrer Aufgaben eingeschränkt sind.
Politische Entscheidungen der kommenden Jahre werden maßgeblich darüber bestimmen, ob Deutschland in puncto sexuelle und reproduktive Rechte aufholt oder weiterhin in Stagnation verharrt. Die geplanten Reformen streben eine bessere Verfügbarkeit von medizinischen Angeboten an, ohne gesellschaftliche Stigmatisierung und mit freiem Zugang zu Verhütungsmitteln. Zudem fordert die Fachwelt eine verstärkte Förderung der Verhütungsmittelforschung und eine frühzeitige, altersgerechte sexuelle Bildung, um bestehende Ungleichheiten zu überwinden.
Der Weg zu reproduktiver Selbstbestimmung verläuft in Deutschland noch nicht geradlinig. Die Herausforderungen sind tief verwurzelt in gesetzlichen Beschränkungen, Versorgungsdefiziten und gesellschaftlichen Vorbehalten. Die politische Agenda 2025 signalisiert erste Schritte in Richtung eines moderneren und humaneren Umgangs mit reproduktiven Rechten, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen und Rechten der Menschen orientieren. Ob diese Ansätze umgesetzt werden, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen – mit weitreichender Bedeutung für die individuelle Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Akzeptanz.
Die in diesem Beitrag genannten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V.
Weiterführende Quellen:
- „Der Bundestag befasst sich im Februar 2025 mit einem Gesetzentwurf zur teilweisen Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, der Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtlich straffrei stellen will. Die Abstimmung droht wegen Blockaden einiger Parteien vor der Bundestagswahl auszufallen.“ – Quelle: https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-bundestag-muss-schwangerschaftsabbrueche-entkriminalisieren-abtreibungen
- „Der Vorschlag des Deutschen Juristinnenbundes von September 2025 sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch vollständig in das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu überführen und damit erstmals eine klare Rechtslage ohne Strafandrohung zu schaffen.“ – Quelle: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st25-29
- „Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland liegen je nach Methode (ambulant, operativ oder medikamentös) zwischen ca. 300 und 800 Euro; die Kostenübernahme erfolgt vielfach durch Krankenkassen oder Bundesländer bei Anspruch, abhängig vom Einkommen.“ – Quelle: https://awo-schwanger.de/schwangerschaftsabbruch/abtreibung-kosten-schwangerschaftsabbruch/
- „Nach gesetzlichen Regelungen müssen Schwangere den Abbruch innerhalb der ersten 14 Wochen nach Beratung selbst bezahlen, außer sie gelten als sozial bedürftig (Einkommen bis ca. 1383 Euro pro Monat), dann übernimmt der Staat die Kosten.“ – Quelle: https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/die-kosten-eines-schwangerschaftsabbruchs/
- „Im Jahr 2025 gibt es einen anhaltenden Trend zur Schließung und Zusammenlegung von Kliniken in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, insbesondere in ländlichen Regionen, was die wohnortnahe Versorgung erschwert.“ – Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/abtreibung-schwangerschaft
- „Die AOK benennt ambulante Abbruchkosten von 350 bis 500 Euro und stationäre ab 500 Euro; Kostenübernahme erfolgt bei medizinischer Indikation oder niedrigem Einkommen über örtliche Krankenkassen oder Bundesländer.“ – Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/verhuetung-schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch/
- „Die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche im ersten Drittel der Schwangerschaft aus dem Strafrecht zu nehmen und stattdessen anders zu regeln; dies wird auch politisch diskutiert.“ – Quelle: https://www.gruene.de/artikel/informationen-zu-schwangerschaftsabbruechen