– Ein neues Gesetz soll Angriffe auf medizinisches Personal als Straftat gegen das Gemeinwohl ahnden.
– Der Gesetzentwurf erkennt ärztliche Tätigkeit unabhängig vom Ort als gemeinwohlrelevant an.
– Ziel ist ein besseres Schutzniveau für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen im beruflichen Alltag.
Mehr Schutz für medizinisches Personal: Gesetzentwurf gegen Gewalt im Gesundheitswesen
Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ zielt darauf ab, Angriffe auf Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal wirksamer zu ahnden.*
Der Hartmannbund, Verband aller Ärztinnen und Ärzte, begrüßt dieses klare Bekenntnis ausdrücklich. Das geplante Gesetz schaffe erstmals eine eigene rechtliche Grundlage, um Gewalt und Drohungen gezielt zu verfolgen.*
Die Einführung eines neuen Straftatbestands mit Berücksichtigung der Gemeinwohlrelevanz soll eine abschreckende Wirkung erzielen. Die klare Botschaft lautet: verbale und körperliche Übergriffe auf medizinisches Personal sind gesellschaftlich in keiner Weise hinnehmbar.*
Der Hartmannbund fordert Politik und Justiz auf, den Gesetzentwurf konsequent umzusetzen, um die Sicherheit im Berufsalltag spürbar zu erhöhen.*
Geplante Rechtsänderungen: Mehr Schutz für medizinisches Personal und neue Strafrahmen
Der Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens bringt grundlegende Veränderungen im deutschen Strafrecht mit sich. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands, der Angriffe auf medizinisches und gesundheitliches Personal gezielt ahndet. Dieser Schritt folgt der Anerkennung, dass Gewalt gegen Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und weitere Gesundheitsberufe das öffentliche Gesundheitswesen unmittelbar gefährdet. Laut Entwurf ist bei Angriffen auf Einsatz- und Gesundheitspersonal eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen, bei hinterlistigen Attacken mindestens ein Jahr, wobei Geldstrafen ausdrücklich ausgeschlossen sind.*
Darüber hinaus plant die Bundesregierung, den Schutz für Berufsgruppen außerhalb der Kliniken und Notfalldienste auszuweiten. Ärzte, Pflegekräfte, medizinische Assistentinnen sowie Apothekenpersonal sollen künftig auch dann strafrechtlich besser geschützt sein, wenn sie außerhalb ihrer üblichen Dienstzeiten aktiv sind. Diese Erweiterung betrifft etwa Praxen und Apotheken, in denen Angriffe bislang nur im Zusammenhang mit Dienstleistungen erfasst wurden. Die geplanten Gesetzesänderungen greifen somit in die bisherige Rechtspraxis ein, nach der die Strafbarkeit hauptsächlich auf spezielle Einsatzorte beschränkt war.*
Im parlamentarischen Raum zeichnen sich unterschiedliche Vorschläge ab. Der Bundestag berät derzeit zu §46 Abs. 2 StGB sowie zur Ergänzung des §113 StGB, wobei der Begriff „hinterlistiger Überfall“ explizit als besonders schwerer Fall des Angriffs genannt wird. Die Union fordert zudem eine Mindeststrafe von einem Jahr für hinterlistige Überfälle.* Die AfD wiederum verlangt eine Verschärfung der Strafbarkeit unabhängig vom Arbeitsort, um eine bisherige Beschränkung auf Notdienste aufzuheben. Rechtspolitische Diskussionen fokussieren auf die Frage, ob Mindeststrafen die Abschreckung tatsächlich verbessern und wie die Rechtssicherheit für die Täter gewährleistet werden kann. Die Änderungen im Strafrahmen sowie die Ausweitung des Schutzes zielen darauf ab, die Reaktionen auf Übergriffe zu vereinheitlichen und die Sicherheit des medizinischen Personals deutlich zu erhöhen.
Übergriffe auf medizinisches Personal: Zahlen, Trends und regionale Unterschiede
Gewalt gegen medizinisches Personal ist ein ernstzunehmendes Problem, das sich in steigenden Zahlen und regionalen Abweichungen widerspiegelt. Konkrete Statistiken und Umfragen belegen die Entwicklung sowie die Häufigkeit dieser Übergriffe.
Eine bundesweite Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung zeigt, dass im Sommer 2023 rund vier von fünf Ärztinnen/Ärzten, Psychotherapeut:innen und Praxismitarbeitenden angaben, im Vorjahr verbale Gewalt erlebt zu haben.* Fast 43 % berichteten sogar von Körperverletzungen.* Diese Zahlen heben das Ausmaß der Bedrohung für medizinisches Personal hervor.
Auch die Krankenhausbefragung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) dokumentiert eine zunehmende Gewaltentwicklung. 73 % der Krankenhäuser berichteten 2023, dass die Übergriffe in den letzten fünf Jahren zugenommen haben.* Dabei verzeichneten 20 % der Häuser eine deutliche Steigerung, während nur 4 % einen Rückgang meldeten.* Besonders betroffen sind Pflegekräfte: 80 % der Kliniken geben an, dass vor allem der Pflegedienst von Gewalt betroffen ist.* Die Notaufnahme wird von etwa 50 % der Krankenhäuser als besonders belasteter Bereich genannt.*
Die Folgen solcher Übergriffe sind gravierend. Laut DKG führten 2023 in 24 % der Kliniken Übergriffe zu Kündigungen.* Nur 13 % der Häuser berichten, dass Gewalteinsätze bei Mitarbeitenden keine psychischen Belastungen verursacht haben.*
Auf der Ebene der Berufsgenossenschaft und Krankenkassen wurden im Jahr 2022 rund 5.300 Fälle von gewalttätigen Übergriffen sowie sexualisierter Gewalt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen erfasst.*
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (LKA-Auswertung) zeigt, dass die Zahl der Rohheitsdelikte gegen medizinische Fachkräfte bundesweit von 2019 bis 2023 um 20 % gestiegen ist. Im Jahr 2023 lag die Anzahl bei knapp 6.900 Fällen.*
Regionale Daten aus Baden-Württemberg verdeutlichen den Anstieg: Gab es 2021 noch 420 Fälle, sind es 2022 auf 393 Fälle leicht gesunken, jedoch stiegen sie 2024 auf 447 Fälle.* Dabei sind 367 Rohheitsdelikte, 244 Körperverletzungen und 14 Messerangriffe dokumentiert.*
| Jahr | Fälle | Einheit/Art | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 2021 | 420 | Rohheitsdelikte | Apotheke Adhoc* |
| 2022 | 393 | Rohheitsdelikte | Apotheke Adhoc* |
| 2024 | 447 | Rohheitsdelikte | Apotheke Adhoc* |
Die Zunahme von Übergriffen auf medizinisches Personal ist eine Herausforderung, der sich die Politik und Sicherheitsbehörden zunehmend widmen. Der Verband der Ärztinnen und Ärzte, der Hartmannbund, sieht dies auch im Kontext der Novellierung des Schutzgesetzes für Gesundheitsberufe: Laut einer Pressemeldung von 2023 ist es „richtig und dringend notwendig, den Schutz des medizinischen Personals zu verbessern“.
Die Zahlen und Trends untermauern die Dringlichkeit, Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention gegen Gewalt im Gesundheitssystem weiter auszubauen — regional sowie bundesweit.
Gesellschaftlicher Schutz für medizinisches Personal: Aktueller Stand und rechtliche Entwicklungen
Die Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen hat weitreichende Folgen – für die Betroffenen selbst, das Versorgungssystem sowie die Gesellschaft. Persönliche Übergriffe, sei es verbaler oder physischer Natur, belasten die Psyche der Mitarbeitenden erheblich und führen oftmals zu Arbeitsunfähigkeit oder Fluktuation.* Dies verschärft den bestehenden Fachkräftemangel und beeinträchtigt die Qualität der Versorgung.* Zudem wirkt sich Gewalt auf die Stabilität des Gesundheitssystems aus, da sie das Vertrauen in medizinische Einrichtungen schwächt und die Bereitschaft zur Berufsausübung verringert.
Zur rechtlichen Absicherung existiert bisher ein grundsätzliches Rahmenwerk: „Bislang gelten für Übergriffe auf Beschäftigte im Gesundheitswesen allgemeine Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung, ergänzt um Schutzvorschriften bei Angriffen auf 'Hilfeleistende' nach §115 StGB (Stand 2025).“* Diese Rechtslage gewährt Schutz, hängt jedoch stark vom Einsatzort ab. Während körperliche Angriffe im Klinik- oder Praxiskontext meist rechtlich verfolgt werden können, bietet sie bei verbalen Angriffen oder Angriffen außerhalb dieser Umgebungen häufig kaum differenzierte Schutzmechanismen. Das führt dazu, dass Angriffe in der Praxis ungleich unterschiedlich sanktioniert werden, was den Schutz der Beschäftigten erschwert.
Befürworter eines geplanten Schutzgesetzes fordern deshalb eine spezifische Norm für Gesundheitsberufe. Sie argumentieren, dass die bisherigen Regelungen, obwohl sie rechtlich wirksam sind, in ihrer Anwendung nicht immer den besonderen Herausforderungen im medizinischen Umfeld gerecht werden. Die Differenzierung der Angriffe und die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands sollen die Abschreckung erhöhen und die Strafzumessung präzisieren. Dagegen gibt es auch parlamentarische Vorschläge, die auf eine stärkere Integration in die bestehenden Gesetze setzen, was die Debatte um die effektivste rechtliche Absicherung weiter befeuert und in Kapitel 2 vertieft wird.
Beobachtungen und Kriterien für den Erfolg der Gesetzesreform
In den kommenden Monaten wird die politische Entwicklung im Fokus stehen, vor allem die parlamentarischen Debatten um den Schutz medizinischer Fachkräfte. Bereits in Kapitel 2 wurden diese zeitlichen Meilensteine genannt, die eine erste Orientierung bieten. Entscheidend ist, ob die Gesetzesinitiativen in den kommenden Plenarsitzungen sowie im Ausschussstatus vorankommen.
Die öffentlichen und parlamentarischen Reaktionen sowie die Diskussionen zu möglichen Evaluationen nach Inkrafttreten geben Hinweise auf die gesellschaftliche Akzeptanz und die tatsächliche Verbesserungswirkung.
Der Erfolg lässt sich außerdem an konkreten Maßnahmen ablesen, beispielsweise durch die Einführung neuer strafrechtlicher Instrumente, die Angriffen gezielt begegnen. Beobachter sollten daher die Debatten aufmerksam verfolgen.
Die folgenden Informationen entstammen einer Pressemitteilung des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Nach einer bundesweiten Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gaben im Sommer 2023 rund vier von fünf Ärztinnen/Ärzten, Psychotherapeut:innen und Praxismitarbeitenden an, im Jahr zuvor verbale Gewalt erlebt zu haben; fast 43 % berichteten von körperlicher Gewalt.“ – Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de
- „73 % der Krankenhäuser berichteten 2023, dass die Zahl der Übergriffe in den letzten fünf Jahren mäßig (53 %) oder deutlich (20 %) gestiegen ist; nur 4 % verzeichneten einen Rückgang.“ – Quelle: https://www.dkgev.de
- „80 % der Krankenhäuser gaben 2023 an, dass vor allem der Pflegedienst von Gewalt betroffen ist; etwa 50 % nannten die Notaufnahme als besonders belasteten Bereich.“ – Quelle: https://www.dkgev.de
- „2023 führten Übergriffe in 24 % der Kliniken zu Kündigungen, nur 13 % der Häuser berichteten, dass Gewalt nicht zu psychischen Belastungen bei Beschäftigten geführt habe.“ – Quelle: https://www.dkgev.de
- „Nach Angaben der BGW gab es 2022 rund 5.300 angezeigte Fälle von gewalttätigen Übergriffen oder sexualisierter Gewalt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.“ – Quelle: https://www.aok.de
- „Eine Auswertung von Landeskriminalämtern zeigte, dass die Zahl der Rohheitsdelikte gegen medizinische Fachkräfte von 2019 bis 2023 bundesweit um 20 % auf knapp 6.900 Fälle stieg.“ – Quelle: https://www.doctari.de
- „In Berlin stiegen die Übergriffe auf medizinisches Personal zwischen 2019 und 2023 um 51 %, im Saarland zwischen 2019 und 2022 um 67 %, in Bremen um 55 %, in Niedersachsen um 46 %, während Bayern einen Rückgang seit 2019 meldete.“ – Quelle: https://www.doctari.de
- „In Baden-Württemberg stieg die Zahl der Straftaten gegen medizinisches Personal von 420 (2021) über 393 (2022) auf 447 Fälle (2024), darunter 367 Rohheitsdelikte, 244 Körperverletzungen sowie 14 Messerangriffe.“ – Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de
- „Bislang gelten für Übergriffe auf Beschäftigte im Gesundheitswesen allgemeine Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung, ergänzt um Schutzvorschriften bei Angriffen auf ‚Hilfeleistende‘ nach §115 StGB (Stand 2025).“ – Quelle: https://medinfoweb.de
- „Der Bundesjustizministerium-Gesetzentwurf von 2024 sieht vor, den Strafrahmen für Angriffe auf Einsatz- und Gesundheitspersonal auf mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen, bei hinterlistigen Angriffen mindestens ein Jahr und schließt Geldstrafen aus.“ – Quelle: https://www.draco.de
- „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der strafrechtliche Schutz unabhängig vom Einsatzort gilt und Ärzte, Pflegekräfte, MFA und weitere Gesundheitsberufe auch in Praxen, Apotheken und Einrichtungen außerhalb des Notdienstes erfasst werden (2024).“ – Quelle: https://www.draco.de
- „Die Bundesregierung plant, in §46 Abs. 2 StGB klarzustellen, dass bei Strafzumessung auch die Eignung der Tat, gemeinwohlrelevante Tätigkeiten erheblich zu beeinträchtigen, berücksichtigt wird; dies wird am 09.10.2024 erstmals im Bundestag beraten.“ – Quelle: https://www.bundestag.de
- „§113 StGB soll durch die Nennung ‚hinterlistiger Überfall‘ als besonders schwerer Fall ergänzt werden, mit Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre, auch für Hilfeleistende im Rettungsdienst und Notaufnahmen (Stand: 09.10.2024).“ – Quelle: https://www.bundestag.de
- „Ein CDU/CSU-Gesetzentwurf von 2024 schlägt eine Mindeststrafe von einem Jahr für hinterlistige Überfälle nach §113 StGB vor und erweitert den Schutz nach §115 StGB auf medizinische Berufe auch außerhalb der Diensthandlung.“ – Quelle: https://www.bundestag.de
- „Ein AfD-Antrag von 2024 fordert die Bundesregierung auf, die Strafbarkeit von physischen Angriffen und verbalen Beleidigungen gegenüber medizinischem Personal unabhängig vom Arbeitsort zu verschärfen und verweist auf die bisherige Beschränkung des Schutzes auf Notdienste.“ – Quelle: https://www.bundestag.de
7 Antworten
„Hinterlistige Angriffe“ sind ein ernstes Problem! Es wird Zeit, dass wir mehr Schutz bieten. Aber reicht das aus? Was könnte man noch tun? Ich glaube an Prävention!
„Prävention ist der Schlüssel! Vielleicht könnten wir mehr Aufklärung in Schulen anbieten? Damit Menschen lernen, wie man sich respektvoll verhält und warum medizinisches Personal wichtig ist.“
Ich finde den Ansatz des Gesetzes gut, aber ich frage mich, ob die Strafen wirklich abschreckend wirken. Wie sieht es mit der Umsetzung aus? Wer kontrolliert das alles? Ich hoffe auf ein schnelles Handeln!
Das ist eine gute Frage! Vielleicht sollten auch Schulungen für Patienten stattfinden, um das Bewusstsein für den Stress der Ärzte zu erhöhen. Was haltet ihr davon?
Der Schutz für Ärzte und Pflegekräfte ist echt wichtig. Die Zahlen sprechen Bände! Aber wie können wir als Gesellschaft sicherstellen, dass solche Übergriffe seltener werden? Gibt es Vorschläge?
Ich finde es wichtig, das medizinische Personal zu schützen. Aber was passiert, wenn die Gesetze nicht durchgesetzt werden? Ein paar Monate sind nicht genug, um die Gewalt zu stoppen. Was denkt ihr darüber?
Ja, ich stimme zu! Es ist gut, dass etwas gemacht wird, aber wir müssen auch sicherstellen, dass die Politik hinter diesen Gesetzen steht. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Übergriffen gemacht?