Schneeräumpflicht 2026: Wer haftet und wie Sie sich richtig versichern

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Bei winterlichem Wetter sind Hauseigentümer verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Wer sie vernachlässigt, riskiert Schadenersatzforderungen, weshalb der Bund der Versicherten auf einen verlässlichen Haftpflichtschutz hinweist.

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– Der Bund der Versicherten warnt vor Haftungsrisiken bei Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen.
– Hauseigentümer oder Mieter müssen Gehwege räumen und haften bei Unfällen durch Pflichtverletzung.
– Eine Privathaftpflichtversicherung ist für den Schutz vor Schadenersatzansprüchen unverzichtbar.

Winterdienst und Versicherungsschutz: So schützen Sie sich vor finanziellen Folgen

Bei winterlichen Witterungsverhältnissen zeigt sich, wie wichtig eine verlässliche Absicherung gegen Haftungsrisiken ist. Schnee und Eis auf Gehwegen und Zugängen erhöhen die Unfallgefahr erheblich – und kleine Versäumnisse können schnell teuer werden. Die Pressemitteilung des Bundes der Versicherten (BdV) vom 13.01.2026 macht deutlich, wer räum- und streupflichtig ist und welche Versicherungen dabei besonders schützen. „Gerade bei winterlichen Witterungsverhältnissen zeigt sich, wie wichtig ein verlässlicher Haftpflichtschutz ist – denn vermeintlich kleine Versäumnisse können teure Folgen haben“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Grundsätzlich sind Hauseigentümerinnen verpflichtet, Gehwege und Zugänge von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht kann durch eine eindeutige Regelung im Mietvertrag auf Mieterinnen übertragen werden – eine Hausordnung allein reicht dafür nicht aus. Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert Schadenersatzforderungen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Mieterinnen wie Eigentümerinnen daher unverzichtbar, da sie berechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt und unberechtigte Forderungen abwehrt*. „Wer ein vermietetes Haus besitzt und dort nicht selbst wohnt, sollte zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen“, so Boss.

Vor allem bei Schnee- und Eisglätte in der kalten Jahreszeit besteht deshalb eine klare Handlungsnotwendigkeit, um die Haftung zu vermeiden. Ein Blick in die entsprechenden Regelungen der kommunalen Satzungen ist ratsam.

Weitere Hinweise und Tipps liefert das kostenlose Infoblatt der BdV-Website. Mit individuellem Beratung sowie Online-Workshops unterstützt der Verein Verbraucher*innen bei der optimalen Absicherung ihrer privaten Versicherungen.
„Wer seiner Räum- und Streupflicht jetzt nicht nachkommt, riskiert Schadenersatzforderungen“ – diesen Warnhinweis unterstreicht der BdV, um die Bedeutung eines sachgerechten Winterdienstes und eines passenden Versicherungsschutzes zu betonen.

Rechtliche Haftung bei mangelhaften Winterdiensten: Das wichtige Gerichtsurteil vom August 2025

Für Eigentümer:innen, die indirekt oder direkt mit Winterräumungen befasst sind, ist die Frage nach ihrer Haftung von zentraler Bedeutung. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. August 2025 klärt diese Rechtslage eindeutig: Beim mangelhaften Winterdienst einer beauftragten Fachfirma haftet der Grundstückseigentümer, wenn er nicht selbst räumt oder rechtzeitig warnt*. Dieses Urteil hat weitreichende praktische Konsequenzen: Eigentümer:innen müssen ihre Überwachungspflichten ernst nehmen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

BGH-Entscheidung zur Haftung

Das Gericht betont, dass Eigentümer:innen auch dann verantwortlich bleiben, wenn sie einen externen Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragen. Das heißt: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Räum- und Streupflichten liegt grundsätzlich beim Eigentümer. Er muss die Qualität der Arbeit kontrollieren, Konsequenzen bei offensichtlichen Versäumnissen ziehen und gegebenenfalls einschreiten. Das Urteil macht zudem deutlich, dass das bloße Übertragen der Arbeiten im Mietvertrag allein keinen völligen Haftungsausschluss bewirkt.

Wenn es durch nicht ausreichend geräumte Flächen zu Unfällen kommt, prüft das Gericht, ob der Eigentümer seine Kontrollpflichten verletzt hat. Bei Nachlässigkeit droht die persönliche Haftung, selbst bei Fremdvergabe. Das bedeutet für Eigentümer: Es ist notwendig, Fristen und lokale Vorgaben stets im Blick zu behalten. Die Nichtbeachtung regionaler Regelungen, die werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr gelten, kann zusätzliche Haftungsrisiken bedeuten*.

In der Praxis empfiehlt es sich, regelmäßig die Räumungsarbeiten zu kontrollieren, die beauftragte Fachfirma schriftlich zu überwachen und im Zweifelsfall selbst aktiv zu werden. Ein professioneller Versicherungsschutz, beispielsweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, schützt vor möglichen Schadensersatzforderungen im Falle eines Falls.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Haftungsklarheit im Winterdienst und zeigt auf, wie essenziell eine sorgfältige Überwachung der Fremdleistungen ist. Eigentümer:innen sollten ihre Kontrollpflichten rechtzeitig wahrnehmen, um teure Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Wann und wie oft sollte im Winterdienst geräumt werden?

In deutschen Städten und Gemeinden gelten unterschiedliche Vorgaben für den Winterdienst. Für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen ist es wichtig, die üblichen Zeitfenster für das Schneeräumen zu kennen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Winterdienstpflicht umfasst meist das Räumen und Streuen der Gehwege rund um das eigene Grundstück. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort entscheidend, da kommunale Satzungen abweichen können. Ein Blick in die örtliche Satzung ist deswegen unbedingt zu empfehlen.

Übliche Zeitfenster im Überblick

Generell gilt in Deutschland: Die Winterdienstpflicht umfasst die Zeiten, in denen die Gefahr durch Schnee und Eis besteht. Die Winterdienstpflicht gilt werktags üblicherweise von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr in Deutschland*. Das bedeutet konkret: Während dieser Zeiten sind Gehwege, Zufahrten und Zugänge durch Räumen und Streuen gegen Schnee und Glatteis zu sichern.

Handlungsempfehlung bei Schneefall: Checkliste

Was tun, wenn Schnee fällt? Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht:

  • Gehweg auf Schnee und Glatteis prüfen
  • Zeitpunkt des Schneefalls und Beginn des Räumens notieren
  • Bei Bedarf Nachbarn informieren, um Kooperation zu fördern
  • Versicherungspolice auf den erforderlichen Haftpflichtschutz prüfen
  • Bei beauftragter Räumung schriftlichen Vertrag und Leistungsumfang klären
  • Reinigungs- und Streumittel sowie Dokumentation der Leistung aufbewahren

Diese Punkte helfen, rechtzeitig und effizient auf winterliche Witterung zu reagieren. Genaueres sollte immer in der örtlichen Satzung nachgelesen werden, da regionale Unterschiede bestehen können.

Die wichtigsten Fragen und Hinweise zum Winterdienst lassen sich so praktisch und handlungsorientiert umsetzen. Für eine volle Rechtssicherheit ist stets ein Blick in die lokale Satzung empfehlenswert. So schützt man sich vor finanziellen Risiken und sorgt für sichere Wege bei winterlichem Wetter.

Warum Winterdienst, Haftung und Versicherungsschutz jeden betreffen — Handlungsbedarf für die Zukunft

Der Winter stellt Haus- und Grundstücksbesitzer vor konkrete Herausforderungen: Schnee und Eis verlangen nach rechtzeitigem Räumen und Streuen. Bei Versäumnissen können Unfallfolgen schnell teuer werden, vor allem, wenn unachtsame Passanten zu Schaden kommen. Die rechtliche Lage ist in Deutschland klar, doch die individuellen Regelungen variieren regional. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 6. August 2025 ein Urteil (Az. VIII ZR 250/23) gefällt, das die Haftung bei verschneiten Wegen betrifft und noch einmal betont, dass Eigentümer ihre Pflicht zum Winterdienst ernst nehmen müssen*.

Gesellschaftlich relevant ist dieses Thema für alle: Eigentümer, Mieter, Nachbarn und Fremde. Jeder trägt eine Verantwortung, um Unfälle zu vermeiden. Dabei sind Versicherungen zum Schutz vor finanziellen Risiken unverzichtbar. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen, während eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusätzlich Eigentümern den Schutz bietet, gegen Forderungen Dritter abgesichert zu sein. Für Mieterinnen und Mieter gilt: eine entsprechende Versicherung ist ebenso herstellerisch notwendig, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.

Regionale Satzungen legen fest, wann Gehwege zu räumen sind. Übliche Zeiten für das Schneeräumen sind in Deutschland werktags bereits ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr (Quelle: Bundesverkehrsministerium, Stand: 2026)*. Fristen für die Beseitigung nach Schneefällen oder Eisregen unterscheiden sich jedoch je nach Kommune. Es ist daher ratsam, die Vorgaben vor Ort genau zu prüfen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

In Zweifelsfällen sollten Eigentümerinnen und Mieter die örtlichen Anordnungen klar kennen und einhalten. Ergänzend empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes, um im Schadensfall nicht unangenehm überrascht zu werden. Im Zweifelsfall kann eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung das Risiko erheblich verringern.

Für private Haushalte ist es außerdem ratsam, das eigene Haftpflichtschutz- und Unfallversicherungspaket zu prüfen. Das kostenlose Infoblatt „Privathaftpflichtversicherung“ bietet dazu eine übersichtliche Orientierungshilfe. Bei Fragen zur Absicherung oder zur Einhaltung regionaler Vorgaben unterstützt der Bund der Versicherten (BdV) mit individueller Beratung und regelmäßigen Online-Workshops. Ziel ist, die Sicherheit im Winter und das persönliche Risiko bewusst zu steuern.

Angesichts der aktuellen Rechtsprechung und regionaler Regelungen ist klar: Das Thema Winterdienst betrifft jeden. Die rechtlich geforderte Sorgfalt, der Versicherungsschutz und die Kenntnis der lokalen Satzungen schaffen die Grundlage, um Schadensfälle zu vermeiden und im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Es lohnt sich deshalb, jetzt den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen, lokale Vorgaben genau zu kennen und bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. So schützt man sich vor unliebsamen Überraschungen und sorgt für ein sicheres Winterumfeld.

Die Inhalte und Angaben in diesem Artikel beruhen auf einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V.

Weiterführende Quellen:

9 Antworten

  1. ‚Ich glaube viele Leute kümmern sich nicht um den Winterdienst bis es zu spät ist! Der Artikel bringt wichtige Punkte zur Sprache und zeigt auf was auf dem Spiel steht – nicht nur rechtliche Fragen sondern auch die Sicherheit aller Passanten! Wer hat Erfahrungen mit externen Dienstleistern gemacht?‘

    1. ‚Ich habe mal eine Firma beauftragt aber die haben nicht richtig gearbeitet – das war eine große Enttäuschung! Jetzt mache ich lieber selbst alles oder frage Nachbarn um Hilfe.‘

  2. ‚Ich finde den Artikel sehr aufschlussreich! Die Verantwortung der Hauseigentümer und Mieter ist essentiell, besonders im Winter. Manchmal vergisst man das im Alltag. Hat jemand von euch schon mal einen Schaden erlebt durch glatte Gehwege? Es wäre interessant zu hören.‘

    1. ‚Ja, ich hatte mal einen Sturz vor meinem Haus und es war ein Albtraum mit den Versicherungen! Ich wünschte mir mehr Unterstützung in solchen Situationen. Was denkt ihr über die Rolle der Kommunen bei diesem Thema?‘

  3. ‚Winterdienst‘ klingt so einfach, aber wenn man drüber nachdenkt… Wir sollten wirklich darauf achten! Ich habe meine Versicherung schon überprüft – alles in Ordnung. Aber wie sieht es bei anderen aus? Gibt es hier vielleicht Tipps zur besten Versicherung?

  4. Ehrlich gesagt, ich hatte keine Ahnung von diesen Haftungsrisiken beim Winterdienst! Das Urteil vom BGH hat mich echt schockiert. Wer kümmert sich um diese ganzen Vorschriften? Es wäre gut, wenn mehr Informationen dazu bereitgestellt werden könnten!

  5. Ich finde es wirklich wichtig, dass wir alle unsere Verantwortung für den Winterdienst ernst nehmen. Die Haftung ist kein Spaß, besonders wenn jemand durch eine nicht geräumte Straße stürzt. Habt ihr schon mal über die Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung nachgedacht? Ich denke, es ist ein absolutes Muss! Was haltet ihr davon?

    1. Ja, das Thema ist echt relevant! Ich finde auch, dass viele Menschen nicht genug darüber wissen. Wie oft räumt ihr denn eure Gehwege? Vielleicht sollten wir mehr Aufklärung darüber machen!

    2. Ich stimme zu! Oft sind die Regelungen vor Ort kompliziert und die Leute wissen gar nicht, was sie beachten müssen. Ein Flyer von der Stadt könnte helfen.

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